KW36 2024

SEITE 8 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffene: Herez, Samantha Michelle Geburtsdatum: 19.07.1993 letzte bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 4, 56767 Uersfeld Anzahl der Schreiben: 1 Datum des Schreibens: 13.08.2024 Aktenzeichen: 5-34101-10-3155 Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden (nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können) bzw. Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 28.08.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun Im Auftrag: gez. Harings Das Hubertus-Rader-Förderzentrum begrüßt seine neuen Schüler Am 26. August 2024 war ein ganz besonderer Tag für die Erstklässler des Hubertus-Rader-Förderzentrums in Gerolstein und ihre Familien. Gut ausgestattet mit Schultüten und Ranzen richteten sich erwartungsvolle Blicke auf die feierlich geschmückten Wände in der Aula. Mit herzlichen Begrüßungsworten seitens des Schulleiters Herrn Zelter, der Schulelternsprecher sowie der Schülervertretung wurden die Kinder und ihre Eltern zu der persönlich gestalteten Einschulungsfeier willkommen geheißen. In einem abwechslungsreichen Programm mit einem eigenen Schulvideo, einem bunten Regenbogentanz einer Kindergartengruppe aus der Kindertagesstätte Hillesheim sowie einem Einschulungslied der Fünftklässler erhielten die Gäste einen Einblick in die Schulwelt. Nach dem Überreichen eines kleinen Willkommensgeschenkes, konnten die Erstklässler ihre neuen Klassenräume erkunden und an ihrer ersten Unterrichtsstunde teilnehmen. Nach diesem aufregenden ersten Schultag starten die beiden ersten Klassen des HubertusRader-Förderzentrums voller Erwartungen in das kommende Schuljahr! Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffener: Kreuz, Maurice Geburtsdatum: 14.03.1994 letzte bekannte Anschrift: Mosenbergstraße 14, 54531 Manderscheid Anzahl der Schreiben: 1 Datum des Schreibens: 08.08.2024 Aktenzeichen: 5-34101-10-3164 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213 od. 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Daun, 27.08.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun Im Auftrag: gez. Fröhlig

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