KW05 2025

SEITE 4 Frau Dr. Sagemüller trat im Jahre 1976 in den Dienst des Landes Rheinland-Pfalz. Nach mehrjähriger Tätigkeit als angestellte Ärztin wurde sie 1981 zur Amtsärztin ernannt und ihr die Leitung des Gesundheitsamtes Daun übertragen. Zum 01.01.1997 wechselte sie in den Dienst des Landkreises Vulkaneifel, wo sie bis zu ihrer Verabschiedung im Jahre 2004 weiterhin als Amtsärztin und Leitung des Gesundheitsamt Daun tätig war. Die ihr übertragenen Aufgaben hat sie stets mit hoher Pflichtauffassung und großem Verantwortungsbewusstsein wahrgenommen. Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Unser herzliches Mitgefühl gilt ihren Angehörigen. NACHRUF DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL NIMMT IN TRAUER ABSCHIED VON DIE IM ALTER VON 85 JAHREN VERSTORBEN IST. FRAU DR. MED. INGE SAGEMÜLLER, Kreisverwaltung Vulkaneifel Julia Gieseking, Landrätin Lothar Saxler, Vorsitzender des Personalrats Änderung der Kleinunternehmerregelung ab dem 01.01.2025: Erhöhung der Umsatzgrenze erleichtert den Einstieg in die Selbstständigkeit Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen zur Kleinunternehmerregelung in Kraft, die kleinen Unternehmen und Gründerinnen sowie Gründern spürbare Vorteile bringen. Die Umsatzgrenze, bis zu der Unternehmen die Vorteile der Kleinunternehmerregelung nutzen können, wird von bisher 22.000 Euro auf 25.000 Euro pro Jahr angehoben. Mit dieser Änderung sollen kleine Betriebe entlastet und die Rahmenbedingungen für den Start und die Entwicklung von Unternehmen verbessert werden. Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Unternehmerinnen und Unternehmern, auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten, solange ihr Jahresumsatz die festgelegte Grenze nicht überschreitet. Diese Änderung zielt darauf ab, kleine Unternehmen zu entlasten und den administrativen Aufwand zu reduzieren, der mit der Umsatzsteuerpflicht einhergeht. Wichtige Änderungen im Überblick: • Erhöhung der Umsatzgrenze: Ab 2025 gilt eine neue Umsatzgrenze von 25.000 Euro (vorher 22.000 Euro). • Im laufenden Jahr bleibt der Status als Kleinunternehmer bestehen, solange der Umsatz nicht mehr als 100.000 Euro beträgt (vorher 50.000 Euro). • EU-weite Anwendung: Erstmals können auch Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten die deutsche Kleinunternehmerregelung anwenden. Umgekehrt haben in Deutschland ansässige Unternehmer die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Ländern zu nutzen. Bislang konnten nur Unternehmen mit Sitz in Deutschland die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Ab 01.01.2025 dürfen dies auch Unternehmen in anderen EU-Ländern, die Umsätze in Deutschland erzielen. Umgekehrt können auch Selbstständige aus Deutschland die Kleinunternehmerregelung in

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz