Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, 06592/933-0; www.vulkaneifel.de IMPRESSUM REDAKTION Verena Bernardy, Isabel Veldkamp Verlag + Druck: Linus Wittich KG, Föhren Ausgabe: 44/2025 Einladung zum Orange Day: Nein! zu Gewalt an Frauen Landkreis Vulkaneifel setzt am 21. November 2025 gemeinsam ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen Die Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Doris Sicken lädt alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich ein, am diesjährigen Orange Day – dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen – teilzunehmen und ein sichtbares Zeichen der Solidarität zu setzen. „Gewalt geht uns alle an." Weltweit sind Frauen und Mädchen täglich von physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt betroffen – oft mitten unter uns, oft unsichtbar. Deshalb wollen wir im Landkreis Vulkaneifel gemeinsam sichtbar werden – für Respekt, Gleichberechtigung und ein Leben frei von Gewalt. Treffpunkt: Freitag, den 21. November 2025 um 16.00 Uhr Ort: Vor der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun Dieser Tag ist von großer Bedeutung, da er darauf aufmerksam macht, dass Gewalt gegen Frauen in jeder Gesellschaft und in jedem Bereich ein inakzeptables Problem ist. Nach einer kurzen Begrüßung vor der Kreisverwaltung, hisst Landrätin Julia Gieseking die Flagge „Wir sagen NEIN! zu Gewalt an Frauen“. Im Anschluss gehen die Teilnehmenden mit orangefarbenen Schirmen, als sichtbares Zeichen gegen Gewalt, durch die Kreisstadt zum Forum Daun. Nach dem Grußwort der Landrätin geben Schülerinnen der Fachoberschule (FOS) Daun von Gewalt betroffenen Frauen eine Stimme: In einer Podiumsdiskussion werden Formen von Gewalt in unterschiedlichen Lebensbereichen beleuchtet. Vertreterinnen aus Polizei, Justiz, Frauenhaus, Politik sowie Betroffene selbst kommen zu Wort. Musikalisch begleitet wird die Veranstaltung von der Musikschule Landkreis Vulkaneifel e. V., die den Tag mit LiveGesang und Klaviermusik berührend abrundet. Setzen auch Sie am 21. November ein Zeichen! Denn Gewalt gegen Frauen hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: Doris Sicken Kommunale Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vulkaneifel Tel. 06592/933-579 Email: Doris.Sicken@vulkaneifel.de 21. NOVEMBER 2025, 16 UHR ORANGE DAY vor der Kreisverwaltung Hissen der Flagge gegen Gewalt durch Landrätin Julia Gieseking Fußmarsch mit orangen Schirmen zum Forum Daun Schülerinnen der FOS Daun geben Frauen eine Stimme Live-Gesang und musikalische Begleitung anschließend: zu Gewalt an FRAUEN! NEIN! Mit Unterstützung der Drei-MaareRealschule plus mit FOS und der Musikschule Landkreis Vulkaneifel e.V. Wir sagen
SEITE 2 März 2025 1 Auftaktveranstaltung Vorstellung des Prozesses zur Erstellung des Kreisentwicklungskonzeptes. Sammlung erster Ideen und Visionen für die Zukunft mit Impulsen zu zentralen Themen der Kreisentwicklung, direkte Beteiligung der Teilnehmenden. 280 Bürgerinnen und Bürger haben teilgenommen. Um auch die Ergebnisse des Erstellungsprozesses zum Kreisentwicklungskonzept transparent zu halten, werden diese in einer öffentlichen Abschlussveranstaltung allen Interessierten vorgestellt. 6 Abschlussveranstaltung DER PROZESS KREISENTWICKLUNGSKONZEPT Machen Si e we i terhin mi t ! MITREDEN.MITMACHEN. MITGESTALTEN. Gefördert durch 2 Bürgerbefragung Umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises via Fragebogen zu insgesamt 13 Themen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für den weiteren Prozess Über 2000 Bürgerinnen und Bürger haben an der Befragung teilgenommen. Frühjahr 2025 3 Workshop mit Mitarbeitenden der Kreisverwaltung zur Auswertung der Bürgerbefragung. Die Zielstruktur des Kreisentwicklungskonzeptes mit Handlungsschwerpunkten und -feldern soll abgeleitet werden. Workshop mit dem Ausschuss für Kreisentwicklung zur Vorstellung und Weiterentwicklung der Handlungsschwerpunkte und -felder. Workshops Verwaltung/ Ausschuss Kreisentwicklung Sommer 2025 4 Angesprochen sind Bürger:innen, Akteur:innen, Interessengruppen sowie Vertreter:innen aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung, um Ergebnisse auf Verbandsgemeindeebene zu erörtern und erste Maßnahmenideen zu entwickeln. Oktober 2025 Regionale Dialogkonferenzen 5 Wichtige Themen für die Entwicklung des Landkreises werden im Einzelnen betrachtet. Dazu werden Expertinnen und Experten einbezogen, um die Handlungsfelder weiter zu konkretisieren. Themenspezifische Workshops Frühjahr 2026 Hier finden Sie weitere Informationen zu den bisherigen Terminen, Impressionen aus den Veranstaltungen sowie zu allen aktuellen Entwicklungen rund um das Kreisentwicklungskonzept.
SEITE 3 Gesundheitsmanagement im Landkreis Vulkaneifel: Wer läuft die meisten Kilometer? Landkreis nimmt an Challenge „Stadt-Land-zu Fuß" teil - Registrierung ab sofort möglich In den vergangenen beiden Jahren hat der Landkreis Vulkaneifel bereits an der Aktion „Stadt–Land–zu Fuß“, angelehnt an die beliebte Aktion „STADTRADELN“, teilgenommen. Dabei haben wir 2023 den 3. Platz aller teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte und 2024 den 4. Platz erreicht. Das ist eine tolle Leistung, doch jährlich steigt die Zahl der teilnehmenden Landkreise und Städte – und damit auch die Konkurrenz. In diesem Jahr nimmt der Landkreis Vulkaneifel erneut teil und hat das Ziel, das Ergebnis aus dem vergangenen Jahr noch zu verbessern! Im Zeitraum vom 1. November bis zum 21. November 2025 sammeln Aktive in teilnehmenden Kommunen zu Fuß Kilometer. Dabei ist es egal, ob sie wandern, walken, mit dem Hund spazieren gehen oder joggen – jeder zurückgelegte Kilometer zählt für die Teilnehmenden, das Team und den Landkreis. Besonders in der dunklen kalten Jahreszeit fällt es oftmals schwer, aktiv zu sein. Dabei ist es in dieser Zeit besonders sinnvoll für die körperliche und seelische Gesundheit an der frischen Luft unterwegs zu sein. In diesem Jahr lautet das Motto: „Bewegen–Begegnen–Entdecken“. Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich für die diesjährige Aktion „Stadt–Land–zu Fuß“ anzumelden und – ob allein oder im Team – für den Landkreis Vulkaneifel Kilometer zu sammeln. Gleichzeitig lässt sich die schöne Natur der Vulkaneifel zur Herbstzeit genießen und aktiv wahrnehmen. Jeder Kilometer zählt, nicht nur für Sie selbst, sondern auch für den Landkreis Vulkaneifel, damit wir im Ranking mit den anderen teilnehmenden Kommunen deutschlandweit am Ende der Aktion gut abschneiden. Weitere Informationen finden Sie auf der Veranstaltungshomepage: www.stadtlandzufuss.de. Und so geht’s: Zeitraum: Samstag, 1. November – Freitag, 21. November 2025 Was: alle Kilometer, die im Aktionszeitraum zu Fuß zurückgelegt werden: wandern, spazieren gehen, walken, laufen, mit dem Hund spazieren. Teilnahme: kostenlos Anmeldung: Unter www.stadtlandzufuss.de können sich Interessierte kostenlos registrieren und den Landkreis Vulkaneifel auswählen. Teilnehmen dürfen alle, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz im Landkreis haben, es ist nur eine Teilnahme möglich. Teilnehmende können sich bis zum 15. November 2025 um 11:11 Uhr registrieren. Modus: Es gewinnt der Landkreis/ die kreisfreie Stadt mit den meisten Kilometern im Verhältnis zur Einwohnerzahl. App: Zur Veranstaltung wurde die App „Stadt Land zu Fuß“ entwickelt und ist im Appstore (IOS) und Playstore (Android) verfügbar. Dort gibt es die Liste der teilnehmenden Kommunen. Nach Beginn der Aktion erscheinen dort die eingetragenen Kilometer der Kommune und der Teams. Eintragen: Teilnehmende legen bei erstmaliger Anmeldung einen Benutzernamen und ein Passwort fest. Teilnehmende aus dem Vorjahr können ihr bestehendes Konto weiter nutzen. Dort können die zurückgelegten Kilometer eingetragen werden, auch über die App ist eine Eintragung möglich. Das Eintragen der Kilometer ist bis zum 23. November 2025 um 12:00 Uhr möglich. Teams: Es gibt auf der Internetseite und in der App eine Liste der teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte. In der jeweiligen Kommune gibt es dann ein Ranking der Teams: Laufvereine, Wandergruppen, Straßenteams, Firmen, Walkingtreffs, etc. können sich mit Teamnamen anmelden. Eine verantwortliche Person meldet das Team an, das dann von weiteren Teilnehmenden ausgewählt werden kann. Für KiTas, Grundschulen, Wandergruppen oder Seniorengruppen, die z.B. altersbedingt kein eigenes Konto erstellen können, besteht die Möglichkeit einer Gruppeneintragung durch das Hinzufügen eines virtuellen Mitglieds. Weitere Informationen: https://www.stadtlandzufuss.de/ infos-fuer-teilnehmer/ Bei Rückfragen wenden Sie sich an: Dr. Nora Meyer Kommunale Gesundheitsmanagerin Mail: nora.meyer@vulkaneifel.de
SEITE 4 Redaktionsausschuss stellt Schwerpunktthemen für das Heimatjahrbuch 2027 vor „Orte erzählen – besondere Plätze zwischen Geschichte und Zukunft“ & „Was uns verbindet – Menschen, Wege, Begegnungen“ - Einsendeschluss: 30. Juni 2026 Das Heimatjahrbuch 2027 lädt alle Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich mit einem Beitrag zu beteiligen – ob als Autor:in, Fotograf:in, Schüler:in, Verein oder kreative Gruppe. Im kommenden Jahrbuch greifen wir zwei miteinander verbundene Themen auf, die den Blick öffnen für das, was unseren Landkreis ausmacht: die besonderen Orte und die Verbindungen zwischen Menschen. Thema 1: Orte erzählen – besondere Plätze zwischen Geschichte und Zukunft Jeder Ort hat eine Geschichte – und eine Zukunft. Jede Gemeinschaft, jedes Dorf und jede Region in der Vulkaneifel besitzt besondere Orte: alte Burgen, stille Kapellen, ehemalige Mühlen und Schulhäuser, geheimnisvolle Maare oder Plätze, die fast vergessen sind. Manchmal sind es auch unscheinbare oder ganz persönliche Orte – ein Lieblingsplatz im Wald, ein verlassenes Gehöft oder der Treffpunkt einer Generation, die viel zu erzählen hat. Diese Orte prägen unsere Erinnerung, unser Lebensgefühl – und oft auch unsere Zukunft. Denn sie spiegeln, was war, was ist – und was sein kann: Wo entstehen neue Wohnräume für Familien? Wo begegnen sich Jung und Alt? Welche Plätze sind heute wichtig – für Gemeinschaft, Kreativität, Ideen? Mit dem Thema „Orte erzählen“ möchten wir die Vielfalt, Lebendigkeit und Entwicklung der Vulkaneifel zeigen – aus ganz unterschiedlichen Perspektiven. Erzählen Sie uns von einem Ort, der Ihnen wichtig ist. Das kann ein Ort voller Geschichte sein, der Sie an frühere Zeiten erinnert – lebendig ist, an dem Menschen zusammenkommen, sich begegnen und Ideen wachsen lassen. Vielleicht ist es auch ein Ort, der gerade erst entsteht oder sich verändert – ein Raum, der unsere Zukunft mitgestaltet. Thema 2: Was uns verbindet – Menschen, Wege, Begegnungen Was macht die Vulkaneifel aus? Es sind nicht nur Orte und Landschaften – es sind vor allem die Menschen und ihre Verbindungen zueinander. Ob jung oder alt, alteingesessen oder neu zugezogen: Was uns verbindet, zeigt sich oft im Kleinen – auf dem Schulweg, beim Plausch am Gartenzaun, im Bus, beim Dorffest oder beim Training im Verein. Es sind Begegnungen, Wege und Gemeinschaften, die unser Leben prägen – gestern, heute und morgen. Im Heimatjahrbuch 2027 möchten wir diesen Verbindungen auf die Spur kommen – herzlich, ehrlich, kreativ und generationenübergreifend. Wir laden Sie herzlich ein, mitzumachen: Was verbindet uns – als Menschen, als Dörfer, als Region? Welche Menschen haben Ihr Leben geprägt? Welche Wege verbinden Orte und Menschen? Wo wird Gemeinschaft spürbar – früher, heute, morgen? Wo entsteht sie neu? Was verbindet die Generationen – oder unterschiedliche Kulturen? Welche Wege führen Menschen zueinander – analog und digital, bewusst oder zufällig? Dabei geht es nicht nur um die Vergangenheit. Im Mittelpunkt steht auch die Gegenwart – und der Blick nach vorn: - Wo entsteht heute neue Nachbarschaft? - Welche Projekte oder Orte bringen Menschen ins Gespräch? - Wo treffen sich Generationen – bewusst oder beiläufig? - Was können wir tun, um Verbindungen zu stärken? Gesucht werden Beiträge zu beiden Themen – in Wort oder Bild: - Texte: Erzählungen, Reportagen, Interviews, Erinnerungen, historische Recherchen, Gedichte - Fotografien: Bildserien, Momentaufnahmen, Porträts, Ortsperspektiven - Kreative Beiträge: Zeichnungen, Gespräche, Collagen - Gemeinschaftsbeiträge: Schulklassen, Vereine, Jugendgruppen, Mehrgenerationenprojekte Einsendeschluss ist der 30.06.2026 Bitte senden Sie Ihren Beitrag an: hjb@vulkaneifel.de Jeder Ort erzählt – und jede Begegnung öffnet neue Perspektiven. Bringen Sie Ihre Gedanken, Fotos und Texte ins Heimatjahrbuch 2027! Heimatjahrbuch 2026 Das aktuelle Heimatjahrbuch 2026 des Landkreises Vulkaneifel ist Mitte Oktober erschienen und zum Preis von 9,80 € in folgenden Geschäften im Landkreis Vulkaneifel erhältlich: EDEKA Aktiv-Markt, Kelberg; Schreibwaren Lanser, Uersfeld; Tourist-Information, Kelberg; Buchhandlung Lesezeichen, Hillesheim; Das Kleine Landcafé, Kerpen; Vollkornbäckerei Epp, Kerpen; Buchhandlung Danko, Gerolstein; EDEKA-Thömmes, Gerolstein; EDEKA Berang, Jünkerath; REWE Spodat, Stadtkyll; Zeitschriften Spohr, Lissendorf; Buchhandlung F. Werner, Daun; EDEKA Aktiv-Markt, Daun; Lotto-Treff Brück, Daun; Optik & Akustik Mayer, Daun; REWE Benjamin Müller, Daun-Pützborn; EDEKA Keil-Heyer, Gillenfeld; Touristinformation Gerolstein, Hillesheim und Stadtkyll TERMINE ONLINE BUCHEN JOBCENTER FÜHRERSCHEINSTELLE KFZ-ZULASSUNG für die Bereiche
SEITE 5 Besuch der Landesbehindertenbeauftragten Ellen Kubica beim Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Vulkaneifel Am 14. Oktober 2025 durfte der Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Vulkaneifel einen besonderen Gast begrüßen: Ellen Kubica, die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz, nahm an der Sitzung des Beirats teil und bot spannende Einblicke in ihre vielfältige Arbeit auf Landesebene. Die Veranstaltung im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel begann mit einer herzlichen Begrüßung durch Landrätin Julia Gieseking sowie die Beiratsvorsitzende Diana Kolbe. Sie stellte die Arbeit des Beirats sowie dessen aktuellen zentralen Projekte vor dem Hintergrund der kommunalen Herausforderungen vor. Der Kommunale Behindertenbeauftragte Leo Thielen berichtete über Anfragen der Bürgerinnen und Bürger sowie zu öffentlichen Bauvorhaben und seine daraus erwachsenen vielfältigen Aktivitäten im letzten Halbjahr. In einem offenen und informativen Austausch stellte Ellen Kubica zentrale Aufgaben in ihrer Funktion sowie aktuelle Maßnahmen der Landesregierung Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen vor. Themen wie Barrierefreiheit in all ihren Ausprägungen, insbesondere auch der Vorgaben zur digitalen Teilhabe, inklusive Bildung, Arbeitsmarktintegration und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention standen dabei im Fokus. Die Mitglieder des Beirats und die teilnehmenden Mitarbeitenden der Kreisverwaltung nutzten die Gelegenheit, zahlreiche Fragen zu stellen – von konkreten Herausforderungen im Alltag über gesetzliche Rahmenbedingungen bis hin zu individuellen Anliegen. Ellen Kubica nahm sich viel Zeit, um auf die Anliegen einzugehen und wertvolle Anregungen auszusprechen und mitzunehmen. Der Besuch wurde von allen Beteiligten als äußerst bereichernd empfunden und unterstreicht die Bedeutung des regelmäßigen Austauschs zwischen Landesebene und kommunalen Gremien. Ziel bleibt es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern und ihre Interessen auf allen politischen Ebenen wirkungsvoll im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu vertreten. Sie haben Fragen zur Arbeit des Beirats für Menschen mit Behinderung oder möchten sich aktiv mit Ihren Ideen einbringen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: behindertenbeirat@lk-vulkaneifel.de Beirat für Menschen mit Behinderung im Landkreis Vulkaneifel. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel Landesbehindertenbeauftragte Ellen Kubica (Mitte) zu Besuch beim Beirat für Menschen mit Behinderung im Landkreis Vulkaneifel. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel Informationsveranstaltung für Rinderhalter Alle Rinderhalter des Landkreises Vulkaneifel sind herzlich zu einer Informationsveranstaltung des Veterinäramtes der Kreisverwaltung Vulkaneifel eingeladen. Themen: 1. Tierschutz Wie beurteile ich die Transportfähigkeit eines Rindes richtig? 2. Tiergesundheit Wie kann ich meinen Rinderbestand schützen?, Biosicherheitsmaßnahmen im Rinderbetrieb 3. Arzneimittel Antibiotika-Monitoring: Nicht jede Lösung ist zielführend 4. Allgemeines Wann? Donnerstag 13.11.2025, 19:00 Uhr Wo? Im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und einen regen Austausch! Zur besseren Planung bitten wir um Anmeldung bis zum 10.11.2025 unter: birgit.prommenschenkel@vulkaneifel.de Tel.: 06592/933 304
SEITE 6 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 08. Juli 2024, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Kreiskasse, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Berens Marcel Guido letzte bekannte Anschrift: Breite Straße 8, 54552 Dreis-Brück Datum des Schreibens: 12.09.2025 Aktenzeichen: Z-11623-10/16249 0237421 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 117). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 23.10.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Grohsmann Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Feray Karakozak letzte bekannte Anschrift: Eichenstraße 23, 56856 Zell (Mosel) Datum des Schreibens: 22.10.2025 Aktenzeichen: 4-31200-025-NEU Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 23.10.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Heinen Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 24. August 2009, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Soziales, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Hauser, Stefan Geburtsdatum: 08.02.1985 letzte bekannte Anschrift: Median Rehazentrum Daun - Thommener Höhe, An der B257, 54552 Darscheid Datum des Schreibens: 21.10.2025 Aktenzeichen: 4-31111-Hauser Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei nachstehend aufgeführter Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 134). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 21.10.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Letsch Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Scheuern (Amtsgericht Daun): Blatt 643: Flur 7 Nr. 171/2 – Waldfläche – Im Scheuer Ammelsbüsch – 8.044 m² Flur 7 Nr. 176/1 – Waldfläche – Im Scheuer Ammelsbüsch – 15.015 m² Grundbuch von Scheuern (Amtsgericht Daun): Blatt 551: Flur 7 Nr. 812/179 – Waldfläche – Im Scheuer Ammelsbüsch – 5.547 m² Flur 7 Nr. 635/179 – Waldfläche – Im Scheuer Ammelsbüsch – 5.824 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
SEITE 7 VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDARBEIT IM LANDKREIS VULKANEIFEL E.V. Mitmachzirkus in Daun begeistert mit Piratenabenteuer Daun, 27. Oktober 2025 – Ein Nachmittag voller Staunen, Lachen und Abenteuer: Der Mitmachzirkus des Vereins zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Vulkaneifel e. V. sorgte am Sonntag in der Wehrbüschhalle Daun für strahlende Gesichter und begeisterte Zuschauerinnen und Zuschauer. Unter dem Motto „Was für ein Zirkus auf dem Piratenschiff“ nahm das Zirkustheater StandArt Groß und Klein mit auf eine fantasievolle Reise über die Weltmeere. Artistische Einlagen, humorvolle Szenen und zahlreiche Mitmachmomente verwandelten die Halle in ein lebendiges Piratenschiff – mit dem Publikum als Teil der Crew. Nach der mitreißenden Show durften die Kinder selbst aktiv werden: Beim anschließenden Mitmachzirkus konnten sie Jonglage, Balancieren und andere Zirkusdisziplinen ausprobieren – unterstützt von den Künstlerinnen und Künstlern des Ensembles. Rund 400 Besucherinnen und Besucher nutzten die Gelegenheit, gemeinsam einen unvergesslichen Familiennachmittag zu erleben. Der Eintritt war frei, Spenden kamen der Jugendarbeit im Landkreis Vulkaneifel zugute. Der Verein dankt allen Beteiligten und insbesondere der Kreissparkasse Vulkaneifel für die Unterstützung. SCHAUT DOCH MAL REIN BEI: WWW.JULAVU.DE
SEITE 8 Funken- Spruher gesucht! Layout: eldiseno.de · Foto: © contrastwerkstatt · fotolia.com Einreichung: jederzeit, jedoch spätestens bis zum Stichtag 31. Mai 2026. Eine fachkundige Jury entscheidet über die fristgerecht eingereichten Arbeiten. Die Arbeit darf am Tag der Einreichung nicht älter als 12 Monate sein (Datum der Fertigstellung). Die Einreichung darf keine Geheimhaltungsverpflichtungen verletzen. Die prämierten Arbeiten werden anlässlich einer Preisverleihung der Öffentlichkeit vorgestellt. Du bist Schüler/-in und hast eine schulische Facharbeit geschrieben oder eine besondere Lernleistung erbracht, die sich mit dem Landkreis Vulkaneifel beschäftigt oder deren Ergebnisse einem Unternehmen oder einer Institution aus unserer Region zu Gute kommen? Oder Du bist Student/-in bzw. Absolvent/-in und hast eine Semester-, Bachelor-, Master-, Examensarbeit oder Dissertation geschrieben, die sich mit Themen aus Branchen der Wirtschaft (z.B. Industrie, Handel, Tourismus) beschäftigt und deren Ergebnisse einen Mehrwert für die regionale Wirtschaft im Landkreis Vulkaneifel bedeuten? Dann bewirb Dich jetzt um den FunkenSprüher 2026, den Award für besondere schulische und studentische Leistungen im Landkreis Vulkaneifel. Die jeweils drei besten Einreichungen werden mit Preisgeldern belohnt! Schulische Arbeiten: 1. Preis: 400 Euro 2. Preis: 200 Euro 3. Preis: 100 Euro Studentische Arbeiten: 1. Preis: 750 Euro 2. Preis: 350 Euro 3. Preis: 150 Euro Eine gemeinsame Aktion der Alle Infos unter: www.wfg-vulkaneifel.de/funkensprueher Wettbewerb 2026
SEITE 9 Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Deudesfeld (Amtsgericht Daun): Blatt 1308: Flur 8 Nr. 103/1 – Landwirtschaftsfläche – Aufm Kokenberg – 5.732 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Deine Idee. Dein Weg. Unsere Unterstützung Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, steht vor vielen Fragen – von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Unternehmensgründung. Die WFG Vulkaneifel mbH begleitet Gründerinnen und Gründer auf diesem Weg mit individueller Beratung und praxisnahen Strategien, um den Start in die Selbstständigkeit bestmöglich zu gestalten. Am Samstag, 22. November 2025, von 9.00 bis 15.30 Uhr, lädt die WFG Vulkaneifel mbH in ihre Geschäftsräume in der Mainzer Straße 24, 54550 Daun, zur persönlichen Gründungsberatung ein. Interessierte können sich bei verschiedenen Fachberaterinnen und Fachberatern informieren und individuell beraten lassen. Im Mittelpunkt stehen folgende Schwerpunktthemen: •Individuelle Unternehmensberatung: Maßgeschneiderte Lösungen auf dem Weg zum Erfolg. •Steuerberatung: Klarheit und Effizienz für ein solides finanzielles Fundament. •Social Media für GründerInnen: Strategien, die das eigene Unternehmen sichtbar machen und erfolgreich in den sozialen Netzwerken positionieren. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung bis zum 18. November 2025 möglich, um die persönlichen Beratungstermine optimal abzustimmen. Weitere Informationen und Anmeldung: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Mainzer Straße 24 54550 Daun Christina Kirst Tel.: 06592/933-200 E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de. Stabwechsel mit Zukunft: Erfolgreiche Unternehmensnachfolge in der Vulkaneifel Informationsveranstaltung am 19.11.2025 um 18 Uhr in der Kreissparkasse Vulkaneifel In den kommenden Jahren stehen viele familien- und inhabergeführte Unternehmen vor einer entscheidenden Frage: Wie gelingt es, den Staffelstab in die nächste Generation oder an eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger zu übergeben? Damit dieser Prozess gelingt, braucht es eine frühzeitige Planung, rechtliche und steuerliche Klarheit sowie Fingerspitzengefühl. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH (WFG) lädt daher gemeinsam mit der Kreissparkasse Vulkan- eifel, der Industrie- und Handelskammer Trier sowie der Handwerkskammer Trier zu einer praxisnahen Informationsveranstaltung ein: Mittwoch, 19. November 2025, 18.00 Uhr in der Kundenhalle der Kreissparkasse Vulkaneifel, Leopoldstraße 13, 54550 Daun Unter dem Motto „Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben des Feuers“ (Gustav Mahler) erwartet die Teilnehmenden ein abwechslungsreiches Programm mit praxisorientierten Vorträgen: „Loslassen ist Kopfsache – Psychologische Perspektiven auf den Generationswechsel“, Claudia Steil, Handwerkskammer Trier „Goldene Übergabe oder teures Erbe? Steuerliche Tücken der Nachfolge“, Daniel Kroetz, L&P Gestaltungsberatung GmbH, Gerolstein „Stabwechsel mit Strategie – Wie Sie Ihre Nachfolge rechtzeitig und richtig regeln“, Notar Dr. Marcus Pichler, Daun Den Abend eröffnet Dietmar Pitzen, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Vulkaneifel. Im Anschluss an die Vorträge bietet ein Get-together Gelegenheit zum persönlichen Austausch mit den Referentinnen und Referenten sowie weiteren regionalen Expertinnen und Experten. Teilnahme und Anmeldung Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist jedoch bis zum 14. November 2025 erforderlich. Anmeldungen nimmt die WFG Vulkaneifel entgegen: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de 06592 933-200 Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Judith Klassmann-Laux Telefon: 06592/933-205 E-Mail: judith.klassmann-laux@wfgvulkaneifel.de www.wfg-vulkaneifel.de
SEITE 10 Rechtsverordnung des Landkreises Vulkaneifel über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen vom 08.10.2025 aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 7 Absatz 4 des Gesetzes vom 11. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 119), in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem PBefG vom 13. Februar 1996 (GVBl. S.115), wird folgende Rechtsverordnung beschlossen: § 1 Geltungsbereich 1. Diese Verordnung gilt für Taxenunternehmen mit Betriebssitz im Landkreis Vulkaneifel. 2. Das Pflichtfahrgebiet, in dem Beförderungspflicht besteht, umfasst den gesamten Bereich des Landkreises Vulkaneifel. Innerhalb dieses Gebietes ist grundsätzlich jede Fahrt durchzuführen, auch wenn das Taxi nur für eine kurze Wegstrecke in Anspruch genommen werden soll. 3. Bei der Beförderung von Personen innerhalb des Landkreises Vulkaneifel mit im Kreis Vulkaneifel zugelassenen Taxen gilt der Tarif gemäß § 3 dieser Verordnung. 4. Auf die einschlägigen Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21.Juni 1976 (BGBl. I S. 1573) in der derzeit gültigen Fassung wird verwiesen. § 2 Begriffsbestimmungen 1. Anfahrten: sind bestellte Fahrten zum Einsteigeort im Auftrag des Fahrgastes. Grundsätzlich beginnen alle Anfahrten am Taxenplatz, es sei denn, dass der Standort der Taxe bei Auftragserteilung näher am Bestellort liegt. Innerhalb der Betriebssitzgemeinde, ohne Stadt- bzw. ohne Ortsteile, werden Anfahrten nicht berechnet. 2. Abholfahrten: setzen immer eine Anfahrt voraus und sind Beförderungen vom Abholort zur Betriebssitzgemeinde. Führt eine Abholfahrt nicht zur Betriebssitzgemeinde, sondern zu einem anderen Fahrtziel, gilt Tarif II. 3. Rundfahrten: sind Fahrten, bei denen der Fahrgast zu einem oder mehreren Fahrtzielen und zurückbefördert wird. 4. Zielfahrten: sind Fahrten, bei denen der Fahrgast nicht mit dem selben Taxi zurückfährt, sondern bei denen das Taxi am Ziel entlassen wird. 5. Fahrtweg: der Fahrer hat den verkehrsgünstigsten Weg zum Fahrtziel zu wählen, es sei denn, dass ein anderer Weg mit dem Fahrgast vereinbart wird. 6. Wartezeiten: sind alle Stillstände der Taxe während deren Inanspruchnahme, es sei denn, dass der Stillstand durch den Fahrer verschuldet ist oder wegen technischer Mängel am Fahrzeug eintritt. Dieser Ausschluss gilt auch bei Unfällen, in die das Fahrzeug verwickelt ist. Der Fahrer einer Taxe ist nicht verpflichtet, länger als 30 Minuten zu warten. 7. Großraumtaxi: ist ein Personenkraftwagen, der nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 Personen (außer dem Fahrzeugführer) zugelassen und geeignet ist. § 3 Tarif 1. Beförderungsentgelt Das Beförderungsentgelt setzt sich aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (km-Preis), den Zuschlägen und dem Wartegeld zusammen. Der km-Preis und das Wartegeld werden nach Schalteinheiten von je 0,10 € berechnet. 1.1. Grundpreis 6,00 € für jede Inanspruchnahme der Taxe, incl. 400 m Fahrtstrecke 1.2. Tarif I (Anfahrten, Abholfahrten und Rundfahrten) 1,90 € 1.3. Tarif II (Zielfahrten) 2,50 € 1.4. Tarif III 3,30 € (für die Beförderung von 5 und mehr Fahrgästen in einem Großraumtaxi) 1.5. Wartegeld je Std. 40,00 € 1.6. Zuschlag Rollstuhlbeförderung 10,00 € (für die Beförderung von während der Fahrt im Rollstuhl sitzenden Personen mittels eines zugelassenen Behindertentransportwagens) 1.7. Nichtzustandekommen des Beförderungsvertrages Verzichtet der Besteller nach Ankunft auf die Benutzung der Taxe, so hat er den Grundpreis und den Kilometerpreis für die Anfahrt zu entrichten. 2. Preisbindung und Zahlung des Beförderungsentgeltes Die Tarife sind Festpreise, sie dürfen weder über- noch unterschritten werden. Das Beförderungsentgelt ist nach Beendigung der Fahrt an den Taxifahrer zu zahlen. Der Taxifahrer kann jedoch bei Eintritt der Fahrt einen Vorschuss in Höhe des voraussichtlichen Fahrpreises verlangen. Dem Fahrgast ist auf Verlangen eine Quittung über den Beförderungspreis unter Angabe der Ordnungsnummer der Taxe auszustellen. 3. Mitführen der Tarifordnung Diese Rechtsverordnung ist in der Taxe mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen vorzulegen.
SEITE 11 § 4 Fahrpreisanzeiger 1. Nach § 28 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21.06.1975 (BGBl. I. S. 1573) in der derzeit geltenden Fassung sind Taxen mit beleuchtbaren, geeichten Fahrpreisanzeigern (Taxameteruhren) auszurüsten. 2. Fahrten innerhalb des Kreisgebietes sind ausschließlich mit eingeschaltetem Fahrpreisanzeiger auszuführen. Der Fahrpreisanzeiger muss den Beförderungspreis und die Tarifstufe anzeigen. Ein anderer als der angegebene Fahrtpreis darf nicht gefordert werden. 3. Bei Störungen des Fahrpreisanzeigers ist der Fahrtpreis nach dem Grundpreis und den zurück gelegten Kilometern zu berechnen; dabei ist der Kilometerpreis des zutreffenden Tarifs anzuwenden. Der Fahrgast ist sofort auf die Störung hinzuweisen. 4. Störungen des Fahrpreisanzeigers sind unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei Verletzung der Eichplomben ist eine sofortige Nacheichung erforderlich. 5. Bei Tarifänderungen haben Nacheichungen innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe zu erfolgen. 6. Der Fahrpreisanzeiger muss so beschaffen sein, dass er aus der Stellung „Kasse“ heraus nach einer Wegstrecke von 10 m automatisch in „Frei“ schaltet, wenn nicht durch Tastendruck in Stellung „Frei“ geschaltet wird. Aus der Stellung „Kasse“ heraus muss der Fahrpreisanzeiger manuell in die letzte Tarifstufe zurückgeschaltet werden können. § 5 Ausnahmen 1. Krankenfahrten unterliegen dieser Tarifordnung nur, wenn kein Rahmenabkommen mit den Kostenträgern Anwendung findet. 2. Fahrten mit Zielen außerhalb des Pflichtfahrgebietes unterliegen für die gesamte Fahrstrecke der freiwilligen Vereinbarung. Diese Pauschalpreise dürfen im Taxameter eingegeben und angezeigt werden. Dabei dürfen die Entgelte gemäß § 3 dieser Verordnung nicht überschritten werden. § 6 Taxenplätze Die Einrichtung und Aufhebung sowie Kennzeichnung der Taxenplätze bestimmt die Genehmigungsbehörde als Straßenverkehrsbehörde. Taxen dürfen auf den Taxenplätzen nicht instandgesetzt oder gewaschen werden. Darüber hinaus haben Unternehmer und Fahrer den Taxenplatz sauber zu halten. Entstandene Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen. § 7 Dienstbetrieb Die Genehmigungsbehörde kann verlangen, dass ein Dienstplan von den Taxiunternehmen gemeinsam aufgestellt wird; sie kann ihn aber auch selbst aufstellen. § 8 Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können gem. § 61 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden. § 9 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen vom 27.06.2022 außer Kraft. Daun, 08.10.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel gez. Julia Gieseking, Landrätin Führungen sind auch in der Winterpause nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! KONTAKT & BUCHUNG: vulkanmuseum@vulkaneifel.de 06592-985353/06592-933-284 Wir befinden uns ab dem 01.11.2025 in der WINTERPAUSE Ab dem 31.03.2026 sind wir gerne wieder für Sie da.
SEITE 12 Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Mirbach (Amtsgericht Daun): Blatt 303: Flur 4 Nr. 69 – Landwirtschaftsfläche – Auf dem Strang – 8.218 m² Flur 5 Nr. 22 – Landwirtschaftsfläche – Oben in der Wies – 6.798 m² Flur 5 Nr. 23 – Landwirtschaftsfläche – Oben in der Wies – 810 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Jünkerath (Amtsgericht Prüm): Blatt 1255: Flur 16 Nr. 6 – Landwirtschaftsfläche – Essig – 8.868 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Vulkaneifel-Schüler*innen beteiligen sich am internationalen „Geopark Pen Pal Exchange“ zum Tag der geologischen Vielfalt Im Rahmen des „Geopark Pen Pal Exchange“ haben 16 Schüler*innen der Schule am Pulvermaar in Gillenfeld ihre persönlichen Geschichten über die Vulkaneifel-Landschaft zu Papier gebracht – und damit ein Stück der Vulkaneifel in die Welt hinausgeschickt. Das internationale Bildungsprojekt wurde vom Khon Kaen Geopark (Thailand) initiiert und verbindet Schüler*innen aus vier UNESCO Global Geoparks in Deutschland, Thailand und Malaysia. Ziel ist es, den Austausch über die geologische Vielfalt und das gemeinsame Erbe unseres Planeten zu fördern. Die Briefe der Vulkaneifel-Schüler*innen beschreiben ihre Heimat – eine Region, geprägt von Maaren, Lavaströmen und einer lebendigen Verbindung zwischen Mensch und Natur. Einige Texte erzählten von Vulkanausbrüchen, andere von Legenden, Experimenten und persönlichen Erlebnissen in der Landschaft. Zum Internationalen Tag der geologischen Vielfalt (6. Oktober) wurden alle rund 120 Briefe im Phu Wiang Dinosaur Museum in Khon Kaen, Thailand, ausgestellt. Dort sind auch die Briefe aus der Vulkaneifel zu sehen – ein Symbol für Freundschaft und gegenseitiges Lernen über Kontinente hinweg. Geschäftsführer Dr. Andreas Schüller betont: „Solche Projekte zeigen, wie lebendig Geopark-Bildung sein kann – sie verbinden junge Menschen, fördern globales Verständnis und machen unsere geologische Vielfalt greifbar.“ Das Austauschprogramm wird über das Schuljahr hinweg fortgesetzt. Schülerinnen und Schüler der beteiligten Geoparks werden weiterhin Briefe schreiben und damit Brücken zwischen Regionen, Kulturen und Geschichten der Erde schlagen. Hintergrund Der Geopark Pen Pal Exchange wurde von der Khon Kaen Geopark Association (Thailand) ins Leben gerufen und steht unter dem internationalen Motto „One Earth, Many Stories“. Beteiligt sind: •Khon Kaen Geopark (Thailand) •Satun UNESCO Global Geopark (Thailand) •Khorat UNESCO Global Geopark (Thailand) •Non Nước Cao Bằng UNESCO Global Geopark (Vietnam) •Langkawi UNESCO Global Geopark (Myanmar) •Vulkaneifel Natur- und UNESCO Global Geopark (Deutschland) Foto-Ausschnitt der Brief-Ausstellung in Khon Kaen, Thailand © Khon Kaen Geopark
SEITE 13 Vom 01.11. bis 07.11.2025 Natur erlebnis tipps Sa. 01.11.2025 um 13:30 Uhr • Dauer ca. 3½h Zwischen Kratern und Vulkanen: Naturerlebniswanderung um Bad Bertrich Der Weg führt uns dann über urige Felspfade durch ein Buchsbaumgebiet in eine einmalige Vulkanlandschaft. Vor 65.000 Jahren tobte hier das Magmafeuer und die gewaltigen Vulkanexplosionen mit dem ausgeflossenen Magma formten eine bizarre Landschaft. Eine besondere Flora und Fauna, Moose, Flechten und Farne begleiten uns durch die trichterförmigen Steilhänge. Am Kraterrand des Hardmaars steigen wir durch eine 20 m hohe Lavawand mit Steinzeithöhlen – gewaltige Zeugnisse der Vergangenheit. Von den Höhen der Eifelhütte hat man aus der Vogelperspektive einen bezaubernden Talblick. Preis: pro Pers. 7 €, mit Gästekarte 6 € Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, Tourist-Info Info/Anmeldung erforderlich: Gästeführer Kurt Immik, Tourist-Info Tel.: 02674 932222, E-Mail: info@bad-bertrich.de Sa. 01.11.2025 um 20:00 Uhr • Dauer ca. 3h Öffentliche Beobachtungen Sie haben die Möglichkeit mit unseren Teleskopen die Wunder der Sternenwelt anzuschauen und Fragen, die Sie beschäftigen, von unseren Sternenführern erörtern zu lassen. Preis: Erw.10,00 €, Kinder und Schüler frei Treffpunkt: 54552 Schalkenmehren, Observatorium Hoher List, Info/Anmeldung erforderlich: E-Mail: kontakt@hoher-list.de Sa. 01.11. und 08.11.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 5h Auf den Spuren des Drachentöters Lauscht spannenden Erzählungen über den Ritter „Hugobert von Lingen“, erlebt den Zweikampf mit dem Drachen an der Drachenhöhle und erfahrt wie Mühlsteine einst unter Lebensgefahr aus dem Berg gebrochen wurden. Preis: Kinder 7-14 J. 5€, ab 14 J. 16 €, 2 Erw. + 1 Kind (7-14 J.) 30 €, Treffpunkt: Sportplatz Roth, 54568 Roth/Gerolstein (Ortseingang) Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, E-Mail: Hubihummel@gmx.de So. 02.11.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 5h Spurensuche auf dem Keltenpfad Lernt den wohl wichtigsten Strauch der Menschheit kennen und erfahrt, wie sich die ersten Siedler des Gerolsteiner Landes vor wilden Tieren und rivalisierenden Stämmen schützten. Eine spannende Naturerlebnistour. Preis: Kinder 7-14 J. 5€, ab 14 J. 16 €, 2 Erw. + 1 Kind (7-14 J.) 30 €, Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: Hotel Löwenstein, 54568 Gerolstein Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, E-Mail: Hubihummel@gmx.de So. 02.11.2025 um 11:00 Uhr • Dauer ca. 1,5-2h Unsere besondere Sonntagsreihe: Zwölf Maare und ein Kratersee Führungen zu den vulkanischen Seen der Eifel: Weinfelder Maar Still, friedlich und geheimnisvoll liegt es da, das Weinfelder Maar – auch Totenmaar genannt. Doch der Schein trügt. Das war nicht immer so! „Einst tobten unterirdische Gewalten da unten, Feuer- und Lavamassen wurden emporgeschleudert, jetzt füllt eine glatte Flut das Becken wie Tränen eine Schale“ so beschrieb die Dichterin Clara Viebig in einer tragischen Novelle das Maar. Begeben Sie sich auf eine Reise in die Zeit, die beherrscht wurde von gewaltigen Explosionen und Feuer aus dem Erdinneren. Entdecken Sie mit uns ein Kleinod, eine malerisch gelegene Kapelle auf historischem Grund. Preis: 5 €, Kinder bis 12 J. frei Treffpunkt: Parkplatz zw. Weinfelder und Schalkenmehrener Maar, direkt an der L 64 keine Anmeldung erforderlich: Gästeführer: Gabi Reuter, Tel: 06572 4396, Mobil: 0160 3811399, E-Mail: ga.reuter@yahoo.de Di. 04.11.2025 um 15:00 Uhr • Dauer ca. 1¼h Original Eifeler Lava-Kerze selber gießen Ein Erlebnis für Groß und Klein in der Kerzenmanufaktur Moll Unter Anleitung fertigen Sie Ihre eigene Lavasteinkerze aus Eifeler Materialien – ein Unikat mit Vulkanflair und spannenden Geschichten rund ums Wachslicht. Preis: Workshop pro Pers. 5 €, zzgl. je Kerze 7,50 € Treffpunkt: 54531 Manderscheid, Kurfürstenstr. 39 Info/Anmeldung erforderlich: Tel. 06572 2180, E-Mail: mail@kerzenmoll.de Do. 06.11.2025 um 10:30 Uhr • Dauer ca. 2h Das Pulvermaar erzählt seine Geschichte – ein geführter Spaziergang rund um das größte „Auge der Eifel“. Das Pulvermaar ist das größte & tiefste Maar der Eifel. Auf einem streckenmäßig kurzen Spaziergang werden die Merkmale der Eifelmaare gezeigt und die weitere Geschichte des Pulvermaares erzählt, von der Eiszeit bis in unsere Zeit: Zeitzeuge für 20.000 Jahre Geschichte. Das Thema eignet sich für eine kindgerechte Ansprache. Preis: Erw. 9 €, Kinder u. Jugendl. 4 €, Kind bis 9 J. frei Treffpunkt: 54558 Gillenfeld, Rezeption im Feriendorf Pulvermaar Info/Anmeldung: Dr. Frank G. Fetten, Mobil: 0172 88 79 345, E-Mail: info@feriendorf-pulvermaar.de min. 4 Erw. Do. 06.11.2025 um 17:00 Uhr • Dauer ca. 1½h Das Wasser der Eifel: Maare, Dreese, Mineralwässer Die verschiedenen Wasser - das der Maare, der Dreese, der Mineralbrunnen - sollen vorgestellt werden, vom Leitungswasser zum "EifelChampagner". Ein kleiner Vortrag im gemütlichen Raum, unabhängig vom Wetter, mit kurzer Einführung in die Geologie und historischen Anekdoten, dazu die Verkostung von mindestens fünf Eifelwässern. Preis: Erw. 12 €, Jugendl. 8 € (Kind bis 9 J. frei). Treffpunkt: 54558 Gillenfeld, Rezeption im Feriendorf Pulvermaar Info/Anmeldung: Dr. Frank G. Fetten, Mobil: 0172 88 79 345, E-Mail: info@feriendorf-pulvermaar.de Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de
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