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Schweinepest

  1.  Klassische/ Europäische Schweinepest (KSP/ESP)
  2.  Afrikanische Schweinepest ASP

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende, virale Erkrankung von Haus- und Wildschweinen. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich.

Die ASP ist die derzeit bedeutendste Schweinekrankheit in Europa. Ihre Bekämpfung unterliegt dem europäischen und nationalen Tierseuchenrecht.


Deutschland
Am 10.09.2020 meldete der Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg den 1. Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland. Weitere Nachweise folgten.
Das ASP-Geschehen in Brandenburg konzentriert (Stand 02.11.2020) sich auf zwei Hotspots, einer nördlich (Seuchengeschehen Landkreis Märkisch-Oderland) und einer südlich (Seuchengeschehen Landkreise Spree-Neiße und Oder-Spree) von Frankfurt-Oder. Am 30.10.2020 wurde ein Fall von ASP im Landkreis Görlitz (Sachsen) festgestellt.
Es wurden mehrere Restriktionsgebiete festgelegt und den folgenden ASP-Nachweisen angepasst. Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung wurden von den zuständigen Behörden ergriffen.

Die ASP breitet sich insbesondere weiter in den Osteuropäischen Staaten aus.

Es wird daher eindringlich vor dem Mitbringen von Schweine- oder Wildschweinefleisch aus betroffenen Gebieten gewarnt. Problematisch ist auch der Versand von Lebensmitteln aus Rumänien an in Deutschland arbeitende Familienmitglieder und Freunde. Wir möchten hier eindringlich alle Arbeitgeber bitten, mit Ihren osteuropäischen Mitarbeitern über die Gefahr der Einschleppung von ASP über Lebensmittel zusprechen. Gerne können wir Ihnen hierfür auch Merkblätter in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung stellen.

Biosicherheit und Früherkennung
Um die Einschleppung der Seuche in die hiesigen Wild- und Hausschweinebestände zu verhindern, ist erhöhte Vorsicht geboten:
Alle Schweinehalter, auch Hobbyhalter, sind zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet!
Im Weiteren kann es jederzeit zu Aufstallgeboten in Freiland- und Auslaufhaltungen kommen. Die entsprechenden Halter sind daher aufgefordert, schon jetzt ein tierschutzgerechtes Aufstallen vorzubereiten. Achten sie beim Zukauf von Futtermittel, Einstreu, ect. auf die Herkunft aus ASP freien Gebieten.

Auch Jäger müssen auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten.
Von Jagdreisen in die von ASP betroffenen Gebiete sollte abgesehen werden.
Desinfektionsmittel zur Anmischung von 5l Gebrauchslösung für den Einsatz bei Gesellschaftsjagden im Landkreis Vulkaneifel kann über das Veterinäramt bezogen werden.

Die bisherige Entwicklung des ASP-Geschehens zeigt, dass eine möglichst frühe Erkennung in Verbindung mit dem schnellen und konsequenten Umsetzen verschiedener Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen die Chance, die Tierseuche auszurotten, erhöht.

Insbesondere die Beprobung von Fallwild/ Unfallwild/ krank erlegtem oder bei Aufbruch auffälligem Wild stellt hier eine effektive Methode zur Früherkennung dar. Wir empfehlen der Jägerschaft, Fallwild nach der Beprobung zu bergen und über die zur Verfügung gestellten Kadavertonnen (s.u.) zu entsorgen. Hier erteilen wir gerne Information und stehen auch gerne beratend zur Verfügung.

Es gilt:

Afrikanische Schweinepest, der Mensch als Vektor entscheidend!
Wir bitten die Gesamtbevölkerung um Hilfe! Helfen Sie uns unsere Haus- und Wildschweinebestände vor dem ASP- Virus zu schützen. Entsorgen Sie Ihre Wurst- oder Schweinefleischwaren, sowie Reste davon sicher!


Weitere Mitteilungen/ Informationen

Allgemeines zur Afrikanischen Schweinepest:    
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ansteckende, virale Erkrankung von Haus- und Wildschweinen. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich.

Das Virus weist in der Umwelt eine sehr hohe Überlebensfähigkeit auf. ASP wird nicht zwischen Tier und Mensch übertragen und ist daher für den Menschen ungefährlich.
Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, z.B. über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen.
Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Rest von virushaltigen Speisen ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie z.B. Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung, oder Transportfahrzeuge weiter verbreitet werden. Neben Landwirten, Tierärzten und Jägern ist auch die Gesamtbevölkerung (insbesondere Touristen) aufgerufen, das Risiko des Eintrags zu minimieren.

Änderung der Monitoringverordnung auf Klassische Schweinepest
Mit der Änderungsverfügung vom 11.01.2020 hat das Landesuntersuchungsamt die in der „Tierseuchenrechtlichen Anordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen“ vom 08.08.2017 festgelegten Beprobungsmodalitäten bezüglich Klassischer Schweinepest (KSP) geändert.
Im Landkreis Vulkaneifel sind im Jahr 2020 nur noch 100 Proben zur Untersuchung auf die KSP einzusenden.

In Absprache mit dem Kreisjagdleiter Herrn Umbach wurden durch das Veterinäramt Vulkaneifel folgende Regelungen festgesetzt:

-    pro Hegering oder Forstamt sind 10 Proben im Jahr 2020 einzusenden
-   diese sind zu gleichen Teilen auf das erste und zweite Halbjahr zu verteilen
-   die Proben (Blut (Serum) oder bluthaltige Körperflüssigkeiten) sind von erlegten Wildschweinen unter 30 kg zu entnehmen und zusammen mit den Probenbegleitscheinen dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz zu übersenden.

Wir bitten um Beachtung, dass weiterhin von jedem verendet aufgefundenem Wildschwein (Fallwild), Unfallwild, krank erlegtem oder beim Aufbruch auffälligem Wildschwein Proben zur Untersuchung auf die Klassische und Afrikanische Schweinepest zu entnehmen sind. Durch das Land Rheinland Pfalz wird für die Beprobung von Fallwild eine Prämie von 70 € gezahlt.

Container zur Entsorgung
Die vom Ministerium für die Entsorgung von Fallwild zur Verfügung gestellten TBA-Container finden Sie an folgenden Standorten:

-  Wildannahmestelle Hühnerbach, Am Ring, Kelberg
-  Wildannahmestelle Walsdorf, Im Hirschstück, Walsdorf
-  Wildannahmestelle Salmwald, Forsthaus Waldfried, Birresborn-Rom

Nehmen Sie hier im Vorfeld unbedingt Kontakt mit uns auf, damit der Zugang zu den Containern und die Abholung durch Secanim gewährleistet sind.

Dokumente:

Zuständig

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