SEITE 6 Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Steiningen (Amtsgericht Daun): Blatt 1008: Flur 12 Nr. 31/1 – Waldfläche - Im Schind – 8.088 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Daun (Amtsgericht Daun): Blatt 1598: Flur 2 Nr. 107/2 – Landwirtschaftsfläche – Oberst Ritzerath – 6.814 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vomStein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Abbas Elcasim letzte bekannte Anschrift: Burgstraße 10 in 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 04.10.2024 Aktenzeichen: 4-31200-005-6740 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 15.11.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: gez. Alflen Öffentliche Bekanntmachung Haushalt des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2025 Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt ab Montag, 25.11.2023, bis zur Beschlussfassung, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Eingangsbereich der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Vulkaneifel haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, oder elektronisch an haushalt@ vulkaneifel.de einzureichen. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 15.11.2025 Dieter Schmitz (Büroleiter) Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Leudersdorf (Amtsgericht Daun): Blatt 1147: Flur 7 Nr. 2 – Landwirtschaftsfläche – Auf Gräfenrath – 14.112 m² Flur 7 Nr. 16 – Landwirtschaftsfläche – In der Jüch – 13.201 m² Flur 6 Nr. 5/1 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche – Auf Gräfenrath – 16.327 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
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