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LANDKREIS VULKANEIFEL
Eifeler Traditionen - Längst überholt oder doch wieder „in“?“
Beiträge für das Heimatjahrbuch 2018 bitte bis zum 31. Mai 2017 einreichen!
Auch in der Vulkaneifel prägen Bräu-
che (noch) das Jahr und begleiten die
Menschen durch ihr Leben. Sie regen
das Miteinander an und heben einzel-
ne Tage aus dem Jahreslauf heraus.
Jeder Brauch hat seinen tieferen Sinn,
der manchmal nicht mehr nachvollzieh-
bar ist, da sich die gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse geändert
haben. Manche Bräuche sind längst ver-
schwunden, manche gelten als überholt,
einige sind wieder „in“.
Was meinen Sie? Berichten Sie für das
Heimatjahrbuch 2018 über Sitten und
Bräuche in der Vulkaneifel – ob an den
Kartagen, an Kirmes oder Karneval
oder bei all den anderen Gelegenhei-
ten im Jahres- und Lebenslauf! Was
bedeutet Brauchtum für das Leben in
Ihrem Dorf, in Ihrer Stadt? Wie war es
früher, wie ist es heute? Erzählen Sie!
Wir sind sicher, dass Sie viele interes-
sante und spannende Aspekte des The-
mas und die ein oder andere Anekdote
zutage fördern. Neben Beiträgen zum
Schwerpunktthema sind schöne Fotos,
Beiträge zu Natur und Landschaft, Ge-
schichte und Geschichten, Dorfporträts
und Aktuelles aus dem Landkreis Vul-
kaneifel erwünscht.
In diesem Zusammenhang bittet der
Redaktionsausschuss des Heimatjahr-
buches darum: Reichen Sie bitte nur ei-
gene Fotos ein bzw., falls die Fotos nicht
von Ihnen stammen, geben Sie bitte den
Namen des Fotografen an und klären
mit diesem ab, dass die Veröffentlichung
im Heimatjahrbuch honorarfrei erfolgen
kann. Bitte platzieren Sie Fotos nicht
bereits in den Text, sondern senden sie
separat per Mail oder im Original. Im
Text sollte lediglich ein Hinweis für die
Platzierung des Fotos oder eine Bild-
unterschrift angegeben werden.
Um die vielfältigen Möglichkeiten der
elektronischen Übermittlung und Ver-
arbeitung von Daten optimal zu nut-
zen, besteht neben der herkömmli-
chen Einreichung von Beiträgen für
das Heimatjahrbuch natürlich auch
die Möglichkeit, diese nur noch über
E-Mail:
heimatjahrbuch@vulkaneifel.debis zum Redaktionsschluss am
31. Mai
2017,
einzureichen. Dies ermöglicht nicht
nur eine unmittelbare Übermittlung und
schnellere Bearbeitung, sondern schließt
auch Fehlerquellen aus.
Interessierte melden sich bei der Kreis-
verwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25,
54550 Daun. Ansprechpartnerin in der
Kreisverwaltung ist Dorothea Geßner-
Blum, Tel.: 06592/933-284,
E-Mail:
heimatjahrbuch@vulkaneifel.deJugendtaxi im Landkreis Vulkaneifel - Nach der Disco oder Party
sicher nach Hause fahren
Folgende Taxi- und Mietwagenunterneh-
men nehmen am Jugendtaxi des Land-
kreises Vulkaneifel teil:
Daun:
Taxi Jäger, 06592/500
Gerolstein:
Taxi Liske, 06591/5656
Hillesheim:
Taxi Christen, 06593/260
Hillesheim:
Taxi Trauden, 06593/989198
Jünkerath:
Taxi-Service Vulkaneifel
Reiner Burgard, 06597/9022789
Nohn:
Mietwagen Rollmann, 02696/1515
Schutz:
Mietwagen Apelt
06599/9278500
Stadtkyll:
Taxi Krämer: 06597/2889
Wer kann das Jugendtaxi nutzen?
Jugendliche von 13 bis 23 Jahren, die im
Kreis Vulkaneifel wohnen.
Wann fährt das Jugendtaxi?
Freitags und samstags jeweils ab
22.00 Uhr sowie vor gesetzlichen Fei-
ertagen und Weiberdonnerstag bis
Aschermittwoch.
Für welche Fahrten gilt das
Jugendtaxi?
Heimfahrten von Veranstaltungen im
oder in den Landkreis Vulkaneifel.
Wie funktioniert das genau?
Mitfahrscheine werden im Taxi ausgefüllt
und unterschrieben. Zuschuss von 2,50
EUR pro Jugendlichen und Fahrt wird
vom Fahrpreis abgezogen.
Ende der Antragsfrist Agrarfördermaßnahmen 2017
Mitte März wurden allen Antragstellern,
die im Jahr 2016 einen Flächennachweis
Agrarförderung abgegeben haben, An-
tragsunterlagen durch die Kreisverwal-
tung Vulkaneifel zur Verfügung gestellt.
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel weist
daher nochmals daraufhin, dass bis spä-
testens zum
15. Mai 2017
alle elektro-
nisch übermittelten e Anträge und das
zehnseitige unterschriebene Datenträ-
gerbegleitdokument für das Jahr 2017
bei der Kreisverwaltung eingegangen
sein müssen.
Auch kann bei Änderungen der e An-
trag nochmals bzw. mehrmals versandt
werden. Hier ist zu beachten, dass der
aktuellste unterschriebene Datenträger-
begleitschein mit allen Anlagen bis zum
15. Mai bei der Kreisverwaltung einge-
gangen sein muss.
Formulare für Neuantragsteller sowie
eventuell weitere erforderliche Anlagen
sind auf Anfrage bei der Kreisverwaltung
erhältlich.
Nähere Auskünfte erteilen folgende Mit-
arbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel:
Sebastian Wagner, Tel.: 06592/933-300;
Hans-Georg Hochmann, Tel.: 06592/933-
259, E-Mail: hans-georg.hochmann@
vulkaneifel.deKarin Fröhlig, Tel.: 06592/933-345;
E-Mail:
karin.froehlig@vulkaneifel.de