SEITE 4 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben des Josef Wendelin Römer letzte bekannte Anschrift: Birkenweg 3, 54552 Ellscheid Datum des Schreibens: 15.08.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-T 349 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 15.08.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Martina Staehler letzte bekannte Anschrift: Hinterm Zaun 3, 54578 Berndorf Datum des Schreibens: 30.07.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-CM 92 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 15.08.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: Gez. Zender Am Donnerstag, den 05. September 2024, findet um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 15a der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, die konstituierende Sitzung des neu gewählten Seniorenbeirates des Landkreises Vulkaneifel mit folgender Tagesordnung statt. I. Öffentliche Sitzung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Vorstellungsrunde 3. Verpflichtung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder 4. Wahl einer/eines Vorsitzenden 5. Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden 6. Bekanntgabe der Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates 7. Datenerfassungsblatt des Seniorenbeirates 8. Gruppenfoto 9. Verschiedenes Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind bei der Sitzung herzlich willkommen. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 19.08.2024 gez.: Landrätin Julia Gieseking AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
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