KW03 2018

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2018/2019 Fristende: 15.03.2018 Bis zum 31.01.2018 werden allen Schülerinnen und Schülern der Schu- len in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist (Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun, Thomas-Morus-Gymnasium Daun, St. Matthias-Gymnasium Gerolstein, Drei-Maare-Realschule plus Daun und die Vollzeitbildungsgänge mit Ausnah- me des Berufsvorbereitungsjahres der Berufsbildenden Schule Vulkaneifel) Anträge auf Lernmittelfreiheit (unent- geltliche Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2018/2019 sowie entspre- chende Merkblätter zur ordnungsge- mäßen Antragsstellung ausgehändigt. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) am 15.03.2018 endet. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen aus Grün- den der Fristwahrung trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragsstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entschei- dung über den Antrag für die neue Schule übernommen. Anträge, die nach dem oben ge- nannten Termin eingehen, kön- nen nicht mehr für das Schul- jahr 2018/2019 be r ücks i cht i g t werden. Sollten Sie bis zum oben genannten Ter- min keinen Antrag gestellt bzw. eine Ab- lehnung erhalten haben, besteht noch die Möglichkeit an der Ausleihe gegen Ge- bühr teilzunehmen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig Informationen per Elternbrief zur Verfü- gung gestellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 zur Verfügung: Almuth Faltin, Büro 317, Telefon: 06592/933-396, E-Mail: almuth.faltin@vulkaneifel.de Ute Zielke, Büro 316, Telefon: 06592/933-321; E-Mail: ute.zielke@vulkaneifel.de Darüber hinaus ist eine Fragestellung per E-Mail über die Adresse schulbuchausleihe@vulkaneifel.de möglich. G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Hörscheid (Amtsgericht Daun): Blatt 521: Flur 11 Nr. 6 – Waldfläche, Die Hasseln – 7484 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Er- werbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkan- eifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffener: Schulz,Tobias Geburtsdatum: 25.04.1987 letzte bekannte Anschrift: 85667 Oberpframmen, Am Stierberg 7 Anzahl der Schreiben: 4 Datum des Schreibens: 01.08., 22.08.,22.11. und 18.12.2017 Aktenzeichen: 5-34101-10-2506 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle –, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden (nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können) bzw. Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - Jugendamt 54550 Daun, 11.01.2018 i.A. gez. Otten

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