KW23 2025

SEITE 9 Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2025 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.05.2025 auf Grund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL. S. 451) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), i. V. m. § 95 ff. Gemeindeordnung RheinlandPfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 153.274.843 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 159.285.015 Euro der Jahresfehlbetrag auf 6.010.172 Euro 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -3.452.981 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 57.410.100 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 70.704.415 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 13.303.315 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 16.756.296 Euro § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforder-lich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 Euro verzinste Kredite auf 13.303.315 Euro zusammen auf 13.303.315 Euro § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 71.973.738 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 64.705.738 Euro. § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 45.000.000 Euro. § 5 Kreisumlage Gemäß § 31 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 07. Dezember 2022 (GVBl. S. 413), erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Der Umlagesatz wird festgesetzt für - die Schlüsselzuweisungen A nach § 8 LFAG auf 46,7 v. H. - die Schlüsselzuweisungen B nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG auf 46,7 v. H. - die Steuerkraftmesszahl nach § 13 LFAG auf 46,7 v. H. § 6 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt voraussichtlich -9.247.455 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapi-tals zum 31.12.2024 beträgt -11.253.592 Euro und zum 31.12.2025 -17.263.764 Euro. § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO i.V.m. § 57 LKO liegen vor, wenn sie im Einzel-fall • im Ergebnis- oder Finanzhaushalt 20 % des jeweiligen Haushaltsansatzes übersteigen, • bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes bzw. Gesamtausgabebedarfs, bei Baukosten 20 % des Ge-samtausgabebedarfs übersteigen. Eine Überschreitung bis zu 5.000 Euro ist immer unerheblich, eine Überschreitung über 150.000 Euro immer erheblich.

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