KW16 2025

SEITE 4 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Daniel Christoph YOXALL letzte bekannte Anschrift: Holzmaarstr. 4 Datum des Schreibens: 19.03.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-SY 769 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntma-chung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 10.04.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Stark Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschusstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Ent-scheidungen getroffen hat. Betroffener: Peiffers, Christian Geburtsdatum: 23.11.1983 letzte bekannte Anschrift: Zwischen den Wegen 3, 56767 Uersfeld Anzahl der Schreiben: 1 Datum des Schreibens: 11.03.2025 Aktenzeichen: 5-34101-10-3023 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213 od. 214).Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Daun, 09.04.2025 – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Im Auftrag: gez. Harings Untersuchung von Trichinenproben über die Osterfeiertage Das Veterinäramt informiert: Änderung der Untersuchungszeiten Die Untersuchung der Trichinenproben erfolgt in der Woche nach Ostern am Dienstag, 22.04.2025, Probeneingang bis 08:00 Uhr. Wir bitten um Beachtung. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Kopp (Amtsgericht Daun): Blatt 434: Flur 7 Nr. 60 – Grünland – Unter der Mühle – 7.876 m² Flur 7 Nr. 61/2 – Grünland – Unter der Mühle – 2.189 m² Flur 7 Nr. 59 – Grünland, Holzung – Unter der Mühle – 3.500 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. .

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