SEITE 5 Schulbuchausleihe 2024/2025 Ausgabetermine für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel Für alle an der Schulbuchausleihe (entgeltlich und unentgeltlich) des Landes Rheinland-Pfalz teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erfolgt die Ausgabe der Bücher an folgenden Terminen: St. Matthias-Gymnasium, Gerolstein Raum 110 Donnerstag, 22.08.2024 07.30 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag, 23.08.2024 07.30 Uhr – 12.00 Uhr Drei-Maare-Realschule plus Daun mit Fachoberschule Montag, 19.08.2024 07.30 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Dienstag, 20.08.2024 07.30 Uhr – 12.00 Uhr Thomas-Morus-Gymnasium, Daun Mittwoch, 21.08.2024 07.30 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Geschwister-Scholl-Gymnasium, Daun Donnerstag, 22.08.2024 07.30 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag, 23.08.2024 07.30 Uhr – 12.00 Uhr Die Ausgabestelle befindet sich unterhalb der Kreisbibliothek in der Freiherrvom-Stein-Straße 15A (über den Schulhof des TMG erreichbar) Bitte bringen Sie unbedingt den Abholschein mit, um die Berechtigung zur Entgegennahme der Bücher nachweisen zu können. Sollten Sie selbst den Termin nicht wahrnehmen können, ist Ihnen freigestellt, einen schriftlich Bevollmächtigten unter Vorlage Ihres Abholscheines mit der Buchabholung zu beauftragen. Die vorzeitige Ausgabe der Bücher ist leider nicht möglich. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.0012.00 Uhr gerne zur Verfügung: Jessica Lanser, Büro 325, Telefon: 06592/933-396, E-Mail: jessica.lanser@vulkaneifel.de Rita Schneider, Büro 325, Telefon: 06592/933-369 E-Mail: rita.schneider@vulkaneifel.de Darüber hinaus beantworten wir Ihre Fragen gerne auch per E-Mail schulbuchausleihe@vulkaneifel.de Gefahr durch die Herkulesstaude – Eine Information Auch als Riesenbärenklau bekannt Von Juli bis September blüht die Herkulesstaude, auch Riesenbärenklau genannt. Aufgrund ihrer beachtlichen Größe und der großen zur Blütezeit weißen Dolde ist sie auch noch im Winter schön anzusehen; doch hat es diese Schönheit in sich. Seit Jahrzehnten breitet sich die Staude mit den weißen Doldenblüten weiter aus. Gute Bedingungen findet sie auf Brachflächen, und an Uferrandstreifen, Überflutungsflächen und feuchteren Standorten. Eine Pflanze vermehrt sich mit bis zigtausend Samen, die bis zu zehn Jahre keimfähig sind. Die leichten und schwimmfähigen Samen verbreiten sich vorzugsweise entlang von Gewässern, Straßen und Gleisen. Ein Kontakt mit der Pflanze kann unter UV-Lichteinfluss (Sonnenlicht) zu Verbrennungen der Haut führen. Daher stellt die Pflanze besonders an öffentlichen Plätzen und Wegen ein Gesundheitsrisiko für den Menschen dar. Um die Ausbreitung der Stauden konsequent zurück zu drängen, ist es notwendig, auch die Bestände auf privatem Grund zu bekämpfen, da sie sich sonst von dort wieder ausbreiten können. Abschneiden der Blüten vor der Ausbreitung der Samen, evtl. sogar komplettes Abschneiden oder Ausgraben tragen dazu bei. Die Rückstände sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Es ist also die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger gefragt; zudem wird an die Eigentümer und Nutzer von betroffenen Privatgrundstücken appelliert, sich der Beseitigung der Herkulesstauden mit aller Vorsicht, Schutzkleidung und mit Handschuhen anzunehmen. Eine gesetzliche Meldepflicht besteht nicht. Einzelne Pflanzen, insbesondere größere Bestände an öffentlichen Freiflächen (z. B. Park, Spielplatz, Straße, Radweg), sollten der Ordnungsbehörde der Kommune, Befall in Naturschutzgebieten der zuständigen Naturschutzbehörde mitgeteilt werden. Sollte in Naturschutzflächen eine Bekämpfung erforderlich werden, entscheiden Fachleute ggf. unter Hinzuziehung des Biotopmanagements darüber. Ansonsten sind für die Durchführung des allgemeinen Gesundheitsschutzes und zur Gefahrenabwehr auf öffentlichen Flächen die Städte und Gemeinden, auf Privatgrundstücken die jeweiligen Eigentümer zuständig.
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