KW38 2024

SEITE 4 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben des Rainer Josef SIMON letzte bekannte Anschrift: Am Hang 5, 54589 Stadtkyll Datum der Schreibens: 10.09.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-X 273 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 10.09.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel – KFZ-Zulassungsbehörde – Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: Gez. Stark Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen in der Gemarkung Bongard, Flur 7, Flurstücke 9 und 12, und 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Boxberg, Flur 1, Flurstücke 53/1, 46/1 und 1; Verbandsgemeinde Kelberg Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, folgendes bekannt: Nachdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12.06.2024, 8 C 11223/22 OVG, den Ablehnungsbescheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 09.07.2021 aufgehoben hat und die Kreisverwaltung verpflichtet, über den Antrag der Firma Grünwerke GmbH, 40233 Düsseldorf, vom 09.05.2018 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen des Typs Siemens SWT- DD-142 in den Gemarkungen Bongard und Boxberg unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Das o. a. Genehmigungsverfahren wird daher mit dem öffentlichen Erörterungstermin fortgesetzt. Der Erörterungstermin in dem o. a. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren findet am Donnerstag, den 24.10.2024, 10:00 Uhr, in der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Sitzungssaal 15, statt. Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. In dem Erörterungstermin kann auch bei Ausbleiben eines Beteiligten ohne diesen verhandelt werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Daun, den 11.09.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Bauen, Immissionsschutzbehörde (Klaus Benz) Geschäftsbereichsleiter Informationsabend für ExistenzgründerInnen am 01. Oktober 2024 in Daun Der Weg in die Selbstständigkeit ist mit Chancen, aber auch mit Risiken verbunden. Um die Risiken zu minimieren, informiert die IHK Trier in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung des Landkreis Vulkaneifel angehende ExistenzgründerInnen über grundlegende Dinge, die beim Schritt in die Selbstständigkeit auf sie zukommen. Der Informationsabend behandelt unter anderem die Ermittlung des Kapitalbedarfs und Finanzierungsfragen unter Berücksichtigung öffentlicher Finanzierungshilfen, aber auch Fragen gewerberechtlicher Art, die Besteuerung des Unternehmens sowie Versicherungsfragen. Die Veranstaltung vermittelt potenziellen ExistenzgründerInnen grundlegende Erstinformationen. Der Informationsabend findet am Dienstag, 1. Oktober 2024, 17.30 -19.30 Uhr im Sitzungssaal 15a in der Kreisverwaltung in Daun statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro inkl. Unterlagen, die an die IHK Trier zu entrichten sind. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Ihre Anmeldung bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH unter Telefon: 06592 / 933-200 oder per Email an: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de .

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