KW08 2025

SEITE 5 Einladung zum Weltfrauentag 2025 – 28 Jahre Frauenkino im Landkreis Vulkaneifel Die Kommunale Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vulkaneifel lädt alle Bürgerinnen und Bürger anlässlich des Internationalen Frauentages sehr herzlich zu zwei besonderen Kinoabenden ein! Seit 28 Jahren wird das Frauenkino im Landkreis Vulkaneifel gefeiert – und auch 2025 erwartet Sie wieder ein inspirierendes Programm mit zwei herausragenden Filmen, die zum Nachdenken anregen und Raum für einen anschließenden Austausch bieten. Filmabend 1: „Bombshell - Das Ende des Schweigens“ Wann? Freitag, 07. März 2025, 18:00 Uhr Wo? Kinopalast Vulkaneifel, Leopoldstraße 31, 54550 Daun Einlass: 18:00 Uhr mit Sektempfang und einem kleinen Geschenk, Begrüßung und Filmstart: 18:30 Uhr. Über den Film: Basierend auf wahren Begebenheiten erzählt „Bombshell – Das Ende des Schweigens“ die Geschichte der mutigen Frauen beim Nachrichtensender Fox News, die sich gegen Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung zur Wehr setzen. Mit einer Starbesetzung um Charlize Theron, Nicole Kidman und Margot Robbie zeigt der Film eindrucksvoll den Kampf um Gerechtigkeit – ein Thema, das aktueller ist denn je. Nach dem Film lassen wir den Abend in der Movies Bar mit Live-Musik ausklingen. Kartenreservierung für Daun: direkt über diesen Link: Filmabend 2: „Wunderschöner“ Wann? Samstag, 08. März 2025, 18:00 Uhr Wo? Eifel-Film-Bühne, Aachener Straße 15, 54576 Hillesheim Einlass: 18:00 Uhr, Begrüßung und Filmstart: 19:00 Uhr. Über den Film: Mit „Wunderschöner“ von Karoline Herfurth präsentieren wir die Fortsetzung der erfolgreichen Komödie „Wunderschön“, die wir bereits 2022 zum Weltfrauentag gesehen haben. Der Film begleitet fünf Frauen auf ihrem Weg zu mehr Selbstbestimmung und zeigt, dass Schönheit keine Frage von Normen ist – sondern von innerer Stärke. Warum wird Frauen von klein auf beigebracht, begehrenswert sein zu müssen? Und was wäre, wenn wir nicht mehr darum kämpfen müssen gehört zu werden, sondern die Welt anfängt uns zu hören? Nach der Vorführung laden wir Sie ein, den Abend in der Eifel-Film-Bar bei Sekt und Knabbereien gemütlich ausklingen zu lassen. Kartenreservierung für Hillesheim: Bitte per E-Mail an Doris Sicken, Kommunale Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vulkaneifel: Doris.Sicken@vulkaneifel.de Wir freuen uns, Sie an beiden Kinoabenden begrüßen zu dürfen, über gute Gespräche und einen regen Austausch über die Themen in den Filmen. Sowohl Frauen als auch Männer sind herzlich willkommen, diesen besonderen Abend mit uns zu verbringen. Online-Informationsabend für ExistenzgründerInnen am 24. Februar Der Weg in die Selbstständigkeit ist mit Chancen, aber auch mit Risiken verbunden. Um die Risiken zu minimieren, informiert die IHK Trier in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Vulkaneifel angehende ExistenzgründerInnen über grundlegende Dinge, die beim Schritt in die Selbstständigkeit auf sie zukommen. Der Informationsabend behandelt unter anderem die Ermittlung des Kapitalbedarfs und Finanzierungsfragen unter Berücksichtigung öffentlicher Finanzierungshilfen, aber auch Fragen gewerberechtlicher Art, die Besteuerung des Unternehmens sowie Versicherungsfragen. Die OnlineVeranstaltung vermittelt potenziellen ExistenzgründerInnen grundlegende Erstinformationen. Der Informationsabend findet am Montag, 24. Februar 2025 von 17.30 -19.30 Uhr statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro inkl. Unterlagen, die an die IHK Trier zu entrichten sind. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Ihre Anmeldung bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH unter Telefon: 06592 / 933-200 oder per Email an: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Pützborn (Amtsgericht Daun): Blatt 683: Flur 10 Nr. 33/5 – Landwirtschaftsfläche – In Mändelsbach – 7.935 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. .

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