KW02 2025

Was uns bewegt. KREISNACHRICHTEN INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG DES LANDKREISES VULKANEIFEL Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, 06592/933-0; www.vulkaneifel.de IMPRESSUM REDAKTION Verena Bernardy, Eva Marder Verlag + Druck: Linus Wittich KG, Föhren Ausgabe: 02/2025 Die jeweils aktuelle Ausgabe der Kreisnachrichten finden Sie auch immer online auf unserer Website unter www.vulkaneifel.de/kreisnachrichten SCHON GEWUSST? Die letzte Kreistagssitzung des Jahres 2024: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse Am Montag, dem 16. Dezember 2024, fand die letzte Kreistagssitzung des Jahres 2024 im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel statt. Unter der Leitung von Landrätin Julia Gieseking wurden in mehr als vier Stunden Sitzung insgesamt 16 Tagesordnungspunkte beraten und beschlossen, die für den Landkreis Vulkaneifel von großer Bedeutung sind. Wie in der letzten Sitzung des Jahres üblich, bestimmten die Beschlüsse der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2025 weite Teile des Sitzungsgeschehens. Weitere wesentliche Themen der Sitzung waren Anträge der CDU Kreistagsfraktion zum Sachstandsbericht des Streetworkers, zur aktuellen Kriminalstatistik, zur Flüchtlingsbewältigung im Landkreis sowie ein Bericht des Geschäftsführers des Krankenhaus Maria Hilf in Daun. BKI Markus Keppler erläuterte den aktuellen Sachstand und die zukünftige Ausrichtung des Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Vulkaneifel. Ein weiterer zentraler Punkt war die von SPD und FDP initiierte und beschlossene Resolution zur Sicherung der Eifelstrecke. Kreistag erhielt umfassende Informationen zu wichtigen Themen Streetworker Jonas Klein berichtet über seine Arbeit Jonas Klein, seit dem 15. Oktober 2023 als Streetworker für den Landkreis Vulkaneifel tätig, stellte seine Arbeit vor. Auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion gab er einen Einblick in seine bisherigen Erfahrungen und schilderte die Herausforderungen sowie Erfolge seiner Tätigkeit. Der Streetworker ist eine wichtige Anlaufstelle für junge Menschen im Landkreis, die Unterstützung und Orientierung suchen. Durch seine Arbeit werden individuelle Hilfen angeboten und präventive Maßnahmen ergriffen, um soziale Spannungen zu entschärfen und Perspektiven zu schaffen. Kriminalitätsstatistik im Kreistag vorgestellt Birgit Dreiling, Leiterin der Polizeiinspektion Prüm, präsentierte die aktuelle Kriminalitätsstatistik für den Landkreis Vulkaneifel. Auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion lag der Fokus auf der Kriminalitätslage in den Ortschaften der ehemaligen Verbandsgemeinde Obere Kyll. Bericht zur Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes im Landkreis Vulkaneifel Im Rahmen der Kreistagssitzung berichteten Markus Keppler, Brand- und Katastrophenschutzinspekteur, sowie sein Stellvertreter Wolfgang Rechs über den aktuellen Stand und die geplante zukünftige Ausrichtung des Brand- und Katastrophenschutzes im Landkreis Vulkaneifel. Für das Jahr 2025 sind Investitionen in Höhe von 4,5 Millionen Euro vorgesehen, die gezielt in die Modernisierung der Ausrüstung, die Optimierung der Einsatzkräfte sowie den Ausbau der Infrastruktur des Brand- und Katastrophenschutzes fließen sollen. Informationen zur aktuellen Situation des Krankenhauses Maria Hilf in Daun Oliver Zimmer, Geschäftsführer des Krankenhauses Maria Hilf in Daun, informierte auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion über die aktuelle Situation des Hauses. Er betonte das Bekenntnis des Trägers zum Standort Daun, in den in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen geflossen sind und auch künftig weiter investiert wird. Zimmer unterstrich die sicherheitsrelevante Bedeutung des Krankenhauses für die Region und stellte klar, dass das Krankenhaus sowohl organisatorisch als auch wirtschaftlich stabil aufgestellt ist. Die Kreistagsmitglieder bedankten sich bei allen Referenten für die Einblicke in die wertvolle Arbeit und das Engagement für die Menschen im Landkreis Vulkaneifel Kreistag Vulkaneifel beschließt Haushalt 2025 – Fehlbetrag von 6,9 Millionen Euro erwartet Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel hat in seiner Sitzung am 16. Dezember den Haushalt für das Jahr 2025 mit großer Mehrheit beschlossen. Der Haushalt verzeichnet ein Defizit von 6,9 Millionen Euro, was einen negativen Trend im Vergleich zum Vorjahr fortsetzt. Die mittelfristige Finanzplanung prognostiziert auch in den Folgejahren ähnliche negative Ergebnisse. Unberücksichtigt ist hier noch der von der CDU eingebrachte Antrag, der mehrheitlich von den Fraktionen CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen beschlossen wurde, und die Übernahme des 10%igen Eigenanteils am Breitbandprojekt in den Kreishaushalt vorsieht. Die Hauptbelastungen im Haushalt resultieren aus den Bereichen Soziales, Arbeit und Jugend, die rund zwei Drittel der Gesamtaufwendungen ausmachen. Besonders hohe Kosten entstehen durch steigende Ausgaben für Teilhabeleistungen und Hilfen zur Erziehung. Trotz der finanziellen Herausforderungen wird im Haushalt 2025 in wichtige Infrastrukturprojekte investiert. Geplant sind unter anderem Investitionen in den Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz, Schulen, Kindertagesstätten und Kreisstraßen in Höhe von insgesamt 10,7 Millionen Euro. Die Gesamtverschuldung des Landkreises wird zum Ende des Jahres 2024 bei rund 47 Millionen Euro liegen. Einheitlich haben sich alle Fraktionen im Kreistag gegen eine Erhöhung der

SEITE 2 Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Mehren (Amtsgericht Daun): Blatt 2645: Flur 52 Nr. 53 – Landwirtschaftsfläche – Jenseits der Saukaul – 4.321 m² Flur 52 Nr. 76 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche – Jenseits der Gemeindewies zu Senheld – 29.053 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Brockscheid (Amtsgericht Daun): Blatt 291: Flur 6 Nr. 13/3 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Erholungsfläche – Glockenstraße 2 – 5.363 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Kreisumlage ausgesprochen, um die finanzielle Belastung der Gemeinden im Landkreis nicht weiter zu steigern. Die wichtigsten Einnahmequellen des Landkreises bleiben die Kreisumlage und die Schlüsselzuweisung B. Kreistag verabschiedet Resolution zur Sicherung der Zukunft der Eifelstrecke In der Sitzung des Kreistags am 16. Dezember 2024 wurde zudem einstimmig ein Dringlichkeitsantrag zur Zukunft der Eifelstrecke beschlossen. Der Antrag, den die Fraktionen der FDP und SPD eingebracht hatten, fordert die beschleunigte Sanierung und Elektrifizierung der Eifelstrecke Trier– Köln, um deren langfristige Nutzung zu sichern und eine weitere Entkopplung von wichtigen Wirtschaftszentren zu verhindern. Der Kreistag fordert die Deutsche Bahn AG sowie die zuständigen Bundes- und Landesstellen auf, die noch ausstehenden Sanierungsmaßnahmen und Arbeiten zur Elektrifizierung mit höchster Priorität voranzutreiben WEITERE BESCHLÜSSE & SONSTIGES Neben den vorgenannten Punkten wurden u.a. folgende Themen diskutiert oder beschlossen: • Auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion legte Landrätin Julia Gieseking im Kreistag die aktuelle Situation zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Landkreis Vulkaneifel dar. • Der Kreistag hat in seiner Sitzung der 8. Änderung der Verbandsordnung des „Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier“ (ART) zugestimmt. Diese Änderung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. • Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel hat dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus der Integrierten Leitstelle Trier (ILtS) zugestimmt. Mit diesem Schritt wird die Grundlage für ein modernes und leistungsfähiges Leitstellengebäude geschaffen, das den gestiegenen Anforderungen an eine kritische Infrastruktur gerecht wird. • Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel hat der Kooperationsvereinbarung zur Erarbeitung eines „Aktionsplans Kyll“ zugestimmt. Ziel ist die Entwicklung eines überörtlichen Hochwasserschutzkonzepts und der hochwasservorsorgenden Gewässerunterhaltung entlang der Kyll. • Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel hat der Kooperationsvereinbarung zur Erstellung eines Aktionsplans „Hochwasservorsorge und Gewässerentwicklung Salm“ zugestimmt. Dieses interkommunale Projekt ist darauf ausgerichtet, eine nachhaltige und überörtliche Hochwasservorsorge entlang der Salm und ihrer Nebenflüsse zu entwickeln und umzusetzen. • Neue Satzung regelt die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen im Landkreis Vulkaneifel. Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel hat am 16. Dezember 2024 die neue Satzung über die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen beschlossen. • Dringende Baumaßnahmen an kreiseigenen Schulen beschlossen: Der Kreistag hat in seiner Sitzung dringende Vergabeentscheidungen für zwei bedeutende Baumaßnahmen an kreiseigenen Schulen getroffen: 1. Sanierung des Chemie-Vorbereitungsraums am Thomas-Morus-Gymnasium 2. Flachdachsanierung für die Installation einer Photovoltaikanlage Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel kommt voraussichtlich am 24. März 2025 zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Besucher und Besucherinnen sind wie immer willkommen! Einen Einblick in die Arbeit der politischen Gremien des Kreistags gewährt das „Ratsinformationssystem“ auf der Website des Landkreises Vulkaneifel unter ratsinfo.vulkaneifel.de. Zudem berichtet Landrätin Julia Gieseking regelmäßig in kleinen Videoclips in den Sozialen Medien und auf der Website über Neuigkeiten aus dem Landkreis Vulkaneifel und den politischen Gremien. Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel besteht aus den von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises bei der Kommunalwahl am 09. Juni 2024 gewählten 38 Kreistagsmitgliedern und der Landrätin. Von den 38 Kreistagsmitgliedern gehören 15 der CDU, 7 der SPD, 6 den Freien Wählern, 5 der AFD, 2 den GRÜNEN, 2 der FDP sowie ein Mitglied der ÖDP an. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Niederehe (Amtsgericht Daun): Blatt 991: Flur 3 Nr. 14/1 – Landwirtschaftsfläche, Sonstige Vegetationsfläche – Auf der Fuchslay – 13.685 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

SEITE 3 Neue Führungskräfte für den Gefahrstoffzug im Landkreis Vulkaneifel bestellt Zum Ende des Jahres 2024 wurden die neuen Führungskräfte des Gefahrstoffzuges des Landkreises Vulkaneifel von Landrätin Julia Gieseking offiziell in ihre Ämter bestellt. Die von den Teileinheiten des Gefahrstoffzuges durchgeführte Wahl erfolgte im Einvernehmen mit den Wehrleitern der Verbandsgemeinden Gerolstein und Daun. Gefahrstoffzugführer Dr. Torsten Werner Dr. Torsten Werner aus Lissingen übernimmt die Position des Gefahrstoffzugführers. Der engagierte Feuerwehrmann ist Mitglied der Feuerwehren Lissingen und Gerolstein. Hauptberuflich ist Dr. Werner Lehrer am St.-Matthias-Gymnasium (SMG) in Gerolstein, wo er unter anderem Chemie unterrichtet. Bereits seit dem 28. März 2022 war er als stellvertretender Gefahrstoffzugführer tätig und bringt somit wertvolle Erfahrung in die neue Leitungsfunktion ein. Stellvertretende Gefahrstoffzugführerin Jasmin Litz Jasmin Litz aus Dreis-Brück wurde zur stellvertretenden Gefahrstoffzugführerin ernannt. Sie ist Mitglied der Feuerwehr DreisBrück und ebenfalls als Lehrerin am SMG in Gerolstein tätig, wo sie unter anderem Chemie unterrichtet. Mit ihrem Engagement und Fachwissen ergänzt sie die Führung des Gefahrstoffzuges optimal. Vielfältige und verantwortungsvolle Aufgaben Die Aufgaben der Führung des Gefahrstoffzuges umfassen die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft, die Organisation der Ausbildung, die Beschaffung von Einsatzmitteln sowie die fachliche Beratung im ABC-Einsatz auf Landkreisebene. Dank und Anerkennung BKI Markus Keppler und Landrätin Julia Gieseking überreichten Jasmin Litz und Dr. Torsten Werner die Ernennungsurkunden. Dabei dankte die Landrätin den neuen Führungskräften für ihren ehrenamtlichen Einsatz zum Wohle der Bevölkerung des Landkreises Vulkaneifel und würdigte deren Engagement für die Sicherheit in der Region. v.l.n.r.: BKI Markus Keppler, Geschäftsbereichsleiterin Kathrin Schütz-Sczepanski, Gefahrstoffzugführer Dr. Torsten Werner, stellvertretende Gefahrstoffzugführerin Jasmin Litz, Landrätin Julia Gieseking und stellvertretender BKI Wolfgang Rechs, Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel

SEITE 4 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie jeweils eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Person (Vorname / Name) Geb. Datum Letzte bekannte Anschift Schreiben vom Aktenzeichen RAGEB ALAGA Mohamed Amer 21.08.1971 TR Izmir, Istanbul oder Adana 18.12.2024 5-34101-10-02530/3 SABLIC Slobo-dan 20.03.1980 Hrvatskih mucenika 57, 43271 Velika Pisanica / Kroatien 18.12.2024 5-34101-10-02592/3 MARKOVIC Petar 23.09.1987 Manchinger Straße 58, 85077 Manching 18.12.2024 5-34101-10-02892 NENOW Mykolai 28.09.1986 F-70270 Ecromagny / Frankreich 18.12.2024 5-34101-10-03021 Aram Kerim Ali 01.01.1976 Irak 18.12.2024 5-34101-10-2502 Salah Klej 11.08.1977 Syrien 18.12.2024 5-34101-10-2848 Pawel Bekier 15.03.1974 54560 Jelenia Gora Polen 18.12.2024 5-34101-10-2703 Damieon Lamont Pendleton 03.04.1991 Missouri, USA 18.12.2024 5-34101-10-2304 Denis Richard Asima 03.03.1973 Soroti Uganda 18.12.2024 5-34101-10-2493 Durali Ates 13.08.1983 Saribelen / Kas / Antalya Türkei 18.12.2024 5-34101-10-1998/2 Daniel Kaiser 13.08.1987 Schillingstraße 7, 53879 Euskirchen 18.12.2024 5-34101-10-2732 Das jeweilige Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213 + 214). Das jeweilige Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das jeweilige Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Daun, den 18.12.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25 54550 Daun Im Auftrag: gez. Sachbearbeiterin Fröhlig / Harings / Leif / Stimmungsvolles Weihnachtskonzert der Musikschule Vulkaneifel e.V. Vielfältig, mitreißend und bestens musikalisch aufgelegt präsentierten sich die Schülerinnen und Schüler der Musikschule Vulkaneifel bei ihrem Weihnachtskonzert im voll besetzten Saal des Regina Protmann Hauses in Daun. Egal ob noch klein oder schon erwachsen, ob wettbewerbserfahren oder Auftrittsneuling, die Musizierenden verzauberten die Zuhörer mit klassischen Werken, jazzigem Sound und weihnachtliche Stücken. Neben solistischen und kammermusikalischen Beiträgen waren auch das Gitarrenorchester und der Chor der Musikschule zu erleben. Das Publikum, für das anfangs die Stühle nicht gereicht hatte, war begeistert und dankte den Akteuren mit lang anhaltendem Applaus.

SEITE 5 Terminkalender Januar 2025 Deudesfeld & Desserath, 16.01.2025, 19 Uhr Birgel, 21.01.2025, 18 Uhr Kopp, 23.01.2025, 18 Uhr Kirchweiler, 28.01.2025, 18 Uhr Kerschenbach, 30.01.2025, 18 Uhr Projektförderung durch: Projektbetreuung durch: Ansprechpartner: Eva Esch, Projektmanagerin Tel.: 06592-933-572 Mail: eva.esch@vulkaneifel.de Weitere Informationen zu den einzelnen Terminen erhalten Sie in den Mitteilungsblättchen der jeweiligen Verbandsgemeinden. BRING DICH EIN! Gestalte die Zukunft deines Dorfes mit! Die Veranstaltungen finden in den Bürgerhäusern der jeweiligen Ortsgemeinden statt. Im Projekt Zukunfts-Check Dorf erarbeiten Bürgerinnen und Bürger Handlungsstrategien für eine positive Entwicklung ihrer Gemeinde. Ziel ist die Erstellung eines förderfähigen Dorferneuerungskonzeptes. Kreisfeuerwehrverband Vulkaneifel e.V Altersabteilung zum Bunten Nachmittag im Rondell der Stadt Gerolstein am Sonntag, 26. Januar 2025 um 14.00 Uhr Zum „Bunten Nachmittag“ der Altersabteilung möchten wir Sie mit Ihrer Begleitung herzlich einladen. Zur Finanzierung der Kosten wird ein Beitrag (Eintritt) in Höhe von 8,00 € erhoben. Anmeldungen für die Teilnahme an der Veranstaltung bitte bis Mittwoch 15.Januar 2025 schriftlich oder telefonisch nur an den Fachgebietsleiter der Altersabteilung im KFV: Erwin Borsch Im Strötchen 4 53539 Bongard Tel.: 02692-582 oder 0173-8159 722 Einlass ab 12.30 Uhr Infoabend 16.01.2025 - 18:00 Uhr Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun Mainzer Str. 25, 54550 Daun Um Anmeldung bei unten stehenden Ansprechpartnerinnen wird gebeten.

SEITE 6 ÖPNV auf dem Land stark ausgebaut: VRT-Geschäftsführerin zieht positive Jahresbilanz Der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) hat 2024 die letzten zwei von insgesamt 15 Busnetzen gestartet und damit in seinem gesamten Gebiet das ÖPNV-Angebot praktisch verdoppelt. Wo zuvor meist nur Schülerverkehr bestand, gibt es jetzt auch in kleinen Orten ein regelmäßig getaktetes Fahrtenangebot zu den nächsten Zentren. Wie dies möglich wurde und was die Zukunft bringt, erzählt VRT-Geschäftsführerin Barbara Schwarz im Interview. Frage: Frau Schwarz, 2018 haben Sie rund um Daun, im östlichen Teil des Landkreises Vulkaneifel, das erste der sogenannten „Busnetze“ gestartet. Was waren damals die Reaktionen der Menschen vor Ort, als sie bekannt machten, praktisch aus dem Nichts öffentlichen Personennahverkehr in die ländliche Region bringen zu wollen? Schwarz: Um ehrlich zu sein, gab es ein großes gemeinschaftliches Engagement in den Kreisen; wir konnten viele Kräfte bündeln, obwohl einige Menschen auch nicht daran geglaubt haben. Es hieß oft, das lohne sich nicht, die Eifler würden nie auf ihr Auto verzichten und das neue System der RufBusse wurde von manch einem als kompliziert wahrgenommen. Sehr viel Zustimmung gab es aber für das noch unbekannte RufBusKonzept, beispielsweise damals bei der Ortsbürgermeisterversammlung in Kelberg. Außerdem hatten wir sehr engagierte Fachleute im Landkreis, mit denen wir – wie später eigentlich immer – sehr eng zusammenarbeiten konnten. Frage: Sie erwähnten die RufBusse: Warum sind diese so ein essentieller Teil des ÖPNV und wäre es nicht leichter für die Menschen, wenn einfach überall echte Linienbusse fahren würden, die nicht spätestens eine Stunde vor Abfahrt gebucht werden müssen? Schwarz: Was wir mit den RufBussen erreichen konnten, ist für unsere Region revolutionär. Dank ihnen können wir auch in kleinsten Orten eine öffentliche Mobilität und Daseinsvorsorge schaffen, deren Aufrechterhaltung mit Linienbussen nicht machbar gewesen wäre, weil zu wenige Menschen diese nutzen würden. RufBusse holen Fahrgäste nur bei Bedarf zu festen Abfahrtszeiten an Bushaltestellen ab und bringen sie zu größeren Bus- oder Zuglinien, passend zu den Abfahrten dort. So kommen Fahrgäste aus dem 300-Einwohner-Dorf Duppach jetzt beispielsweise sieben Mal täglich, auch sonntags, in einem regelmäßigen Takt mit dem Bus nach Hillesheim und zurück. Und können 14-mal täglich nach Oberbettingen oder Gerolstein fahren. Und obwohl als RufBus quasi ein Taxi fährt, gelten die Preise von Bustickets. Gebucht wird einfach über die VRT-App oder per Telefon. Frage: Wenn ich mich als Neueinsteiger in den ÖPNV nun informieren möchte und auf Ihrer Internetseite auf der großen Liniennetzkarte sehe, dass ich an einer RufBuslinie wohne, oft aber einen Linienbus an der Haltestelle vor meinem Haus vorbeifahren sehe: Woher weiß ich, wann ein Bus fährt und wann der RufBus, den ich ja vorab buchen müsste? Schwarz: Das mag den einen oder die andere kurz verwirren, folgt aber einer einfachen Logik: Wenn das Interesse an einer Fahrt zu einer bestimmten Uhrzeit hoch genug ist, beispielsweise wenn viele Schüler mitfahren, fährt statt eines RufBusses ein regulärer Bus auf der Linie. Die Liniennummer auf der Strecke bleibt die gleiche. Herausfinden, ob es sich um eine Bus- oder RufBus-Fahrt handelt, können Fahrgäste am einfachsten in unserer digitalen Fahrplanauskunft unter www.vrt-info.de/fahrplanauskunft oder in der VRT-App. Aber es ist natürlich auch im Fahrplan an der Haltestelle markiert, ob die benötigte Fahrt vorab gebucht werden muss oder ob der Bus immer kommt. Bei der digitalen Fahrplanauskunft gibt man einfach seine Start- und Zieladresse sowie Tag und Uhrzeit an, zu der man fahren möchte und bekommt dann die gewünschten Verbindungsergebnisse ausgespielt. Sie bietet den Vorteil, dass hier direkt online mit ein paar Klicks auch gebucht werden kann, wenn es sich um eine RufBus-Fahrt handelt. Frage: Lassen Sie uns nochmal kurz auf den Rückblick zurückkommen. Denn u.a. dieses RufBus-System haben Sie in anderen Busnetzen ja auch in weiteren Regionen des VRT-Gebiets umgesetzt. Wo und wie ging es denn nach 2018 weiter? Sie haben das Fahrtenangebot ja nicht nur im Landkreis Vulkaneifel, sondern auch in den anderen Kreisen des VRT-Gebiets, also Trier-Saarburg, im Eifelkreis Bitburg-Prüm und in BernkastelWittlich ausgeweitet. Schwarz: In den nächsten Schritten haben wir entlang der Mosel und im nördlichen Landkreis Trier-Saarburg sowie in der Südeifel Busnetze gestartet. Und dann Ende 2020, Anfang 2021 in der Schneifel und im Saargau, praktisch direkt zum Start der Corona-Pandemie. Das war ein harter Rückschlag. Obwohl in unseren neuwertigen Bussen die Luft teilweise innerhalb weniger Minuten mit Frischluft komplett ausgetauscht ist, hatten Menschen Angst, sich gemeinsam mit anderen Menschen in engen Räumen, also auch unseren Bussen, aufzuhalten. Genau das, was das gemeinsame Unterwegssein unseres öffentlichen Verkehrs ausmacht, sollte vermieden werden. Für unser Image fatal. Und es fielen den Verkehrsunternehmen sowie den finanzierenden Gebietskörperschaften natürlich Einnahmen weg. Frage: Das klingt herausfordernd. Konnten Sie die weiteren Starts von Busnetzen dann verschieben? Und wann etwa hatten Sie die Fahrgäste von vor Corona wieder zurückgewonnen? Verzeichnen Sie in den Busnetzen allgemein Fahrgastzuwächse? Und was waren weitere Herausforderungen für den ÖPNV in der Region? Schwarz: Die Verträge für das neue Angebot werden zwischen uns, dem zugehörigen Landkreis, dem SPNV-Nord und

SEITE 7 dem Busunternehmen für ca. zehn Jahre geschlossen und haben langen zeitlichen Vorlauf. Wir konnten die Starts daher nicht verschieben. Etwa Anfang 2023 hatten wir, als einer der ersten Verbünde in RheinlandPfalz, auf vergleichbaren Strecken wieder das Vor-Corona-Niveau an Fahrgästen erreicht. Und seitdem verzeichnen wir stetige Fahrgastzuwächse. Noch genauere Informationen zu Fahrgastzahlen erhalten wir übrigens 2025. Dann sind in etwa die Hälfte aller Busse mit sogenannten automatischen Fahrgastzählsystemen ausgestattet. Eine weitere große Herausforderung waren natürlich die Streiks im privaten Busgewerbe. Darunter haben unsere Fahrgäste, Eltern und schlussendlich das Vertrauen in den ÖPNV sehr gelitten. Frage: Bei den Streiks ging es ums Geld. Insgesamt wird der ÖPNV vermutlich – nicht nur aber auch – durch höhere Fahrpersonalkosten teurer. Das Fahrten-Angebot in Ihren Busnetzen wird ja nicht mehr nur durch Fahrgeldeinnahmen finanziert, sondern die Kommunen und das Land Rheinland-Pfalz sowie der Bund (Deutschlandticket) subventionieren den ÖPNV stark mit. Warum bieten Sie Fahrten auf Strecken oder zu Uhrzeiten an, die sich über Fahrgeldeinnahmen nicht allein tragen? Schwarz: Die Planung der Busnetze stützt sich auf mehrere gemeinsam mit allen Partnern festgelegten Rahmenbedingungen. Eine davon ist, dass nicht mehr Busse in den Randzeiten eingesetzt werden, als sowieso zur sogenannten Schülerspitze für die Busnetze zur Verfügung stehen müssen. So können wir auch Strecken und Zeiten mit weniger Nachfrage abdecken und einen Taktverkehr anbieten. Die Finanzierung des ÖPNV ist seit der Corona-Pandemie immer mehr im Gespräch. Der Ukrainekrieg hat zudem eine Zeitlang die Energie- und Werkstoffpreise explodieren lassen, zudem kommen steigende Personalkosten. Die Einführung des Deutschlandtickets führt auf der anderen Seite zu weniger Einnahmen. Selbst in städtischen Bereichen kann sich unter diesen Rahmenbedingungen der ÖPNV nicht allein von Fahrgeldeinnahmen tragen. Die Erfüllung der Daseinsvorsorge ist daher eine politische Entscheidung. Es sollte aber weiterhin insbesondere auch im ländlichen Raum ein ausreichendes Fahrtangebot geben, um damit einen Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu schaffen und die bereits erwähnte Daseinsvorsorge an Mobilität zu schaffen. Mit der jeder und jede ihren Alltag gestalten kann, ohne aufs Auto angewiesen zu sein. Frage: Gehen Sie davon aus, dass es Strecken oder Fahrten gibt, die so wenig genutzt werden, dass Sie sie im kommenden Jahr einstellen müssen? Man liest in den Medien seit Kurzem ja auch von Einsparungen. Schwarz: Mit den neu installierten Fahrgastzählsystemen erhalten wir ab 2025 zusätzliche wertvolle Nutzerdaten. Damit können wir nachvollziehen, wie hoch die Auslastung in den Bussen ist. Es ist nicht angedacht im großen Stil Linien komplett aus dem Fahrplan zu streichen. Geprüft kann beispielsweise werden, ob es sinnvoll ist, auf ein RufBus-Angebot umzusteigen. Möglich wäre beispielsweise, dass statt eines regelmäßigen Linienverkehrs zu gewissen Randzeiten dann ein RufBus-Angebot eingerichtet wird. Da die Busnetze teilweise erst gestartet sind, erfolgt die Überprüfung nach und nach. Zunächst aber haben wir jetzt erst einmal erfolgreich alle unsere 15 Busnetze gestartet und hoffen, dass die Busse zahlreich genutzt werden. Frage: Und die letzten zwei Busnetze sind diesen Sommer 2024 im Landkreis Bernkastel-Wittlich gestartet. Waren die Starts am Ende leichter als zu Anfang? Hat sich die Mentalität und die Wahrnehmung für ÖPNV allgemein verändert? Was bleibt weiterhin herausfordernd? Schwarz: Spätestens seit dem 9-Euro-Ticket und nun dem Deutschlandticket ist die Wahrnehmung für den Öffentlichen Nahverkehr bundesweit enorm gestiegen. Und auch der VRT ist sichtbarer geworden. Wir sind und waren da sehr froh, dass man in unserer Region dank der Busnetze eigentlich nicht mehr sagen kann „bei uns auf dem Land fährt ja gar kein Bus, was soll ich mit dem Deutschlandticket“, da mit unseren Angebotsausweitungen viele Menschen mehr und regelmäßigeren öffentlichen Nahverkehr bekommen haben. Und das meist auch am Wochenende und – an frequentierten Strecken – bis später am Abend. Aber etwas geruckelt hat es natürlich bei jeder Einführung. Die Umstellungen waren teilweise immens. Da kann ein Busunternehmen noch so viel Erfahrung haben, es gibt vorher einfach keine Generalprobe und manches zeigt sich einfach erst in der Praxis. Allgemein fahren im VRT-Gebiet über 20 Verkehrsunternehmen und die Zusammenarbeit funktioniert hervorragend. Wir sind dafür sehr dankbar. In dem Zusammenhang möchte ich einmal den zahlreichen Busfahrerinnen und Busfahrern meinen herzlichen Dank aussprechen, die täglich bei den widrigsten Wetterbedingungen und anspruchsvollsten Verkehrslagen dafür sorgen, dass unsere Fahrgäste sicher ans Ziel gelangen. Das verdient höchste Anerkennung. Herausfordernd bleibt neben sehr vielen anderen ÖPNV-Themen auch das Thema des mangelnden Fahrpersonals. Frage: Lassen Sie uns noch kurz beim Deutschlandticket bleiben, welches ab Januar ja 58 Euro monatlich kosten wird. Sie haben bereits erwähnt, dass es dem ÖPNV einen großen Schub und mehr Aufmerksamkeit beschert hat. Wie wird das Ticket im VRT-Gebiet genutzt und wie sehen Sie in die Zukunft dieses Tickets? Schwarz: Nach aktuellen Zahlen haben wir rund 78.000 Deutschlandticket-Nutzer im VRT-Gebiet. Darüber freuen wir uns. Wir gehen auch nicht davon aus, dass viele Kunden wegen des Preisanstiegs im Januar abspringen. Das Angebot, bundesweit mobil sein zu können, ist zu attraktiv dafür. Wir sind aber selbstverständlich sehr gespannt, was das neue Jahr 2025 für das Deutschlandticket und seine weitere Finanzierung durch Bund und Länder bringen wird und hoffen für unsere Fahrgäste, dass das Ticket bestehen bleiben kann und die politische Bereitschaft des Bundes und der Länder zur Finanzierung dieses ÖPNV-Angebots nicht nachlässt. Frage: Sie haben 2024 u. a. ein großes Update der VRT-App gestartet, welche sich jetzt ‚VRT mobil‘ nennt. Welche weiteren Neuerungen in der App erwarten die ÖPNV-Fahrgäste im VRT-Gebiet denn im Jahr 2025? Schwarz: Ja, unsere App „VRT mobil“ ist seit dem Update wesentlich funktionaler, Kunden können jetzt auch mit Paypal bezahlen und vieles mehr. Dank eines gewonnenen Bundesförderprojektes können sich im kommenden Jahr auch viele Fahrgäste über digitalen Fahrgast-Informationsbildschirme an verschiedenen Haltestellen in der Stadt Trier und in den Landkreisen informieren. Es wird noch mehr kommen, aber wir wollen nicht zu viel verraten. Frage: Dann herzlichen Dank für diese Einblicke in die ÖPNV-Arbeit in unserer Region! Info: Interessierte finden die Abfahrtszeiten in ihrem eigenen Ort ganz einfach unter www.vrt-info.de/fahrplanauskunft oder in der VRT-App. Alle Informationen zu RufBussen gibt es unter www.vrt-info.de/rufbus Extra: Das ist der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) Das VRT-Gebiet umfasst die vier Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel und Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie die Stadt Trier. Die Landkreise und die Stadt Trier sind Mitglieder des Zweckverbandes VRT und Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Region. Gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz finanzieren sie das ÖPNV-Angebot. Die VRT GmbH ist zuständig für Fragen des straßengebundenen ÖPNV – für die Schiene ist der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (ZV SPNV Nord) zuständig. In enger Abstimmung mit den Aufgabenträgern und dem ZV SPNV Nord plant der VRT das Busangebot im Verbundgebiet, garantiert einen einheitlichen Tickettarif bei den in der Region fahrenden Verkehrsunternehmen und hat zum Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Region zukunftsfähig zu gestalten, um möglichst viele Menschen vom Bus- und Zugfahren zu überzeugen. Mehr Infos zum VRT oder zur Ausweitung des Fahrten-Angebots im VRTGebiet gibt es unter www.vrt-info.de zum Beispiel unter dem Bereich Busnetze.

SEITE 8 • informative und effektive 45 Minuten • virtuell über das Tool GoToMeeting • kostenfrei, aber sicherlich nicht umsonst 15. Januar 2025 • 8.30 Uhr Resilienz stärken Mit innerer Stärke durch herausfordernde Zeiten Denkanstöße, Ideen und Impulse für Ihr Business. Anmeldung und Information: WFG Vulkaneifel, Christina Kirst, Tel.: 06592 933-200, E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Um Anmeldung wird bis zum 14.01.2025 gebeten. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die TeilnehmerInnen die Zugangsdaten zum Online-Meeting-Raum per E-Mail. Die Vortragsreihe für UnternehmerInnen – jeden 3. Mittwoch im Monat. Jetzt anmelden! Referentin: Alexandra Salker, Training & Beratung, Ulmen

SEITE 9 „Resilienz stärken – Mit innerer Stärke durch herausfordernde Zeiten“ WFG ImPuls am 15.01.2025, 8.30 Uhr Beim nächsten WFG ImPuls im Januar dreht sich alles um das Thema „Resilienz stärken – Mit innerer Stärke durch herausfordernde Zeiten“. Am 15.01.2025 ab 8.30 Uhr ist hierzu Alexandra Salker von Alexandra Salker Training & Beratung zu Gast bei WFG ImPuls. Um Anmeldung wird bis zum 14.01.2025 gebeten (per E-Mail an christina. kirst@wfg-vulkaneifel.de). Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmenden die Zugangsdaten zum Online-Meeting-Raum bei GoToMeeting per E-Mail. Im Vorfeld der Veranstaltung hat Alexandra Salker WFG-Geschäftsführerin Judith Klassmann-Laux bereits Rede und Antwort zum Thema Resilienz gestanden. Wie definieren Sie Resilienz, und warum ist es gerade in herausfordernden Zeiten wichtig, diese Fähigkeit zu stärken? Meine persönliche Definition von Resilienz ist die innere Widerstandskraft– die Fähigkeit, trotz Rückschlägen, Herausforderungen oder Veränderungen flexibel, anpassungsfähig und gestärkt aus schwierigen Situationen hervorzugehen. Es geht darum, Belastungen aktiv zu bewältigen, Ressourcen zu nutzen und sich weiterzuentwickeln. Eine Resilienz-Kompetenz führt zu: • Selbststeuerung und Klarheit: In stressigen Situationen hilft Resilienz, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt anstelle impulsiv zu reagieren. • Zukunftsorientierung: Sie befähigt, Rückschläge als Lernchancen statt als Niederlagen zu sehen. • Gesundheit und Wohlbefinden: Resiliente Menschen sind nachweislich weniger anfällig für Stress und seine gesundheitlichen Folgen. • Führungskompetenz: Besonders Führungskräfte profitieren, da sie zusätzlich zu sich selbst, auch ihr Team durch Krisen führen. Welche Strategien oder Methoden empfehlen Sie, um Resilienz im Alltag zu fördern, insbesondere für Unternehmerinnen und Unternehmer, die oft unter hohem Druck stehen? Der Alltag von Unternehmerinnen und Unternehmern ist häufig geprägt von hohem Druck, ständigen Veränderungen und der Notwendigkeit, schnell Entscheidungen zu treffen. Um in diesem Umfeld langfristig gesund, leistungsfähig und handlungsstark zu bleiben, können folgende Strategien helfen, Resilienz gezielt zu fördern: Selbstfürsorge priorisieren, mentale Stärke entwickeln, Umgang mit Herausforderungen üben, Werte und Sinn klären. Resilienz fördern heißt, bewusst Entscheidungen für Stabilität und Weiterentwicklung zu treffen. Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren von einer Kombination aus Selbstfürsorge, mentalem Training, Unterstützung und einem klaren Wertekompass. Diese Strategien stärken die Widerstandsfähigkeit und führen zu langfristigem Erfolg. Wie kann man Resilienz langfristig aufbauen, und welche Rolle spielen dabei Netzwerke und das soziale Umfeld? Resilienz ist eine Fähigkeit, die kontinuierlich entwickelt werden kann, und ihre Stärkung ist ein langfristiger Prozess. Dabei spielen sowohl individuelle Strategien als auch das soziale Umfeld eine entscheidende Rolle. Langfristige Resilienz entsteht durch regelmäßige Selbstreflexion, das Kultivieren positiven Denkens und den Einsatz von Stressbewältigungstechniken wie Achtsamkeit und Bewegung. Klare, anpassbare Ziele helfen dabei, fokussiert und flexibel mit Herausforderungen umzugehen und die eigene Resilienz zu stärken. Ein starkes soziales Netzwerk bietet emotionale Unterstützung, erweitert Perspektiven und hilft, in Krisenzeiten Lösungen zu finden. Der Austausch mit Gleichgesinnten, Mentoren und Kollegen fördert nicht nur das Vertrauen in die eigene Resilienz, sondern ermöglicht auch praktischen Wissensaustausch und Zusammenarbeit. Zur Person: Als systemischer Coach und Beraterin unterstützt Alexandra Salker Unternehmen und Führungskräfte dabei, Veränderungsprozesse erfolgreich zu meistern. Ihre Schwerpunkte: Change-Management, Wandel strategisch planen und nachhaltig umsetzen. Resilienz und Achtsamkeit im Unternehmen, Widerstandsfähigkeit stärken und ein gesundes Arbeitsklima schaffen. Mitarbeiterbindung, Fluktuation senken und langfristige Loyalität aufbauen. Der Nährwert für ihre Kunden: Mit ihrer integrativen und lösungsorientierten Begleitung schaffen Sie eine stabile Basis für erfolgreiches Wachstum, fördern ein starkes Team und meistern Herausforderungen mit Klarheit und Stärke. Weitere Informationen und Kontakt WFG Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24 54550 Daun Judith Klassmann-Laux Telefon: 06592 933-205, E-Mail: judith.klassmann@wfg-vulkaneifel.de Bild: Sionkowski, Sionkowski Fotografie GbR

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SEITE 11 Die vollständigen Stellenanzeigen finden Sie unter www.vulkaneifel.de DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL SUCHT SIE! Gemeinsam für die Vulkaneifel *Der Mensch zählt, nicht das Geschlecht KREISENTWICKLER* Der Landkreis Vulkaneifel hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen: Breitbandkoordination, Veranstaltungsmanagement und Public Relations Ihre Bewerbung erwarten wir bis zum 15.01.2025

SEITE 12 Satzung des Landkreises Vulkaneifel über die Finanzierung von Tageseinrichtungen vom 16.12.2024 Stand: 16.12.2024 Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 aufgrund § 17 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. 1994, S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133) in Verbindung mit den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 07.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 351) und des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Rheinland-Pfalz (KiTaG) vom 03.09.2019 (GVBl. S. 213) folgende Satzung beschlossen: Präambel Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe trägt für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII die Gesamt- und Planungsverantwortung (§ 79 Abs. 1 SGB VIII). Darunter fällt u. a. die Bereitstellung der Angebote an Kindertagesbetreuung in seinem Planungsgebiet. In § 80 SGB VIII ist die Jugendhilfeplanung normiert. Aus der beschriebenen Planungsverantwortung ergibt sich ein in die Zukunft gerichteter Gestaltungsprozess, der u. a. die KiTa-Bedarfsplanung umfasst (§ 80 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). Hieran knüpft § 19 Abs. 1 KiTaG an. Demnach gibt die Bedarfsplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für das Planungsgebiet Auskunft über die Bedarfe an Förderungsangeboten und die Bedarfserfüllung in Tageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege. Sie dient der bedarfsgerechten Steuerung des Angebots an Betreuungsplätzen. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstellt gemäß § 19 Abs. 2 KiTaG jährlich für seinen Bezirk einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Der Bedarfsplan weist für die Gemeinden des Planungsgebietes die Tageseinrichtungen und die Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruchs nach § 14 Abs. 1 S. 1 KiTaG und der Anforderungen nach den §§ 15 bis 17 KiTaG erforderlich sind. Im Bedarfsplan sind auch die Festlegungen zu den Betreuungszeiten für Plätze und zu den Sozialräumen, in denen die Tageseinrichtungen liegen, zu treffen. Findet sich kein Träger der freien Jugendhilfe für eine im Bedarfsplan vorgesehene Tageseinrichtung, ist die Übernahme der Trägerschaft Aufgabe der Gemeinde als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung (§ 5 Abs. 4 KiTaG). Anlass zum Satzungserfordernis ist das zum 01.07.2021 in Kraft getretene KiTaG. Entsprechend der Vorgabe des § 5 Abs. 2 S. 2 KiTaG wurde zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie den auf Landesebene zusammengeschlossenen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eine Rahmenvereinbarung über Planung, Betrieb und Finanzierung von Tageseinrichtungen sowie die angemessene Eigenleistung der Träger, die die Grundlage für Vereinbarungen auf örtlicher Ebene bildet, mittels einer Übergangsvereinbarung (vom 22.03.2024) für den Zeitraum vom 01.07.2021 – 31.12.2024 abgeschlossen. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten die Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Kindertagesbetreuung als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung (§ 1 Abs. 4 KiTaG). Ziel ist die Sicherstellung der Leistung sowie die Finanzierung der Kosten der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Vulkaneifel. § 1 Finanzierung der Personalkosten gemäß § 27 Abs. 1 KiTaG (1) Personalkosten i. S. d. § 25 Abs. 1 KiTaG, die nicht durch Zuweisungen des Landes gemäß § 25 Abs. 2 KiTaG, Elternbeiträge gemäß § 26 Abs. 2 KiTaG und Eigenleistungen des Trägers der Tageseinrichtung gemäß § 5 Abs. 2 gedeckt sind, werden durch Zuwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ausgeglichen. (2) Aufbauend auf der Übergangsvereinbarung vom 22.03.2024 wird rückwirkend zum 01.07.2021 folgende Zuweisung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe an die Träger der Kindertageseinrichtungen festgesetzt: - bei Kindertagesstätten in freier kirchlicher Trägerschaft 99,0 v. H. der festgestellten Personalkosten - bei Kindertagesstätten in freier sonstiger Trägerschaft 100,0 v. H. der festgestellten Personalkosten - bei Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft 100,0 v. H. der festgestellten Personalkosten. § 2 Beteiligung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe an den notwendigen Kosten gemäß § 27 Abs. 2 KiTaG (1) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat sich gemäß § 27 Abs. 2 KiTaG entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung eines ausreichenden und bedarfsgerechten Platzangebots an der Aufbringung der notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen. (2) Aufbauend auf der Übergangsvereinbarung vom 22.03.2024 wird als angemessene Beteiligung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe rückwirkend zum 01.07.2021 für alle Träger ein Zuschlag von 3,5 v. H. der festgestellten Personalkosten festgesetzt.

SEITE 13 § 3 Beteiligung der Gemeinden an den Kosten gemäß § 27 Abs. 3 KiTaG (1) Die Gemeinden werden gemäß § 27 Abs. 3 KiTaG zur Deckung der Kosten des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe herangezogen. Grundlage für die Beteiligung sind die sich nach §§ 1 und 2 dieser Satzung ergebenden Gesamtkosten. Hiervon trägt der Landkreis 40 v. H, abzüglich der von den Gemeinden gemäß § 27 Abs. 3 S. 2 KiTaG im Vorjahr in Abzug gebrachten Anrechnungen. Die danach verbleibenden Restkosten werden auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt. (2) Die Verteilung gemäß Abs. 1 erfolgt durch Anwendung eines Verteilungsschlüssels. Die-ser setzt sich aus der Zahl der Einwohner und Zahl der Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 6. Lebensjahr zusammen. Die Referenzzahlen sind die im Kommunalen Finanzausgleich zum 30.06. des Vorjahres enthaltenen Zahlen. Bei der Berechnung wird die Einwohnerzahl mit 25 v. H. und die Kinderzahl mit 75 v. H. gewichtet. § 4 Fälligkeiten (1) Auf die nach §§ 1 und 2 voraussichtlich zu leistenden Zuwendungen werden monatliche Abschläge gewährt. (2) Auf die Beteiligung der Gemeinden nach § 3 werden monatliche Abschläge erhoben. (3) Eine endgültige Abrechnung mit den Trägern der Kindertagesstätten und den Gemeinden erfolgt nach bestandskräftigem/ rechtskräftigem Bescheid über den Gesamtverwendungsnachweis für den Landkreis über die Gewährung der Landeszuwendung nach § 25 Abs. 2 KiTaG (abschließender Zuwendungsbescheid gemäß § 6 Abs. 9 KiTaGAVO). § 5 Übermittlung der Verwendungsnachweise Die Träger der Kindertageseinrichtungen werden in Anlehnung an § 6 Abs. 7 S. 3 KiTaGAVO verpflichtet, die Verwendungsnachweise für das Vorjahr bis zum 31.03. eines jeden Jahres an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu übermitteln. § 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung rückwirkend zum 01.07.2021 in Kraft. Gleichzeitig treten etwaig bestehende bisherige Rechtsnormen des Landkreises Vulkaneifel, die gleiche oder entgegenstehende Regelungen enthalten, außer Kraft. Daun, den 06.01.2025 Landkreis Vulkaneifel Gez.: Julia Gieseking, Landrätin Hinweis gemäß § 17 Absatz 6 LKO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vulkaneifel.de einsehbar.

SEITE 14 Vom 11.01. bis 17.01.2025 Natur erlebnis tipps Sa. 11.01. und So. 12.01.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 5h Der Drachentöter von Roth – Auf den Spuren „Hugobert von Lingens“ Storytelling der besonderen Art, vorgetragen vom „Eifelpoeten“ persönlich, auf einer Führung über den Rother Kopf, um das Eichholzmaar u.v.m. Geeignet für Kinder ab der 2. Kl. Preis: Kinder 7-14 J. 5€, ab 14 J. 16 €, 2 Erw.+1 Kind (7-14 J.) 30 €, Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: Sportplatz Roth, 54568 Roth/Gerolstein (Ortseingang) Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, E-Mail: Hubihummel@gmx.de Sa. 11.01.2025 um 11:00 Uhr • Dauer ca. 2½-3h Ulmen – Maare, Stollen und Burg perfekt vereint Entdecken Sie eine frisch gebackene Geo-Welterbestätte in einem besonderen Ort und tauchen Sie ein in die Welt von Reisenden, Rittern und Riesenfischen. Preis: Erw. 10 €, Kinder bis 12 J. 5 €, Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: 56766 Ulmen, Alter Postplatz / Am Sagenbrunnen Info/Anmeldung erforderlich: Irmgard Holtkotte, Tel.: 0160 92122849, E-Mail: i.holtkotte@gmx.de, min. 4 Pers. Sa. 11.01.2025 um 13:30 Uhr • Dauer ca. 3½h Zwischen Kratern und Vulkanen: Naturerlebniswanderung um Bad Bertrich Der Weg führt uns über urige Felspfade in eine einmalige Vulkanlandschaft. Eine besondere Flora und Fauna begleiten uns durch die trichterförmigen Steilhänge. Preis: pro Pers. 7 €, mit Gästekarte 6 € Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, Tourist-Info Info/Anmeldung erforderlich: Gästeführer Kurt Immik, Tourist-Info Tel.: 02674 932222, E-Mail: info@bad-bertrich.de Sa. 11.01.2025 um 13:00 Uhr • Dauer ca. 3½h Ein fantastischer Ausblick in ein Dorf im Maar – Einblick in Entstehung und Erdgeschichte Wir entdecken das geologische Highlight „Meerfelder Maar“ und lernen seltene Pflanzen und Tiere kennen. Eine Wanderung führt zum Landesblick (516m) mit Sicht auf die Mosenberggruppe. Nach vielen Aussichten über die Vulkaneifellandschaft führt die Tour wieder hinab nach Meerfeld. Preis: pro Pers. 5 € Treffpunkt: 54531 Meerfeld, Parkplatz am Sportplatz Info/Anmeldung erforderlich: Karl Weiler, Tel.: 06572 624, Mobil: 0175 2235240, E-Mail: karl-weiler@t-online.de Sa. 11.01.2025 um 20:00 Uhr • Dauer ca. 3h Öffentliche Beobachtungen Sie haben die Möglichkeit mit unseren Teleskopen die Wunder der Sternenwelt anzuschauen und Fragen, die Sie beschäftigen, von unseren Sternführern erörtern zu lassen. Preis: Erw. 10 €, Kinder und Schüler frei Treffpunkt: 54552 Schalkenmehren, Observatorium Hoher List Info/Anmeldung erforderlich: E-Mail: kontakt@hoher-list.de Do. 16.01.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 6½h Vom Maar zum Bergkratersee Wir wandern vom Sportplatz Meerfeld zum Mosenberg, vorbei am Hinkelsmaar und Windsborn-Kratersee. Nach einer Rast am Gipfelkreuz geht es zur Gipfelhütte oder zum Vulkanerlebnispark. Anschließend geht’s den Horngraben hinunter zur Wolfsschlucht. Sie hat mit ihrem Schluchtwald und den Basaltsäulen viele Besonderheiten zu bieten. Dann über die Germanenbrücke zurück nach Meerfeld. Strecke ca. 16 km. Festes Schuhwerk und Verpflegung mitbringen. Preis: pro Pers. 7 € Treffpunkt: 54531 Meerfeld, Parkplatz am Sportplatz Info/Anmeldung erforderlich: Karl Weiler, Tel: 06572 624, Mobil: 0175 2235240, E-Mail: karl-weiler@t-online.de Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de

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