KW39 2024

SEITE 10 Alle an diesem Thema Interessierten sind herzlich eingeladen. Wir haben die Vision, dass es in jeder Ortsgemeinde einen Ansprechpartner für ältere Menschen gibt. Es gibt sie schon, aber wir brauchen mehr! “Best Practice Beispiele”, Austausch, Informationen Ein Kümmerer in jedem Ort 12. Gesundheits- und Pflegestammtisch der Pflegestützpunkte im Landkreis Vulkaneifel 10. Oktober 2024 | 18:00 Uhr Tagespflege Gerolstein, Sarresdorfer Str.3, 54568 Gerolstein Fragen? Pflegestützpunkt, Tel. 06591 9837946, E-Mail: steffi.hain@pflegestuetzpunkte-rlp.de Mitglieder im 6. EIFELER BILDUNGSMESSE & Tag der offenen Tür www.eifeler-bildungsmesse.de SO, 29. September 2024 11:00 bis 16:00 Uhr » Berufsbildende Schule Vulkaneifel GEROLSTEIN Mit vielen Stationen zum Anfassen, Ausprobieren und Mitmachen Zahlreiche Unternehmen der Region stellen ihre Ausbildungsberufe vor Schullaufbahn- und Studienplatzberatungen Sei dabei! Sarresdorfer Straße 44 54568 Gerolstein Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Georg Josef BONEFAS letzte bekannte Anschrift: Müllenborner Str. 33, 54568 Gerolstein Datum der Schreibens: 18.09.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/GEO-RG 59 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei fol-gender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntma-chung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 17.09.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: gez. W. Zender Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Heyroth (Amtsgericht Daun): Blatt 245: Flur 1 Nr. 32/1 – Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Wasserfläche - In der Föhr – 8.961 m² Flur 1 Nr. 32/2 – Erholungsfläche, Wasserfläche – In der Föhr – 2.426 m² Flur 1 Nr. 32/3 – Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche – In der Föhr – 1.747 m² Flur 1 Nr. 35/1 – Waldfläche – In der Hundswies – 1.549 m² Flur 1 Nr. 35/2 – Landwirtschaftsfläche – Im Maulertsseifen – 6.825 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

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