SEITE 8 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Benedikt Rainer LEONARDS letzte bekannte Anschrift: Am Born 1, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 03.07.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-LB 200 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei nachstehend aufgeführter Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 006) Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 03.07.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Stark Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Manfred SCHMITZ letzte bekannte Anschrift: Im Steinpesch 27, 54558 Gillenfel Datum des Schreibens: 30.06.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-RM 117 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei nachstehend aufgeführter Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 006) Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 03.07.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Stark Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Nasser FICHE (* 24.07.1994) letzte bekannte Anschrift: Route des Romains 151, FR-67200 Strasbourg Datum des Schreibens: 15.05.2025 Aktenzeichen:1 - 12332 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei nachstehend aufgeführter Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 26) Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 01.07.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. A. Schmitz VERKEHRSHINWEISE KREISSTRASSEN In der Zeit vom 28.07.2025 bis zum 10.08.2025 ist die K 5 zwischen Schutz und Weidenbach aufgrund dringend notwendiger Fällarbeiten voll gesperrt. Eine Umleitungsstrecke ist über die K 6 Deudesfeld-Meisburg eingerichtet. VOLLSPERRUNG K 5
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