KW24 2025

Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, 06592/933-0; www.vulkaneifel.de IMPRESSUM REDAKTION Verena Bernardy, Isabel Schneider Verlag + Druck: Linus Wittich KG, Föhren STADTRADELN 2025: Der Landkreis Vulkaneifel tritt kräftig in die Pedale! Seit dem 26. Mai läuft im Landkreis Vulkaneifel wieder das STADTRADELN – und noch bis zum 15. Juni heißt es: Kilometer sammeln für den Klimaschutz! Ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, beim Einkaufen oder auf Radtour: Jeder gefahrene Kilometer zählt – und hilft dabei, Emissionen zu vermeiden und das Bewusstsein für nachhaltige Mobilität zu stärken. Mitmachen können alle, die im Landkreis leben, arbeiten, eine Schule besuchen oder einem Verein angehören. Dabei spielt es keine Rolle, wo die Kilometer gefahren werden – auch Urlaubs- oder Freizeittouren fließen mit ein. Schon jetzt haben zahlreiche engagierte Radelnde im gesamten Kreisgebiet ein starkes Zeichen für umweltfreundliche Fortbewegung gesetzt. Für besonders engagierte Radelnde wartet eine besondere Überraschung: Beim Familien- und Spieltfest „Daun spielt“ am 15. Juni werden kleine Geschenke verteilt – als Dankeschön für den aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Finanziert werden die Präsente über das EU-geförderte Projekt ZENAPA. Der Landkreis Vulkaneifel und der Natur- und UNESCO Geopark Vulkaneifel sind seit 2016 Teil dieses Projekts, dass durch vielfältige Maßnahmen die nationalen Klimaziele unterstützt und gleichzeitig die Artenvielfalt sowie den Naturschutz fördert. Jetzt noch mitmachen - jeder Kilometer zählt! Alle, die im Landkreis leben, arbeiten, zur Schule gehen oder einem Verein angehören, können mitradeln. Ob in einem Team oder solo – jede Strecke zählt, egal ob im Alltag oder in der Freizeit. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich unter: www.stadtradeln.de/landkreis-vulkaneifel Und wer seine Kilometer noch nicht eingetragen hat, hat dafür noch Zeit: Nachträge sind bis zum 22. Juni möglich. Die jeweils aktuelle Ausgabe der Kreisnachrichten finden Sie auch immer online auf unserer Website unter www.vulkaneifel.de/kreisnachrichten SCHON GEWUSST?

SEITE 2 Am Montag, den 16. Juni 2025, findet um 17:00 Uhr im Sitzungssaal 15 der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, eine Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Vulkaneifel mit folgender Tagesordnung statt. I. Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.04.2025 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2025; Genehmigung durch die Kommunalaufsicht 3. Arbeitsgruppe Haushalt 2026+ 4. Regionales Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für strukturschwache Kommunen 5. Ausschreibung einer Stelle als Klimaanpassungsmanager/in – Für mehr Nachhaltigkeit und Natürlichen Klimaschutz 6. Vergaben 6.1 Vergabeentscheidung zur Beschaffung eines Kommandowagens (KdoW) für die Brand- und Katastrophenschutzins- pekteure 6.2 Auftragsvergabe Kreisstraßenbaumaßnahmen; hier: K 33 - Ausbau zwischen Duppach und der "Weiermühle" (einschl. Ortslage Duppach) 6.3 Auftragsvergabe Kreisstraßenbaumaßnahmen; hier: K 47 - Beseitigung von 4 Hangrutschungen bei Niederbettingen 6.4 Vergabeentscheidung zur Beschaffung und Installation einer neuen Heizungsanlage für das Hauptgebäude der Kreis- verwaltung 7. Beitritt des Zweckverbands Tierische Nebenprodukte Südwest zum Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar- Franken 8. Verschiedenes 8.1 Mitteilungen der Verwaltung 8.2 Anfragen, Wünsche, Anregungen II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.04.2025 2. Vertragsangelegenheiten 3. Personalangelegenheiten 4. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 06.06.2025 gez.: Landrätin Julia Gieseking AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Am Dienstag, den 01. Juli 2025 findet um 10:00 Uhr in der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Sitzungssaal 15 a eine öffentliche Sitzung des Seniorenbeirates des Landkreises Vulkaneifel mit folgender Tagesordnung statt: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Einwohnerfragestunde 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.03.2025 4. Vorstellung Pflegestrukturplanung durch Frau Kirsten Scherwitz 5. Vorstellung Beratungs- und Koordinierungsstelle Demenz des DRK-Kreisverband Vulkaneifel e.V. durch Frau Melanie Jaax 6. Berichte aus den Organisationsbereichen/Fraktionen der Beiratsmitglie-der 7. Bericht des Vorsitzenden 8. Verschiedenes Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind in der Sitzung herzlich willkommen. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 13.06.2025 gez.: Helmut Giesen (Vorsitzender) AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Abwechslungsreiches Konzert in besonderem Ambiente Akkordeonorchester der Musikschule Landkreis Vulkaneifel e.V. lädt in die Nohner Mühle ein Die Musikschule Landkreis Vulkaneifel e.V. lädt herzlich zum Sommerkonzert ihres Akkordeonorchesters ein. Am Sonntag, den 22. Juni 2025 um 15:00 Uhr, verwandelt sich die Nohner Mühle in eine Konzertbühne mit besonderem Flair. Das Publikum darf sich auf ein abwechslungsreiches Programm freuen. Das Akkordeonorchester präsentiert dabei nicht nur sein musikalisches Können, sondern auch die große stilistische Bandbreite des Instruments.

SEITE 3 Für eure Probefahrt zur neuen Schule und zurück könnt ihr euch hier euer kostenloses Ticket Probefahrt für einen beliebigen Tag im Aktionszeitraum vom 16. Juni bis zum 17. August 2025 bestellen. www.vrt-info.de/probefahrt2025 Aktion Probefahrt 2025 Schulweg testen 16.06. bis 17.08.2025 www.vrt-info.de Das ist unser Angebot für alle Familien, in denen ein Kind nach den Sommerferien zum ersten Mal mit Bus oder Zug in eine neue Schule fährt: Testet jetzt gemeinsam den Weg mit einem kostenlosen Ticket – und die Familie darf mit! Zum nächstmöglichen Zeitpunkt möchten wir folgende Stellen besetzen: Die vollständigen Stellenanzeigen finden Sie unter www.vulkaneifel.de DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL SUCHT SIE! 300 Mitarbeiter:innen - 1 Team! Gemeinsam für die Vulkaneifel *Der Mensch zählt, nicht das Geschlecht SOZIALARBEITER / SOZIALPÄDAGOGE im Aufgabenbereich Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) SACHBEARBEITER* IN DER UNTEREN WASSER- UND BODENSCHUTZBEHÖRDE

SEITE 4 Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 20 - Vulkaneifel Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz am Sonntag, dem 22. März 2026; Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem 22. März 2026, findet die Wahl der Abgeordneten zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz statt. Die Parteien, mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und Stimmberechtigten, die einen Wahlkreisvorschlag einreichen wollen, werden gemäß § 26 Landeswahlordnung (LWO) aufgefordert, der Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 20 - Vulkaneifel in 54550 Daun, Mainzer Straße 25 möglichst frühzeitig, spätestens am 75. Tag vor der Wahl - Dienstag, 06. Januar 2026 - bis 18 Uhr, die Wahlkreisvorschläge mit den in § 41 Abs. 2 LWahlG benannten Nachweisen schriftlich einzureichen (§ 36 LWahlG – Einreichungsfrist). Die Wahlkreisvorschläge einschließlich der vorgeschriebenen Anlagen sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Stellt die Kreiswahlleiterin Mängel fest, so benachrichtigt sie sofort die Vertrauensperson und fordert sie auf, behebbare Mängel noch vor Ablauf der vorgenannten Einreichungsfrist zu beseitigen (§ 41 Abs. 1 Satz 2 Landeswahlgesetz (LWahlG)). Nach Ablauf der Einreichungsfrist können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden (§ 41 Abs. 2 LWahlG). Rechtsgrundlagen für die Beteiligung an der Wahl mit Wahlvorschlägen und für das Wahlvorschlagsverfahren sind insbesondere die §§ 32 bis 43 LWahlG sowie die §§ 26 bis 32 der Landeswahlordnung (LWO). Im Einzelnen ist bei der Aufstellung und Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Folgendes zu beachten: 1. Wahlvorschlagsrecht Nach § 33 LWahlG können Wahlkreisvorschläge von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und auch von stimmberechtigten Personen (Stimmberechtigte) eingereicht werden. Eine Partei oder Wählervereinigung kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlkreisvorschlag einreichen (§ 33 Abs. 2 LWahlG). Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen müssen den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese enthalten. Bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten ist ein Kennwort anzugeben (§ 33 Abs. 3 LWahlG). Der Wahlkreisvorschlag muss den Namen des Bewerbers enthalten. Neben dem Bewerber kann ein Ersatzbewerber aufgeführt werden (§ 34 Abs. 1 LWahlG). In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden, die berechtigt sind, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson (§ 33 Abs. 5 LWahlG). 2. Anforderungen an die Bewerber und Ersatzbewerber Als Bewerber oder Ersatzbewerber in einem Wahlkreisvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung kann nur vorgeschlagen werden, wer • nach § 32 LWahlG wählbar ist, • nicht Mitglied einer anderen Partei oder Wählervereinigung ist (§ 37 Abs. 1 Satz 1 und 2 LWahlG), • in einer Mitgliederversammlung oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 37 Abs. 3 LWahlG einzeln in geheimer Abstimmung hierzu gewählt worden ist, • seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich (§ 33 Abs. 4 LWahlG). Ein Bewerber oder Ersatzbewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Wahlkreisvorschlag benannt werden (§ 34 Abs. 2 LWahlG). 3. Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge Der Wahlkreisvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 9 zur Landeswahlordnung eingereicht werden. Er muss nach § 28 LWO in Maschinen- oder Druckschrift folgende Angaben enthalten • den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder Stand, den Tag der Geburt, den Geburtsort und die Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers sowie • den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten deren Kennwort. Er soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Wahlkreisvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht kein Landesverband, so müssen die Wahlkreisvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, gemäß dem vorstehenden Satz unterzeichnet sein. Bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten haben drei stimmberechtigte Unterzeichner des Wahlvorschlags ihre Unterschriften auf dem Wahlkreisvorschlag selbst zu leisten. 4. Feststellung der Parteieigenschaft / Eigenschaft als Wählervereinigung 4.1 Satzung, Programm und satzungsgemäße Bestellung Zur Einreichung von Wahlvorschlägen müssen Parteien, die im Landtag Rheinland-Pfalz oder im Deutschen Bundestag und Wählervereinigungen, die im Landtag Rheinland-Pfalz seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen vertreten sind,

SEITE 5 • ihre schriftliche Satzung, • ihr schriftliches Programm und • die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachweisen können. 4.2 Weitere Nachweise über die Parteieigenschaft / Eigenschaft als mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung Dem Wahlvorschlag einer Partei sollen Nachweise über die Parteieigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetzes und dem Wahlvorschlag einer Wählervereinigung Nachweise über die Eigenschaft als mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung beigefügt werden (§ 33 Abs. 1 S. 3 LWahlG). 4.3 Einreichungsadressat Die erforderlichen Unterlagen können zentral beim Landeswahlleiter eingereicht werden, der diese dann an die Kreiswahlleitungen weiterleitet. Die jeweiligen Wahlausschüsse stellen dann die Parteieigenschaft unabhängig voneinander fest. 5. Unterstützungsunterschriften für Wahlkreisvorschläge Wahlkreisvorschläge von Parteien, die im Landtag Rheinland-Pfalz oder im Deutschen Bundestag und Wählervereinigungen, die im Landtag Rheinland-Pfalz seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen vertreten sind, sowie Wahlkreisvorschläge von Stimmberechtigten müssen nach § 34 Abs. 3 Satz 3 LWahlG i. V. m. § 28 Abs. 4 LWO von mindestens 125 Stimmberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Stimmberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung der Wahlkreisvorschläge nachzuweisen. Wahlkreisvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern, die von der Kreiswahlleiterin auf Anforderung kostenfrei in Papierform, darüber hinaus auch nicht veränderbar als Druckvorlage oder elektronisch (PDF), bereitgestellt werden, zu erbringen. • Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. • Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlags, der den Wahlvorschlag einreichen will, sind außerdem bei Parteien und Wählervereinigungen deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten deren Kennwort anzugeben. • Parteien und Wählervereinigungen haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 37 LWahlG zu bestätigen. Die Stimmberechtigten, die einen Wahlkreisvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben (§ 28 Abs. 4 Nr. 2 LWO). Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung der Gemeindeverwaltung, bei der er im Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizufügen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung im betreffenden Wahlkreis stimmberechtigt ist. Gesonderte Bescheinigungen des Stimmrechts sind vom Träger des Wahlvorschlags bei der Einreichung des Wahlkreisvorschlages mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Wer für einen anderen eine Bescheinigung des Stimmrechts beantragt, muss nachweisen, dass der Betreffende den Wahlkreisvorschlag unterstützt (§ 28 Abs. 4 Nr. 3 LWO). Die gültigen Unterschriften und Bescheinigungen des Stimmrechts der Unterzeichner müssen bei der Einreichung der Wahlkreisvorschläge vorliegen. Sie können nach Ende der Einreichungsfrist grundsätzlich nicht nachgereicht werden, es sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erbracht werden. Ein Stimmberechtigter darf nur einen Wahlkreisvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Wahlkreisvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen weiteren Wahlkreisvorschlägen ungültig (§ 34 Abs. 3 LWahlG, § 28 Abs. 4 Nr. 4 LWO). Den Wahlvorschlagsträgern wird empfohlen, über die gesetzlich geforderte Mindestzahl hinaus vorsorglich weitere Unterschriften für den Fall vorzulegen, dass nicht alle Unterschriften als gültig anerkannt werden können. 6. Verbot der Listenverbindung Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen ist gemäß § 38 LWahlG nicht zulässig. 7. Anlagen zum Wahlkreisvorschlag Dem Wahlkreisvorschlag sind gemäß § 28 Abs. 5 LWO beizufügen • die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und dass er für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder Ersatzbewerber gegeben hat. Sowie bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen die nach § 37 Abs. 5 Satz 3 und 4 LWahlG vorgeschriebene Versicherung an Eides statt des vorgeschlagenen Bewerbers gegenüber der Kreiswahlleiterin, dass er nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei oder Wählervereinigung ist, jeweils nach dem Muster der Anla-ge 11, • eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindeverwaltung nach dem Muster der Anlage 12 zur Landeswahlordnung, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist, sowie • bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach § 37 Abs. 5 Satz 2 LWahlG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 13 zur Landeswahlordnung gefertigt, die Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 14 zur Landeswahlordnung abgegeben werden. Bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien, die im Landtag Rheinland-Pfalz oder im Deutschen Bundestag und Wählervereinigungen, die im Landtag Rheinland-Pfalz seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen vertreten sind, und Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten sind außerdem beizufügen: • die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Stimmrechts der Unterzeichner, • die schriftliche Satzung der Partei oder Wählervereinigung, ihr schriftliches Programm und der Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes des Landesverbandes oder, wenn ein solcher nicht besteht, der Vorstände der nächstniedrigen

SEITE 6 • Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, • die Nachweise über die Parteieigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetzes oder die Nachweise über die Eigenschaft als mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung. 8. Vordrucke zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Die zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen erforderlichen Vordrucke werden auf Anforderung von der Kreiswahlleiterin kostenfrei geliefert; dies kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen. 9. Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Landtagswahl 2026 sind • das Landeswahlgesetz (LWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. No-ember 2004 (GVBl. S. 519), zuletzt geändert durch das Achte Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl. v. 11.10.2019, S. 297). • die Landeswahlordnung (LWO) vom 07. Juni 1990 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 07. Januar 2021 (GVBl. S. 21). Derzeit befinden sich erforderliche Anpassungen und Änderungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung in der Vorbereitung. Auf wesentliche Änderungen wird - unmittelbar nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Rheinland-Pfalz - im Internetangebot des Landeswahlleiters sowie in den einschlägigen Informationsbroschüren hingewiesen. 10. Dienststelle der Kreiswahlleiterin Die Anschrift der Kreiswahlleiterin lautet: Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 20 - Vulkaneifel Mainzer Straße 25, 54550 Daun oder Postfach 1220, 54543 Daun Daun, den 21. Mai 2025 Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 20 - Vulkaneifel gez. Julia Gieseking, Landrätin Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Raimund Johann BAUER letzte bekannte Anschrift: Neustr. 6, 54570 Deudesfeld Datum des Schreibens: 24.05.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-R 34 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Strasse 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Janet WATSON letzte bekannte Anschrift: Römerhügel 16, 56767 Uersfeld Datum des Schreibens: 03.06.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-RQ 389 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Strasse 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt.

SEITE 7 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (BImSchG) Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 03.06.2025 gemäß § 4 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlage des Typs Siemens DD-142 mit einer Nennleistung von je 3,9 MW (WEA 01 – WEA 06), davon WEA 01, 02, 03, 05 und 06 mit je einer Nabenhöhe 129,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 200 m sowie WEA 04 mit einer Nabenhöhe von 89,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 160,00 m in den Gemarkungen Bongard, Flur 20, Parzellen 50, 51 und 41 sowie Boxberg, Flur 1, Parzellen 53/1, 46/1 und 1, Verbandsgemeinde Kelberg. Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG, § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), sowie den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, wird folgende Genehmigung hiermit öffentlich bekannt gemacht: Der Firma Grünwerke GmbH, Höherweg 200, 40233 Düsseldorf, wurde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windkraftanlagen in den Gemarkungen Bongard und Boxberg unter Nebenbestimmungen erteilt. Die Genehmigung erstreckt sich auf die folgenden Windenergieanlagentypen und folgenden Standorte: Windkraftanlage (WEA 01): Fa. Siemens DD-142, Nabenhöhe 129,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 200,00 m, Gemarkung Bongard, Flur 20, Flurstück 51, Koordinaten (hier: UTM): R: 346.169 H: 5.572.161. Windkraftanlage (WEA 02): Fa. Siemens DD-142, Nabenhöhe 129,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 200,00 m, Gemarkung Bongard, Flur 20, Flurstück 50, Koordinaten (hier: UTM): R: 346.341 H: 5.571.831. Windkraftanlage (WEA 03): Fa. Siemens DD-142, Nabenhöhe 129,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 200,00 m, Gemarkung Bongard, Flur 20, Flurstück 41, Koordinaten (hier: UTM): R: 346.902 H: 5.572.184. Windkraftanlage (WEA 04): Fa. Siemens DD-142, Nabenhöhe 89,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 160,00 m, Gemarkung Boxberg, Flur 1, Flurstück 53/1, Koordinaten (hier: UTM): R: 346.699 H: 5.571.724. Windkraftanlage (WEA 05): Fa. Siemens DD-142, Nabenhöhe 129,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 200,00 m, Gemarkung Boxberg, Flur 1, Flurstück 46/1, Koordinaten (hier: UTM): R: 347.364 H: 5.571.580. Windkraftanlage (WEA 06): Fa. Siemens DD-142, Nabenhöhe 129,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 200,00 m, Gemarkung Boxberg, Flur 1, Flurstück 1, Koordinaten (hier: UTM): R: 347.276 H: 5.572.064. Die Genehmigung berechtigt ferner zum Bau der erforderlichen Baustellen- und Wartungseinrichtungen und der Lager-, Kranstell- und Vormontageflächen sowie zur Durchführung der mit der Maßnahme verbundenen Rodungs-, Wiederaufforstungs- und Ausgleichsmaßnahmen entsprechend den Antragsunterlagen soweit in der Genehmigung keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Die Genehmigung vom 03.06.2025 ist mit Nebenbestimmungen verbunden, insbesondere auch zu Fragen des Immissionsschutzes, des Baurechts und des Naturschutzes. Nach § 63 BImSchG haben Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Eine Ausfertigung des Bescheides mit Begründung liegt in der Zeit vom 16.06.2025 bis 30.06.2025 in der Kreisverwaltung Vulkaneifel – Untere Immissionsschutzbehörde –, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Zimmer 309, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus und kann bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt. Kreisverwaltung Landkreis Vulkaneifel -Untere Immissionsschutzbehörde- AZ: 6-5610-WKA Bongard-Boxberg Daun, den 03.06.2025 Im Auftrag gez. Michelle Schoden Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Schutz (Amtsgericht Daun): Blatt 845: Flur 8 Nr. 112 – Waldfläche - Julchesbüsch – 16.415 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. .

SEITE 8 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (BImSchG) Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 03.06.2025 gemäß § 4 i. V. m. § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V150 mit einer Nennleistung von 6,0 MW (WEA 01), Nabenhöhe 169,00 m, Rotordurchmesser 150,00 m, Gesamthöhe 244,00 m, in der Gemarkung Arbach, Flur 2, Parzelle 565/1, Verbandsgemeinde Kelberg. Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG, § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), sowie den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, wird folgende Genehmigung hiermit öffentlich bekannt gemacht: Der Firma Achte ENP Bürgerwindpark GmbH & Co. KG, Jahnstraße 1a, 49020 Osnabrück, wurde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windkraftanlage in der Gemarkung Arbach unter Nebenbestimmungen erteilt. Die Genehmigung erstreckt sich auf den folgenden Windenergieanlagentyp und folgenden Standort: Windkraftanlage (WEA 01): Fa. Vestas V150, 6,0 MW mit STE, Nabenhöhe 169,00 m, Rotordurchmesser 150,00 m, Gesamthöhe 244,00 m, Gemarkung Arbach, Flur 2, Flurstück 565/1, Koordinaten (hier: UTM): R: 358.751 H: 5.573.018. Die Genehmigung berechtigt ferner zum Bau der erforderlichen Baustellen- und Wartungseinrichtungen und der Lager-, Kranstell- und Vormontageflächen sowie zur Durchführung der mit der Maßnahme verbundenen Rodungs-, Wiederaufforstungs- und Ausgleichsmaßnahmen entsprechend den Antragsunterlagen soweit in der Genehmigung keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Die Genehmigung vom 03.06.2025 ist mit Nebenbestimmungen verbunden, insbesondere auch zu Fragen des Immissionsschutzes, des Baurechts und des Naturschutzes. Nach § 63 BImSchG haben Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Eine Ausfertigung des Bescheides mit Begründung liegt in der Zeit vom 16.06.2025 bis 30.06.2025 in der Kreisverwaltung Vulkaneifel – Untere Immissionsschutzbehörde –, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Zimmer 309, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus und kann bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt. Kreisverwaltung Landkreis Vulkaneifel -Untere Immissionsschutzbehörde- AZ: 6-5610-1 WKA Arbach Daun, den 03.06.2025 Im Auftrag gez. Michelle Schoden Vollzug des Verwaltungsverfahrensgesetzes Öffentliche Bekanntmachung über die Aufhebung eines Ablehnungsbescheides Der an die Firma Grünwerke GmbH wird -vorbehaltlich etwaiger privater Rechte Dritter- gerichtete Ablehnungsbescheid zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen (nachfolgend: WEA 01, WEA 02, WEA 03, WEA 04, WEA 05 und WEA 06) des Typs Siemens DD-142 mit einer Nennleistung von je 3,9 MW, Nabenhöhe 129,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 200 m in den Gemarkungen Bongard, Flur 20, Parzellen 50, 51 und 41 sowie Boxberg, Flur 1, Parzellen 53/1, 46/1 und 1, Verbandsgemeinde Kelberg, auf der Grundlage des § 20 der 9. BImSchV vom 09.02.2021 wurde aufgrund objektiver Rechtswidrigkeit nach § 48 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) aufgehoben. Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Eine Ausfertigung des Bescheides mit Begründung liegt in der Zeit vom 16.06.2025 bis 30.06.2025 in der Kreisverwaltung Vulkaneifel – Untere Immissionsschutzbehörde –, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Zimmer 309, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus und kann bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt. Kreisverwaltung Landkreis Vulkaneifel -Untere Immissionsschutzbehörde- AZ: 6-5610-WKA Bongard-Boxberg Daun, den 03.06.2025 Im Auftrag gez. Michelle Schoden

SEITE 9 Vom 14.06 bis 20.06.2025 Natur erlebnis tipps Sa. 14.06.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 5h Auf den Spuren des Drachentöters Lauscht spannenden Erzählungen über den Ritter „Hugobert von Lingen“, erlebt den Zweikampf mit dem Drachen an der Drachenhöhle und erfahrt wie Mühlsteine einst unter Lebensgefahr aus dem Berg gebrochen wurden. Preis: Kinder 7-14 J. 5€, ab 14 J. 16 €, 2 Erw. + 1 Kind (7-14 J.) 30 €, Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: Sportplatz Roth, 54568 Roth/Gerolstein (Ortseingang) Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, E-Mail: Hubihummel@gmx.de Sa. 14.06.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 3h Den Heilpflanzen auf der Spur – Auf Entdeckungstour im Kirchweiler Rohr Die Landschaft im Kirchweiler Rohr bietet mit alten Streuobstbeständen, artenreichen Feuchtwiesen und bunten Hochstaudenfluren eine Fülle an Lebensräumen. Lernen Sie bei einem Rundgang bekannte und seltene Heil- und Giftpflanzen kennen. Preis: Erw. 9 €, Kinder u. Jugendl. (12-17 J.) 5 € Treffpunkt: 54570 Kirchweiler, Parkplatz am Sportplatz des FC Kirchweiler an der K36 (Hauptstraße) Info/Anmeldung erforderlich: Beatrice Rieder, Mobil: 0171 9367321, E-Mail: bea.rieder@gmx.de, min. 2 Pers. Sa. 14.06.2025 um 13:30 Uhr • Dauer ca. 3½h Zwischen Kratern und Vulkanen: Naturerlebniswanderung um Bad Bertrich Der Weg führt uns dann über urige Felspfade durch ein Buchsbaumgebiet in eine einmalige Vulkanlandschaft. Vor 65.000 Jahren tobten hier das Magmafeuer und die gewaltigen Vulkanexplosionen mit dem ausgeflossenen Magma formten eine bizarre Landschaft. Am Kraterrand des Hardmaars steigen wir durch eine 20 m hohe Lavawand mit Steinzeithöhlen – gewaltige Zeugnisse der Vergangenheit. Preis: pro Person 7 €, mit Gästekarte 6 € Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, Tourist-Info Info/Anmeldung erforderlich: Gästeführer: Kurt Immik, Tourist-Info Bad Bertrich, Tel: 02674 932222, E-Mail: bad-bertrich@gesundland-vulkaneifel.de Sa. 14.06.2025 um 15:00 Uhr • Dauer ca. 1½h Öffentliche Führungen Der Vortrag vermittelt die Geschichte und Bedeutung des Observatoriums, gefolgt von einer Besichtigung der Beobachtungskuppel sowie einer anschaulichen Erklärung astronomischer Phänomene – bei Sonnenschein mit Sonnenbeobachtung durch Spezialteleskope. Preis: Erw 10 €, Kinder und Schüler frei Treffpunkt: 54552 Schalkenmehren, Observatorium Hoher List Info/Anmeldung erforderlich: Tourist-Information Daun, Tel: 06592 95130 So. 15.06.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 5h Spurensuche auf dem Keltenpfad Lernt den wohl wichtigsten Strauch der Menschheit kennen und erfahrt, wie sich die ersten Siedler des Gerolsteiner Landes vor wilden Tieren und rivalisierenden Stämmen schützten. Eine spannende Naturerlebnistour, begleitet von lyrischen Versen und Gedichten aus eigener Feder! Preis: Kinder 7-14 J. 5€, ab 14 J. 16 €, 2 Erw. + 1 Kind (7-14 J.) 30 €, Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: Hotel Löwenstein, 54568 Gerolstein Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, E-Mail: Hubihummel@gmx.de So. 15.06.2025 um 10:30 Uhr • Dauer ca. 2-2½h Mit Ur- Opa Johann durch den Arensberg Das war noch harte Arbeit mit harten Steinen – Auf dem Weg zur Arbeit mit Ur-Opa Johann erkunden wir gemeinsam den Arensberg und seine Umgebung. Unter anderem schauen wir, wie der mystische Stollen entstanden ist und gemeinsam gehen wir auf Spurensuche, wie der Abbau hier erfolgte. Ein Spaziergang durch den Vulkan aus einem neuen Blickwinkel, mit spannenden Geschichten und Spielen für Groß und Klein. Preis: pro Person 8 €, Familien 30 € (2 Erw.+ Kinder) Treffpunkt: 54578 Walsdorf-Zilsdorf, Parkplatz Arensberg Info/Anmeldung erforderlich: Anne Petry, Mobil: 015155953286, oder SMS, E-Mail: petryanne@web.de min. 4 Pers. So. 15.06.2025 um 11:00 Uhr • Dauer ca. 1,5-2h Unsere besondere Sonntagsreihe: Zwölf Maare und ein Kratersee Führungen zu den vulkanischen Seen der Eifel: Jungferweiher mit Stollen in Ulmen Der ursprünglich etwa 128 m tiefe Maarsee ist im Laufe der Jahrtausende verlandet. Erst im Jahr 1942 wurde es durch Aufstauen des Nollenbaches wieder geflutet. Sedimentbohrungen geben der Wissenschaft heute Auskunft über die Entwicklung von Klima und Vegetation lange vergangener Zeiten. Der Jungferweiher ist heute außerdem ein wichtiges Vogelschutzgebiet und für seinen Zugvogel-Reichtum bekannt. Er steht zusammen mit dem Ulmener Maar unter Naturschutz. Preis: 5 €, Kinder bis 12 J. frei Treffpunkt: Campingplatz Ulmen, Am Jungferweiher 4, 56766 Ulmen Keine Anmeldung erforderlich: Gästeführerin: Irmgard Holtkotte, Mobil: 0160-92122849, E-Mail: i.holtkotte@gmx.de Sa. 15.06.2025 um 13:00 Uhr • Dauer ca. 4-5h Aus heiß wird Eis – Die Birresborner Eishöhlen Vom Vulkan zum Kühlhaus Warum ist es in den Höhlen so kalt, was hat es mit den Mühlsteinen auf sich und warum fühlen sich die Fledermäuse hier so wohl? In dem verzweigten Höhlensystem wartet eine spannende Zeitreise auf Entdecker, Abenteurer und Schatzsucher. Aber bevor wir die Höhlen erkunden suchen wir uns den Weg bei einem Orientierungslauf mit Karte und Kompass durch das Gebiet des Fischbach Vulkans. Wegstrecke ca. 4 km. Preis: Erw. 10 €, Kinder 8 €, Familien: 33 € (2 Erw. + 2 Kinder), inkl. einer kleinen Überraschung. Gruppenpreis auf Anfrage, min. 8 Pers. Treffpunkt: 54574 Kopp, Birresborner Str.8, Parkplatz Wolffhotel, Info/Anmeldung erforderlich: Anja Kessler, Mobil: +49 1522 8689941, E-Mail: anja.kessler@onlinehome.de, www.naturerleben-eifel.de Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de

SEITE 10 Vom 14.06 bis 20.06.2025 Natur erlebnis tipps Di. 17.06.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 2,5 h Geo-Erlebniswanderung „Gerolsteiner Dolomiten – 390 Millionen Jahre Erdgeschichte erleben“ Die geführte Erlebniswanderung führt vom historischen Bahnhofsgebäude zur Helenenquelle mit köstlichem Gerolsteiner Mineralwasser im neuen Kurpark an der Kyll. Von dort geht es über naturbelassene Pfade hinauf zum Munterley Plateau auf den Gerolsteiner Dolomitfelsen. Der Panoramablick von dort erschließt das Kylltal und die Brunnenstadt. In der Buchenlochhöhle lebt der sagenhafte Höhlenbär und eiszeitlichem Mammutjäger auf. Am Krater der Papenkaule erklärt sich für alle der Ursprung des Sarresdorfer Lavastromes. Preis: pro Person 5 € bzw. je Paar oder Familie mit Kindern 8 € Treffpunkt: 54568 Gerolstein, Tourist-Information Gerolstein, Bahnhofstr. 4 Info/Anmeldung erforderlich: Tourist-Information Gerolstein, Tel.: 06591 13 3100, E-Mail: touristinfo@gerolsteiner-land.de und im Ticketshop unter www.gerolsteiner-land.de Di. 17.06.2025 um 15:00 Uhr • Dauer ca. 1¼h Original Eifeler Lava-Kerze selber gießen Ein Erlebnis für Groß und Klein Unter Anleitung von Wachsziehermeister Michael Moll werden Sie Ihre ganz persönliche Lavasteinkerze selber anfertigen. Das Brodeln und Zischen der heißen Lava, nebeliger Qualm, fast wie bei einem echten Vulkanausbuch! Das Gießen der Lavatöpfchen hat seine ganz eigene Faszination. Dazu kommt die Füllung aus duftendem Bienenwachs, die jeder Teilnehmer in seine eigene Kerze einfüllt, mit dem passenden Docht versieht und abschließend mit einem Wabenstück dekoriert. Nebenbei erfahren Sie allerlei Wissenswertes und Amüsantes über die Geschichte des Wachslichtes, seine Herstellung und die Tradition dieses alten Handwerkes. Preis: Workshop pro Person 5 €, zzgl. je Kerze 7,50 € Treffpunkt: 54531 Manderscheid, Kerzen- und Wachsmanufaktur Moll, Kurfürstenstr. 39 Info/Anmeldung erforderlich: Tel. 06572 2180, E-Mail: mail@kerzenmoll.de min. 6 Pers. Mi. 18.06.2025 um 11:00 Uhr • Dauer ca. 2½h Auf den Spuren wilder Pflanzen, so schmeckt die Eifel Kleine Wildkräuterführung rund um Kerpen Während eines entspannten Kräuterspazierganges rund um den malerischen Eifelort Kerpen entdecken Sie gemeinsam mit anderen „Kräuterhungrigen“ unsere überwältigende Eifelnatur. Es besteht die Möglichkeit aus Ihren wilden Schätzen ein Wildkräuter-Salz (gegen Aufpreis von 5,- Euro) unter Anleitung herzustellen. Dieses wird Sie zur Erinnerung an diesen Tag mit nach Hause begleiten. Preis: Erw. 10 €, Kinder bis 6 J. frei, 6-16 J. 5 € (in Begleitung eines Erwachsenen) Menschen mit Schwerbehinderung + Begleitperson 5 € Treffpunkt: 54578 Kerpen/Eifel, Schulstraße 20 Info/Anmeldung erforderlich: Manuela Elteste, zertifizierte Kräuterpädagogin BNE, Mobil/WhatsApp: 0162 9408944, www.kleine-wildkraeutermanufaktur.de min. 4, max. 15 Pers. Mi. 18.06.2025 um 19:00 Uhr • Dauer ca. 1½h Erlebnisspaziergang in der Naturkulisse Manderscheid’s Es erwartet Sie ein entspannter und abwechslungsreicher abendlicher Spaziergang in der herrlichen Natur rund um Manderscheid. Mit viel Spaß und Freude spazieren wir achtsam durch Wald und Wiesen. Erfahren Sie, wie man durch Achtsamkeit die Natur sehr viel intensiver wahrnimmt. Kurze Entspannungsübungen und Meditationen lassen uns zur Ruhe kommen – Natur als kostenlose Medizin. Ein grandioser Panoramablick auf die Wahrzeichen der Stadt, die Manderscheider Burgen, darf auf dem Weg natürlich nicht fehlen. Es erwarten uns weitere Besonderheiten unterwegs. Lassen Sie sich überraschen und gönnen Sie sich diese entspannende Auszeit in der schönen Natur. Preis: kostenloses Angebot der Stadt Manderscheid Treffpunkt: 54531 Manderscheid, Wittlicher Str. 11, Maarmuseum Info/Anmeldung erforderlich: Gabi Reuter, Mobil 0160 3811399, E-Mail: ga.reuter@yahoo.de Do. 19.06.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 3-3½h Vulkan-Kraft und Energie im Mürmes tanken – Ein Naturerlebnis- und Achtsamkeitsspaziergang Es ist naheliegend, sich neue Kräfte, Energie, Ruhe und Gelassenheit in der Natur zu holen und dies mit mentalen und achtsamen Übungen zu festigen. Bringen Sie Entschleunigung in den schnelllebigen Alltag und erfahren Sie wie Sie in Zukunft leichter mit Stress umgehen können. Genießen Sie die Natur und füllen Sie Ihre Energietanks auf! Erfahren Sie Beruhigung und Entschleunigung durch Innehalten, bewusstes Spüren und Sich-Einlassen auf das, was gerade ist. Gehen Sie mit mir „im Hier und Jetzt“ spazieren und erfahren Sie nebenbei mehr über das Naturschutzgebiet MaarMoor-Mürmes. Preis: Erw. 12 €, Kinder (9 – 14 J.) 6 €, Gruppenpreis auf Anfrage Treffpunkt: 54552 Ellscheid, Mürmesweg 11, Parkplatz gegenüber der Laufoase Info/Anmeldung erforderlich: Doris Hamm, Mobil: 0179 5906315, E-Mail: doris.hamm@mail.de min. 4 Erw. Do. 19.06.2025 um 10:30 Uhr • Dauer ca. 2h Vom kalten zum heißen Vulkan(ismus) – ein geführter Spaziergang vom Pulvermaar zum Römerberg. In der Vulkaneifel treffen zwei unterschiedliche Vulkantypen aufeinander: Einerseits die „klassischen“ Vulkane mit Lavaausbrüchen, wie der Ätna – andererseits die selteneren Maarvulkane mit ihrem „kalten“ Vulkanismus. Auf engem Raum lassen sich beide Typen entdecken und vergleichen. Die zweite Sorte, die Maarvulkane sind eher unbekannt. Dabei gibt es nirgendwo sonst so viele Maare wie zwischen Daun und Manderscheid. Mittendrin das Pulvermaar, das Bilderbuchmaar, das größte „Auge der Eifel“. Alle Altersklassen dürfen sich angesprochen fühlen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Preis: Erw. 9 €, Kinder u. Jugendl. 4 €, < 9 J. frei Treffpunkt: 54558 Gillenfeld, Vulkanstraße (2 km außerhalb), Feriendorf Pulvermaar, Rezeption Info/Anmeldung: Dr. Frank G. Fetten, Mobil: 0172 88 79 345, E-Mail: info@feriendorf-pulvermaar.de min 4 Erw. Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de

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