KW39 2024

SEITE 7 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat.t. Betroffener: HIRT, Felix Ayden Geburtsdatum: 31.05.2004 letzte bekannte Anschrift: 54584 Jünkerath, Mühlengasse 3 Datum der Schreiben: 31.07.2024, 13.08.2024, 09.09.2024 Aktenzeichen: 5-34101-10-3084 Die Schriftstücke können von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden (nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können) bzw. Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht inner-halb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch ein-legt. Daun, 13.09.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: Gez. Happel Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Galip PEHLIVAN Geburtsdatum: 08.05.1976 letzte bekannte Anschrift: 86 Boulevard La Fontaine, FR-67200 Strassbourg Datum der Schreibens: 25.06.2024 Aktenzeichen: 1 - 12332 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 08). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 17.09.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: Gez. N. Becker Informationsabend für ExistenzgründerInnen am 01. Oktober 2024 in Daun Der Weg in die Selbstständigkeit ist mit Chancen, aber auch mit Risiken verbunden. Um die Risiken zu minimieren, informiert die IHK Trier in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Vulkaneifel angehende ExistenzgründerInnen über grundlegende Dinge, die beim Schritt in die Selbstständigkeit auf sie zukommen. Der Informationsabend behandelt unter anderem die Ermittlung des Kapitalbedarfs und Finanzierungsfragen unter Berücksichtigung öffentlicher Finanzierungshilfen, aber auch Fragen gewerberechtlicher Art, die Besteuerung des Unternehmens sowie Versicherungsfragen. Die Veranstaltung vermittelt potenziellen ExistenzgründerInnen grundlegende Erstinformationen. Der Informationsabend findet am Dienstag, 1. Oktober 2024, 17.30 - 19.30 Uhr im Sitzungssaal 15a in der Kreisverwaltung in Daun statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro inkl. Unterlagen, die an die IHK Trier zu entrichten sind. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Ihre Anmeldung bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH unter Telefon: 06592 / 933-200 oder per Email an: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de .

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