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LANDKREIS VULKANEIFEL

Öffentliche Bekanntmachung

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in

Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des

Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel,

KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffener:

RAJSIC, Ljubo

Geburtsdatum:

13.07.1988

Geburtsort:

Vukovar

letzte bekannte Anschrift:

Larochestraße 1, 54568 Gerolstein

Datum des Schreibens:

28.02.2017

Aktenzeichen:

DAU-TQ 233 / BU / VA

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingese-

hen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt,

wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass

das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur

Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt.

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Daun, 07.03.2017

im Auftrag gez.: Kolf

- KFZ-Zulassungsbehörde -

Einladung zur 4. Sitzung der LAG Vulkaneifel nach Genehmigung des LILE 2014-2020

Die 4. Sitzung der LAG Vulkaneifel findet am Dienstag, 21. März 2017 - beginnend um 15.00 Uhr - in der Verbandsgemeinde-

verwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch statt. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

I. Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Niederschrift über die 3. LAG-Sitzung vom 07.09.2016

3. Informationen der Vorsitzenden/Geschäftsstelle (mündlich)

II. Nichtöffentliche Sitzung

4. Beratung und Beschlussfassung: Eingereichte Projektsteckbriefe des 2. Projektaufrufes (Vorlage)

5. Beratung und Beschlussfassung: Projekte der ländlichen Bodenordnung (Vorlage)

6. Beratung und Beschlussfassung: Projekte des landwirtschaftlichen Wegebaus außerhalb der Flurbereinigung (Vorlage)

7. Beratung über die Projektauswahlgruppe/Arbeitsgruppen

8. Anfragen – Wünsche – Anregungen

Informationsabend zum Thema Pflegekinder

Der Pflegekinderdienst des Kreisjugend-

amtes Vulkaneifel lädt, gemeinsam mit

den ökumenischen Jugendhilfestationen

gGmbH, am Donnerstag, den 23. März

2017 von 20.00 bis ca. 21.00 Uhr in den

Sitzungssaal des Rathauses Hillesheim,

zu einem allgemeinen Informationsabend

zum Thema „Pflegekinder“ ein.

Frau Rosenberg-Mosell und Frau Schrö-

der von der Jugendhilfestation Daun

stellen vor, welche Voraussetzungen

erfüllt sein müssen, um sich als Pflege-

familie oder Bereitschaftspflegefamilie

einzubringen. Grundsätzlich können sich

alle Familien, ob mit oder ohne eigene

Kinder, mit oder ohne pädagogischer

Ausbildung als Pflegefamilie engagie-

ren. Für diese Aufgabe braucht es in ers-

ter Linie Geduld, Liebe und Verständnis

für Kinder, die es in ihrer Vergangenheit

nicht immer leicht hatten.

Der Pflegekinderdienst des Kreisju-

gendamtes Vulkaneifel informiert, in

Kooperation mit den ökumenischen

Jugendhilfestationen Daun alle Paa-

re sowie einzelne Personen, die sich

dieser wichtigen Aufgabe stellen wol-

len. Für Information stehen Ihnen

Bruno Willems (Leiter des Kreisjugend-

amtes Vulkaneifel) 06592/933-265,

Franz-Josef Diederichs (stellvertretender

Leiter des Kreisjugendamtes Vulkaneifel)

06592/933-340, Frau Rosenberg-Mosell

(Jugendhilfestation) mobil: 0160/1589465

(ingrid.rosenberg@jugendhilfestatio-

nen.de)

oder Verena Schröder (Jugend-

hilfestation)

mobil:

0176-64377593

(verena.schroeder@jugendhilfestationen.

de) gerne zur Verfügung