Was uns bewegt. KREISNACHRICHTEN INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG DES LANDKREISES VULKANEIFEL Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, 06592/933-0; www.vulkaneifel.de IMPRESSUM REDAKTION Verena Bernardy, Eva Marder Verlag + Druck: Linus Wittich KG, Föhren Ausgabe: 04/2025 Die jeweils aktuelle Ausgabe der Kreisnachrichten finden Sie auch immer online auf unserer Website unter www.vulkaneifel.de/kreisnachrichten SCHON GEWUSST? Fit für die Praxisführung: Onlinekurs für deinen erfolgreichen Start Du planst, irgendwann eine eigene ärztliche Praxis zu führen, und möchtest wissen, wie man dabei auch wirtschaftlich erfolgreich bleibt? Dann solltest du dir den Onlinekurs „Betriebswirtschaftliche Praxisführung“ nicht entgehen lassen! Der Kurs findet am 14. Februar um 17 Uhr statt und ist Teil des IKZ- Projektes „GESUNDHEIT MITeinander ZUKUNFT“. Er richtet sich an Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner aus den Landkreisen Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich, BitburgPrüm und Cochem-Zell. Der Crashkurs soll insbesondere den medizinischen Nachwuchs aus den genannten Regionen unterstützen, die sich auf eine zukünftige Praxisführung vorbereiten möchten. Der Crashkurs bietet wichtige Grundlagen, die dir helfen, die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen der Praxisführung zu meistern. Der Kurs bietet praxisnahe Einblicke in Themen wie Planung, Organisation und wirtschaftliche Steuerung. Wir freuen uns auf deine Anmeldung unter: Ansprechpartnerin Dr. Nora Meyer gesundheitsversorgung@vulkaneifel.de Tel.: 06592 933 577 Nach deiner Anmeldung erhältst du die Zugangsdaten. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Strohn (Amtsgericht Daun): Blatt 1741: Flur 16 Nr. 29 – Waldfläche - Katharinenberg – 7.500 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
SEITE 2 Jugendschutz auch an Karneval beachten Karneval ist eine Zeit des Feierns und der Ausgelassenheit, doch es ist wichtig, auch in dieser fröhlichen Atmosphäre den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Nur so können sie die Festlichkeiten unbeschwert genießen, ohne Gefahren ausgesetzt zu werden. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel weist daher alle Veranstalter und „Jecken“ darauf hin, dass die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen auch während des Karnevals selbstverständlich Gültigkeit haben. Im Gegenteil, gerade in dieser Zeit ist der Kinder- und Jugendschutz von besonderer Bedeutung. Das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen sollte jedoch nicht nur den Jugendämtern, Ordnungsbehörden und der Polizei überlassen bleiben, sondern allen Erwachsenen am Herzen liegen. Veranstalter müssen bei der Planung und Durchführung karnevalistischer Veranstaltungen den Kinder- und Jugendschutz berücksichtigen. Entsprechende Informationsmaterialien werden in der Regel im Rahmen des ordnungsbehördlichen Genehmigungsverfahrens von den Verbandsgemeindeverwaltungen ausgehändigt. Auch den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Umzügen – sei es als Wagen- oder Fußgruppe – sollte bewusst sein, dass sie die Jugendschutzbestimmungen einhalten müssen. Dies gilt insbesondere für die Abgabe alkoholischer Getränke sowie von Cannabis. Besonders Liköre und Schnäpse dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Weiterhin müssen Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Verantwortung wahrnehmen und sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein. Es gibt zahlreiche geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass Minderjährige sich selbst oder andere durch unerlaubten Konsum von Alkohol oder Cannabis gefährden. Der Konsum von Cannabis ist für Minderjährige gesetzlich verboten, daher ist jeglicher Konsum für sie unzulässig. Schließlich sind auch Kinder und Jugendliche in ihrem eigenen Interesse dazu verpflichtet, verantwortungsvoll mit dem Thema umzugehen. Denn der Konsum von Alkohol – insbesondere von Likören und Schnäpsen, aber auch von Bier und Wein – sowie von Cannabis birgt zahlreiche Gefahren. Aus jugendlicher Sicht mag es vielleicht „hip“ und „cool“ erscheinen, seine Trinkfestigkeit oder seinen „Konsumstatus“ unter Beweis zu stellen. Doch spätestens dann, wenn ein potenzieller Arbeitgeber bei einer Internetrecherche auf unschöne Bilder eines volltrunkenen oder berauschten Bewerbers oder einer volltrunkenen oder berauschten Bewerberin stößt, kann der vermeintliche Spaß bitter enden. Das Jugendamt appelliert daher an alle Beteiligten, maßvoll und verantwortungsbewusst mit dem Thema „Alkohol und Karneval“ umzugehen und die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere relevant, dass • Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (z. B. „After-Zug-Party“) ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht gestattet ist, • Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, • andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben werden noch ihnen der Verzehr gestattet werden darf. • Tabakwaren in der Öffentlichkeit an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch ihnen das Rauchen gestattet werden darf. • Cannabis in jeglicher Form an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben noch konsumiert werden darf. Zuwiderhandlungen gegen das Jugendschutzgesetz, wie die Abgabe von Alkohol oder Cannabis an Minderjährige, werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden. An dieser Stelle wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ahndung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz nicht nur Gewerbetreibende oder Veranstalter betrifft, sondern jede Person, die gegen das Gesetz verstößt. So begeht auch ein Zugteilnehmer, der einem Minderjährigen einen Schnaps oder Cannabis anbietet, eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sanktioniert werden kann. Feiern wir gemeinsam einen unvergesslichen und sicheren Karneval! Für alle Fragen zum Thema Jugendschutz steht Ihnen Herr Hendrik Müller vom Jugendamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung: Telefon: 06592/933-258 E-Mail: hendrik.mueller@vulkaneifel.de Weitere Informationen, hilfreiche Empfehlungen und Aushänge zum Jugendschutz (insbesondere für Veranstalter) finden Sie auf der Website des Landkreises Vulkaneifel. Diese stehen dort zum Download bereit: www.vulkaneifel.de
SEITE 3 Die vollständigen Stellenanzeigen finden Sie unter www.vulkaneifel.de DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL SUCHT SIE! Gemeinsam für die Vulkaneifel *Der Mensch zählt, nicht das Geschlecht SOZIALARBEITER / SOZIALPÄDAGOGE* Der Landkreis Vulkaneifel hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen: im Aufgabenbereich Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Ihre Bewerbung erwarten wir bis zum 31.01.2025
SEITE 4 Das Beste aus zwei Welten Infoabend am 27. Januar in der BBS Vulkaneifel Das Ende der 10. Klasse rückt immer näher und viele Schülerinnen und Schüler stellen sich die Frage: „Wie geht es nach dem qualifizierten Sekundarabschluss I weiter?“ Die BBS Vulkaneifel Gerolstein bietet mit der Höheren Berufsfachschule Wirtschaft und dem Beruflichen Gymnasium Technik zwei Bildungsgänge an, die das Beste aus Ausbildung und schulischer Weiterqualifizierung miteinander vereinen und neben der allgemeinen Fachhochschulreife (HBF) bzw. allgemeines Abitur (BGY) auch eine weitreichende berufliche Grundbildung vermitteln. Soll es nach der Fachhochschulreife in Richtung allgemeines Abitur weitergehen, eröffnet Ihnen die Berufsoberschule 2 diese Möglichkeit in einem weiteren Jahr Vollzeitunterricht. Berufsbegleitend im Abendunterricht bietet Ihnen die duale Berufsoberschule die Chance die Fachhochschulreife auch in Teilzeitform zu erlangen. Sind Sie neugierig geworden auf uns? Dann besuchen Sie uns doch an unserem Informationsabend am 27. Januar 2025 um 18:00 Uhr in Raum C102/103 der BBS Vulkaneifel und lassen Sie sich über die vielfältigen Wege zum (Fach-) Abitur informieren. Weiterführende Informationen über unser umfangreiches Bildungsangebot erhalten Sie vorab auf unserer Homepage www. bbs-vulkaneifel.de oder kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter der Telefonnummer 06591-95660. „Lindbergh“ Bilderbuchkino in der Kreisbibliothek Auch im neuen Jahr wird in der Kreisbibliothek in Daun weiter vorgelesen. Im ersten Halbjahr gibt es ein Mal im Monat wieder ein Bilderbuchkino. Am Freitag, den 31.01.2024 um 15.30 Uhr geht es los mit „Lindbergh“ von Torben Kuhlmann. Hier wird die abenteuerliche Geschichte einer kleinen, fliegenden Maus erzählt. Sie lebt in Hamburg. Eines Tages bemerkt sie, dass ihre Freunde nach und nach verschwinden und überall Mausefallen aufgestellt sind. Gefahr droht. Aber wohin soll sie flüchten? Die kleine Maus will nach Amerika. Nächtelang bastelt sie an einem Flugzeug. Damit beginnt ein wildes Abenteuer. Der Eintritt ist wie immer frei. Für alle die, die gerne vorplanen, können folgende Termine für weitere Bilderbuchkinos schon einmal notiert werden: Freitag, der 21.02., 28.03. und der 02.05.2025. Kreisbibliothek Freiherr-vom-Stein-Str. 15a, 54550 Daun, Tel.: 06592/933423 Mail: kreisbibliothek@vulkaneifel.de Über unsere Website finden Sie eine große Auswahl an Freizeit- und Ferienprogrammen im Landkreis Vulkaneifel, können sich umfassend informieren und Ihrem Kind direkt einen Platz sichern. Ob actiongeladene Sportkurse, kreative Workshops oder entspannte Ausflüge - hier ist für jede und jeden etwas dabei! SPIEL | SPORTANGEBOTE | BETREUUNG | FERIENFREIZEIT | FAHRTEN KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL Kreisjugendpflege - Hendrik Müller 06592 - 933 258 kreisjugendpflege@vulkaneifel.de FREIZEIT- UND FERIENPROGRAMM HIER SCANNEN:
SEITE 5 Die vollständigen Stellenanzeigen findest Du unter www.vulkaneifel.de AUSBILDUNG ZUM FACHINFORMATIKER* FÜR SYSTEMINTEGRATION Start: 01.08.2025 BACHELOR OF ARTS zum 01.07.2025 für folgenden Studiengang: ALLGEMEINE VERWALTUNG DU HAST UNS GERADE NOCH GEFEHLT! Dein Start ins Berufsleben! Kreisverwaltung Vulkaneifel *Der Mensch zählt, nicht das Geschlecht Bewerbungsfrist für alle Stellen: 14. Februar 2025
SEITE 6 Gemeinsam mit der WFG Vulkaneifel die Region stärken Auch wenn viele Unternehmen in Deutschland und Rheinland-Pfalz mit Sorge in die Zukunft blicken, gibt es auch positive Entwicklungen in der Vulkaneifel: Unverändert wird weiter gegründet und weiter investiert. Viele Ideen wurden und werden zu Initiativen und Innovationen. Viele Unternehmen und Handwerksbetriebe in der Region trotzen der Krise und sind mit großem Engagement dabei, Chancen zu erkennen und zu ergreifen. Das Team der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel freut sich darauf, die Vulkaneifel auch und gerade in schwierigen Zeiten noch mehr zu einer Region zu machen, in der man gut arbeiten und gut leben kann. Oft hilft dabei ein Austausch von Ideen und Erfahrungen – dazu bietet das Team der WFG Vulkaneifel auch im Jahr 2025 eine Vielzahl an Beratungsangeboten und Veranstaltungsformaten. GEMEINSAM Kräfte bündeln: „Struktur- und Kreisentwicklung + Wirtschaftsförderung“ Um die zukünftige regionale Entwicklung konzentrierter konzipieren und realisieren zu können, wurden zu Jahresbeginn 2025 wesentliche Kompetenzen miteinander verknüpft. Judith Klassmann-Laux wird weiterhin als Geschäftsführerin für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbh tätig sein – deren Serviceangebote unverändert bleiben werden – und zusätzlich die Leitung der Abteilung 7/Struktur- und Kreisentwicklung in der Kreisverwaltung des Landkreises Vulkaneifel übernehmen. Damit werden Ressourcen gebündelt, Netzwerke verstärkt und Arbeitsabläufe vereinfacht. GEMEINSAM Lösungen finden: „DAUNER GESPRÄCHE“ Die zunehmende Komplexität wirtschaftlicher Entwicklungen und Entscheidungen erfordert einen engen Austausch zwischen Unternehmen, Politik und Verwaltung. Um dafür eine regelmäßige Plattform zu bieten, werden ab 2025 einmal jährlich die „DAUNER GESPRÄCHE“ stattfinden, bei denen Positionen bezogen, Meinungen ausgetauscht und Perspektiven entwickelt werden sollen. GEMEINSAM Erfahrungen austauschen: „WFG ImPuls“ und „Early Birds“ Die Kommunikationsplattform „WFG ImPuls“ geht 2025 bereits in ihr fünftes Jahr. Sie wird sich in diesem Jahr wieder mit dem beliebten Unternehmerfrühstück „Early Birds“ abwechseln. In den Monaten, in denen es ein Unternehmerfrühstück gibt, legt der ImPuls eine Pause ein. Der Impuls ist am 15. Januar 2025 mit dem Thema „Resilienz stärken – Mit innerer Stärke durch herausfordernde Zeiten“ in das neue Jahr gestartet. Weiter geht es mit dem Thema „LinkedIn im Business Alltag“. Das erste Unternehmerfrühstück findet dann am 9. April 2025 bei Werk10 in Hillesheim statt. GEMEINSAM Netzwerke knüpfen: „NeuUnternehmer Vulkaneifel“ Das Interesse zeigt, dass sich die Erweiterung des NeuUnternehmerInnenTreffs zum UnternehmerInnenTreff bewährt hat. Seit 2024 steht er auch UnternehmerInnen offen, die bereits länger als fünf Jahre am Markt sind. Die Treffs mit einer breiten Palette an relevanten Inhalten finden weiterhin im Wechsel in Unternehmen, den Gründerzentren Wiesbaum und Nerdlen sowie in der Kreisverwaltung in Daun statt. Für das Jahr 2025 sind bereits einige interessante Schwerpunkte geplant, darunter das Thema „Betriebliches Gesundheitsmanagement“. Im Dezember 2024 trafen die NeuUnternehmerInnen zum wiederholten Mal auf das „MentorenNetzwerk Vulkaneifel“ (MNV). Dieses Beraternetzwerk ist eine Gruppe von Führungskräften, die nach einem erfolgreichen Berufsleben aus der aktiven Tätigkeit ausgeschieden sind oder ihr erworbenes Fachwissen durch langjährige unternehmerische Tätigkeit jungen UnternehmerInnen in den ersten fünf Jahren ihrer unternehmerischen Tätigkeit zur Verfügung stellen. Das wird gerne angenommen und das Feedback ist von beiden Seiten durchweg positiv. Bei Interesse gerne melden! GEMEINSAM Zukunft aufbauen: „Gründen auf dem Land“ Für all diejenigen, die den Schritt in die Selbstständigkeit noch vor sich haben, steht – neben den Erstberatungsgesprächen bei der WFG – wieder ein breites Veranstaltungsangebot im Rahmen der Initiative „Gründen auf dem Land“ zur Verfügung. Den Auftakt bildet am 3. Februar 2025 ein Vortrag zur sozialen Absicherung durch die Deutsche Rentenversicherung. Am 22. März findet der erste GründungsBeratungsParcours des Jahres statt. 2025 steht auch noch einmal das Thema „Crowdfunding“ auf der Agenda. Im Mai wird es einen gemeinsamen digitalen ThemenTreff mit den Wirtschaftsförderungen aus den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell geben. Im Rahmen der Gründerwoche Deutschland im November finden dann wieder die GründungsTage in der Vulkaneifel statt. GEMEINSAM Ideen entwickeln: „FunkenSprüher“ Im Dezember 2024 ist die nunmehr 10. Wettbewerbsrunde des Abschlussarbeitenpreises „FunkenSprüher“ gestartet. Mit dem Award belohnt werden schulische und studentische Abschlussarbeiten, die sich mit dem Landkreis Vulkaneifel beschäftigen oder deren Ergebnisse einem Unternehmen oder einer Institution aus unserer Region zu Gute kommen. Eingereicht werden können Facharbeiten, besondere Lernleistungen, Semester-, Bachelor-, Master- und Examensarbeiten sowie Dissertationen, bei denen der Funke in die Vulkaneifel überspringt. Diesjähriger Sponsoring-Partner ist die Kreissparkasse Vulkaneifel. Der Sieger in der Kategorie „Schulische Arbeiten“ erhält 400 Euro Preisgeld. Für den zweiten und dritten Platz gibt es 200 bzw. 100 Euro. Der Gewinner in der Kategorie „Studentische Arbeiten“ erhält 750 Euro. Für den Zweitplatzierten gibt es 350 Euro und 150 Euro für den dritten Platz. Eine Einreichung ist jederzeit möglich. Letztmöglicher Tag für eine Einreichung innerhalb der 10. Wettbewerbsrunde ist der 31. Mai 2025. Die Arbeit darf am Tag der Einreichung nicht älter als zwölf Monate sein – es gilt das Datum der Fertigstellung. Die Einreichung darf keine Geheimhaltungsverpflichtungen verletzen. Die prämierten Arbeiten werden anlässlich einer Preisverleihung im Herbst 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt. GEMEINSAM Gleichberechtigung schaffen: „Frauen.Unternehmen.Was.“ Frauen gründen anders, Frauen unternehmen anders, Frauen führen anders – Gründe genug für die WFG Vulkaneifel, den Unternehmerinnen im Landkreis seit 2021 ein eigenes Netzwerk zu bieten. Das wird sehr gut angenommen und auch im Frühjahr 2025 wird es eine Fortsetzung der Netzwerktreffen speziell für Unternehmerinnen und Gründerinnen geben. GEMEINSAM Wege suchen: „Beratertage“ Auch die bereits gut etablierten Beratertage zu den Themen „Website Check“, „Selbstständigkeit in den freien Berufen“ sowie „Unternehmensnachfolge“ werden 2025 wieder angeboten. Den Auftakt bildet dabei der „Website Check“ am 29. Januar. Anmeldungen für die 50-minütigen Einzelgespräche sind ab sofort möglich.
SEITE 7 GEMEINSAM Wachstum realisieren: „VON HIER VULKANEIFEL“ Das Netzwerk „VON HIER VULKANEIFEL“ wächst weiter. Seit dem Start im Herbst 2022 ist es zunehmend gelungen, regionale Erzeuger von Lebensmitteln, (Kunst-)Handwerk, Genussmitteln, Bekleidung, Spielzeug u.v.m. zu vernetzen und sichtbarer für Kundinnen und Kunden zu machen. Aktuell sind mehr als 80 regionale Erzeuger registriert – die Tendenz ist steigend. Noch bis ins Frühjahr hinein präsentieren die Kinos in Daun und Hillesheim den Kinospot zum Netzwerk, der die Menschen vor Ort zum Einkauf bei regionalen Erzeugern animieren soll. Auch das erste Netzwerktreffen ist bereits für das Frühjahr geplant. Im Bereich Social Media wird es 2025 wieder gezielte Weiterbildungsangebote für die Mitgliedsunternehmen geben. GEMEINSAM für Sie da! Unser Team freut sich darauf, die Vulkaneifel auch und gerade in schwierigen Zeiten noch mehr zu einer Region zu machen, in der man gut arbeiten und gut leben kann! Weitere Informationen und Kontakt WFG Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun, Tel.: 06592 933-200, E-Mail: wfg@vulkaneifel.de Das Team der WFG Vulkaneifel: (v.l.n.r.): Christina Kirst, Angelika Gerhartz, Judith Klassmann-Laux. Foto: WFG Vulkaneifel mbH / Laura Kirwel Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Hinterhausen (Amtsgericht Daun): Blatt 350: Flur 10 Nr. 74 – Waldfläche – In der Wolfskaul – 9.708 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
SEITE 8 WFG Vulkaneifel bietet Experten-Vortrag für Selbstständige in der Rentenversicherung Montag, 03. Februar 2025, 18 - 20 Uhr im Sitzungssaal 15a, Mainzer Str. 25 in 54550 Daun Der soziale Schutz Selbstständiger, Beitragszahlungen und Fristen sowie die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige sind Themen der Informationsveranstaltung. Der Referent ist Mitarbeiter des Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Pfalz. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Weitere Informationen und Anmeldungen: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel Christina Kirst Tel.: (06592) 933-200 Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de www.wfg-vulkaneifel.de WEBSITE-CHECK: Online-Beratertag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel am 29.01.2025 Kostenfreie Kurzanalyse Ihrer Unternehmens-Webseite Am 29.01.2025 findet der nächste Website-Check Beratertag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel statt. Ein Experte aus der Region beantwortet Fragen rund um Ihre Unternehmens-Webseite. Der Berater bietet interessierten Unternehmen eine Website-Kurzanalyse, deckt dabei mögliche Schwachstellten auf und gibt praxisnahe Tipps, um die Onlinepräsenz erfolgreicher zu machen. Eine Anmeldung für die kostenfreien, 50-minütigen digitalen Einzelgespräche ist unbedingt erforderlich. Danach erhalten Sie die Zugangsdaten zum OnlineMeeting-Raum bei Zoom. Anmeldeschluss ist der 27.01.2025. Anmeldung & Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel Christina Kirst, Tel.: (06592) 933-200 Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de www.wfg-vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben des Hermann Josef CHRISTEN letzte bekannte Anschrift: Koblenzer Str. 17, 54576 Hillesheim Datum des Schreibens: 07.01.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-W 428 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 17.01.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel – KFZ-Zulassungsbehörde – Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: Gez. Zender Gebrauchte Maschinen zu verkaufen Der Landkreis Vulkaneifel bietet folgende gebrauchten Maschinen zum Kauf an: 1. CNC Fräsmaschine MAHO 600 W 2. NC Fräsmaschine MAHO 400 P Die Auktionen können unter www.zoll-auktion.de eingesehen und Gebote abgegeben werden. Kreisverwaltung Vulkaneifel – Abt. Schulen, Liegenschaften und Schulen
SEITE 9 Schöpfen Sie alle Potenziale Ihrer Website aus? Die Mehrheit der Unternehmen in unserer Region ist unzufrieden mit der eigenen Webpräsenz. Gehören Sie auch dazu? Wie kann Ihre Website erfolgreicher werden? Was können Sie tun für ein besseres Google-Ranking? Wie erreichen Sie Ihre Website-Ziele? Erfahren Sie es. Beim digitalen Website-Check Beratertag der WFG. Ein Berater aus der Region bietet interessierten Unternehmen eine Online Website-Kurzanalyse, deckt dabei mögliche Schwachstellen auf und gibt praxisnahe Tipps, um die Onlinepräsenz erfolgreicher zu machen. Melden Sie sich an und sichern Sie sich einen konkreten Termin für die individuelle Beratung. Der Website-Check ist für Sie kostenfrei. Website-Check Beratertag Online-Beratung Mittwoch, 29. Januar 2025, 9.00 – 16.00 Uhr Veranstaltungsart Die Beratung findet online oder telefonisch statt. Wir bitten um Anmeldung bis zum 27. Januar 2025: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24 | 54550 Daun | www.wfg-vulkaneifel.de Christina Kirst | Tel.: 06592 933-200 | wfg@vulkaneifel.de
SEITE 10 Vortrag Wir bitten um Anmeldung bis zum 31. Januar 2025: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24 | 54550 Daun | www.wfg-vulkaneifel.de Christina Kirst | Tel.: 06592 933-200 | christina.kirst@vulkaneifel.de Der soziale Schutz Selbstständiger, Beitragzahlungen und Fristen sowie die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige sind Themen der Informationsveranstaltung. Der Referent ist Mitarbeiter des Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Pfalz. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Experten-Vortrag Montag, 3. Februar 2025, 18.00 bis 20.00 Uhr Veranstaltungsort Kreisverwaltung Daun, Sitzungssaal 15a, Mainzer Str. 25, 54550 Daun Selbstständige in der Rentenversicherung
SEITE 11 Die LAG Vulkaneifel startet mit einem 4. LEADERFörderaufruf ins neue Jahr! 460.000 € für LEADER-Vorhaben in der LAG Vulkaneifel Ländliche Regionen stehen vor vielfältigen Herausforderungen, bieten jedoch zugleich zahlreiche Potenziale für Innovation und nachhaltige Entwicklung. Der vierte LEADER-Förderaufruf bietet erneut die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für spannende Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität in der Vulkaneifel. Um von einer Förderung durch das LEADER-Programm profitieren zu können, müssen Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen bis zum 30. April 2025 ihre Ideen beim Regionalmanagement einreichen. In dem vierten Förderaufruf der aktuellen Förderperiode werden insgesamt 460.000 € zur Förderung von Vorhaben zur Verfügung gestellt. Das Budget setzt sich aus 440.000 € EU-Mitteln und 20.000 € Landesmitteln zusammen. Vorhaben, die gefördert werden können, sind solche, die innerhalb der LEADER-Region der LAG Vulkaneifel umgesetzt werden sollen und zur Zielerreichung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) beitragen. Dabei muss ein Vorhaben insbesondere die vier Handlungsfelder der LILE (Aktive Dörfer und Gemeinden, Profilierung des regionalen Lebens- und Arbeitsraumes, Bewusster Umgang mit der Natur- und Kulturlandschaft und Vulkanlandschaft in Wert setzen und erleben) bedienen. Die Vorhabenauswahl durch das Entscheidungsgremium der LAG wird Anfang Juni 2025 stattfinden. Möchten Sie das neue Jahr mit einem Vorhaben beginnen, das die Region voranbringt und die Umsetzung der LILE unterstützt? Melden Sie sich beim Regionalmanagement der LAG Vulkaneifel (c/o entra Regionalentwicklung GmbH, Falkensteiner Weg 3, 67722 Winnweiler) oder informieren Sie sich auf der Webseite der LAG Vulkaneifel unter www.leader-vulkaneifel.de! Unsere Regionalmanagerin Ronja Schäfer (E-Mail: ronja.schaefer@entra.de, Tel: 06302/9239-21) steht Ihnen bei Fragen gerne beratend zur Seite. Bild: Lena Hoim, LAG Vulkaneifel
SEITE 12 4. Aufruf zur Einreichung von Projektideen Lokale Aktionsgruppe (LAG) Vulkaneifel Eckdaten zum 4. LEADER-Förderaufruf Förderprogramm: LEADER Förderzeitraum: 2023 – 2027 Fördermittel-Budget: 460.000 € davon EU-Mittel: davon Landesmittel: 440.000 € 20.000 € Datum des Aufrufes: 15.01.2025 Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe: 30.04.2025 (Ausschlussfrist) Datum der Vorhabenauswahl durch das Entscheidungsgremium der LAG: KW 23 Inhalt des Aufrufes: Projekte, die zur Umsetzung der LILE der LAG Vulkaneifel beitragen Stelle für die Einreichung der Projektsteckbriefe und weitere Auskünfte: Regionalmanagement LAG Vulkaneifel c/o entra Regionalentwicklung GmbH Falkensteiner Weg 3 67722 Winnweiler Tel.: 06302/9239-21 E-Mail: vulkaneifel@entra.de Link zum Abruf der Formulare und Projektauswahlkriterien: www.leader-vulkaneifel.de Folgende wichtige Informationen finden Sie auf der Webseite der LAG Vulkaneifel (www.leader-vulkaneifel.de): • Karte der LAG Vulkaneifel • LILE der LAG Vulkaneifel • Projektsteckbrief-Formular • Vorhabenauswahlkriterien der LAG Vulkaneifel Themenbereiche: Projekte können nur gefördert werden, wenn sie innerhalb der LEADER-Region LAG Vulkaneifel umgesetzt werden sollen und zur Zielerreichung der LILE beitragen. Die Querschnitts- und Entwicklungsziele sind aus den Seiten 30-32 der LILE ersichtlich. Außerdem muss ein Projekt die folgenden vier Handlungsfelder der LILE bedienen: • HF A: Aktive Dörfer und Gemeinden • HF B: Profilierung des regionalen Lebens- und Arbeitsraumes • HF C: Bewusster Umgang mit der Natur- und Kulturlandschaft • HF D: Vulkanlandschaft in Wert setzen und erleben.
SEITE 13 Ablauf des Auswahlverfahrens: 1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement (RM) und Vorstellung der Projektidee durch den oder die Vorhabenträger:innen (VT). 2. Einreichung des ausgefüllten und unterschriebenen Projektsteckbriefes und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den oder die VT bei dem RM. 3. Prüfung des Projektsteckbriefes auf Vollständigkeit durch das RM. 4. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung anhand der Vorhabenauswahlkriterien sowie eines Fördersatzes durch das Entscheidungsgremium der LAG (EG) bei der Auswahlsitzung. 5. Auswahl der Vorhaben anhand der durch die Bewertung entstandenen Rangfolge und dem zur Verfügung stehenden Budget durch das EG. 6. Formale Antragstellung durch den oder die VT über das RM an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) innerhalb von sechs Monaten nach positivem Auswahlbeschluss. Eine nicht fristgerechte vollständige Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und zur Aufhebung der Reservierung der Fördermittel. Bitte beachten Sie, … • dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteckbriefe in die Vorhabenauswahl einbezogen werden können. • dass die Mittelverfügbarkeit unter dem Vorbehalt der Bereitstellung durch das Land Rheinland-Pfalz steht. Ansprechperson für Rückfragen: Regionalmanagerin Ronja Schäfer (Tel: 06302/9239-21, E-Mail: ronja.schaefer@entra.de) ist werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar. Wittlich, den 07.01.2025 Datum, Ort Dr. Sabine Theunert (Vorsitzende der LAG Vulkaneifel)
SEITE 14 KATASTROPHENSCHUTZ IM LANDKREIS VULKANEIFEL In den kommenden Wochen möchten wir Ihnen Einblicke in den Katastrophenschutz des Landkreises Vulkaneifel geben. Was bedeutet Katastrophenschutz bei uns? Wer sind die Menschen dahinter, welche Aufgaben übernehmen sie und welche Einheiten stehen bereit, um im Ernstfall schnell zu reagieren? Erfahren Sie mehr über die Einsätze bei Naturkatastrophen, Unfällen und besonderen Ereignissen – und wie auch Sie sich ehrenamtlich einbringen können. SEIEN SIE VORBEREITET. SEIEN SIE VORBEREITET. WIR FÜR EUCH. WIR FÜR EUCH. WAS IST DER KATASTROPHENSCHUTZ IM LANDKREIS VULKANEIFEL? DIESE WOCHE: Der Katastrophenschutz ist eine wichtige Aufgabe, die in Deutschland auf Länderebene organisiert wird. Festgeschrieben ist dies im Grundgesetz (Artikel 30 und 70). Im Landkreis Vulkaneifel basiert der Katastrophenschutz auf dem Landesgesetz über den Brand- und Katastrophenschutz (LBKG). Der Landkreis hat dabei konkrete Aufgaben, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten: Bereitstellung baulicher Anlagen, spezieller Einrichtungen und Ausrüstung für den überörtlichen Brandschutz und die Katastrophenhilfe Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte Vorbeugender Gefahrenschutz Wie grenzen sich die Aufgaben des Landkreises von denen der Verbandsgemeinden ab? Während der Landkreis für die übergreifende Koordination im Katastrophenschutz verantwortlich ist – etwa bei großflächigen Evakuierungen, der Organisation der Technischen Einsatzleitung (TEL) und der Zusammenarbeit mit überregionalen Hilfseinheiten –, übernehmen die Verbandsgemeinden den alltäglichen Brandschutz und die allgemeine Gefahrenabwehr. Das umfasst zum Beispiel die Brandbekämpfung, technische Hilfeleistungen und Einsätze bei kleineren Unfällen im jeweiligen Gebiet. Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass wir im Ernstfall schnell und effizient handeln können, um die Bevölkerung zu schützen.
SEITE 15 Vom 25.01. bis 31.01.2025 Natur erlebnis tipps Sa. 25.01.2025 um 13:30 Uhr • Dauer ca. 3½h Zwischen Kratern und Vulkanen: Naturerlebniswanderung um Bad Bertrich Der Weg führt uns über urige Felspfade in eine einmalige Vulkanlandschaft. Eine besondere Flora und Fauna begleiten uns durch die trichterförmigen Steilhänge. Preis: pro Pers. 7 €, mit Gästekarte 6 € Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, Tourist-Info Info/Anmeldung erforderlich: Gästeführer Kurt Immik, Tourist-Info Tel.: 02674 932222, E-Mail: info@bad-bertrich.de Sa. 25.01.2025 um 20:00 Uhr • Dauer ca. 3h Öffentliche Beobachtungen Sie haben die Möglichkeit mit unseren Teleskopen die Wunder der Sternenwelt anzuschauen und Fragen, die Sie beschäftigen, von unseren Sternführern erörtern zu lassen. Preis: Erw. 10 €, Kinder und Schüler frei Treffpunkt: 54552 Schalkenmehren, Observatorium Hoher List Info/Anmeldung erforderlich: E-Mail: kontakt@hoher-list.de Sa. 25.01. und So. 26.01.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 5h Der Drachentöter von Roth – Auf den Spuren „Hugobert von Lingens“ Storytelling der besonderen Art, vorgetragen vom „Eifelpoeten“ persönlich, auf einer Führung über den Rother Kopf, um das Eichholzmaar u.v.m. Geeignet für Kinder ab der 2. Kl. Preis: Kinder 7-14 J. 5€, ab 14 J. 16 €, 2 Erw.+1 Kind (7-14 J.) 30 €, Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: Sportplatz Roth, 54568 Roth/Gerolstein (Ortseingang) Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, E-Mail: Hubihummel@gmx.de Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz