SEITE 10 Erhebliche außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO i.V.m. § 57 LKO liegen vor, wenn sie im Ein-zelfall im Ergebnis- oder Finanzhaushalt den Betrag von 5.000,00 Euro übersteigen. Bisher im Ergebnishaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. im Finanzhaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Aus-zahlungen im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 3 GemO sind erheblich, wenn sie 0,5 v.H. der Gesamtaufwendungen bzw. der ordentlichen Gesamtaus-zahlungen übersteigen. § 8 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen. Daun, 28.05.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Julia Gieseking Landrätin Öffentliche Bekanntmachung Hinweis Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 27.05.2025 die Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Jahr 2025 aufsichtsbehördlich genehmigt (§ 57 LKO i. V. m. § 95 Abs. 4 und 5 GemO). Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 13.303.315 € wird genehmigt. Die in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen in Höhe von 64.705.738 € wird genehmigt. Haushaltssatzung und -plan liegen zur Einsichtnahme von Dienstag, 10.06.2025, bis einschließlich Donnerstag, 19.06.2025, während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Eingangsbereich der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str.25, 54550 Daun, öffentlich aus. Nach § 17 Abs. 6 LKO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der LKO oder auf Grund der LKO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Das gilt nicht, wenn 1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreis-verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Daun, 28.05.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Julia Gieseking Landrätin Öffentliche Bekanntmachung Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Vulkaneifel Bekanntmachung über den Ausfall der Wahl I. Mit Bekanntmachung vom 10. April 2024 wurden die Wahlberechtigten des Landkreises Vulkaneifel zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Beirates für Migration und Integration am 29.06.2025 aufgefordert. II. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, dem 12. Mai 2025, 18 Uhr wurden keine Wahlvorschläge eingereicht. Somit findet die Wahl gemäß § 49 a Abs. 3, der Landkreisordnung (LKO) nicht statt. Daun, 19.05.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Julia Gieseking Landrätin und Wahlleiterin
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