SEITE 8 Welche Förderung gibt es? • Maximal kann ein Projekt mit 2.000 € gefördert werden. • Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen. • Die Förderung wird nach Einreichung der durch die/den Antragstellenden bezahlten Rechnungen ausgezahlt. Die Rechnungen sowie die Projektdokumentation müssen bis spätestens 30.09.2025 bei der LAGGeschäftsstelle eingereicht werden. • Der Festbetrag zur Unterstützung des Ehrenamtlichen Bürgerprojektes darf durch die LAG nicht auf ein Konto der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde, des Landkreises oder eines Bürgermeisters gezahlt werden. Welche Voraussetzungen gelten? • Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. • Die Kostenberechnung des Projektes muss durch ein Angebot pro Kostenposition belegt sein. • Die Umsetzbarkeit des Vorhabens im Bewilligungszeitraum muss dargelegt werden (z.B. durch Einverständniserklärung der Flächeneigentümer:innen). • Nur fristgerecht eingereichte Anträge können in die Auswahl der ehrenamtlichen Bürgerprojekte einbezogen werden. Alle notwendigen Unterlagen, Regelungen und Auswahlkriterien sind als Download auf unserer Website oder auf Anfrage bei der Geschäftsstelle erhältlich. Eckdaten zum Förderaufruf „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ Fördermittelbudget: 30.0001 € Datum des Aufrufes: 20.01.2025 Einreichungsfrist für Anträge: 05.03.2025 (Ausschlussfrist) Datum der Vorhabenauswahl durch das Entscheidungsgremium der LAG: voraussichtlich KW 15 Frist für die Schlussabrechnung: 30.09.2025 (Letzter Termin für die Einreichung der Rechnung bei der Geschäftsstelle) Weitere Informationen finden Sie unter: www.leader-vulkaneifel.de 1 Die Mittelkontingente des Landes stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung
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