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Seite 4

LANDKREIS VULKANEIFEL

Eifeler Traditionen - Längst überholt oder doch wieder „in“?“

Beiträge für das Heimatjahrbuch 2018 bitte bis zum 31. Mai 2017 einreichen!

Auch in der Vulkaneifel prägen Bräu-

che (noch) das Jahr und begleiten die

Menschen durch ihr Leben. Sie regen

das Miteinander an und heben einzel-

ne Tage aus dem Jahreslauf heraus.

Jeder Brauch hat seinen tieferen Sinn,

der manchmal nicht mehr nachvollzieh-

bar ist, da sich die gesellschaftlichen und

wirtschaftlichen Verhältnisse geändert

haben. Manche Bräuche sind längst ver-

schwunden, manche gelten als überholt,

einige sind wieder „in“.

Was meinen Sie? Berichten Sie für das

Heimatjahrbuch 2018 über Sitten und

Bräuche in der Vulkaneifel – ob an den

Kartagen, an Kirmes oder Karneval

oder bei all den anderen Gelegenhei-

ten im Jahres- und Lebenslauf! Was

bedeutet Brauchtum für das Leben in

Ihrem Dorf, in Ihrer Stadt? Wie war es

früher, wie ist es heute? Erzählen Sie!

Wir sind sicher, dass Sie viele interes-

sante und spannende Aspekte des The-

mas und die ein oder andere Anekdote

zutage fördern. Neben Beiträgen zum

Schwerpunktthema sind schöne Fotos,

Beiträge zu Natur und Landschaft, Ge-

schichte und Geschichten, Dorfporträts

und Aktuelles aus dem Landkreis Vul-

kaneifel erwünscht.

In diesem Zusammenhang bittet der

Redaktionsausschuss des Heimatjahr-

buches darum: Reichen Sie bitte nur ei-

gene Fotos ein bzw., falls die Fotos nicht

von Ihnen stammen, geben Sie bitte den

Namen des Fotografen an und klären

mit diesem ab, dass die Veröffentlichung

im Heimatjahrbuch honorarfrei erfolgen

kann. Bitte platzieren Sie Fotos nicht

bereits in den Text, sondern senden sie

separat per Mail oder im Original. Im

Text sollte lediglich ein Hinweis für die

Platzierung des Fotos oder eine Bild-

unterschrift angegeben werden.

Um die vielfältigen Möglichkeiten der

elektronischen Übermittlung und Ver-

arbeitung von Daten optimal zu nut-

zen, besteht neben der herkömmli-

chen Einreichung von Beiträgen für

das Heimatjahrbuch natürlich auch

die Möglichkeit, diese nur noch über

E-Mail:

heimatjahrbuch@vulkaneifel.de

bis zum Redaktionsschluss am

31. Mai

2017,

einzureichen. Dies ermöglicht nicht

nur eine unmittelbare Übermittlung und

schnellere Bearbeitung, sondern schließt

auch Fehlerquellen aus.

Interessierte melden sich bei der Kreis-

verwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25,

54550 Daun. Ansprechpartnerin in der

Kreisverwaltung ist Dorothea Geßner-

Blum, Tel.: 06592/933-284,

E-Mail:

heimatjahrbuch@vulkaneifel.de

Jugendtaxi im Landkreis Vulkaneifel - Nach der Disco oder Party

sicher nach Hause fahren

Folgende Taxi- und Mietwagenunterneh-

men nehmen am Jugendtaxi des Land-

kreises Vulkaneifel teil:

Daun:

Taxi Jäger, 06592/500

Gerolstein:

Taxi Liske, 06591/5656

Hillesheim:

Taxi Christen, 06593/260

Hillesheim:

Taxi Trauden, 06593/989198

Jünkerath:

Taxi-Service Vulkaneifel

Reiner Burgard, 06597/9022789

Nohn:

Mietwagen Rollmann, 02696/1515

Schutz:

Mietwagen Apelt

06599/9278500

Stadtkyll:

Taxi Krämer: 06597/2889

Wer kann das Jugendtaxi nutzen?

Jugendliche von 13 bis 23 Jahren, die im

Kreis Vulkaneifel wohnen.

Wann fährt das Jugendtaxi?

Freitags und samstags jeweils ab

22.00 Uhr sowie vor gesetzlichen Fei-

ertagen und Weiberdonnerstag bis

Aschermittwoch.

Für welche Fahrten gilt das

Jugendtaxi?

Heimfahrten von Veranstaltungen im

oder in den Landkreis Vulkaneifel.

Wie funktioniert das genau?

Mitfahrscheine werden im Taxi ausgefüllt

und unterschrieben. Zuschuss von 2,50

EUR pro Jugendlichen und Fahrt wird

vom Fahrpreis abgezogen.

Ende der Antragsfrist Agrarfördermaßnahmen 2017

Mitte März wurden allen Antragstellern,

die im Jahr 2016 einen Flächennachweis

Agrarförderung abgegeben haben, An-

tragsunterlagen durch die Kreisverwal-

tung Vulkaneifel zur Verfügung gestellt.

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel weist

daher nochmals daraufhin, dass bis spä-

testens zum

15. Mai 2017

alle elektro-

nisch übermittelten e Anträge und das

zehnseitige unterschriebene Datenträ-

gerbegleitdokument für das Jahr 2017

bei der Kreisverwaltung eingegangen

sein müssen.

Auch kann bei Änderungen der e An-

trag nochmals bzw. mehrmals versandt

werden. Hier ist zu beachten, dass der

aktuellste unterschriebene Datenträger-

begleitschein mit allen Anlagen bis zum

15. Mai bei der Kreisverwaltung einge-

gangen sein muss.

Formulare für Neuantragsteller sowie

eventuell weitere erforderliche Anlagen

sind auf Anfrage bei der Kreisverwaltung

erhältlich.

Nähere Auskünfte erteilen folgende Mit-

arbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel:

Sebastian Wagner, Tel.: 06592/933-300;

E-Mail

:sebastian.wagner@vulkaneifel.de

Hans-Georg Hochmann, Tel.: 06592/933-

259, E-Mail: hans-georg.hochmann@

vulkaneifel.de

Karin Fröhlig, Tel.: 06592/933-345;

E-Mail:

karin.froehlig@vulkaneifel.de