KW48 2024

Was uns bewegt. KREISNACHRICHTEN INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG DES LANDKREISES VULKANEIFEL Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, 06592/933-0; www.vulkaneifel.de IMPRESSUM REDAKTION Verena Bernardy, Eva Marder Verlag + Druck: Linus Wittich KG, Föhren Ausgabe: 48/2024 Die jeweils aktuelle Ausgabe der Kreisnachrichten finden Sie auch immer online auf unserer Website unter www.vulkaneifel.de/kreisnachrichten SCHON GEWUSST? Öffnungszeiten zum Jahresende: Kreisverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Die Kreisverwaltung weist bereits jetzt auf ihre Öffnungszeiten zum Jahresende hin. Für alle Dienststellen gilt: Letzter Öffnungstag ist Montag, der 23.12.2024, erster Öffnungstag im neuen Jahr ist Donnerstag, der 02. Januar 2025. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Kreisverwaltung am 11.12.2024 nachmittags ab 15 Uhr aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen bleibt. Kreisverwaltung vom 24.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen In der Zeit von Heiligabend bis einschließlich Neujahr bleibt die Kreisverwaltung komplett geschlossen und ist nur für Notdienste, etwa im Bereich Gesundheits- oder Jugendamt, erreichbar. Die Schließung betrifft alle Abteilungen und Außenstellen, darunter auch das Jobcenter und die Kreisbibliothek. Auch die Kfz-Zulassung in Daun und Jünkerath bleibt zwischen den Jahren geschlossen. Kfz-Zulassungen im Nachbarlandkreis Cochem-Zell Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbarlandkreisen können unabhängig vom Wohnort nach vorheriger Terminvereinbarung Fahrzeuge im Nachbarlandkreis Cochem-Zell auch zwischen den Feiertagen zugelassen werden. Die Kfz-Zulassung in Cochem ist durchgehend zwischen den Tagen geöffnet. Die Außenstelle in Zell hat am 27.12.2024 geschlossen, ist aber an den anderen Tagen geöffnet. Sichern Sie sich hierfür frühzeitig Ihren Termin über das Online-Buchungssystem. Zur Online-Terminverwaltung gelangen Sie über die Webseite www.terminvergabeportal.de oder über die Internetseiten der einzelnen Verwaltungen. Zusätzlich können Termine telefonisch über das IKZ Servicecenter unter der Telefonnummer 02671-61115 gebucht werden.

SEITE 2 Jährliche Vollversammlung des Kreiselternausschuss Daun. Am 13. November 2024 fand die jährliche Vollversammlung des Kreiselternausschuss Vulkaneifel in den Räumen der Kreisverwaltung Daun statt. Nach der Begrüßung durch Ute Rölen, die für die Kindertagesstätten zuständige Fachberaterin und Mitarbeiterin des örtlichen Jugendamtes, übernahm Saskia Roth, die Vorsitzende des Vorstands, die Moderation durch den Abend. Jährlich entsenden alle 29 Kitas des Landkreises bis zu zwei Delegierte aus der Elternschaft in die Vollversammlung. Der Einladung des Jugendamt und des Vorstands folgten zahlreiche Anmeldungen und mit über 30 Teilnehmern waren nahezu alle Kitas des Landkreises Vulkaneifel vertreten, darunter auch viele das erste Mal. Der Vorstand freut sich sehr über dieses Interesse und bestätigt die Wichtigkeit eines Zusammenschlusses der Eltern auf Kreisebene. Neben einer allgemeinen Vorstellung des Kreiselternausschuss, sowie der Information über rechtliche Grundlagen der Elternmitwirkung in Kindertagesstätten, berichtete der Vorstand über die Tätigkeiten im abgelaufenen Jahr. Darunter die Durchführung von Onlineschulungen zum Thema Elternmitwirkung, der Teilnahme an Sitzungen des Jugendhilfeausschuss und Beratung einzelner KiTas und Vermittlung zwischen Eltern, Träger und Jugendamt. Neben der Arbeit auf Kreisebene entsendet der Kreiselternausschuss zwei Delegierte in den Landeselternausschuss. Informationen zu aktuellen Themen im Landeselternausschuss gab der Delegierte Jan Hinze an die Teilnehmenden. Nach der Neuwahl der Delegierten für den Landeselternausschuss, Jan Hinze und Saskia Roth, endete der Abend in einer sehr positiven allgemeinen Diskussionsrunde, „best practice“ Austausch zur Elternarbeit in den Kitas und dem Entschluss auch im neuen Jahr Onlineschulungen zur Elternmitwirkung und Busbeförderung für alle interessierten Eltern anzubieten. Der Vorstand bedankte sich bei allen Anwesenden für die bisherige und weiterhin gute Zusammenarbeit mit allen Kita Akteuren. Die Kontaktmöglichkeit zum Vorstand kann gerne per E-Mail erfolgen an: kontakt@kea-vulkaneifel.de. Hintergrund Der Kreiselternausschuss (KEA) Vulkaneifel ist ein Zusammenschluss der Elternausschüsse der in den Bedarfsplan des Jugendamts aufgenommenen Tageseinrichtungen des Landkreises. Er vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, entsendet ein beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss und benennt dessen Stellvertretung. Nicht zuletzt versteht sich der KEA als Ansprechpartner, Berater und Vermittler zwischen den Eltern, den Kindertagesstätten, den Trägern der Einrichtungen und dem Jugendamt auf Kreisebene. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben des Karl-Heinz RASKOB letzte bekannte Anschrift: Schwalbenweg 2, 54550 Daun Datum des Schreibens: 22.11.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-C 647 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 22.11.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: Gez. Zender

SEITE 3 Alle Informationen zum Förderprogramm Jetzt Förderung beantragen! SONNENENERGIE FÜR ALLE Förderprogramm für Balkonkraftwerke Helmut Giesen mit Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz geehrt Am 18. November 2024 wurden im Festsaal der Staatskanzlei in Mainz 14 Persönlichkeiten aus Rheinland-Pfalz geehrt, die mit ihrem besonderen Engagement einen wertvollen Beitrag für Rheinland-Pfalz geleistet haben. Unter ihnen war auch der Vulkaneifler Helmut Giesen, zur Ehrung angereist waren außerdem Vertreter des Landkreises und der Verbandsgemeinde Daun. Die stellvertretende Ministerpräsidentin Katharina Binz, die Ministerpräsident Alexander Schweitzer bei der Preisverleihung vertrat, betonte bei ihrer Ansprache vor den 14 Geehrten: „Ihr Einsatz in so vielfältigen Bereichen wie Kultur, Gesellschaft und Gemeinwohl ist ein beeindruckendes Beispiel für Verantwortung und Mitgestaltung in unserer Gemeinschaft. Mit ihrem Wirken machen sie Rheinland-Pfalz zu einem lebenswerteren und vielfältigeren Ort, der auf das Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger bauen kann.“ Mit dem Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, die Außergewöhnliches und Überdurchschnittliches für Rheinland-Pfalz geleistet haben. Um die Bedeutung zu unterstreichen, ist die Zahl der Ordensträgerinnen und Ordensträger auf insgesamt 800 begrenzt. Verdienstorden für Helmut Giesen Seit mehr als zwei Jahrzehnten setzt sich Helmut Giesen für die Interessen älterer Menschen ein. Er ist seit 22 Jahren Vorsitzender des Seniorenbeirats im Kreis Vulkaneifel und seit 21 Jahren Vorsitzender im Seniorenbeirat der Stadt Daun sowie Seniorenbeauftragter der Stadt. Darüber hinaus ist er stellvertretender Vorsitzender der Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz. Zu dieser besonderen Ehrung waren Vertreter der Stadt und Verbandsgemeinde Daun sowie der Dritte Beigeorndete des Landkreises Vulkaneifel angereist, um dem Geehrten herzlich zu gratulieren und für sein großes Engagement zu danken. Quelle: Pressemeldung der Staatskanzlei RLP v. l. n. r.: Dritter Beigeordneter des Landkreises Vulkaneifel Christoph Bröhl, Geehrter Helmut Giesen, Referentin im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Fabia Heischling, Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Daun Otmar Monschauer, Stadtbürgermeister Friedhelm Marder, geschäftsführender Ortsvorsteher Bernhard Kläs. Foto © Verbandsgemeindeverwaltung Daun Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat Betroffener: Krisztian Bela KIS letzte bekannte Anschrift: Hauptstr. 26, 53539 Reimerath Datum des Schreibens: 22.11.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-ZY 227 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekannt-machung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 22.11.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: Gez. Zender

SEITE 4 SELBST- UND BEVÖLKERUNGSSCHUTZ IM LANDKREIS VULKANEIFEL Die Flutkatastrophe, die im Juli 2021 verheerende Sturzfluten und Überschwemmungen verursachte, die Corona-Pandemie mit ihren internationalen Auswirkungen von 2020 bis 2022, der Orkan "Friederike", der 2018 Stromleitungen beschädigte und bis zu 140.000 Menschen über Stunden bis wenige Tage von der Stromversorgung abschnitt - diese sind nur wenige Beispiele für Notsituationen, die in Deutschland in den letzten Jahren eingetreten sind. Das staatliche Hilfeleistungssystem greift in solchen Situationen und bietet Unterstützung. Aber auch die beste Hilfe ist nicht immer sofort zur Stelle. Bei großflächigen Schadenslagen können die Rettungskräfte nicht überall gleichzeitig sein. Wer vorbereitet ist, kann sich selbst, Angehörigen und Nachbarn helfen, bis die staatliche Hilfe eintrifft, und Schäden mit Schutzmaßnahmen reduzieren. Helfen Sie mit, Notsituationen gemeinschaftlich zu bewältigen, und sorgen Sie vor! In den kommenden Wochen informieren wir Sie über unsere Social Media-Kanäle und hier zum Thema Selbstschutz und stellen den Bereich Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Vulkaneifel vor. SEI VORBEREITET. SEI VORBEREITET. SEI VORBEREITET.

SEITE 5 WAS IST SELBSTSCHUTZ & WARUM IST ER WICHTIG? In Notfallsituationen wie Bränden oder Naturkatastrophen kann das richtige Verhalten den entscheidenden Unterschied machen. Selbstschutz bedeutet, aktiv auf potenzielle Gefahren vorbereitet zu sein und im Ernstfall schnell und richtig zu handeln. Hier sind die wichtigsten Gründe, warum Selbstschutz so wichtig ist: 1. SCHNELLE REAKTION UND ZEITERSPARNIS In Notfällen zählt jede Sekunde! Die Fähigkeit, sofort zu handeln, kann Leben retten. Selbstschutzmaßnahmen ermöglichen es, schnell zu reagieren, ohne auf externe Hilfe zu warten – z.B. durch eine sofortige Evakuierung eines brennenden Gebäudes. 2. BEGRENZTE VERFÜGBARKEIT VON RETTUNGSKRÄFTEN Bei Großschadenslagen sind Rettungskräfte oft überlastet oder benötigen Zeit, um zu helfen. Hier ist es entscheidend, dass Sie wissen, wie Sie sich selbst schützen und erste Maßnahmen ergreifen können, bis Hilfe eintrifft. 3. SCHUTZ VOR SEKUNDÄREN GEFAHREN Neben der unmittelbaren Gefahr können auch sekundäre Risiken wie Rauchinhalation oder kontaminiertes Wasser auftreten. Kenntnisse im Selbstschutz helfen Ihnen, besser vorbereitet zu sein, z. B. durch das Tragen von Atemschutzmasken oder das Bereitstellen von Notfallvorräten. 4. FÖRDERUNG DER EIGENVERANTWORTUNG UND RESILIENZ Selbstschutz stärkt Ihr Bewusstsein für persönliche Verantwortung. Wenn Sie wissen, wie Sie sich schützen können, fühlen Sie sich sicherer und sind besser auf Notfälle vorbereitet. Das stärkt nicht nur Sie, sondern auch unsere Gemeinschaft! 5. ERGÄNZUNG UND UNTERSTÜTZUNG EXTERNER HILFE Selbstschutzmaßnahmen ergänzen die Arbeit der Rettungskräfte. Indem Sie erste Maßnahmen ergreifen, können Sie helfen, Schäden zu reduzieren und den Einsatzkräften ihre Arbeit zu erleichtern, z.B. durch das Schließen von Türen und Fenstern. FAZIT: Selbstschutz ist unerlässlich, um unmittelbare Sicherheit zu gewährleisten, Eigenverantwortung zu fördern und die Zeit bis zur externen Hilfe zu überbrücken. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie in gefährlichen Situationen besser geschützt sein und angemessen reagieren – das kann Leben retten und Schäden minimieren! SEI VORBEREITET. SEI VORBEREITET. SEI VORBEREITET.

SEITE 6 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 24. August 2009, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene: Alexandr RUSU Geburtsdatum: 10.08.1987 letzte bekannte Anschrift: Friedhofsweg 1, 54587 Lissendorf Datum des Schreibens: 01.10.2024 Aktenzeichen: 1 - 12332 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei nachstehend aufgeführter Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 08) Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. 54550 Daun, den 21.11.24 Kreisverwaltung Vulkaneifel – Mainzer Straße 25, 54550 Daun Im Auftrag: gez.: A. Schmitz Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungs-gesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 24. August 2009, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene: Bislim SAHITAJ Geburtsdatum: 20.07.1985 letzte bekannte Anschrift: Rue de la Largue 4, FR – 68200 Mulhouse Datum des Schreibens: 17.09.2024 Aktenzeichen: 1 - 12332 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei nachstehend aufgeführter Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 08) Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. 54550 Daun, den 21.11.24 Kreisverwaltung Vulkaneifel – Mainzer Straße 25, 54550 Daun Im Auftrag:gez.: A. Schmitz Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vomStein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Isabella Michels letzte bekannte Anschrift: Am Sinnenbüsch 8 , 54584 Feusdorf Datum des Schreibens: 22.11.2024 Aktenzeichen: 4-31200-024-02831 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 22.11.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: gez. Kloep

SEITE 7 SPRECHSTUNDE DAUN, Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, Raum 004 (Erdgeschoss) Jeden Donnerstag, 10:00 - 13:00 Uhr GEROLSTEIN, Caritas-Mehrgenerationenhaus, Raderstraße 9 Jeden Dienstag, 09:00 - 11:00 Uhr DER MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSBEAUFTRAGTEN Weihnachtszeit – Lesezeit! Die Kreisbibliothek Daun startet in eine neue Runde der Leseförderung für Kindergärten und Grundschulen Die Leseförderaktionen im Advent für Kindergärten und Grundschulen, die das Landesbibliothekszentrum gemeinsam mit den Bibliotheken im Land durchführt, finden seit 2003 statt. Sie gehören zu den größten Initiativen zur Leseförderung bundesweit. Von Beginn an ist auch die Kreisbibliothek in Daun dabei. 2024 beteiligen sich nochmals mehr Klassen und Kindergartengruppen als im Vorjahr. Mittlerweile sind 15 Grundschulen und 10 Kindergärten mit insgesamt 97 Klassen und Kindergartengruppen dabei. So werden rund 2.000 Kinder im Landkreis Vulkaneifel mit dieser Maßnahme erreicht. Für die Kindergärten gibt es einen Kniekalender. Der Kalender enthält für jeden Kita-Tag im Dezember ein Kapitel einer spannenden Geschichte von THiLO, die „Mäuseweihnacht“ heißt. Illustriert hat die Geschichten wieder die Neustadter Künstlerin Ulrike Sauerhöfer. Ausmalbilder oder Bastelvorschläge ergänzen die Dezembergeschichten. Außerdem gibt es professionell eingesprochene Hördateien. Für die Grundschulen hat Stephanie Gessner ein rasantes Winterabenteuer mit dem Titel „Das Weihnachts-Ei“ geschrieben. Auch hier gibt es Hördateien. An jedem Schultag im Dezember wird eine entsprechende Datei freigeschaltet. Für jeden Schultag bis Weihnachten enthält der Adventskalender ein Kapitel aus der Vorlesegeschichte und ein Rätsel. Die Rätsel sind in bis zu drei Schwierigkeitsstufen erstellt: leicht, mittel, schwer. Die Lehrer und Lehrerinnen entscheiden selbst, welche Schwierigkeitsstufe von der Klasse bewältigt werden kann. Mit allen Lösungen der Rätsel, können die Kinder am letzten Schultag einen Lösungssatz ermitteln. Dieser soll von den Schülerinnen und Schülern in der Kreisbibliothek abgegeben werden, die dann eine Preisverlosung durchführt. Die Preise werden vom Förderverein der Kreisbibliothek gestiftet. Zur Adventszeit gehören Geschichten und Lieder, die auf Weihnachten einstimmen. Nicht jedes Kind bekommt zuhause vorgelesen. Deshalb sind diese Aktionen so wichtig. Außerdem fördern sie bei den Kindern den Spaß und das Interesse an Büchern und am Lesen. 18:0 für den Leistungskurs Sport am SMG Gerolstein Nun ist er da und erfreut sich reger Beliebtheit! Der erste Leistungskurs Sport am St.-Matthias-Gymnasium Gerolstein startete in diesem Schuljahr aus dem Stand mit achtzehn Schülerinnen und Schülern. Die sechs weiblichen und zwölf männlichen Athleten werden inklusive Übungsstunde in wöchentlich sieben Einheiten unterrichtet. Spannend gestaltet sich dabei, wie breit sich das Fach sowohl in der Praxis als auch der Theorie aufstellt und wie sich die inhaltlichen Schwerpunkte beider gleichwertigen Bereiche miteinander verknüpfen lassen. So ermöglichen fundierte Einblicke in die Trainings- und Bewegungswissenschaft sowie in die Sportphysiologie und -soziologie Wissen, welches das Erlernen von Fertigkeiten im Schwimmen, Turnen, in der Leichtathletik sowie in ausgewählten Mannschafts- und Rückschlagsportarten unterstützt. Darüber hinaus setzt sich die Theorie kritisch mit gesellschaftlichen Phänomenen und sportlichen Organisationsstrukturen auseinander und gewährleistet auf diese Weise einen immerzu aktuellen Bezug zur Jetztzeit. „Toll ist, dass man durch das intensive Üben wirklich Fortschritte sieht“ und „Die Theorie ist im Fach Sport ungewohnt und nicht ohne, aber da habe ich mich wie ins Training nun richtig reingefuchst“ sind nur zwei der unisono positiven Äußerungen der Schülerinnen und Schüler. Hochmotiviert freuen sich alle 18 zurzeit auf die Wintersportfahrt im kommenden Januar. WEIHNACHTSZEIT LESEZEIT!

SEITE 8 Wir bitten um Anmeldung bis zum 6. Dezember 2024 an: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24 | 54550 Daun | www.wfg-vulkaneifel.de Christina Kirst | Tel.: 06592 933-200 | christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Dienstag, 10. Dezember 2024, 18.00 Uhr Austauschen | Vernetzen | Profitieren Thema „Dein Elevator Pitch“ mit Kommunikationstrainerin Anne-Marie Vissers Anschließend Austausch mit den Mentorinnen und Mentoren des MentorenNetzwerks Vulkaneifel (MNV) und Zeit zum Netzwerken Networking-Event Veranstaltungsort Kreisverwaltung Vulkaneifel, Sitzungssaal 15a, Mainzer Str. 25, 54550 Daun

SEITE 9 Die Landesinitiative sucht als geringfügige Beschäftigung drei Bewegungsmanager*innen für folgende Regionen: Kreis Vulkaneifel (ab 1. Januar 2025) Kreis Südliche Weinstraße (ab sofort) Kreis Trier-Saarburg (ab 1. Januar 2025) Bewegungsmanager*innen gesucht! Für mehr Informationen QR-Code scannen: Terminkalender Dezember 2024 Hörscheid, 03.12.2024, 18.30 Uhr Hohenfels-Essingen, 10.12.2024, 18.00 Uhr Projektförderung durch: Projektbetreuung durch: Ansprechpartner: Eva Esch, Projektmanagerin Tel.: 06592-933-572 Mail: eva.esch@vulkaneifel.de Weitere Informationen zu den einzelnen Terminen erhalten Sie in den Mitteilungsblättchen der jeweiligen Verbandsgemeinden. BRING DICH EIN! Gestalte die Zukunft deines Dorfes mit! Die Veranstaltungen finden in den Bürgerhäusern der jeweiligen Ortsgemeinden statt. Im Projekt Zukunfts-Check Dorf erarbeiten Bürgerinnen und Bürger Handlungsstrategien für eine positive Entwicklung ihrer Gemeinde. Ziel ist die Erstellung eines förderfähigen Dorferneuerungskonzeptes.

SEITE 10 Sarresdorferstr. 44 54568 Gerolstein BBS VULKANEIFEL GEROLSTEIN 06591 - 95660 www.bbs - vulkaneifel.de info@bbs - vulkaneifel.de Berufliches Gymnasium Technik Unsere Stärken - Deine Vorteile: • Das Berufliche Gymnasium führt in drei Jahren zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und berechtigt zur Aufnahme jedes Wunschstudienganges • Unterricht im Klassenverband in der Jahrgangsstufe 11, denn Gemeinschaft macht das Ankommen leichter • Individuelle Förderung als fester Bestandteil im Stundenplan, damit der Übergang von der Sekundarstufe 1 in die Sekundarstufe 2 gut gelingt • Ein kompakter Stundenplan ohne Ausfallstunden • Ein kleines Lehrerteam mit persönlicher Beratung und Betreuung auf Augenhöhe • Enge Zusammenarbeit mit starken Partnern aus Industrie und Wirtschaft, Verzahnung von Theorie und Praxis • Zahlreiche Aktivitäten wie Skifreizeiten, NaWi-AG, Schüler-Lehrerchor etc. • Auslandsaufenthalte und -praktika mit Erasmus + Noch mehr Informationen erhältst Du auf unserem Infoabend am 02.Dezember 2024 ab 18.00 Uhr in Raum C102/103. Oder vereinbare einfach ein persönliches Beratungsgespräch oder einen Schnuppertag bei uns. Wir freuen uns auf Dich!

SEITE 11 Freier Eintritt! Montag, 09. Dezember 2024 19.00 Uhr Regina Protmann Haus, Daun Es singen und musizieren die Schülerinnen und Schüler der Musikschule Landkreis Vulkaneifel e.V. KONZERT Weihnachtliches

SEITE 12 Vom 30.11. bis 06.12.2024 Natur erlebnis tipps Sa. 30.11.2024 um 11:00 Uhr • Dauer ca. 1½h „Hautnah von der Ziege zum Käse“ Von und mit der Natur leben – nachhaltige Landnutzung heute Vom Stall über den Melkstand bis in die Käserei bieten wir Ihnen einen exklusiven Blick hinter die Kulissen der Tierhaltung bis zur Käseproduktion. Preis: Erw. 17 €, Kinder bis 3 J. frei, Kinder 4 - 14 J. 3 €, Familienkarte 2 Erw. mit bis zu 2 Kindern 36 € Treffpunkt: 54558 Gillenfeld, Vulkanhof, Vulkanstraße 29 Info/Anmeldung erforderlich: Martina Regnier, Tel.: 06573 9529928, Mobil: 0175 8300325, E-Mail: hoffuehrungen@vulkanhof.de Sa. 30.11. und So. 01.12.2024 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 5h Der Drachentöter von Roth – Auf den Spuren „Hugobert von Lingens“ Storytelling der besonderen Art, vorgetragen vom „Eifelpoeten“ persönlich, auf einer Führung über den Rother Kopf, um das Eichholzmaar u.v.m. Geeignet für Kinder ab der 2. Kl. Preis: Kinder 7-14 J. 5€, ab 14 J. 16 €, 2 Erw.+1 Kind (7-14 J.) 30 €, Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: Sportplatz Roth, 54568 Roth/Gerolstein (Ortseingang) Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, E-Mail: Hubihummel@gmx.de Sa. 30.11.2024 um 13:30 Uhr • Dauer ca. 3½h Zwischen Kratern und Vulkanen: Naturerlebniswanderung um Bad Bertrich Der Weg führt uns über urige Felspfade in eine einmalige Vulkanlandschaft. Eine besondere Flora und Fauna begleiten uns durch die trichterförmigen Steilhänge. Preis: pro Pers. 7 €, mit Gästekarte 6 € Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, (Abfahrt West) Tourist-Info Info/Anmeldung erforderlich: Gästeführer Kurt Immik, Tourist-Info Tel.: 02674 932222, E-Mail: info@bad-bertrich.de Sa. 30.11.2024 um 20:00 Uhr • Dauer ca. 3h Öffentliche Beobachtungen Sie haben die Möglichkeit mit unseren Teleskopen die Wunder der Sternenwelt anzuschauen und Fragen, die Sie beschäftigen, von unseren Sternführern erörtern zu lassen. Preis: Erw. 10 €, Kinder und Schüler frei Treffpunkt: 54552 Schalkenmehren, Observatorium Hoher List Info/Anmeldung erforderlich: E-Mail: kontakt@hoher-list.de Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffener: Siegfried REINHARD Geburtsdatum: 13.01.1985 letzte bekannte Anschrift: Mühlenweg 7, 56825 Schmitt Anzahl der Schreiben: 1 Datum des Schreibens: 07.11.2024 Aktenzeichen: 5-34101-10-3149 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213 od. 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden (nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können) bzw. Ansprüche geltend gemacht werden können. Daun, 19.11.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun Im Auftrag: gez. Fröhlig

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