SEITE 12 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB Maßnahme: Austausch der Heizungsanlage Objekt: Dienstgebäude Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun Auftraggeber: Landkreis Vulkaneifel Leistungsumfang: Die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen im Kreishaus der Kreisverwaltung Vulkaneifel sind defekt bzw. nur in eingeschränkter Weise nutzbar. Daher wird ein Austausch der Heizungsanlagen vorgenommen. Die neue Wärmeversorgung soll durch eine Wärmepumpen-Gas-Hybridheizung sichergestellt werden. Das System wird durch zwei 2000l Pufferspeicher ergänzt. Submission: 12.06.2025, 10.15 Uhr Der detaillierte Langtext und die Vergabeunterlagen der öffentlichen Ausschreibung können im Internet unter folgendem Link: http://www.vulkaneifel.de/buergerservice-verwaltung/oeffentliche-ausschreibungen.html abgerufen werden. Daun, 27.05.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel i. A. Martina Soldo Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Viktor Seltenreich letzte bekannte Anschrift: Gartenstr. 22, 54550 Daun Datum des Schreibens: 22.05.2025 Aktenzeichen: 4-31200-075-7263 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 28.05.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Alflen Das Veterinäramt Vulkaneifel informiert: Amerikanische Faulbrut der Bienen (AFB) Die Amerikanische Faulbrut wurde 2025 in mehreren Bienenständen in unserem Nachbarkreis BernkastelWittlich nachgewiesen. Wir möchten daher alle unsere Bienenhalter zur vermehrten Aufmerksamkeit und Vorsicht auffordern. Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine hoch ansteckende, bakterielle Erkrankung der Honigbienenbrut, die durch das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae verursacht wird. Die Krankheit ist anzeigepflichtig und kann zu erheblichen Schäden an Bienenvölkern führen. Folgende Symptome können auftreten: 1. lückenhaftes Brutnest 2. eingesunkene, löchrige, feucht glänzende Zelldeckel 3. stehengebliebene verdeckelte Brutzellen 4. hell- bis dunkelbraune, fadenziehende Masse in der Brutzelle 5. festsitzende Schorfe in der unteren Rinne der Brutzelle 6. eventuell charakteristischer Geruch der schleimigen Masse nach Leim Durch den Landkreis Vulkaneifel amtlich bestellte Bienensachverständige untersuchen auf Anfrage Bienenstöcke und können auch entsprechende Futterkranzproben zur Untersuchung auf Sporen entnehmen. Kontaktdaten können beim Veterinäramt angefragt werden. Meldepflicht Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer. Es muss jeder Standort gemeldet werden. Auch eine Änderung des Standortes oder der Anzahl der Bienenvölker ist anzuzeigen. Das entsprechende Formular „Anmeldung einer Tierhaltung“ ist auf unserer Homepage www.vulkaneifel.de abrufbar. Eine Anmeldung bei der Tierseuchenkasse ist ebenfalls verpflichtend. Bitte beachten Sie, dass Bienenstände nur mit einem gültigen amtlichen Gesundheitszeugnis des zuständigen Landkreises in einen anderen Landkreis verbracht werden darf, dies gilt für Zukäufe und Wanderungen. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: veterinaeramt@vulkaneifel.de.
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