KW39_2017

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Zentrales, Finanzen und Kultur Mainzer Straße 25 54550 Daun Ihr Ansprechpartner: Mark Hallfell Telefon: 06592/933-246 Mail: mark.hallfell @vulkaneifel.de www.vulkaneifel.de Die Kreisverwaltung Vulkaneifel stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Beamten/Beamtin mit der Qualifikation für das dritte Einstiegsamt oder eine/n vergleichbaren Tarifbeschäftigte/n im Rahmen eines unbefristeten Vollzeitbeschäftigungsverhältnisses ein. Sie erfüllen das Anforderungsprofil bei • erfolgreich abgeschlossenem Vorbereitungsdienst für den Zugang zum dritten Ein- stiegsamt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen oder einer vergleichbaren Verwaltungs(Fach-)Hochschule (ehemals gehobener nichttech- nischer Dienst) • alternativ erfolgreich absolvierter Fortbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in (Angestelltenlehrgang II) • Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Entscheidungsfreude • Berufserfahrung ist von Vorteil Wir bieten Ihnen • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in den vielfältigen Aufgabengebieten der Kreisverwaltung Vulkaneifel • ein leistungsgerechtes Entgelt bis zu der Besoldungsgruppe A 10 LBesG bzw. bis zu der Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), zuzüglich der im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen • bei entsprechender Bewährung gute Fortbildungs- und Aufstiegschancen Ihre Bewerbung erwarten wir bis zum 22.10.2017. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. In Umsetzung des Lan- desgleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte in elektronischer Form, zusammengefasst zu einem Dokument im pdf-Format, an die nebenstehende Mailadresse. Bitte reichen Sie keine (Original-) Unterlagen in Papierform oder Bewerbungsmap- pen etc. ein, da diese aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Ausländerbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene: BARIC, Ruzica Geburtsdatum: 10.05.1996 Geburtsort: Senica / Kroatien letzte bekannte Anschrift: Hauptstraße 20, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 09.08.2017 Aktenzeichen: 3-1225-02 Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 028). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 19.09.2017 i. A. gez.: Saxler - Ausländerbehörde -

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