Was uns bewegt. KREISNACHRICHTEN INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG DES LANDKREISES VULKANEIFEL Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, 06592/933-0; www.vulkaneifel.de IMPRESSUM REDAKTION Verena Bernardy, Eva Marder Verlag + Druck: Linus Wittich KG, Föhren Ausgabe: 03/2025 Die jeweils aktuelle Ausgabe der Kreisnachrichten finden Sie auch immer online auf unserer Website unter www.vulkaneifel.de/kreisnachrichten SCHON GEWUSST? Gründungsunterstützung leicht gemacht: Die Initiative Gründen auf dem Land lädt ein zu einer gemeinsamen Online-Veranstaltung mit der Gründerplattform Die Wirtschaftsförderungen der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell und Vulkaneifel bieten gemeinsam mit der Gründerplattform eine Online-Veranstaltung an, die Gründerinnen und Gründer bei ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt. Am 22. Januar 2025 von 18.00 bis 19.30 Uhr erhalten Interessierte praxisnahe Einblicke in die Nutzung der Gründerplattform. Ziel der Veranstaltung ist es, aufzuzeigen, wie dieses innovative Tool dabei helfen kann, Geschäftsideen strukturiert zu entwickeln und gezielt umzusetzen. Die Initiative möchte mit diesem Angebot insbesondere Menschen ansprechen, die sich für eine Existenzgründung interessieren und nach einer fundierten Orientierung suchen. „Mit der Kombination aus digitaler Plattform und persönlicher Beratung schaffen wir eine ideale Basis, um Gründungsideen von der Vision in die Realität umzusetzen“, betont Judith Klassmann-Laux, Geschäftsführerin der WFG Vulkaneifel. Information und Anmeldung bis 20. Januar 2025: • Christina Kirst, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH: Telefon: 06592 933-200 · E-Mail: christina. kirst@wfg-vulkaneifel.de • Matthias Denis, Wirtschaftsförderung des Landkreis Bernkastel-Wittlich: Telefon: 06571 14-2494 · E-Mail: wirtschaftsfoerderung@bernkastel-wittlich.de • Falko Fischer, Wirtschaftsförderung des Landkreis Cochem-Zell: Telefon: 02671 61-682 · E-Mail: wirtschaftsfoerderung@cochem-zell.de Gründerplattform.de Die Gründerplattform.de ist ein kostenloses und digitales Werkzeug für Gründungsinteressierte in Deutschland. Sie begleitet angehende Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg von der ersten Idee bis hin zur Umsetzung ihres eigenen Unternehmens. Die Plattform bietet zahlreiche Funktionen wie einen interaktiven Businessplan-Generator, praktische Leitfäden, Videos und Beispiele aus der Praxis. Zudem können Gründende mit Expertinnen und Experten in Kontakt treten und auf regionale Beratungsangebote zugreifen. Über die Initiative Gründen auf dem Land (GADL) Die Initiative „Gründen auf dem Land“ unterstützt Gründungsinteressierte und Startups in ländlichen Regionen. Ziel ist es, innovative Geschäftsideen vor Ort zu fördern, die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum zu stärken und eine attraktive Gründerkultur zu schaffen. Mit einem Mix aus persönlicher Beratung, digitalen Tools und Netzwerkmöglichkeiten bietet GADL eine Plattform für Gründende, die ihre Ideen nachhaltig und erfolgreich umsetzen. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Essingen (Amtsgericht Daun): Blatt 397: Flur 6 Nr. 26 – Landwirtschaftsfläche – Auf Breitenfeld – 5.045 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
SEITE 2 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: ERBEN des Miroslaw CZAPNIK letzte bekannte Anschrift: Hauptstr. 93, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 11.12.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MC 12 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 09.01.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: Gez. Anja Stark Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben der Katharina JONAS letzte bekannte Anschrift: Hauptstr. 27, 56767 Lirstal Datum des Schreibens: 08.01.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-WQ 32 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 09.01.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: Gez. Zender Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Ilie-Cosmin Militaru letzte bekannte Anschrift: Koblenzer Str. 21, 54587 Jünkerath Datum des Schreibens: 18.12.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MC 904 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 09.01.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: Gez. Anja Stark
SEITE 3 Kreisjugendfeuerwehrwart Joachim Ziegler entpflichtet Landrätin Julia Gieseking bedankt sich für langjähriges Engagement Ende Dezember wurde der Kreisjugendfeuerwehrwart des Landkreises Vulkaneifel, Joachim Ziegler, auf eigenen Wunsch von Landrätin Gieseking entpflichtet. Bereits 2011 wurde Joachim Ziegler zum stellvertretenden Kreisjugendfeuerwehrwart ernannt und übernahm 2024 die Position des Kreisjugendfeuerwehrwarts. Aus persönlichen Gründen hat er im letzten Jahr um Entpflichtung gebeten, obwohl die Arbeit ihm bis zum letzten Tag große Freude bereitet hat. Er war über viele Jahre ehrenamtlich in der Jugendarbeit im Landkreis Vulkaneifel engagiert und immer bemüht, sein Wissen durch Fortbildungen und Lehrgänge zu erweitern und es in seiner Arbeit mit den Jugendlichen weiterzugeben. Landrätin Julia Gieseking dankte ihm bei einer kleinen Verabschiedung in der Kreisverwaltung Vulkaneifel herzlich für sein Engagement: „Ich spreche für den ganzen Landkreis, wenn ich mich für Ihr Engagement in den letzten Jahren bedanke. Die Jugendarbeit ist ein wichtiger Baustein um unseren Landkreis für die Zukunft bestmöglich aufzustellen und Sie haben einen tollen Beitrag dazu geleistet. Herzlichen Dank und alles Gute für Sie!“ Ebenfalls anwesend waren bei der Verabschiedung die beiden Brand- und Katastrophenschutzinspekteure (BKI) des Landkreises Vulkaneifel, Markus Keppler und sein Stellvertreter Wolfgang Rechs, sowie der stellvertretende Kreisjugendfeuerwehrwart Michael Bauer. Sie schlossen sich dem Dank und den guten Wünschen von Landrätin Julia Gieseking an. Aktuell gibt es im Landkreis Vulkaneifel 40 Jugendfeuerwehren mit insgesamt circa 450 Mitgliedern und 120 Betreuern. Bis sich eine Nachfolge für die Position des Kreisjugendfeuerwehrwarts gefunden hat, wird Michael Bauer die Funktion stellvertretend übernehmen. Online-Veranstaltung „Modelle zur gemeinsamen Nutzung betrieblicher Ladeinfrastruktur“ der Energieagentur Rheinland-Pfalz Das Klimaschutzmanagement des Landkreises informiert: Die Energieagentur Rheinland-Pfalz bietet am 21. Januar 2025 von 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr eine Online-Veranstaltung zum Thema „Modelle zur gemeinsamen Nutzung betrieblicher Ladeinfrastruktur“ an. In Zeiten fehlender Fördermittel stellt sich für Unternehmen die Frage, wie insbesondere größere Ladeinfrastruktur-Projekte finanziert werden können. Zwei sinnvolle Ansätze bestehen darin, dass entweder Ladeinfrastruktur gemeinschaftlich von mehreren Unternehmen genutzt oder dass sie allgemein mit externen Nutzern geteilt wird. Da es sich um eine relativ neue Thematik handelt, wird es zunächst eine Einführung geben mit praktischen Tipps für die Umsetzung Ihrer Ladeinfrastruktur-Projekte. Anschließend werden anhand eines Forschungsprojektes und eines Praxisbeispiels gezeigt, wie eine solche gemeinschaftliche Nutzung von LIS in Zukunft aussehen könnte. Hiermit greift die Energieagentur ein weiteres Thema auf, das sich im Rahmen einer Umfrage, welche Themen im Bereich Elektromobilität für Unternehmen derzeit besonders wichtig sind, als vorrangig erwiesen hat. Die Online-Veranstaltung richtet sich an Unternehmen und findet in Kooperation mit der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz statt. Eine Anmeldung für diese Veranstaltung bis zum Montag, 20. Januar 2025 ist erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Das Veranstaltungsprogramm und die Anmeldung sind zu finden wenn Sie folgenden QR-Code scannen: v.l.n.r.: Stellvertretender BKI Wolfgang Rechs, stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart Michael Bauer, Kreisjugendfeuerwehrwart Joachim Ziegler, Landrätin Julia Gieseking und BKI Markus Keppler, Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel.
SEITE 4 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: ERBEN des Pavel MORAS letzte bekannte Anschrift: Gartenstr. 4, 54589 Kerschenbach Datum des Schreibens: 19.12.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QN 483 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 09.01.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Anja Stark Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben des Karl Heinz RASKOB letzte bekannte Anschrift: Schwalbenweg 2, 54550 Daun-Neunkirchen Datum des Schreibens: 08.01.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-D 75 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 09.01.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: Gez. Zender Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Pascal WEISER letzte bekannte Anschrift: Schulstr. 6, 54550 Daun Datum des Schreibens: 09.01.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DU-DP 91 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestands-kraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 09.01.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender
SEITE 5 A.R.T. bietet ab Februar wieder Führungen an Auch in 2025 bietet der A.R.T. wieder öffentliche Führungen zum Thema Kreislaufwirtschaft an. Eine Terminübersicht und die Online-Anmeldung gibt es auf events.art-trier.de. Im Frühjahr sind folgende Termine geplant, weitere folgen im Laufe des Jahres. • Sa, 22.02.25: 9-12 Uhr Führung im EVZ Mertesdorf • Di, 11.03.25: 13-16 Uhr Führung im EVZ Mertesdorf • Mi, 08.04.25: 13-16 Uhr Führung im EVZ Mertesdorf Alle Veranstaltungen sind kostenlos. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Förderung für Balkonkraftwerke: Frist nicht verpassen Haben Sie in den letzten sechs Monaten ein Balkonkraftwerk angeschafft und installiert? Dann sollten Sie die Förderung des Landkreises nutzen und sich 150 € sichern! Bitte beachten Sie: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsdatum gestellt werden. Diese Frist ist verbindlich und gilt für alle Anträge im Rahmen des Förderprogramms. Balkonkraftwerke sind eine unkomplizierte Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu erzeugen, Energiekosten zu senken und gleichzeitig aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Verpassen Sie nicht die Chance, Ihre Investition fördern zu lassen – reichen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig ein! Alle Informationen zur Förderung sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website des Landkreises unter Balkonkraftwerke. Alle Informationen zum Förderprogramm FAQs Förderrichtlinie Antragsunterlagen Kontakt Jetzt Förderung beantragen! SONNENENERGIE FÜR ALLE Förderprogramm für Balkonkraftwerke Über unsere Website finden Sie eine große Auswahl an Freizeit- und Ferienprogrammen im Landkreis Vulkaneifel, können sich umfassend informieren und Ihrem Kind direkt einen Platz sichern. Ob actiongeladene Sportkurse, kreative Workshops oder entspannte Ausflüge - hier ist für jede und jeden etwas dabei! SPIEL | SPORTANGEBOTE | BETREUUNG | FERIENFREIZEIT | FAHRTEN KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL Kreisjugendpflege - Hendrik Müller 06592 - 933 258 kreisjugendpflege@vulkaneifel.de FREIZEIT- UND FERIENPROGRAMM HIER SCANNEN:
SEITE 6 Schöpfen Sie alle Potenziale Ihrer Website aus? Die Mehrheit der Unternehmen in unserer Region ist unzufrieden mit der eigenen Webpräsenz. Gehören Sie auch dazu? Wie kann Ihre Website erfolgreicher werden? Was können Sie tun für ein besseres Google-Ranking? Wie erreichen Sie Ihre Website-Ziele? Erfahren Sie es. Beim digitalen Website-Check Beratertag der WFG. Ein Berater aus der Region bietet interessierten Unternehmen eine Online Website-Kurzanalyse, deckt dabei mögliche Schwachstellen auf und gibt praxisnahe Tipps, um die Onlinepräsenz erfolgreicher zu machen. Melden Sie sich an und sichern Sie sich einen konkreten Termin für die individuelle Beratung. Der Website-Check ist für Sie kostenfrei. Website-Check Beratertag Online-Beratung Mittwoch, 29. Januar 2025, 9.00 – 16.00 Uhr Veranstaltungsart Die Beratung findet online oder telefonisch statt. Wir bitten um Anmeldung bis zum 27. Januar 2025: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24 | 54550 Daun | www.wfg-vulkaneifel.de Christina Kirst | Tel.: 06592 933-200 | wfg@vulkaneifel.de
SEITE 7 Vortrag Wir bitten um Anmeldung bis zum 31. Januar 2025: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24 | 54550 Daun | www.wfg-vulkaneifel.de Christina Kirst | Tel.: 06592 933-200 | christina.kirst@vulkaneifel.de Der soziale Schutz Selbstständiger, Beitragzahlungen und Fristen sowie die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige sind Themen der Informationsveranstaltung. Der Referent ist Mitarbeiter des Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Pfalz. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Experten-Vortrag Montag, 3. Februar 2025, 18.00 bis 20.00 Uhr Veranstaltungsort Kreisverwaltung Daun, Sitzungssaal 15a, Mainzer Str. 25, 54550 Daun Selbstständige in der Rentenversicherung
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SEITE 9 Gemeinsam stark: Neue Vorhaben für die LEADER-Region Das Entscheidungsgremium der LAG Vulkaneifel hat sich am 09. Dezember zum letzten Mal für das Jahr 2024 zusammengefunden, um über die Auswahl der im dritten LEADER-Förderaufruf eingereichten Vorhaben sowie weiteren FLLE- und Kooperationsvorhaben zu beraten. Das beantragte Fördervolumen, der im Zeitraum vom 01. Juli bis 11. Oktober 2024 eingereichten Vorhaben, betrug insgesamt ca. 408.000 €. Aufgrund der hohen Nachfrage und des aufgerufenen Förderbudgets von 350.000 € konnten leider nicht alle Vorhaben zur Förderung ausgewählt werden. Umso spannender gestaltete sich die letzte Sitzung des Entscheidungsgremiums im Jahr 2024. Nach intensiver Beratung und Bewertung konnte insgesamt sieben LEADER-Vorhaben eine Förderzusage erteilt werden. So waren sowohl die Ortsgemeinde Landkern mit ihrem Vorhaben zur Anlage von Baumalleen als auch die Ortsgemeinde Eckfeld mit der Realisierung eines Mehrgenerationenplatzes in Anlehnung an das Trojanische Pferd erfolgreich. Die Touristik GmbH Gerolsteiner Land darf sich gleich über zwei positive Förderzusagen freuen. Unterstützt wird dadurch nicht nur die Gestaltung eines Balancepfades in Hillesheim, sondern auch die ganzheitliche Förderung von Unterkunftsbetrieben in der Region durch sog. „Vermietercoaches“. Ferner wurden die Verbandsgemeinde Daun mit ihrem Vorhaben zur Stärkung des Ehrenamts und die Verbandsgemeinde Kaisersesch mit der Ausweisung eines digitalen Lehrpfades zum Schieferabbau ausgewählt. Auf Platz eins im Ranking landete das Vorhaben des Forstbetriebs Göbel, welcher einen Beitrag gegen das Schwinden kleiner Sägewerke in der Eifel leisten möchte. Folgende zwei Vorhaben wurden darüber hinaus für eine Förderung über den Aufruf „FLLE 2.0“ ausgewählt: die bauliche Erweiterung und Errichtung eines „gläsernen“ Reiferaumes der Ziegenkäserei Vulkanhof und die Schaffung eines integrativen und multifunktionalen Zentrums in Ulmen durch die Sandra & Dr. Alois Pitzen GbR. Beendet wurde die 6. Sitzung des Entscheidungsgremiums mit der Auswahl von vier Kooperationsvorhaben. Neben zwei Vorhaben der Eifel Tourismus GmbH („Richtig gut leben und arbeiten. Eifel. Die Wirtschaftslandschaft“, „Smart Destination Eifel“) beschloss das Entscheidungsgremium die Beteiligung der LAG Vulkaneifel an dem Vorhaben der LandFrauenarbeit „Engagiert und Stark: Frauen in ländlichen Räumen“ sowie dem landesweiten Kooperationsvorhaben „Zusammenhalt durch Partizipation“. Das Regionalmanagement wird die Vorhabenträger bei den nächsten Antragsschritten begleiten. Die LAG Vulkaneifel freut sich über die vielfältigen Projektideen und den Beitrag, den sie potenziell für die Entwicklung der Region leisten werden!
SEITE 10 WARN APPS & CELL BROADCAST ALS WICHTIGE INFORMATIONSQUELLE Wussten Sie, dass Ihr Smartphone im Ernstfall lebenswichtige Informationen liefern kann? In Notsituationen wie Unwetter, Großbränden oder Evakuierungen zählt eine schnelle und zuverlässige Warnung. Hier kommen Warn-Apps und das neue Cell Broadcast-System ins Spiel! WAS SIND WARN-APPS? Warn-Apps wie NINA, Katwarn oder BIWAPP informieren Sie in Echtzeit über Gefahrenlagen in Ihrer Umgebung: Unwetterwarnungen (z. B. Überschwemmungen, Orkane) Katastrophenmeldungen (z. B. Großbrände, Chemieunfälle) Evakuierungsanweisungen und Verhaltenstipps Diese Apps bieten Ihnen auch wertvolle Verhaltenshinweise, damit Sie sich und Ihre Familie schützen können. WAS IST CELL BROADCAST? Das Cell Broadcast-System ist eine neue Technologie, die alle Mobiltelefone in einem betroffenen Gebiet ohne Anmeldung erreicht. Siie müssen nichts installieren – bei Gefahr erhalten Sie automatisch eine Warnung direkt aufs Handy, unabhängig von deinem Mobilfunkanbieter. Das System funktioniert auch bei Überlastung der Mobilfunknetze und gibt dir sofortige Infos zu Evakuierungen, Sperrungen und Schutzmaßnahmen. Wichtig: Ältere Geräte unterstützen Cell Broadcast möglicherweise nicht. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Handy die Funktion nutzen kann. Unser Tipp: Laden Sie sich die Warn-Apps herunter und aktivieren Sie den Cell Broadcast-Empfang auf Ihrem Handy. So sind Sie immer rechtzeitig gewarnt und können schnell reagieren! So schützen Sie sich und Ihre Familie: Installieren Sie NINA, Katwarn oder BIWAPP und aktivieren Sie Benachrichtigungen. 1. Prüfen Sie, ob Ihr Handy Cell Broadcast unterstützt, und aktivieren Sie die Funktion in den Einstellungen. 2. Im Notfall: Folgen Sie den Anweisungen der Warn-Apps oder des Cell Broadcast und bringen Sie sich in Sicherheit. 3. Vorsorge ist der beste Schutz: Bleiben Sie informiert und handlungsfähig, wenn es darauf ankommt! SEIEN SIE VORBEREITET. SEIEN SIE VORBEREITET. SEIEN SIE VORBEREITET.
SEITE 11 CHECKLISTE NOTFALLVORSORGE NUTZEN SIE DIE CHECKLISTE ZUR NOTFALLVORSORGE! Stellen Sie sich vor, plötzlich bedrohen ein Sturm, ein Hochwasser, ein Hausbrand oder ein Stromausfall Ihren gewohnten Alltag – wie reagieren Sie? Diese Frage sollte jederzeit eine klare Antwort haben, denn in solchen Situationen bleibt oft wenig Zeit für umfassende Planung. Unsere Checkliste unterstützt Sie dabei, die wichtigsten Dinge für diesen Zeitraum im Blick zu behalten. Die Liste finden Sie zum Download hier: https://www.bleib-bereit.de/vorsorge/checkliste-notfallvorsorge/ Quelle: www.bleib-bereit.de SEIEN SIE VORBEREITET. SEIEN SIE VORBEREITET. SEIEN SIE VORBEREITET. SEIEN SIE VORBEREITET.
SEITE 12 Vom 18.01. bis 24.01.2025 Natur erlebnis tipps Sa. 18.01.2025 um 13:30 Uhr • Dauer ca. 3½h Zwischen Kratern und Vulkanen: Naturerlebniswanderung um Bad Bertrich Der Weg führt uns über urige Felspfade in eine einmalige Vulkanlandschaft. Eine besondere Flora und Fauna begleiten uns durch die trichterförmigen Steilhänge. Preis: pro Pers. 7 €, mit Gästekarte 6 € Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, Tourist-Info Info/Anmeldung erforderlich: Gästeführer Kurt Immik, Tourist-Info Tel.: 02674 932222, E-Mail: info@bad-bertrich.de Sa. 18.01.2025 um 20:00 Uhr • Dauer ca. 3h Öffentliche Beobachtungen Sie haben die Möglichkeit mit unseren Teleskopen die Wunder der Sternenwelt anzuschauen und Fragen, die Sie beschäftigen, von unseren Sternführern erörtern zu lassen. Preis: Erw. 10 €, Kinder und Schüler frei Treffpunkt: 54552 Schalkenmehren, Observatorium Hoher List Info/Anmeldung erforderlich: E-Mail: kontakt@hoher-list.de Sa. 18.01. und So. 19.01.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 5h Der Drachentöter von Roth – Auf den Spuren „Hugobert von Lingens“ Storytelling der besonderen Art, vorgetragen vom „Eifelpoeten“ persönlich, auf einer Führung über den Rother Kopf, um das Eichholzmaar u.v.m. Geeignet für Kinder ab der 2. Kl. Preis: Kinder 7-14 J. 5€, ab 14 J. 16 €, 2 Erw.+1 Kind (7-14 J.) 30 €, Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: Sportplatz Roth, 54568 Roth/Gerolstein (Ortseingang) Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, E-Mail: Hubihummel@gmx.de Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vomStein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Raffaela Linden letzte bekannte Anschrift: Im Wiesengrund 74, 53539 Kelberg Datum des Schreibens: 06.01.2025 Aktenzeichen: 4-31200-027-02113 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 09.01.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: gez. Daun
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