Was uns bewegt. KREISNACHRICHTEN INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG DES LANDKREISES VULKANEIFEL Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, 06592/933-0; www.vulkaneifel.de IMPRESSUM REDAKTION Verena Bernardy, Eva Marder Verlag + Druck: Linus Wittich KG, Föhren Ausgabe: 41/2024 Gesundheitsmanagement im Landkreis Vulkaneifel Wer läuft die meisten Kilometer? Landkreis nimmt an Challenge „Stadt - Land - zu Fuß“ teil Registrierung ab sofort möglich Im vergangenen Jahr hat der Landkreis Vulkaneifel erstmalig an der Aktion „Stadt – Land – zu Fuß“, angelehnt an die beliebte Aktion „STADTRADELN“, teilgenommen. Dabei haben wir den 3. Platz aller teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte erreicht. Das ist eine tolle Leistung, besonders für die erstmalige Teilnahme! In diesem Jahr nimmt der Landkreis Vulkaneifel erneut Teil und hat das Ziel, das Ergebnis aus dem vergangenen Jahr noch zu verbessern! Im Zeitraum vom 1. November bis zum 21. November 2024 sammeln Aktive in teilnehmenden Kommunen zu Fuß Kilometer. Dabei ist es egal, ob sie wandern, walken, mit dem Hund spazieren gehen oder joggen – jeder zurückgelegte Kilometer zählt für die Teilnehmenden, das Team und den Landkreis. Besonders in der dunklen kalten Jahreszeit fällt es oftmals schwer, aktiv zu sein. Dabei ist es in dieser Zeit besonders sinnvoll für die körperliche und seelische Gesundheit an der frischen Luft unterwegs zu sein. Daher ist unser Motto: „Draußen gesund bleiben“. Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich für die diesjährige Aktion „Stadt – Land – zu Fuß“ anzumelden und – ob allein oder im Team – für den Landkreis Vulkaneifel Kilometer zu sammeln. Gleichzeitig lässt sich die schöne Natur der Vulkaneifel zur Herbstzeit genießen und aktiv wahrnehmen. Jeder Kilometer zählt, nicht nur für Sie selbst, sondern auch für den Landkreis Vulkaneifel, damit wir im Ranking mit den anderen teilnehmenden Kommunen deutschlandweit am Ende der Aktion gut abschneiden. Weitere Informationen finden Sie auf der Veranstaltungshomepage www.stadtlandzufuss.de. Und so geht’s: Zeitraum: Freitag, 1. November – Donnerstag, 21. November 2024 Was: alle Kilometer, die im Aktionszeitraum zu Fuß zurückgelegt werden: Wandern, Spazieren gehen, Walken, Laufen, mit dem Hund spazieren. Teilnahme: kostenlos Anmeldung: Unter www.stadtlandzufuss. de können sich Interessierte kostenlos registrieren und den Landkreis Vulkaneifel auswählen. Teilnehmen dürfen alle, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz im Landkreis haben, es ist nur eine Teilnahme möglich. Teilnehmende können sich bis zum 15. November 2024 um 11:11 Uhr registrieren. Modus: Es gewinnt der Landkreis/die kreisfreie Stadt mit den meisten Kilometern im Verhältnis zur Einwohnerzahl. App: Zur Veranstaltung wurde die App „Stadt Land zu Fuß“ entwickelt und ist im Appstore (IOS) und Playstore (Android) verfügbar. Dort gibt es die Liste der teilnehmenden Kommunen. Nach Beginn der Aktion erscheinen dort die eingetragenen Kilometer der Kommune und der Teams. Eintragen: Teilnehmende legen bei der Anmeldung einen Benutzernamen und ein Passwort fest. Dort können die zurückgelegten Kilometer eingetragen werden, auch über die App ist eine Eintragung möglich. Das Eintragen der Kilometer ist bis zum 23. November 2024 um 12:00 Uhr möglich. Teams: Es gibt auf der Internetseite und in der App eine Liste der teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte. In der jeweiligen Kommune gibt es dann ein Ranking der Teams: Laufvereine, Wandergruppen, Straßenteams, Firmen, Walkingtreffs, etc. können sich mit Teamnamen anmelden. Eine verantwortliche Person meldet das Team an, das dann von weiteren Teilnehmenden ausgewählt werden kann. Für KiTas, Grundschulen, Wandergruppen oder Seniorengruppen, die z.B. altersbedingt kein eigenes Konto erstellen können, besteht die Möglichkeit einer Gruppeneintragung. Weitere Informationen: https://www.stadtlandzufuss.de/infos-fuerteilnehmer/ Bei Rückfragen wenden Sie sich an: Dr. Nora Meyer Kommunale Gesundheitsmanagerin Mail: nora.meyer@vulkaneifel.de Tel.: 06592 933 577
SEITE 2 „Jim Knopf und die Spuren im Dschungel“ Das neue Bilderbuchkino ist ein Abenteuer von Jim Knopf. Jim, Lukas und die Lokomotive Emma machen sich von Lummerland auf in den wilden Dschungel von Borneo. Sie wollen einen kleinen OrangUtan zu seinen Eltern zurückbringen. Das Bilderbuchkino wird am Freitag, den 25.10.2024, um 15.30 Uhr gelesen. Der Eintritt ist wie immer frei. Kreisbibliothek Freiherr-vom-Stein-Str. 15a, 54550 Daun Tel.: 06592/933423, Mail: kreisbibliothek@vulkaneifel.de Popcorn im Maisfeld – Die Kinder- und Jugendfilmtour RLP 2024 Filmpädagogisches Aktionskino in Kelberg Mitte Oktober tourt die Kinder- und Jugendfilmtour bereits zum 18. Mal durch Rheinland-Pfalz und macht am 15. Oktober in Kelberg Station. Die Kreisjugendpflege Vulkaneifel lädt in Kooperation mit der Schulsozialarbeit der Grund- und Realschule plus St. Martin Kelberg, der Jugendfeuerwehr Kelberg und dem Adventsmenschen e.V. in die Feuerwache Kelberg ein. Termin: Di, 15.10.2024 14:00 - 17:30 Uhr Altersgruppe: Kinder ab 8 Jahren Ort: Feuerwache in Kelberg Dauner Str. 29 53539 Kelberg Lokale Veranstalter: Kreisjugendpflege Vulkaneifel Weitere Kooperationspartner: Schulsozialarbeit der Grund- und Realschule plus Sankt Martin Kelberg, Jugendfeuerwehr Kelberg, Adventsmenschen e.V. Anmeldung: https://eveeno.com/ popcornimmaisfeldkelberg E-Mail: hendrik.mueller@vulkaneifel.de Tel.: 06592/933258 Anmeldeschluss: 08.10.2024 Hinweis: Bitte wetterangepasste Kleidung mitbringen. Das Konzept von Popcorn im Maisfeld: An außergewöhnlichen Orten in ganz Rheinland-Pfalz können junge Filmfans unvergessliches Aktionskino erleben und Popcorn knuspern. Vom 14. bis zum 25. Oktober 2024 werden zum jeweiligen Ort passende Filme auf großer Leinwand gezeigt. 24 Kinoveranstaltungen wird es in Kooperation mit der Jugendarbeit vor Ort geben. Filmerlebnisse an kinolosen Orten vermitteln und dabei zugleich die pädagogisch begleitete Filmarbeit in RLP beleben – das ist „Popcorn im Maisfeld“. Begleitet werden die Filmvorführungen deshalb von Spiel-, Bastel- und Erlebnisaktionen. Der Film in Kelberg Ein Mädchen ist fasziniert vom Weltraum. Sie träumt davon, das Weltall als Astronautin zu erkunden, so wie ihre Mutter es getan hat. Eines Tages trifft sie auf einen Jungen, der ihre Begeisterung für den Weltraum teilt. Gemeinsam bauen die beiden ein Radioteleskop und empfangen unerwartet Signale von Außerirdischen. Doch als ihnen niemand glaubt, begeben sich die Freunde selbst auf eine Spurensuche und werden dabei kurzerhand ins All katapultiert... Im Anschluss an den Film wird es ein Rahmenprogramm passend zum Film geben. Der Eintritt ist frei. Anmeldung ist erforderlich. Das Projekt von medien.rlp wird gefördert und unterstützt von dem Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz. Nähere Informationen zum Gesamtprogramm: www.kinderfilmtour.de
SEITE 3 Infoabend Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun Mainzer Str. 25, 54550 Daun Um Anmeldung bei unten stehenden Ansprechpartnerinnen wird gebeten. 07.11.2024 - 18:00 Uhr
SEITE 4 Öffentliche Bekanntmachung Satzung des Landkreises Vulkaneifel über die Einrichtung und Wahl eines Beirates für Migration und Integration Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel hat am 16.09.2024 aufgrund des § 17 der Landkreisordnung (LKO) in Verbindung mit § 49 a LKO die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1. Abschnitt - Grundlagen § 1 Einrichtung und Aufgaben (1) Zur Förderung der kommunalen Integrationspolitik richtet der Landkreis Vulkaneifel einen Beirat für Migration und Integration ein. (2) Aufgabe des Beirates für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Landkreis wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses. (3) Der Beirat für Migration und Integration kann über alle Angelegenheiten der Migration und Integration beraten. Gegenüber den Organen des Landkreises kann er sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises betroffen sind. (4) Auf Antrag des Beirates für Migration und Integration hat die Landrätin Angelegenheiten im Sinne des Absatzes 3 Satz 2 dem Kreistag zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Der Vorsitzende des Beirates für Migration und Integration oder sein Stellvertreter ist berechtigt, bei der Beratung aller Angelegenheiten, die Migration und Integration betreffen, an Sitzungen des Kreistages oder seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilzunehmen. Weiteres regelt die Geschäftsordnung des Kreistages. Der Beirat soll zu Fragen, die ihm vom Kreistag, einem Ausschuss oder der Landrätin vorgelegt werden, Stellung nehmen. (5) Die Kreisverwaltung berät und unterstützt den Beirat für Migration und Integration bei der Erfüllung seiner Aufgaben und führt seine Geschäfte. § 2 Gesamtzahl der Mitglieder (1) Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt 4, die Gesamtzahl der Mitglieder 6. Zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern werden 2 Mitglieder in den Beirat berufen. Die Beauftragte für Migration gehört dem Beirat als beratendes Mitglied an, falls sie nicht in den Beirat gewählt oder berufen wird. Die Zahl der berufenen Mitglieder darf ein Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder während der Wahlzeit nicht übersteigen (Drittelregelung). (2) Die gewählten Mitglieder des Beirates werden von dem in § 49a Abs. 2 Satz 2 LKO näher bestimmten Kreis der Wahlberechtigten in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Für die Wahl gelten die Bestimmungen des 2. Abschnittes. (3) Die berufenen Mitglieder werden nach den Grundsätzen des § 39 LKO bestellt. Wird die Drittelregelung während der Wahlzeit des Beirates überschritten, erfolgt eine erneute Bestellung aller berufenen Mitglieder. § 3 Vorsitz und Stellvertretung Der Beirat wählt in seiner konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreistages. 2. Abschnitt - Wahltag, Wahlorgane, Wahlverfahren § 4 Wahltag Den Wahltag bestimmt der Kreistag. Sofern ein Beirat für Migration und Integration eingerichtet ist, ist dieser zu hören. Der Wahltag muss ein Sonntag sein. Die Entscheidung ist bis zum 69. Tag vor der Wahl bekannt zu machen. § 5 Wahlorgane (1) Wahlleiter ist die Landrätin. Der Wahlleiter leitet die Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Landkreis nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Satzung. Er kann mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte einen Beigeordneten oder einen Kreisbediensteten beauftragen. (2) Der Wahlleiter ist Vorsitzender des Wahlausschusses. Er beruft die vier Mitglieder des Wahlausschusses spätestens am 47. Tag vor der Wahl. Die zum Beirat Wahlberechtigten sollen im Wahlausschuss hinsichtlich der Nationalitäten angemessen vertreten sein. Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge und stellt das Wahlergebnis fest. Der Wahlausschuss tagt öffentlich und ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. (3) Der Wahlleiter bestellt zur Feststellung des Wahlergebnisses einen Briefwahlvorstand. Der Briefwahlvorstand tagt öffentlich. § 6 Durchführung der Wahl (1) Die Wahl wird insgesamt im Wege der Briefwahl durchgeführt. (2) Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder übersteigt die Zahl der zugelassenen Kandidaten nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates, findet die Wahl nicht statt (§ 49 a Absatz 3 Satz 1 LKO). Dies ist spätestens am 12. Tag vor dem ursprünglich vorgesehenen Tag der Wahl bekanntzumachen. § 7 Wahlzeit Der Wahlausschuss bestimmt den Zeitpunkt, bis wann die Wahlbriefe bei der Kreisverwaltung spätestens eingegangen sein müssen. § 8 Wahlvorschläge (1) Der Wahlleiter fordert spätestens am 69. Tag vor der Wahl zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch öffentliche Bekanntmachung auf. Dabei hat er darauf hinzuweisen, dass die Wahlvorschläge spätestens am 48. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei ihm oder der
SEITE 5 Kreisverwaltung einzureichen sind. (2) Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. In diesem Rahmen können auch im Wahlgebiet ansässige Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen und politische Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) Wahlvorschläge einreichen. Der Wahlvorschlag ist mit einer Kurzbezeichnung der einreichenden Organisation zu versehen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Bewerber (Name, Vorname, Anschrift und Status gemäß § 49 a Abs. 2 Satz 2 LKO) eindeutig zu bezeichnen und um weitere Merkmale zu ergänzen, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der Bewerber gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Versammlungen gem. §§ 17 und 18 KWG und Unterstützungsunterschriften sind zur Aufstellung des Wahlvorschlages nicht erforderlich. (3) Der Wahlausschuss entscheidet bis zum 41. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge bzw. Einzelbewerber. (4) Spätestens am 12. Tag vor der Wahl macht der Wahlleiter die zugelassenen Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe jeweils des Namens, Vornamens und der Anschrift der Bewerber bekannt, in den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 unter Hinzufügung des Bezeichnung „Einzelbewerber“, in den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 unter Hinzufügung des Namens oder der Kurzbezeichnung der vorschlagenden Organisation. § 6 Absatz 2 bleibt unberührt. § 9 Wahlgebiet, Stimmbezirke, Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen (1) Wahlgebiet ist das Kreisgebiet. (2) Der Wahlleiter veranlasst für das Kreisgebiet die Erstellung eines Verzeichnisses der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis). Der Wahlleiter kann die Erstellung des Wählerverzeichnisses den Verbandsgemeindeverwaltungen für das jeweilige Verbandsgemeindegebiet übertragen. Spätestens am 24. Tag vor der Wahl erfolgt die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis. In das Wählerverzeichnis sind auf Antrag alle Einwohner, welche die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, b) durch Einbürgerung, c) nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder d) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, soweit sie jeweils am Tage der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Kommunalwahlgesetzes erfüllen, aufzunehmen. Die Wahlberechtigten werden durch öffentliche Bekanntmachung aufgefordert, die Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt spätestens am 62. Tag vor der Wahl. Das Wählerverzeichnis ist nach Maßgabe des § 49 a Abs. 2 Satz 2 LKO fortzuschreiben und am zweiten Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, abzuschließen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Wahlberechtigte im Sinne des Satzes 3 Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, dies gilt auch für Wahlberechtigte, die von der Meldepflicht befreit sind. (3) Die ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten frühestens am 34. Tag und spätestens am 10. Tag vor der Wahl einen Wahlschein, einen Stimmzettel, eine Erläuterung zur Durchführung der Briefwahl und einen an den Wahlleiter adressierten Wahlbriefumschlag. Eines Antrages hierzu bedarf es nicht. Der Wahlschein ist vom Wahlberechtigten zu unterschreiben, mit der Erklärung, dass er selbst gewählt hat. Sofern sich der Briefwähler einer Hilfsperson bedient hat, hat diese an Eides statt zu versichern, dass sie den Stimmzettel nach Maßgabe des Willens des Wählers ausgefüllt hat. (4) Der Wahlleiter kann die Übersendung der Briefwahlunterlagen nach Absatz 3 den Verbandsgemeindeverwaltungen übertragen. § 10 Wahlsystem - Ablauf der Wahl (1) Die zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf der Grundlage zugelassener Wahlvorschläge gewählt. (2) Der Stimmzettel enthält die zugelassenen Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe des Namens, Vornamens und der Anschrift des Bewerbers, in den Fällen des § 8 Absatz 2 Satz 1 unter Hinzufügung der Bezeichnung „Einzelbewerber“, in den Fällen des § 8 Absatz 2 Satz 2 unter Hinzufügung des Namens oder der Kurzbezeichnung der vorschlagenden Organisation. (3) Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie gewählte Mitglieder des Beirats für Migration und Integration zu wählen sind. Der Wähler vergibt seine Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerber, die er wählen will. Pro Bewerber darf nur eine Stimme vergeben werden. (4) Gewählt ist die in § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Bewerbern, auf die die meisten Stimmen entfallen, in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden des Wahlausschusses zu ziehende Los. Vergibt der Wähler mehr Stimmen, als ihm zustehen, ist die Stimmabgabe insgesamt ungültig. § 11 Feststellung des Wahlergebnisses (1) Alle Stimmzettelumschläge, die bis 18.00 Uhr am Wahltag beim Wahlleiter bzw. der Kreisverwaltung Vulkaneifel eingehen, werden in die Ergebnisermittlung einbezogen. Die Auszählung der Stimmen übernimmt ein bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel einzurichtender Briefwahlvorstand. Die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes und das von ihm festgestellte Wahlergebnis sind in einer Niederschrift zu dokumentieren. (2) Der Wahlausschuss stellt das Wahlergebnis fest. (3) Der Wahlleiter benachrichtigt die Gewählten und fordert sie auf, binnen Wochenfrist zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. Dabei weist der Wahlleiter darauf hin, dass die Wahl als angenommen gilt, sofern sich der Gewählte nicht innerhalb dieser Frist gegenüber dem Wahlleiter schriftlich äußert.
SEITE 6 (4) Lehnt ein Gewählter die Wahl ab oder scheidet er aus dem Beirat aus, beruft der Wahlleiter eine Ersatzperson ein. Einzuberufen ist die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmenzahl. Die Feststellung der Ersatzperson obliegt dem Wahlleiter. (5) Das Wahlergebnis ist öffentlich bekanntzumachen. (6) Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei der Landrätin Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet die Aufsichtsbehörde 3. Abschnitt - Schlussbestimmungen § 12 Ergänzende Anwendung der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung Die Bestimmungen des Ersten Teils des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des Ersten Teils der Kommunalwahlordnung (KWO) finden ergänzend sinngemäße Anwendung. § 13 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Daun, den 25.09.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel Julia Gieseking, Landrätin Hinweis: Nach § 17 Abs. 6 LKO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der LKO oder auf Grund der LKO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Das gilt nicht, wenn 1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben der Maria Sophia VAN GILS letzte bekannte Anschrift: Rupbachstr. 30, 54597 Ormont Datum des Schreibens: 01.10.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MQ 399 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekannt-machung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 02.10.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender Folgt uns auch online!
SEITE 7 JU LA VU MITMACHZIRKUS MIT DEM EINTRITT FREI Bitte beachten: Der Hallenboden darf nur mit Hallenschuhen (helle Sohlen) oder auf Strümpfen betreten werden. Die Aufsichtspflicht während der Veranstaltung liegt bei den Erziehungsberechtigten. TURNHALLE DER GRUNDSCHULE GEROLSTEIN SO 13.10. UM 15:00 UHR Mit freundlicher Unterstützung der SOWIE DES GEROLSTEINER BRUNNEN VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDARBEIT IM LANDKREIS VULKANEIFEL E.V. PRÄSENTIERT DEN
SEITE 8 Kleidertauschparty des A.R.T. am 18. Oktober Bereits zum zweiten Mal lädt der Zweckverband A.R.T. zur Kleidertauschbörse in Trier Süd ein. Die Veranstaltung findet am 18. Oktober von 15:00 bis 19:00 Uhr auf dem A.R.T. Betriebsgelände in der Löwenbrückener Straße 13/14 statt. Ob Jung oder Alt, alle sind herzlich eingeladen, ihre Kleiderschränke zu durchstöbern und mitzubringen, was sie nicht mehr tragen möchten. Von kleinen bis großen Größen, von Herren- bis Damenkleidung, von Sommermode bis Wintermantel - alles ist willkommen. Denn bei der Kleidertauschbörse findet jedes Kleidungsstück einen neuen Besitzer und das eine oder andere Lieblingsstück wartet vielleicht schon darauf, entdeckt zu werden. Datum: Freitag, den 18.10.2024 Uhrzeit: 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr Ort: A.R.T. Betriebsgelände, Löwenbrückener Straße 13/14, 54290 Trier Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kleidung einem neuen Zweck zuzuführen und gleichzeitig etwas Gutes zu tun! Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer und einen inspirierenden Austausch. Die Teilnahme an der Kleidertauschbörse ist kostenlos. Übriggebliebene Kleidung wird gespendet. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Krisztian Bela KIS letzte bekannte Anschrift: Hauptstr. 26, 53539 Reimerath Datum des Schreibens: 20.09.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-ZY 227 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekannt-machung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 02.10.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Oleksandr SHEREMETA letzte bekannte Anschrift: Hanertstr. 6, 54570 Densborn Datum des Schreibens: 12.09.2024 und 22.08.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-O 9595 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekannt-machung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 02.10.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender
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SEITE 10 Reinhard Statnik hatte schon ein bewegtes und spannendes Berufsleben hinter sich, als er vor über 20 Jahren mit seiner Familie in der Eifel wieder ein Zuhause und einen Ruhepunkt gefunden hat. Sein Beruf brachte und bringt ihn allerdings weiterhin zu Auftraggebern im In- und Ausland – als Bauingenieur ist er seit 30 Jahren Spezialist für alles, was mit Asphalt zusammenhängt. Die Erfahrungen, die er unter anderem bei renommierten Unternehmen wie Bilfinger+Berger, Strabag oder Setraco gesammelt hat, kommen jetzt seinen Kunden zugute. Flexibilität und Ehrlichkeit sind dabei für ihn unverzichtbar: „Gerade bei Projekten außerhalb Europas muss man sich immer wieder auf andere technische, kulturelle und organisatorische Bedingungen einstellen – aber das macht es für mich bei jeder neuen Aufgabe auch so interessant,“ so Reinhard Statnik, der im Umgang mit seinen Auftraggebern ganz klare Grundsätze hat. „Man muss so arbeiten, als ob man ein Mitglied der Firma ist und vor allem den Kunden immer die Wahrheit sagen, auch wenn man sie deshalb möglicherweise verlieren sollte.“ Bei seinen Schulungen, Trainings und Projektbegleitungen ist für ihn nicht nur wichtig, sich an die jeweiligen Vorschriften des Landes zu halten – sein Erfolg beruht auch darauf, dass er mit den Kunden je nach Bedarf auf Englisch, Französisch oder Deutsch kommunizieren kann. So entsteht Vertrauen und so wird Wissen verlässlich weitergegeben. „Für meine Familie und mich ist die Eifel unsere Heimat und ein vertrauter Standort, der mir die Kraft gibt, von hier aus in die unterschiedlichsten Regionen rund um den Globus zu starten und immer wieder neue spannende Projekte zu betreuen“, so der Gründer. Ob Afrika, Mittlerer Osten, Südamerika oder Europa – Asphalt ist nicht nur im Straßen- oder Flughafenbau ein unverzichtbares Thema, wenn es darum geht, die Infrastruktur zu schaffen oder zu verbessern. Reinhard Statnik hält bei seinen Projekten nichts von Standardlösungen, sondern macht immer auf die ganz konkrete Situation bezogen vor Ort das, was man Hilfe zur Selbsthilfe nennen könnte. Bei seinen anwendungsorientierten Schulungen und Beratungen stehen vielfältige Aspekte rund um das Thema Asphalt im Mittelpunkt. „Man muss viele Aspekte berücksichtigen – vom Grundlagenwissen zur Verdichtung und dem Erdbau über die Qualitätskontrolle beim Einbau bis zur Erarbeitung von speziellen Lösungen.“ Die Trainings richten sich an Ingenieure, Behörden oder Ämter für Straßenplanung und sind immer praxisorientiert. „Das Wissen alleine reicht nicht, man muss es im wahrsten Sinne des Wortes auch auf die Straße bringen können“, so Reinhard Startnik. „Deshalb trainiere ich sowohl junge Ingenieure mit wenig Asphalt-Erfahrung, stelle Teams zusammen und biete auch Fahrerschulungen für Asphalt- und Erdbauwalzen an.“ Als Freiberufler ist er dabei nicht an Vorgaben gebunden, sondern kann für alle interessierten Unternehmen, Institutionen oder Einzelpersonen tätig werden. Der Weg dorthin ist nicht immer einfach, so der Gründer: „Als kleiner Unternehmer kann ich unabhängig agieren, muss mich aber auch selbst um viele Themen wie Vorschriften, Steuern, Finanzierung und Behördengänge kümmern. Dabei hat mir die WFG Vulkaneifel sehr geholfen!“ Reinhard Statnik ist ein ideales Beispiel für die sich wandelnde Arbeitswelt in einer globalisierten Welt. Nicht der Standort ist entscheidend, sondern das professionelle Know-how, die fundierte Erfahrung und ein hohes Maß an Flexibilität, um unter immer wieder anderen Rahmenbedingungen technische und logistische Herausforderungen zu bestehen und Lösungen umzusetzen. „Momentan ist der Kundenkontakt und Erfolg meines Unternehmens noch zu 100% an meine Person gebunden. Zukünftig würde ich gerne die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilen.“ Reinhard Statnik Reinhard Statnik berät und schult als Asphalt-Experte Kunden in der ganzen Welt PROFESSIONELLE TRAININGS UND UNTERSTÜTZUNG FÜR BAUPROJEKTE Foto: Reinhard Statnik In der Serie „START UP“ stellt die Wirtschaftsförderungs- gesellschaft Vulkaneifel regelmäßig Jungunternehmer vor. Ansprechpartnerin: Angelika Gerhartz · WFG Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24 · 54550 Daun · Tel.: 0 65 92 / 933 -204 E-Mail: angelika.gerhartz@wfg-vulkaneifel.de www.wfg-vulkaneifel.de DIE SERIE ÜBER ERFOLGREICHE JUNGUNTERNEHMER IM LANDKREIS VULKANEIFEL Reinhard Statnik Mobil: +49 (0) 175 11 62 701 info@asphalt-application-training.com www.asphalt-application-training.com
SEITE 11 Vom 12.10. bis 18.10.2024 Natur erlebnis tipps Sa. 12.10.2024 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 3½h Idyllisch, spektakulär und geheimnisvoll – Unterwegs auf dem Heimatspur-Wanderweg „Ritter, Räuber, Römer“ In der eindrucksvoll und tief eingegrabenen Natur- und Vulkanlandschaft, die der Üßbach im Lauf der Jahrtausende an seinem Unterlauf geformt hat, erfahren Sie Geschichten aus Antike, Mittelalter und Neuzeit. Preis: Erw. 8€; Kinder (9 bis 14 J.) 5 €; Gruppe (10 bis 15 Pers.) 75 € Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Tourist-Info, Kurfürstenstraße 32 Info/Anmeldung erforderlich: Norbert Müller, Tel: 06596 893, Mobil: 0151 70133060 E-Mail: mueller-uedersdorf@t-online.de min.5 Erw. max. 20 Pers. Sa. 12.10.2024 um 10:30 Uhr • Dauer ca. 2½h Mit Ur- Opa Johann durch den Arensberg Mit Geschichten rund um Vulkan, Gestein und damaligem Abbau den Vulkan erkunden. Eine Führung mit Spielen, Mythen und alten Fotos für Groß und Klein. Ein Stück Eifler Geschichte erleben Preis: pro Pers. 8 €, Familien 30 € (2 Erw. + Kinder), Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: 54578 Walsdorf-Zilsdorf, Parkplatz Arensberg Info/Anmeldung erforderlich: Anne Petry, Mobil: 015155953286, E-Mail: petryanne@web.de, min. 4 Pers. Sa. 12.10.2024 um 11:00 • Dauer ca. 2-2½h Abenteuer Vulkanismus – Das verborgene Immerather Maar – Naturerlebnisspaziergang Erleben Sie das Immerather Risch und das verborgene, halbkreisförmige Immerather Maar mit seiner besonderen Flora und Fauna. Erfahren Sie was uns die beiden Maare nicht nur zu ihrer Entstehung erzählen. Kurzweiliges Angebot auch für Familien; jedoch nur bedingt für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Preis: Erw. 10 €, Kinder 9 – 14 J. 5 €, Gruppenpreis auf Anfrage Treffpunkt: 54552 Immerath, Einmündung K23 in die B410 oberhalb des Ortes Info/Anmeldung erforderlich: Doris Hamm, Mobil: 0179 5906315, E-Mail: doris.hamm@mail.de min. 4 Erw. Sa. 12.10. und 14.10.2024 um 13:00 Uhr • Dauer ca. 4-5h Aus heiß wird Eis - Die Birresborner Eishöhlen – Vom Vulkan zum Kühlhaus Warum ist es in den Höhlen so kalt, was hat es mit den Mühlsteinen auf sich und warum fühlen sich die Fledermäuse hier so wohl? In dem verzweigten Höhlensystem wartet eine spannende Zeitreise auf Entdecker, Abenteurer und Schatzsucher. Preis: Erw. 10 €, Kinder 8 €, Familien: 33 € (2 Erw. + 2 Kinder), inkl. einer kleinen Überraschung. Gruppenpreis auf Anfrage Treffpunkt: 54574 Kopp, Birresborner Str.8, Parkplatz Wolffhotel, Info/Anmeldung erforderlich: Anja Kessler, Mobil: 01522 8689941, E-Mail: anja.kessler@onlinehome.de, www.naturerleben-eifel.de Sa. 12.10.2024 um 15:00 Uhr • Dauer ca. 1½h Öffentliche Führungen im Observatorium Hoher List Besichtigen Sie die Beobachtungskuppel und erhalten Sie Informationen über die Teleskope und den Sternenhimmel. Preis: Erw. 10 €, Kinder/ Schüler frei Treffpunkt: 54552 Schalkenmehren, Observatorium Hoher List Info/Anmeldung erforderlich: Tourist-Information Daun, Tel.: 06592 95130 Sa. 12.10.2024 um 20:00 Uhr • Dauer ca. 3h Öffentliche Beobachtungen Sie haben die Möglichkeit mit unseren Teleskopen die Wunder der Sternenwelt anzuschauen und Fragen, die Sie beschäftigen, von unseren Sternführern erörtern zu lassen. Preis: Erw.10 €, Kinder und Schüler frei Treffpunkt: 54552 Schalkenmehren, Observatorium Hoher List Info/Anmeldung erforderlich: E-Mail: kontakt@hoher-list.de Sa. 12.10.2024 um 13:30 Uhr • Dauer ca. 3½h Zwischen Kratern und Vulkanen: Naturerlebniswanderung um Bad Bertrich Der Weg führt uns über urige Felspfade in eine einmalige Vulkanlandschaft. Eine besondere Flora und Fauna begleiten uns durch die trichterförmigen Steilhänge. Preis: pro Pers. 7 €, mit Gästekarte 6 € Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, (Abfahrt West) Tourist-Info Info/Anmeldung erforderlich: Gästeführer Kurt Immik, Tourist-Info Tel.: 02674 932222, E-Mail: info@bad-bertrich.de So. 13.10.2024 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 5h Der Drachentöter von Roth – Auf den Spuren „Hugobert von Lingens“ Storytelling der besonderen Art, vorgetragen vom „Eifelpoeten“ persönlich, auf einer Führung über den Rother Kopf, um das Eichholzmaar u.v.m. Geeignet für Kinder ab der 2. Kl. Preis: Kinder 7-14 J. 5€, ab 14 J. 16 €, 2 Erw.+1 Kind (7-14 J.) 30 €, Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: Sportplatz Roth, 54568 Roth/Gerolstein (Ortseingang) Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, E-Mail: Hubihummel@gmx.de So. 13.10.2024 um 10:30 Uhr • Dauer ca. 2-2½h Die “määrchenhafte“ Holzmaar-Gruppe – Naturerlebnisspaziergang Eines der besterforschten Maare der Eifel und doch ein wenig bekanntes Schätzchen. Lauschen Sie, wenn Holzmaar, Dürre Maar und Hetsche ihre spannenden Geschichten erzählen. Preis: Erw. 10 €, Kinder (9 – 14 J.) 5 €, Gruppenpreis auf Anfrage Treffpunkt: 54558 Gillenfeld, Parkplatz am Holzmaar, (an der K 17, westlich des Holzmaars) Info/Anmeldung erforderlich: Doris Hamm, Mobil: 0179 5906315, E-Mail: doris.hamm@mail.de min. 4 Erw. So. 13.10.2024 um 11:00 Uhr • Dauer ca. 1½-2h Unsere besondere Sonntagsreihe: Zwölf Maare und ein Kratersee Führungen zu den vulkanischen Seen der Eifel: Ulmener Maar Das Ulmener Maar ist das jüngste der Eifel. Beeindruckend sind die Aufschlüsse des gut erhaltenen Tuffwalls, das klare Wasser des Maarsees und die Erkenntnisse der Wissenschaft zur vulkanischen Geschichte des kleinen Ortes Ulmen und seiner beiden Maare, die durch einen historischen Doppeltunnel miteinander verbunden sind und so die Mühlenwirtschaft in Trockenzeiten sicherstellte. Geschichten und Sagen berichten von Seeungeheuern, Rittern und Kreuzfahrern, Münzen und Hexen. Treffpunkt: Ulmen, Sagenbrunnen auf dem Postplatz Preis: 5 €, Kinder bis 12 J. frei Gästeführerin: Irmgard Holtkotte, Mobil: 0160-92122849, E-Mail: i.holtkotte@gmx.de Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de
SEITE 12 Vom 12.10. bis 18.10.2024 Natur erlebnis tipps So. 13.10.2024 um 14:00 • Dauer ca. 2-2½h Parcours der Sinne (Hugo Kükelhaus) Erlebnisführung – kleine Dorfrunde Erkenne mit der Hand Dinge, die du nicht siehst und erlebe, wie du Dinge wahrnimmst, die es so nicht gibt. Neugierig? Der Parcours ermöglicht Dir, Deine Sinne neu zu erleben. Komm mit auf Entdeckungsreise! Preis: Erw. 8 €, Kinder (4-14 J.) 5 €, Gruppenpreis bis 12 TN 80 €, KiTa & Schulen Sonderpreis Treffpunkt: 54552 Immerath, Brunnenstraße, Parkplatz am Sportplatz Info/ Anmeldung erforderlich: bis 08:30 Uhr am Tour-Tag, Doris Hamm, Mobil: 0179 5906315, E-Mail: doris.hamm@mail.de min. 4 Erw/max.12 TN Di. 15.10.2024 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 2½h Geo-Erlebniswanderung „Gerolsteiner Dolomiten – 390 Millionen Jahre Erdgeschichte erleben“ Vom historischen Bahnhofsgebäude zur Helenenquelle über naturbelassene Pfade hinauf zum Munterley Plateau. In der Buchenlochhöhle lebt der sagenhafte Höhlenbär und eiszeitlichem Mammutjäger auf. Preis: pro Pers. 5 € bzw. je Paar/Familie 8 € Treffpunkt: 54568 Gerolstein, Tourist-Info Gerolsteiner Land, Bahnhofstr. 4 Info/Anmeldung erforderlich: Tourist-Info Gerolstein, Tel.: 06591 133100, E-Mail: touristinfo@gerolsteiner-land.de Di. 15.10.2024 um 14:00 Uhr • Dauer ca. 3-4h Im Banne der Koordinaten - Geocaching am Ernstberg Spannende Schatzsuche für Familien am Ernstberg. Vulkane, Höhlen und alte Bäume sind die Kulisse für diese Geocaching Tour. Rundweg ca. 5km / 320 Hm. Nähere Infos unter: www.eifelwanderer.de/Im-Banne-derKoordinaten Preis: Erw. 8 €, Kinder 3 €, Gruppen nach Vereinbarung Treffpunkt: Wanderparkplatz zwischen 54570 Hinterweiler und Waldkönigen. Koordinaten: N 50° 14.1656 / E 6° 46.1203 Info/Anmeldung erforderlich: Johannes Munkler, Tel.: 06591 3888, Mobil: 0171 6443572, E-Mail: J.Munkler@t-online.de Di. 15.10.2024 um 15:00 Uhr • Dauer ca. 1¼h Original Eifeler Lava-Kerze selber gießen - Ein Erlebnis für Groß und Klein in der Kerzenmanufaktur und Imkerei Moll, Manderscheid Unter Anleitung von Wachsziehermeister Michael Moll werden Sie Ihre ganz persönliche Lavasteinkerze aus heimischen Materialen aus der Vulkaneifel selber anfertigen. Das Brodeln und Zischen der heißen Lava, nebeliger Qualm, fast wie bei einem echten Vulkanausbuch! Preis: Workshop pro Pers. 5 €, zzgl. je Kerze 7,50 € Treffpunkt: 54531 Manderscheid, Kerzen- und Wachsmanufaktur Moll, Kurfürstenstr. 39 Info/Anmeldung erforderlich: Tel.: 06572 2180, E-Mail: mail@kerzenmoll.de, min. 6 Pers. Do. 17.10.2024 um 15:00 Uhr • Dauer ca. 1½h Welcher (Vulkan-)Stein ist das? Lava in rot, gelb, grau bis schwarz, Aschen & Lapilli. Daneben Schiefer, Grauwacke, Sandstein, Kalk – Die Eifel ist wirklich „steinreich“. Die Steine in die Hand zu nehmen und zugleich etwas über ihre Entstehung, ihr Alter, ihre moderne Verwendung zu erfahren ist hier möglich. Preis: Erw. 8 €, Kinder u. Jugendl. 4 €, Kind bis 9 J. frei Treffpunkt: 54558 Gillenfeld, Vulkanstraße, Rezeption im Feriendorf Pulvermaar (2 km außerhalb) Info/Anmeldung: Dr. Frank G. Fetten, min. 4 Erw. Mobil: 0172 8879345, E-Mail: info@feriendorf-pulvermaar.de Do. 17.10.2024 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 6½h Vom Maar zum Bergkratersee Wir wandern vom Sportplatz Meerfeld zum Mosenberg, vorbei am Hinkelsmaar und Windsborn-Kratersee. Nach einer Rast am Gipfelkreuz geht es zur Gipfelhütte oder zum Vulkanerlebnispark. Anschließend geht’s den Horngraben hinunter zur Wolfsschlucht. Sie hat mit ihrem Schluchtwald aus Berg- und Spitzahorn und den seltenen Bergulmen oder dem dornigen Schildfarn viele Besonderheiten zu bieten, so auch die Basaltsäulen. Dann über die Germanenbrücke und entlang der Kleinen Kyll zurück nach Meerfeld. Strecke ca. 16 km. Festes Schuhwerk und Verpflegung mitbringen. Preis: pro Pers. 7 € Treffpunkt: 54531 Meerfeld, Parkplatz am Sportplatz Info/Anmeldung erforderlich: Karl Weiler, Tel: 06572 624, Mobil: 0175 2235240, E-Mail: karl-weiler@t-online.de Do. 17.10.2024 um 10:30 Uhr • Dauer ca. 2h Vom kalten zum heißen Vulkan(ismus) – ein geführter Spaziergang vom Pulvermaar zum Römerberg. Die Vulkaneifel hat zwei verschiedene Typen von Vulkanen zu bieten. Welche kennt man? Die „normalen“, Typ Ätna, mit ihren Lava-Eruptionen und Lavaströmen? Die zweite Sorte, die Maarvulkane mit ihrem „kalten“ Vulkanismus, ist dagegen unbekannt. Auf einer Strecke von nur wenigen Km Entfernung finden wir zwei Vulkantypen nebeneinander und können die Unterschiede erkennen. Preis: Erw. 8 €, Kinder u. Jugendl. 4 €, < 9 J. frei Treffpunkt: 54558 Gillenfeld, Vulkanstraße (2 km außerhalb), Feriendorf Pulvermaar, Rezeption Info/Anmeldung: Dr. Frank G. Fetten, Mobil: 0172 88 79 345, E-Mail: info@feriendorf-pulvermaar.de min 4 Erw. Do. 17.10.2024 um 15:00 Uhr • Dauer ca. 1½h „Hautnah von der Ziege zum Käse Von und mit der Natur leben – nachhaltige Landnutzung heute Die Gräser und Kräuter der Eifelwiesen rund um unseren Hof füttern wir unseren Ziegen - diese stellen wir Ihnen gerne persönlich vor. Vom Stall über den Melkstand bis in die Käserei bieten wir Ihnen einen exklusiven Blick hinter die Kulissen der Tierhaltung bis zur Käseproduktion. Preis: Erw. 17 €, Kinder bis 3 J. frei, Kinder 4 - 14 J. 3 €, Familienkarte 2 Erw. mit bis zu 2 Kindern 36 € Treffpunkt: 54558 Gillenfeld, Vulkanhof, Vulkanstraße 29 Info/Anmeldung erforderlich: Martina Regnier, Tel.: 06573 9529928, Mobil: 0175 8300325, E-Mail: hoffuehrungen@vulkanhof.de Do. 17.10.2024 um 15:00 Uhr • Dauer ca. 2h Geschichtliche Reise um den Rockeskyller Kopf – die „Mutter“ aller Eifelvulkane Der Rockeskyller Kopf wird zurecht als die "Mutter" aller Eifelvulkane bezeichnet, da er alle Entwicklungsstadien vom anfänglichen explosiven Maarstadium, über strombolianische Eruptionen bis hin zum lavaspeienden Feuerwerk zeigt. Preis: Erw. 5 €, Familien 8 €, Gruppenführungen auf Anfrage Treffpunkt: 54570 Rockeskyll, Parkplatz am Gemeindehaus an der Kirche Info/ Anmeldung erforderlich: Doris Clemens, Tel: 06591 7238, Mobil: 0151 53934689, E-Mail: clemensdoris@web.de oder Touristinfo Gerolsteiner Land Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de
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