SEITE 9 LEBEN AUCH SIE MIT EINER BEHINDERUNG UND MÖCHTEN AUS IHREM ALLTAG BERICHTEN? Dann melden Sie sich unter: behindertenbeirat-vulkaneifel@t-online.de Wo gibt es für Menschen mit Querschnittlähmung Unterstützung? Wer hat Dir geholfen? Mir hat damals ein sogenannter „Peer“ geholfen. Peers sind Menschen, die die gleiche Behinderung haben wie man selbst und einem durch die eigenen Erfahrungen mit Rat und Tat zur Seite stehen und einem zeigen, dass das Leben auch mit dieser Behinderung lebenswert ist. Mittlerweile bin ich selbst einer dieser „Peers“. Ich bin für die mildtätige, gemeinnützige Organisation FGQ – Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten- ehrenamtlich tätig. Die FGQ ist der größte unabhängige Ansprechpartner für das Thema Querschnittlähmung in Deutschland und berät bzw. unterstützt Betroffene, Angehörige und interessierte Personen. Darüber hinaus ist die FGQ die Interessenvertretung aller Menschen mit einer Querschnittlähmung. Sie setzt sich öffentlich, in Politik, Verwaltung und Wirtschaft für diese Zielgruppe ein. Die FGQ bietet ab Eintritt der Querschnittlähmung lebenslang Hilfestellung für querschnittgelähmte Menschen. Wichtig ist auch, dass die medizinische Erstversorgung der Querschnittlähmung in einem der 28 spezialisierten Querschnittzentren in Deutschland erfolgt. Das nächstgelegene für unsere Region befindet sich in Koblenz. Was wünscht Du Dir für die/ Deine Zukunft? Es gibt Menschen, die schauen weg, versuchen mich zu ignorieren, wenn sie mich sehen. Vermutlich, um die eigene Unsicherheit zu verbergen, weil man nicht weiß, wie man reagieren soll. Dann gibt es natürlich auch Menschen, die einen voller Mitleid anschauen oder aber auch abwertend. Letzteres ist zum Glück selten. Die meisten Menschen sind hilfsbereit. Allerdings gibt es auch absolut rücksichtslose und ignorante Menschen. Am liebsten sind mir die Menschen, die mich „normal“ behandeln und mich nach meinem Verhalten beurteilen und nicht nach meiner Behinderung. Das wünsche ich mir für den Umgang mit allen Menschen! Für meine persönliche Zukunft wünsche ich mir möglichst lange möglichst viel selbständig erledigen zu können und natürlich, dass ich und meine Familie möglichst gesund bleiben. Hilfe bei Querschnittlähmung erhalten Sie hier: Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.V. (FGQ) Geschäftsstelle Neurott 20 74931 Lobbach Tel.: +49 6226 – 960 211 Fax: +49 32-221094155 info@fgq.de www.fgq.de ÜBUNGEN DER BUNDESWEHR Einheiten der Bundeswehr führen regelmäßig Übungen durch und trainieren ihre Einsatzbereitschaft. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel informiert über aktuell angekündigte Bundeswehrübungen im Landkreis Vulkaneifel: 04.09. - 05.09.2024 Auderath, Steineberg, Trittscheid, Neroth, Birresborn 02.09. - 06.09.2024 Büdesheim, Gondorf, Utzerath, Wengerohr, Landscheid, Großlittgen, Mehren 19.08. - 23.08.2024 Gerolstein, Birresborn, Burbach, Bitburg, Binsfeld, Lanscheid, Altrich, Longkamp, Kappel Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Bleckhausen (Amtsgericht Daun): Blatt 749: Flur 5 Nr. 79/2 – Landwirtschaftsfläche – Ober der Rasbach – 5.873 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Deudesfeld (Amtsgericht Daun): Blatt 1086: Flur 9 Nr. 13/2 – Erholungsfläche, Waldfläche - Im Altenberg – 3.723 m² Flur 9 Nr. 13/3 – Erholungsfläche, Waldfläche - Im Altenberg – 2.631 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
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