KW16 2025

SEITE 3 Gewalt- und Suchprävention im Landkreis Vulkaneifel: Schulsozialarbeit und Pädagogische Fachkräfte setzen präventive Maßnahmen um Am 25. März 2025 fand im Landkreis Vulkaneifel die Fachtagung „Schulsozialarbeit / Pädagogische Fachkräfte“ statt. Die Veranstaltung, organisiert von Hendrik Müller, Netzwerkkoordinator für Kinderschutz und Jugendhilfeplaner, brachte Fachkräfte der Schulsozialarbeit sowie Pädagogen zusammen, um sich intensiv mit der Förderung der emotionalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen aseinanderzusetzen. Dr. Raphael Gutzweiler, Psychologe an der Universität Kaiserslautern-Landau, erläuterte in seinem Vortrag die zentrale Bedeutung des Umgangs mit eigenen Gefühlen für eine gesunde psychische Entwicklung. Besonders betonte er, wie wichtig es ist, dass Kinder und Jugendliche ihre Gefühle wahrnehmen, benennen und regulieren können, um psychische Widerstandskraft aufzubauen und ihre emotionale Gesundheit zu stärken. Dr. Gutzweiler stellte die „emotionalen Schlüsselfertigkeiten“ vor, die für einen erfolgreichen Umgang mit Gefühlen unerlässlich sind: Selbstwahrnehmung, Empathie, Kommunikation, Stressbewältigung und Selbstwirksamkeit. Diese Fähigkeiten sind für die persönliche Entwicklung sowie für stabile, gesunde zwischenmenschliche Beziehungen entscheidend. Ein besonderes Highlight der Fachtagung war die Vorstellung des Präventionsprojekts „Umgang mit Gefühlen“, das auf fünf Grundpfeilern aufbaut. Das Projekt zielt darauf ab, Kindern die Fähigkeit zu vermitteln, schwierige Lebenssituationen zu meistern, ihre psychische Widerstandskraft zu entwickeln und ihre psychische Gesundheit zu stärken. Es lehrt die Kinder, ihre Gefühle zu erkennen, zu verstehen und angemessen damit umzugehen. Darüber hinaus lernen die Kinder, ihre Bedürfnisse klar zu kommunizieren, ihre Meinung zu äußern und Konflikte gewaltfrei zu lösen. Dr. Gutzweiler übergab den Fachkräften während der Veranstaltung auch die Arbeitsmaterialien zum Projekt, um sicherzustellen, dass es an allen Schulen im Landkreis Vulkaneifel mithilfe der Schulsozialarbeit erfolgreich etabliert werden kann. Das Projekt fördert unter anderem den Umgang mit Wut und vermittelt den Kindern Strategien, um ihre Wut abzubauen. Ebenso wird ihnen gezeigt, wie sie ihre Stärken erkennen und ihre Ziele motiviert verfolgen können. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Veranstaltung war die Beratung durch den Regionalen Arbeitskreis Jugend - Sucht und Gewaltprävention. Der Arbeitskreis sprach sich ausdrücklich für eine flächendeckende Umsetzung der präventiven Maßnahmen aus, um eine nachhaltige Wirkung im Landkreis zu erzielen. Die Prävention von Gewalt und Sucht soll künftig in allen Schulen des Landkreises verstärkt und kontinuierlich etabliert werden. Die Fachtagung war ein großer Erfolg und gab den Teilnehmenden wertvolle Impulse, um die emotionale Intelligenz der Kinder und Jugendlichen zu stärken und ihnen zu helfen, ihre Herausforderungen selbstbewusst und gewaltfrei zu meistern. Über die Fachtagung Die Veranstaltung richtete sich an Fachkräfte der Schulsozialarbeit sowie an Pädagogen im Landkreis Vulkaneifel und beschäftigte sich intensiv mit der Förderung emotionaler und sozialer Kompetenzen als wichtigen Bestandteil der schulischen Arbeit. Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Alexander Tolga Erler letzte bekannte Anschrift: Altburg , 54552 Schalkenmehren Datum des Schreibens: 01.04.2025 Aktenzeichen: 4-31200-037-07409 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 10.04.2025 Im Auftrag: gez. Victoria Stolz

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