KW35 2024

SEITE 2 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Erben der Adele Maria SCHEPPE letzte bekannte Anschrift: Hauptstr. 2, 54570 Deudesfeld Datum des Schreibens: 22.08.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MS 44 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 22.08.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel – KFZ-Zulassungsbehörde – Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: gez. Zender Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffener: Hirt, Felix Geburtsdatum: 31.05.2004 letzte bekannte Anschrift: Mühlengasse 3, 54584 Jünkerath Anzahl der Schreiben: 2 Datum der Schreiben: 31.07.2024, 13.08.2024 Aktenzeichen: 5-34101-10-3084 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden (nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können) bzw. Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 21.08.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun Im Auftrag: gez. Happel Kommunikationstechnologie sowie der Künstlichen Intelligenz kennen. Bei City4Future entwickeln SchülerInnen ihre eigene klimafreundliche Stadt und erleben so die Themen Energie, Nachhaltigkeit, Klimawandel und Demokratiebildung konkret und alltagsnah. Die FachbereichskoordinatorInnen und die Dozierenden der Junior Uni Daun haben nun die Möglichkeit, an Fortbildungen des Pädagogischen Landesinstituts zur Nutzung der Sets teilzunehmen. Ab dem Frühjahr sollen die Sets dann in Kursen der Junior Uni Daun zum Einsatz kommen. Im Anschluss an die Übergabe hatte Herr Thielen die Gelegenheit, das Gebäude der Junior Uni Daun bei einem ausführlichen Rundgang kennenzulernen. Besonders beeindruckt zeigte er sich von den modernen Laboren des außerschulischen Lernortes. Während des Besuchs wurden zudem über zukünftig geplante Aktionen und Projekte gesprochen. Das MINT Regionalpaten-Programm wird auf Landesebene vom Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz in Kooperation mit der Wissensfabrik – Unternehmen für Deutschland e. V., der KSB Stiftung, dem Pädagogischen Landesinstitut sowie den kommunalen Medienzentren umgesetzt. Vor Ort unterstützt der MINTRegionalpate Landkreis Vulkaneifel - Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel aktiv die Umsetzung und regionale Vernetzung des Programms. Die Mittel für die Finanzierung der Materialsets werden vom Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz sowie der KSB Stiftung aus Frankenthal bereitgestellt. Die landesweite Koordination erfolgt durch die MINT-Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit den Regionalpaten. Kontakt für Rückfragen: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Judith Klassmann-Laux, Tel.: 06592 933-205, E-Mail: judith.klassmann-laux@wfg-vulkaneifel.de

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