KW20 2025

SEITE 6 Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Dokumentation zur Durchführung und zum Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung bei Neuvorhaben (§ 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 3 zum UVPG) Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG Die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt: Die Firma Achte ENP Windpark GmbH & Co. KG, Jahnstraße 1a, 49020 Osnabrück beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. § 19 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage im Windpark Arbach, Gemarkung Arbach, Flur 2, Flurstück 565/1 (Anlage WEA 01). Für das Vorhaben wurde gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 3 zum UVPG ein Vorprüfungsverfahren zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Nach der erfolgten allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 UVPG, anhand der einschlägigen Schutzkriterien nach Anlage 3 zum UVPG, sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des beantragten Windparks, welche die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen, zu erwarten. Von dem Vorhaben gehen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt aus. Für die Schutzgüter biologische Vielfalt, Fläche, Wasser, Boden, Luft und Klima sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sind keine erheblichen, nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Die zu erwartenden, negativen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Schutzgut Pflanzen werden durch geeignete Maßnahmen kompensiert. Erhebliche, nachteilige Auswirkungen auf Gebiete und Bestandteile zum Schutz von Natur und Landschaft können ausgeschlossen werden. Hinsichtlich des Schutzgutes Fauna ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung geeigneter Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen nicht mit Verstößen gegen die Tatbestände des § 44 BNatschG zu rechnen ist und dem Vorhaben somit keine unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. In Bezug auf das Schutzgut Landschaftsbild sind unvermeidbare Beeinträchtigungen zu erwarten. Diese zu erwartenden Auswirkungen werden kompensiert und nicht als erheblich im Sinne des UVPG bewertet, da dem vorliegenden Standort sowie dem umgebenden Raum, aufgrund bestehender Vorbelastungen, keine sehr hohe oder hervorragende Bedeutung für das Landschaftsbild zugeordnet werden kann. Betreffend des Schutzgutes Mensch bzw. menschliche Gesundheit werden unter Berücksichtigung technischer Maßnahmen beim Betrieb der Windenergieanlage die gesetzlichen Vorsorgewerte eingehalten. Die von dem geplanten Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen werden nicht zu relevanten Beeinträchtigungen von Wechselbeziehungen zwischen einzelnen Schutzgütern führen. Insgesamt liegen hier keine Anhaltspunkte vor, dass es zu Funktionsverlusten oder Beeinträchtigungen in Gebieten nach Nr. 2.3 der Anlage 3 UVPG kommt oder das Vorhaben zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG führt. Auf eine weitergehende Umweltverträglichkeitsprüfung kann daher verzichtet werden. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens ist somit nicht erforderlich. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Daun, den 07.05.2025 Kreisverwaltung Landkreis Vulkaneifel Im Auftrag -Untere Immissionsschutzbehörde- gez. Michelle Schoden AZ: 6-5610-1 WKA Arbach Schulbuchausleihe gegen Gebühr startet für das Schuljahr 2025/26 an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel Bis zum 15. Mai 2025 erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel Freischaltcodes sowie Informationen, mit denen die Schulbuchausleihe gegen Gebühr für das Schuljahr 2025/2026 angemeldet werden kann. Die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln muss für jedes Schuljahr neu über das Elternportal beantragt werden. Teilnehmende Schulen: Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun, Thomas-Morus-Gymnasium Daun, St. Matthias-Gymnasium Gerolstein, Drei-Maare-Realschule plus Daun Berufsbildenden Schule Vulkaneifel (nur Vollzeit ohne BVJ) Die Ausleihe wird auf der Internetseite www. lmf-online.rlp.de ausführlich erklärt. Für Fragen hinsichtlich der Anmeldung, steht Ihnen das Team der Schulbuchausleihe zur Verfügung. Falls Sie bereits einen Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/2026 fristgerecht gestellt und eine Bewilligung erhalten haben, ist von Ihnen nichts weiter zu veranlassen. Im Falle einer Ablehnung der kostenfreien Schulbuchausleihe können Sie mit Hilfe des zugesendeten Freischaltcodes, die Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr erklären. Die Freischaltung und die Bestellung der Schulbücher sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Zunächst muss die Freischaltung der Schülerin oder des Schülers mit Hilfe des Freischaltcodes im Portal veranlasst werden. Im Anschluss daran ist eine verbindliche Bestellung möglich. Bücher, die nicht über das Portal bestellt werden, sind auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Anmeldung zur Ausleihe in entgeltlicher Form im Elternportal ist ausschließlich vom 16. Mai bis 12. Juni 2025 möglich. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen trotzdem eine verbindliche Bestellung zu veranlassen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Ausleihe gegen Gebühr für ganz Rheinland-Pfalz gültig ist. Sollte Ihr Kind also nach der verbindlichen Anmeldung die Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz wechseln, wird diese Anmeldung übertragen. Es ist so sichergestellt, dass Ihr Kind die korrekten Bücher für die Schule erhält, die es dann tatsächlich besucht. Bitte beachten Sie: Die entgeltliche Bestellung ist zu einem späteren Zeitpunkt als dem oben genannten Termin nicht mehr möglich. Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Schulbuchausleihe montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr zur Verfügung: Jessica Lanser, Büro 325, 06592/933-396, jessica.lanser@vulkaneifel.de Rita Schneider, Büro 325, 06592/933-369, rita.schneider@vulkaneifel.de Sie können Ihre Anfrage gerne auch per Mail an die folgende Adresse richten: schulbuchausleihe@vulkaneifel.de

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