SEITE 7 2. Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte Lokale Aktionsgruppe (LAG) Vulkaneifel Bis zum 05. März 2025 können Vorschläge für ehrenamtliche Bürgerprojekte eingereicht werden! Im Jahr 2025 hat die LAG Vulkaneifel erneut die Möglichkeit auch kleine, gemeinnützige Projekte zu fördern und damit ehrenamtliche Initiativen in unserer Region zu unterstützen. So funktioniert es: 1. Antrag bei der LAG-Geschäftsstelle mit einer Projektidee und Projektbeschreibung, sowie einer Kostenschätzung einreichen. 2. Bewertung des Projektes durch die LAG und gegebenenfalls Anerkennung in der Sitzung des Entscheidungsgremiums. 3. Nach Durchführung des Projektes Abgabe einer Projektdokumentation und des Kostennachweises bei der LAG-Geschäftsstelle. 4. Auszahlung der Mittel durch die LAG-Geschäftsstelle. Was kann gefördert werden? • Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird. • Es können Projekte z.B. zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, zur Stärkung des sozialen Engagements, zum Thema Nachhaltigkeit oder zur Förderung von Kultur eingereicht werden. • Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. • Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine Arbeitsleistungen. Was kann nicht gefördert werden? • Kommunale Pflichtaufgaben (z.B. Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht) • Für den Vereinszweck unabdingbare Gegenstände (z.B. Fußbälle, Notenblätter, Spielgeräte) • Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste) • Finanzierung von reinen Bauunterhaltungsmaßnahmen • Lebensmittel und Bewirtungskosten • Verbrauchsgegenstände • Einzelrechnungen unter 100 € Wer darf einen Förderantrag stellen? • Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von engagierten Menschen • Von der Förderung ausgeschlossen sind politische Parteien, kommunale Körperschaften, privatwirtschaftliche Unternehmen und Einzelpersonen
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