SEITE 8 Amtliche Bekanntmachung der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH: Der Jahresabschluss der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, geprüft. Der Jahresabschluss erhielt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. 1. Feststellung und Gewinnverwendung: a. Die Gesellschafterversammlung der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 in Aktiva und Passiva auf 13.228.453,37 € in ihrer Sitzung vom 07. Mai 2024 festgestellt. b. Der Jahresüberschuss zum 31.12.2023 in Höhe von 1.661.979,87 € wird mit einem Teilbetrag von 1.119.979,87 € in die allgemeine Gewinnrücklage eingestellt und der Restbetrag von 542.000,00 € am 15.12.2024 an den Betrieb gewerblicher Art des Zweckverbandes A.R.T. ausgeschüttet. 2. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates: Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat werden für das Geschäftsjahr 2023 entlastet. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 liegt vom 30. September 2024 bis 09. Oktober 2024 zu den üblichen Bürozeiten im Dienstzimmer 111 des Zweckverbandes A.R.T., Metternichstraße 33, Trier, zur Einsicht öffentlich aus. 54293 Trier, den 09.09.2024 A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Am Moselkai 1 54293 Trier Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Lasha SHONIA letzte bekannte Anschrift: Frankensteinstr. 5, 54568 Gerolstein Datum der Schreibens: 19.09.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-LQ 274 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei fol-gender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntma-chung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 17.09.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: gez. W. Zender Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Horst Heinz Jakob SCHERRER letzte bekannte Anschrift: Bahnhofstr .22, 54587 Lissendorf Datum der Schreibens: 20.09.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-HG 400 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei fol-gender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntma-chung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 17.09.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: gez. W. Zender
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