SEITE 8 Kleidertauschparty des A.R.T. am 18. Oktober Bereits zum zweiten Mal lädt der Zweckverband A.R.T. zur Kleidertauschbörse in Trier Süd ein. Die Veranstaltung findet am 18. Oktober von 15:00 bis 19:00 Uhr auf dem A.R.T. Betriebsgelände in der Löwenbrückener Straße 13/14 statt. Ob Jung oder Alt, alle sind herzlich eingeladen, ihre Kleiderschränke zu durchstöbern und mitzubringen, was sie nicht mehr tragen möchten. Von kleinen bis großen Größen, von Herren- bis Damenkleidung, von Sommermode bis Wintermantel - alles ist willkommen. Denn bei der Kleidertauschbörse findet jedes Kleidungsstück einen neuen Besitzer und das eine oder andere Lieblingsstück wartet vielleicht schon darauf, entdeckt zu werden. Datum: Freitag, den 18.10.2024 Uhrzeit: 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr Ort: A.R.T. Betriebsgelände, Löwenbrückener Straße 13/14, 54290 Trier Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kleidung einem neuen Zweck zuzuführen und gleichzeitig etwas Gutes zu tun! Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer und einen inspirierenden Austausch. Die Teilnahme an der Kleidertauschbörse ist kostenlos. Übriggebliebene Kleidung wird gespendet. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Krisztian Bela KIS letzte bekannte Anschrift: Hauptstr. 26, 53539 Reimerath Datum des Schreibens: 20.09.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-ZY 227 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekannt-machung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 02.10.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Oleksandr SHEREMETA letzte bekannte Anschrift: Hanertstr. 6, 54570 Densborn Datum des Schreibens: 12.09.2024 und 22.08.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-O 9595 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekannt-machung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 02.10.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender
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