SEITE 5 MITMACHEN. MITMALEN.MITGESTALTEN - Kinder gestalten die Zukunft der Vulkaneifel Malwettbewerb lädt zum Mitmachen ein Die Vulkaneifel ist unsere Heimat – und die Kinder sind ihre Zukunft! Unter diesem Motto startet der Malwettbewerb „MITREDEN.MITMALEN.MITGESTALTEN“, der parallel zur Bürgerbefragung der Erwachsenen im Rahmen des Kreisentwicklungskonzepts stattfindet. Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahren sind eingeladen, ihre Vorstellungen von der Zukunft der Vulkaneifel kreativ zu Papier zu bringen. Wie soll die Zukunft der Vulkaneifel aussehen? Ob Lieblingsspielplätze, spannende Freizeitorte oder grüne Oasen – gefragt sind Zeichnungen, die zeigen, was die Region für Kinder lebenswert macht und welche Ideen sie für ihre Zukunft haben. Der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt! Wer kann mitmachen? Teilnehmen können Kinder in drei Alterskategorien: 4 bis 6, 7 bis 9 und 10 bis 12 Jahre. Tolle Preise zu gewinnen! Die besten Bilder jeder Altersgruppe werden von einer Jury ausgewählt. Die ersten drei Gewinnerinnen und Gewinner jeder Kategorie erhalten attraktive Preise, gesponsert von der Kreissparkasse Vulkaneifel. Zudem werden die prämierten Bilder im Rahmen des Kreisentwicklungskonzepts ausgestellt und in Publikationen veröffentlicht. So gehts: -Einsendeschluss: 31. Mai 2025 -Einsendung an: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Pressestelle, Mainzer Straße 25, 54550 Daun - Wichtig: Name, Adresse und Alter auf die Rückseite des Bildes schreiben und die unterschriebenen Teilnahmebedingungen ( zu finden unter www.vulkaneifel.de) beifügen. Also, liebe Kinder: Lasst eurer Kreativität freien Lauf, gebt eurer Stimme Farbe und helft mit, die Zukunft der Vulkaneifel zu gestalten! Teilnahmebedingungen sowie alle Infos unter www.vulkaneifel.de Umstellung auf digitale Lichtbilder ab 1. Mai 2025 Landkreis Vulkaneifel informiert über neue Regelung bei Ausweisdokumenten Ab dem 1. Mai 2025 müssen für die Beantragung und Verlängerung von Ausweisdokumenten – wie Personalausweisen, Reisepässen, Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose, sowie elektronischen Aufenthaltstiteln - ausschließlich biometrische Lichtbilder in digitaler Form eingereicht werden. Papierbilder können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet oder entgegengenommen werden. Grund für diese Umstellung ist eine bundesweite Gesetzesänderung: Ziel ist es, die Fotos direkt und sicher digital an die zuständigen Behörden zu übermitteln. So soll die Bearbeitung schneller und fälschungssicherer werden. Die Bundesdruckerei stellt den Kommunen schrittweise spezielle Aufnahmegeräte zur Verfügung, mit denen die Fotos direkt vor Ort gemacht und digital im jeweiligen Antrag hinterlegt werden. Bis diese Geräte im Einsatz sind, müssen Bürgerinnen und Bürger ein digitales Lichtbild über einen externen Fotodienstleister erstellen lassen. Sobald die Kommunen über die speziellen Aufnahmegeräte verfügen, können die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, ob sie das Bild direkt in der Behörde oder in einem Fotostudio machen lassen möchten. Diese Dienstleister laden das Bild anschließend in eine Cloud, aus der es direkt von der Behörde abgerufen wird. Wichtig: Nicht alle Fotodienstleister bieten diese Cloud-Lösung an! Tipp: Unter alfo-passbild.com/fotograf-inder-naehe kann geprüft werden, welcher Anbieter in Ihrer Nähe diesen Service unterstützt. Bereits ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit Alle Dokumente, die vor dem 01.05.2025 ausgestellt wurden, bleiben gültig und können weiter uneingeschränkt verwendet werden. Wir bitten um Verständnis und empfehlen, sich rechtzeitig um ein geeignetes digitales Lichtbild zu kümmern. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Mehren (Amtsgericht Daun): Blatt 2293: Flur 20 Nr. 33 – Waldfläche – Vorm Bremelbusch an der Schankwies – 9.380 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. .
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