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LANDKREIS VULKANEIFEL
Öffentliche Bekanntmachung
zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in
Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des
Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel,
KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffener:
RAJSIC, Ljubo
Geburtsdatum:
13.07.1988
Geburtsort:
Vukovar
letzte bekannte Anschrift:
Larochestraße 1, 54568 Gerolstein
Datum des Schreibens:
28.02.2017
Aktenzeichen:
DAU-TQ 233 / BU / VA
Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingese-
hen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt,
wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass
das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt.
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Daun, 07.03.2017
im Auftrag gez.: Kolf
- KFZ-Zulassungsbehörde -
Einladung zur 4. Sitzung der LAG Vulkaneifel nach Genehmigung des LILE 2014-2020
Die 4. Sitzung der LAG Vulkaneifel findet am Dienstag, 21. März 2017 - beginnend um 15.00 Uhr - in der Verbandsgemeinde-
verwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch statt. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Tagesordnung
2. Genehmigung der Niederschrift über die 3. LAG-Sitzung vom 07.09.2016
3. Informationen der Vorsitzenden/Geschäftsstelle (mündlich)
II. Nichtöffentliche Sitzung
4. Beratung und Beschlussfassung: Eingereichte Projektsteckbriefe des 2. Projektaufrufes (Vorlage)
5. Beratung und Beschlussfassung: Projekte der ländlichen Bodenordnung (Vorlage)
6. Beratung und Beschlussfassung: Projekte des landwirtschaftlichen Wegebaus außerhalb der Flurbereinigung (Vorlage)
7. Beratung über die Projektauswahlgruppe/Arbeitsgruppen
8. Anfragen – Wünsche – Anregungen
Informationsabend zum Thema Pflegekinder
Der Pflegekinderdienst des Kreisjugend-
amtes Vulkaneifel lädt, gemeinsam mit
den ökumenischen Jugendhilfestationen
gGmbH, am Donnerstag, den 23. März
2017 von 20.00 bis ca. 21.00 Uhr in den
Sitzungssaal des Rathauses Hillesheim,
zu einem allgemeinen Informationsabend
zum Thema „Pflegekinder“ ein.
Frau Rosenberg-Mosell und Frau Schrö-
der von der Jugendhilfestation Daun
stellen vor, welche Voraussetzungen
erfüllt sein müssen, um sich als Pflege-
familie oder Bereitschaftspflegefamilie
einzubringen. Grundsätzlich können sich
alle Familien, ob mit oder ohne eigene
Kinder, mit oder ohne pädagogischer
Ausbildung als Pflegefamilie engagie-
ren. Für diese Aufgabe braucht es in ers-
ter Linie Geduld, Liebe und Verständnis
für Kinder, die es in ihrer Vergangenheit
nicht immer leicht hatten.
Der Pflegekinderdienst des Kreisju-
gendamtes Vulkaneifel informiert, in
Kooperation mit den ökumenischen
Jugendhilfestationen Daun alle Paa-
re sowie einzelne Personen, die sich
dieser wichtigen Aufgabe stellen wol-
len. Für Information stehen Ihnen
Bruno Willems (Leiter des Kreisjugend-
amtes Vulkaneifel) 06592/933-265,
Franz-Josef Diederichs (stellvertretender
Leiter des Kreisjugendamtes Vulkaneifel)
06592/933-340, Frau Rosenberg-Mosell
(Jugendhilfestation) mobil: 0160/1589465
(ingrid.rosenberg@jugendhilfestatio-
nen.de)oder Verena Schröder (Jugend-
hilfestation)
mobil:
0176-64377593
(verena.schroeder@jugendhilfestationen.
de) gerne zur Verfügung