SEITE 5 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben der Aniela Katarzyna Nilles letzte bekannte Anschrift: Kreuzbergweg 2, 54550 Daun Datum des Schreibens: 10.06.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-AN 777 Betroffener: Gabor KEKESI letzte bekannte Anschrift: Mühlenstr. 9, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 04.06.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-KG 27 Betroffener: Miguel Angel THEILEN letzte bekannte Anschrift: Bahnhofstr. 25, 54587 Lissendorf Datum des Schreibens: 12.06.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MT 106 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei nachstehend aufgeführter Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 006) Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 11.06.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: gez. Zender Jetzt Förderung beantragen! SONNENENERGIE FÜR ALLE Förderprogramm für Balkonkraftwerke Alle Informationen zum Förderprogramm
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