SEITE 6 Kostenfreier Beratungstag (telefonisch oder online) für FreiberuflerInnen am 20. Februar 2025 In 60-minütigen Einzelberatungen durch das Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB), eine der führenden Forschungs- und Beratungseinrichtungen für FreiberuflerInnen in Deutschland, erhalten ExistenzgründerInnen und NeuUnternehmerInnen in den so genannten Freien Berufen (wie z.B. Physiotherapie, Grafikdesign) Informationen über die Besonderheiten der Freiberuflichkeit. Insbesondere besteht die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und das eigene Gründungsvorhaben zu besprechen. Die Beratungen sind kostenfrei. Anmeldungen sind erforderlich unter www.ifb. uni-erlangen.de/veranstaltungen. Der Beratungstag wird vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Rahmen der Gründungsinitiative Rheinland-Pfalz gefördert. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Pützborn (Amtsgericht Daun): Blatt 683: Flur 10 Nr. 49/3 – Landwirtschaftsfläche – Hinter Dreis – 10.424 m² Flur 11 Nr. 8/1 – Landwirtschaftsfläche – Aufm Hübelchen – 30.645 m² Grundbuch von Neunkirchen (Amtsgericht Daun): Blatt 1224: Flur 15 Nr. 11/6 – Landwirtschaftsfläche – Vorn auf Buderscheid – 11.341 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. . Mit tiefem Bedauern nehmen wir Abschied von Herrn Egbert Bingen, der von 1971 bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2015 mit großem Engagement für den Landkreis tätig war. Als gelernte Verwaltungskraft arbeitete er über vier Jahrzehnte im Jugendamt und übernahm seine Aufgaben stets mit hoher Pflichtauffassung und Verantwortungsbewusstsein. Seine Kolleginnen und Kollegen schätzten ihn als hilfsbereiten, verlässlichen und lebensfrohen Menschen. Zum 31. Mai 2015 wurde Herr Bingen in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Für seine langjährige Treue und seinen wertvollen Einsatz für den Landkreis sind wir ihm zu großem Dank verpflichtet. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. NACHRUF DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL NIMMT IN TRAUER ABSCHIED VON DER IM ALTER VON 73 JAHREN VERSTORBEN IST. Personalrat Kreisverwaltung Vulkaneifel Lothar Saxler Vorsitzender HERRN EGBERT BINGEN, Kreisverwaltung Vulkaneifel Julia Gieseking Landrätin
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz