2023-KW51

Liebe Vulkaneifler und liebe Vulkaneiflerinnen, zu dieser besonderen Zeit zum Ende des Jahres möchte ich Ihnen herzliche Grüße übermitteln und Ihnen frohe Feiertage wünschen. Die letzten Jahre haben uns mitunter vor große Herausforderungen gestellt und ich weiß, dass die Weihnachtszeit nicht für alle Menschen auf der Welt und bei uns im Landkreis Vulkaneifel besinnlich und entspannt ist. Dennoch möchte ich jeden Einzelnen von uns ermutigen, in dieser Zeit innezuhalten und dankbar für große und kleine Augenblicke des Glücks zu sein. Auch dieses Jahr haben wir in unserer Heimat der Vulkaneifel viel bewegt und auf die Beine gestellt. Ihr Engagement und die gelebte Gemeinschaft machen unsere Region zu einem wundervollen Ort. Jede Gemeinde trägt auf ihre eigene Art und Weise zur Vielfalt und Lebendigkeit unseres Kreises bei. In dieser Weihnachtszeit möchte ich dazu aufrufen, uns auf das zu konzentrieren, was uns verbindet, und uns bewusst zu machen, dass selbst in herausfordernden Momenten die Kraft der Gemeinschaft und des Zusammenhalts wirksam ist. Möge die Weihnachtszeit Ihnen kostbare Momente bescheren – Momente des Lächelns, der Wärme und der gemeinsamen Freude. Denn in der Einfachheit des Augenblicks liegt oft das Glück des Alltags verborgen. Kommen Sie gut ins neue Jahr 2024! Ihre Landrätin Julia Gieseking „Wer die Kostbarkeit des Augenblicks entdeckt, findet das Glück des Alltags.“ (Adalbert Stifter)

SEITE 2 Die letzte Kreistagssitzung des Jahres Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 12 Tagesordnungspunkte im öffentlichen Sitzungsteil: In mehr als 2 Stunden Kreistagssitzung haben die Mitglieder des Kreistages sowie die Kreisbeigeordneten unter dem Vorsitz von Landrätin Julia Gieseking zahlreiche wichtige und zukunftsweisende Themen für den Landkreis Vulkaneifel diskutiert und beschlossen. Am vergangenen Montag (11. Dezember 2023) kamen die Mitglieder des Kreistages zur letzten Kreistagssitzung des laufenden Jahres 2023 im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel zusammen. Nach der Eröffnung der Sitzung durch die Vorsitzende Landrätin Julia Gieseking standen insgesamt 12 Punkte auf der umfangreichen Tagesordnung in öffentlicher Sitzung zur Information, Diskussion und Beschlussfassung. Dabei bestimmten vor allem die Beschlüsse zur neuen Förderschulordnung, zur Schulsozialarbeit an den kreiseigenen Schulen, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2024, die Gesundheitsversorgung sowie die Verabschiedung zweier Resolutionen zur medizinischen Versorgung und Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes sowie die Teilnahme des Landkreises am Projekt „Bildungskommune“ das Sitzungsgeschehen. Neue Förderschulordnung – Kreistag spricht sich für Fortführung des Daun-Wormser-Modells aus Der Kreistag hat sich mit dem Entwurf einer neuen Förderschulordnung befasst, die Auswirkungen auf die beiden Förderzentren im Landkreis Vulkaneifel haben würde. Beide Förderzentren, das St. Laurentius-Förderzentrum Daun und das Hubertus-Rader-Förderzentrum Gerolstein, werden seit 1994 im DaunWormser-Modell geführt, welches eine besondere Form der Förderschule darstellt. Hierbei besuchen Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Beeinträchtigungen und Förderschwerpunkten im Bereich des Lernens, der Sprache und der ganzheitlichen Entwicklung die Schule. Der neue Entwurf der Förderschulordnung sieht vor, dass beide Schulen zu Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und ganzheitliche Entwicklung werden, was zu einer Reduzierung der personellen Ausstattung führen würde. Schülerinnen und Schüler, die nicht unter die beiden Förderschwerpunkte fallen, müssten zukünftig einer anderen Schule mit entsprechendem Förderschwerpunkt zugewiesen werden. Dies würde zu einer Verringerung der Schülerzahlen an beiden Förderzentren führen. In einer Videokonferenz am 11.07.2023 mit Vertretern des Bildungsministeriums und der ADD wurde jedoch erklärt, dass die beiden Schulen auch als „Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und ganzheitliche Entwicklung“ in den Klassenstufen 1 bis 9 weiterhin Unterricht in bildungsgangübergreifenden Klassen organisieren können. Der Kreistag hat sich einstimmig für den Erhalt der beiden Förderzentren im Landkreis Vulkaneifel nach dem DaunWormser Modell mit der bisherigen Personalisierung ausgesprochen. Für die weggefallene integrierte Förderung wurde die Verwaltung beauftragt, nach § 92 Abs. 6 Schulgesetz Rheinland-Pfalz einen Antrag zur Einrichtung von Förder- und Beratungszentren an beiden Schulstandorten zu stellen. Zusätzliche Schulsozialarbeiter für kreiseigene Gymnasien Der Landkreis Vulkaneifel wird zusätzliche 121.000 € für 1,5 Vollzeitstellen für Sozialarbeiter:innen zum Einsatz in den kreiseigenen Gymnasien zusätzlich in den Haushalt 2024 einstellen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Kreistag auf Grund der Empfehlung des Jugendhilfeauschusses und einem vorherigen Antrag der CDU Fraktion einstimmig. Kreistag beschließt Haushalt 2024- Positiver Trend der Vorjahre kehrt sich um: Fehlbetrag von 8,7 Millionen Euro in 2024 Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel hat den Haushaltsplan für 2024 mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen beschlossen, der bei Aufwendungen von 145 Millionen Euro einen Fehlbetrag von 8,7 Millionen Euro aufweist. Die Mittelfristige Finanzplanung prognostiziert ähnlich negative Ergebnisse für die Folgejahre. Investitionsschwerpunkte liegen in den Bereichen Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz, Schulen, Kindertagesstätten, Flüchtlingsunterkünfte, Kreisstraßen und Breitband. Der Landkreis verzeichnet höhere Ausgaben, v.a. durch gestiegene Personalkosten. Sowohl das direkt beim Landkreis beschäftigte Personal als auch Leistungen von Dritten, insbesondere im Sozial- und Jugendbereich, führen zu höheren Kosten, die der Landkreis Vulkaneifel mitträgt. Ebenso führen steigende Regelleistungen bei diversen Einzelleistungen im Rahmen der Sozialhilfe zu höheren Ausgaben. Die Hauptbelastung liegt weiterhin im Sozial- und Jugendbereich, wo ausschließlich Pflichtaufgaben wahrgenommen werden. Hier sind Aufwendungen in Höhe von rund 98 Millionen Euro zu verzeichnen, die 68,5 % der Gesamtaufwendungen des Landkreises ausmachen. Die Gesamtverschuldung liegt zum Ende des Jahres bei 52,2 Millionen Euro. 25,2 Millionen Euro sind Liquiditätskredite, bei 26,9 Millionen Euro handelt es sich um Investitionskredite. Ende 2024 wird mit einer Gesamtverschuldung in Höhe von 60.223.174 € gerechnet. Der Haushalt 2024 kann im Ratsinformationssystem des Landkreises Vulkaneifel eingesehen werden. Zudem gibt es einen umfangreichen Pressetext zum Haushalt 2024. Kreistag verabschiedet Resolutionen zur medizinischen Versorgung und zur Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Auf Antrag der Fraktionsgemeinschaft SPD/ UWG Vulkaneifel e.V. hat Gesundheitsmanagerin Nora Meyer einen Sachstandsbericht zur aktuellen Gesundheitsversorgung im Landkreis Vulkaneifel abgegeben. Gleichzeitig hat der Kreistag einstimmig zwei Resolutionen zur medizinischen Versorgung und zur Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes verabschiedet. Die Herausforderungen in der medizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, sind längst nicht mehr von der Hand zu weisen. Eine alternde Gesellschaft mit steigendem Versorgungsbedarf bei gleichzeitigem Fachkräftemangel wird die Situation zukünftig weiter verschärfen. Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit stellt der Landkreis Vulkaneifel gemeinsam mit seinen Verbundpartnern konkrete Forderungen zur ländlichen, medizinischen Versorgung an die Politik. Diese Forderungen beinhalten unter anderem eine Entbürokratisierung und Entlastung bei administrativen Prozessen, die Abschaffung des Numerus Clausus für das Medizinstudium sowie die flächendeckende Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Der Kreistag hat zudem auf Anregung des Kreisausschusses und auf Grund der direkten Betroffenheit durch die Schließung der ärztlichen Bereitschaftspraxis am Krankenhaus Gerolstein zum Jahresende eine zusätzliche Resolution zur Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Landkreis Vulkaneifel verabschiedet. Kreistag spricht sich für Teilnahme am Projekt „Bildungskommune“ aus Der Kreistag hat sich einstimmig für die Teilnahme des Landkreises Vulkaneifel

SEITE 3 am Projekt „Bildungskommune“ ausgesprochen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem ESF Plus-Programm „Bildungskommune“ die Weiterentwicklung der Bildungslandschaften von Landkreisen und kreisfreien Städten. Das Ziel ist die Bewältigung drängender Herausforderungen im Bildungsbereich, wie die Digitalisierung, der Aufbau neuer Kooperationen und Angebote, sowie der Ausbau zukunftsträchtiger Bildungsthemen. Im Landkreis Vulkaneifel gibt es zahlreiche Bildungsträger mit vielfältigen Bildungsangeboten. Um diese für alle Interessierten zugänglich und transparent zu machen, soll eine digital-analog vernetzte Bildungslandschaft etabliert, eine Bildungsstrategie erarbeitet sowie ein kommunales Bildungsportal mit dem thematischen Schwerpunkt „Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel“ erarbeitet werden. Das Projekt wird mit 60% gefördert. Zusätzlich werden 25 % der direkten förderfähigen Ausgaben übernommen. Die „Bildungskommune“ kann als eines der ersten Projekte im Rahmen des künftigen Kreisentwicklungskonzeptes gesehen werden. Weitere Beschlüsse & Sonstiges Neben den vorgenannten Punkten wurden u.a. folgende Themen diskutiert oder beschlossen: • Nachwahlen in Ausschüssen: Erwin Umbach aus Mehren wurde als stellvertretendes Mitglied für Ariane BöffgenSchildgen in den Jugendhilfeausschuss und als stellvertretendes Mitglied für Carola Weicker in die Planungsgemeinschaft Region Trier gewählt. Jörg Kaiser aus Kirchweiler übernimmt die Position von Jochen Geilenkirchen als Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Ariane Böffgen-Schildgen tritt als stellvertretendes Mitglied für Carola Weicker in den Schulträgerausschuss ein. • Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hatte die Verabschiedung einer Resolution zur Reaktivierung der Eifelquerbahn eingebracht. Der Kreistag hat diese in den nächsten Ausschuss für Klimaschutz, Mobilität und Infrastruktur verwiesen und beschlossen einen Vertreter des SPNV Nord zur Vorstellung der Studie Eifelquerbahn in die Sitzung einzuladen. • Der Kreistag hat der Weiterentwicklung des Zweckverbands A.R.T. und damit der Gründung folgender Gesellschaften mit beschränkter Haftung zugestimmt: Gründung der A.R.T. Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Gründung der A.R.T. Bioenergiepark Bitburg GmbH • Der Kreistag hat dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Eifelkreis Bitburg- Prüm, dem Landkreis Trier-Saarburg, dem Landkreis Vulkaneifel und der Stadt Trier über den Betrieb des Kommunalen Studieninstitutes Trier zugestimmt. Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel kommt voraussichtlich am 18. März 2024 zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Besucher und Besucherinnen sind wie immer willkommen! Einen Einblick in die Arbeit der politischen Gremien des Kreistags gewährt das „Ratsinformationssystem“ auf der Website des Landkreises Vulkaneifel unter ratsinfo.vulkaneifel.de. Zudem berichtet Landrätin Julia Gieseking regelmäßig in kleinen Videoclips in den Sozialen Medien und auf der Website über Neuigkeiten aus dem Landkreis Vulkaneifel und den politischen Gremien. Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel besteht aus den von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 gewählten 38 Kreistagsmitgliedern und der Landrätin. Von den 38 Kreistagsmitgliedern gehören 16 der CDU, 8 der Fraktionsgemeinschaft SPD/UWG, 5 den GRÜNEN, 4 der FWG, 3 der FDP sowie jeweils ein Mitglied der LINKEN und der AfD an. Kreisverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Die Kreisverwaltung weist auf ihre Öffnungszeiten zum Jahresende hin. Für alle Dienststellen gilt: Letzter Öffnungstag ist Freitag, 22.Dezember 2023, erster Öffnungstag im neuen Jahr ist Dienstag, 02. Januar 2024. Kreisverwaltung vom 24.12.2023 bis 01.01.2024 geschlossen In der Zeit von Heiligabend bis einschließlich Neujahr bleibt die Kreisverwaltung komplett geschlossen und ist nur für Notdienste, etwa im Bereich Gesundheits- oder Jugendamt, erreichbar. Die Schließung betrifft alle Abteilungen und Außenstellen, u.a. auch das Jobcenter und die Kreisbibliothek. Auch die KfzZulassung bleibt zwischen den Jahren geschlossen. Kfz-Zulassungen in Nachbarlandkreisen möglich Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbarlandkreisen können zudem unabhängig vom Wohnort nach vorheriger Terminvereinbarung Fahrzeuge in den Nachbarlandkreisen Cochem-Zell und BernkastelWittlich auch zwischen den Feiertagen zugelassen werden. Ebenso hat die KfzAussenstelle in Jünkerath zwischen den Feiertagen geöffnet. Sichern Sie sich hierfür frühzeitig Ihren Termin über das Online-Buchungssystem. Zur Online-Terminverwaltung gelangen Sie über die Webseite www.terminvergabeportal.de oder über die Internetseiten der einzelnen Verwaltungen. Zusätzlich können Termine telefonisch über das IKZ Servicecenter unter der Telefonnummer 02671-61115 gebucht werden.

SEITE 4 Kreistag beschließt Haushalt 2024 Positiver Trend der Vorjahre kehrt sich um: 2024 Fehlbetrag von 8,7 Millionen Euro Mittelfristige Finanzplanung prognostiziert ähnlich negative Ergebnisse für die Folgejahre Schwerpunkte bei Investitionen in Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz, Schulen, Kindertagesstätten, Flüchtlingsunterkünfte, Kreisstraßen und Breitband Der Haushaltsplan 2024 des Landkreises Vulkaneifel ist vom Kreistag in seiner jüngsten Sitzung am gestrigen Montag, 11. Dezember, mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen beschlossen worden. Dabei kehrt sich der positive Trend der Vorjahre erstmalig wieder um. Bei Aufwendungen in Höhe von 144.619.325 Euro und Erträgen in Höhe von 135.838.893 Euro plant der Landkreis aktuell mit einem Defizit in Höhe von 8.780.432 Euro. Das Ergebnis verschlechtert sich dabei gegenüber dem Vorjahr (+ 700.759 €) deutlich um 9.481.191 €. Die Mittelfristige Finanzplanung rechnet auch für die Folgejahre mit negativen Ergebnissen in ähnlicher Höhe. Größere Investitionen sind in den Bereichen Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz, Schulen, Kindertagesstätten, Flüchtlingsunterkünfte, Kreisstraßen und Breitband vorgesehen. Inflation und ihre Auswirkungen auf die Haushalte der Landkreise Der Krieg in der Ukraine, die daraus resultierende Energiekrise, die erhöhte Inflation und die gestiegenen Löhne beeinflussen auch die finanzielle Situation der Landkreise stark und führen flächendeckend zu defizitären Haushaltsplänen. Während sich die Erträge im Vergleich zum Vorjahr im Landkreis Vulkaneifel um rund 2 Millionen erhöht haben, plant der Landkreis Vulkaneifel für 2024 mit weit über 10 Millionen mehr Aufwendungen. Gründe für höhere Ausgaben im Landkreis Vulkaneifel Der Landkreis Vulkaneifel verzeichnet höhere Ausgaben für verschiedene Leistungen. Ein Grund hierfür sind gestiegene Personalkosten, die durch den Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst und die vor wenigen Tagen abgeschlossenen Tarifverhandlungen im Bereich des Tarifvertrags der Länder (TVL) verursacht werden. Diese wirken sich nicht nur auf das direkt beschäftigte Personal des Landkreises aus, sondern vor allem auch auf Leistungen von Dritten, insbesondere im Sozial- und Jugendbereich, für deren Kosten der Landkreis Vulkaneifel mit aufkommt. So profitiert z.B. von den Tarifabschlüssen auch das Personal in Kindertagesstätten, deren Personalkosten der Landkreis Vulkaneifel zu einem Drittel mitfinanziert. Eine zusätzliche Belastung entsteht durch die anhaltende Flüchtlingskrise, die die Schaffung von zusätzlichen Stellen innerhalb der Kreisverwaltung erforderlich macht. Der Zuwachs an Flüchtlingen sowie auch unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hat Auswirkungen auf den Bereich der Amtsvormundschaften, des Pflegekinderdienstes und der Ausländerbehörde. Investiv hat der Landkreis Vulkaneifel zudem für das Jahr 2024 500.000 € für die Schaffung zusätzlicher Flüchtlingsunterkünfte eingeplant. Erst vor wenigen Tagen erhielt die Kreisverwaltung die Information über die Sonderaufwendungen des Landes Rheinland-Pfalz zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Der Landkreis Vulkaneifel wird 4,18 Millionen Euro von den insgesamt 276 Millionen Euro erhalten, die vom Land bereitgestellt werden. Diese sind auf Grund der Kurzfristigkeit der Information bisher im Haushaltsplan nicht berücksichtigt. Darüber hinaus führen steigende Regelleistungen bei diversen Einzelleistungen im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) zu höheren Ausgaben im Bereich Soziales. Im Haushaltsplan bisher unberücksichtigt ist die vom Kreistag in seiner Sitzung am 11.12.20223 beschlossene Schaffung von 1,5 zusätzlichen Stellen im Bereich Sozialarbeiter:innen zum Einsatz in den kreiseigenen Gymnasien. Hier entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 121.000 €. Haupteinnahmequellen des Landkreises sind die Kreisumlage und die Schlüsselzuweisung B Bei Annahme eines gleichbleibenden Umlagesatzes wird von einem Anwachsen der Kreisumlage auf 40,4 Millionen (Vorjahr 37.680.000 €) ausgegangen. Dieser Anstieg ist auf eine positive Entwicklung der Umlagegrundlagen in allen drei Verbandsgemeinden zurückzuführen. Allerdings wird die Schlüsselzuweisung B im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich einen deutlichen Rückgang verzeichnen, nachdem im Jahr 2023 noch 27.968.031 € eingenommen wurden. Für das Jahr 2024 wird eine Schlüsselzuweisung B in Höhe von 23.068.795 € erwartet. Hauptbelastung liegt weiterhin im Sozial- und Jugendbereich Die Teilhaushalte der Bereiche Soziales, Jobcenter und Jugend, in denen ausschließlich Pflichtaufgaben wahrgenommen werden, haben mit Aufwendungen in Höhe von 98.177.306 € einen weiter gestiegenen Anteil von 68,5% an den Gesamtaufwendungen des Landkreises. Das Defizit liegt abzüglich der Erträge aus der Kreisumlage bei rund 4 Millionen Euro und stellt damit die Hauptbelastung des Haushaltes dar. Mit Aufwendungen von 19,4 Millionen Euro liegt ein weiterer Kostenschwerpunkt im Bereich Bauen, Schulen und ÖPNV. Investitionen in Höhe von 10,7 Millionen in 2024 vorgesehen Für das Haushaltsjahr 2024 sind insgesamt Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 10,7 Millionen Euro vorgesehen. Wobei mit einem Anstieg der Neuverschuldung im investiven Bereich von 4,5 Millionen Euro zu rechnen ist. Der Kreis plant größere Investitionen in verschiedenen Bereichen. Insgesamt werden rund 2,5 Millionen Euro in den Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz investiert. Dazu gehören die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen, der Neubau und die Sanierung von Gebäuden im Bereich des Rettungsdienstes sowie die Anschaffung von Sirenen. Im Bereich des Gebäudemanagements sind insgesamt 500.000 € für Flüchtlingsunterkünfte vorgesehen. Für alle kreiseigenen Schulen wurden Gelder für Sanierungsarbeiten und die Weiterentwicklung der Digitalisierung in den Haushalt eingestellt. Zusätzlich sind größere Maßnahmen vorgesehen, wie die Dachsanierung an der Realschule plus in Daun, Umbauarbeiten in der Eingangshalle des GSG Daun, Brandschutzmaßnahmen an der BBS Gerolstein und energetische Sanierungsmaßnahmen am Hubertus-Rader-Förderzentrum. Investitionskostenzuschüsse im Bereich der Kindertagesstätten belaufen sich auf 631.600 €. Für Straßenbaumaßnahmen an Kreisstraßen sind Investitionen in Höhe von 5,2 Millionen Euro vorgesehen. Ein nicht unerheblicher durchlaufender Posten ist die Förderung des Breitbandausbaus. Das Projekt wird ca. 120 Millionen Euro kosten. Davon übernimmt der Bund 50% und das Land RLP 40% der Kosten, die restlichen 10% sind von den Kommunen aufzubringen. Gesamtverschuldung des Landkreises liegt Ende 2023 bei 52,5 Millionen Euro Der Landkreis Vulkaneifel steht nach wie vor vor einem großen Schuldenberg: Die Gesamtverschuldung des Landkreises Vulkaneifel liegt zum Ende des Jahres 2023 bei 52,2 Millionen Euro. 25,2 Millionen Euro sind Liquiditätskredite, bei 26,9 Millionen Euro handelt es sich um Investitionskredite. Ende 2024 wird mit einer Gesamtverschuldung in Höhe von 60.223.174 € gerechnet. Der Haushalt 2024 kann im Ratsinformationssystem des Landkreises Vulkaneifel unter www.ratsinfo.vulkaneifel.de eingesehen werden.

SEITE 5 Leerungstermine für Restabfall über Weihnachten und Silvester Üblicherweise findet die Abholung von Abfällen immer an einem bestimmten Wochentag statt. Aufgrund der Feiertage verschieben sich die Termine für die Leerung der Restabfallbehälter wie folgt: • von Montag, 25.12. auf Samstag, 23.12., • von Dienstag, 26.12. auf Mittwoch, 27.12., • von Mittwoch, 27.12. auf Donnerstag, 28.12., • von Donnerstag, 28.12. auf Freitag, 29.12., • von Freitag, 29.12. auf Samstag, 30.12.. • von Montag, 01.01.2024 auf Dienstag, 02.01.2024, • von Dienstag, 02.01. auf Mittwoch, 03.01., • von Mittwoch, 03.01. auf Donnerstag, 04.01., • von Donnerstag, 04.01. auf Freitag, 05.01., • von Freitag, 05.01. auf Samstag, 06.01. Die Abholung von Gelben Säcken und Altpapier ist nicht von diesen Terminverschiebungen betroffen. E-Mail oder Push-Benachrichtigung: Lassen Sie sich an Ihre Abfuhrtermine erinnern Wer die A.R.T. App installiert hat, erhält automatisch eine Push-Benachrichtigung zur Erinnerung an seine Abfuhrtermine. Dabei werden die oben genannten Terminverschiebungen automatisch berücksichtigt. Unter www.art-trier.de/kalender bietet der Zweckverband A.R.T. außerdem die Möglichkeit, sich einen individuellen Jahreskalender mit den Abfuhrterminen auszudrucken oder eine E-Mail-Erinnerung zu abonnieren. Die Abfuhrdaten können auch in den persönlichen, elektronischen Kalender importiert werden. Ansprechpartner Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) www.art-trier.de Das Veterinäramt informiert: Trichinenuntersuchung der Wildschweine Öffnungszeiten des Trichinenlabors am Schlachthof Eifelfleisch GmbH in Gerolstein über Weihnachten und Neujahr: Montag, 18.12.2023: Trichinenuntersuchung zu den regulären Zeiten Mittwoch, 27.12.2023: Trichinenuntersuchung, Probeneingang bis 10:00 Uhr Dienstag, 02.01.2024: Trichinenuntersuchung, Probeneingang bis 10:00 Uhr Ab dem 08.01.2024 werden die Trichinenproben wie gewohnt am Montag und Mittwoch untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung rufen Sie bitte über unsere Internetseite ab. Wir bitten um Beachtung. Antrag auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Ausleihe) online verfügbar (Fristende: 15.03.2024) Die Kreisverwaltung Vulkaneifel bietet Ihnen ab dem 01.01.2024 die Möglichkeit, den Antrag auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) ganz bequem online zu stellen. Unter Berücksichtigung der Abgabefrist können Anträge auf diese Weise 7 Tage die Woche rund um die Uhr gestellt werden. Die Online-Anträge sind abrufbar über die Internetseite des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel.de (Suchbegriff: Schulbuchausleihe) oder direkt über folgenden Link: www.vulkaneifel.de/lmf-online Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08:0012:00 Uhr zur Verfügung: Tel.: 06592/933-396 schulbuchausleihe@vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Doicila, Aurel-Marian letzte bekannte Anschrift: Meisburger Str. 27, 54570 Densborn Datum des Schreibens: 11.12.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QB 362 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 13.12.2023 Im Auftrag gez. Elias

SEITE 6 Die Kreisverwaltung Vulkaneifel verkauft gegen Höchstgebot folgende Maschinen zur Abholung • 1x Weiler Drehmaschine Condor, Baujahr ca. 1983 • 1x Weiler Drehmaschine Condor inkl. digitaler Positionsanzeige, Baujahr ca. 1983 • 1x Weiler Drehmaschine LZ330, Baujahr ca. 1983 • 1x SAC FS430 Abrichthobelmaschine, Baujahr 1979 • 1x Schleifbock Greif groß DV30-1-1 • 1x Schleifblock Greif klein DV20-1-1 • 1x Tischbohrmaschine Flott TBZ 23 L mit Untergestell • 1x Säulenbohrmaschine, Alzmetall AX 3 S, Baujahr 1983 • 1x Säulenbohrmaschine, Alzmetall AX 3 S, Baujahr 1982 Zustand: funktionsfähig; nicht mehr den vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften entsprechend Bei Bedarf können die Maschinen in der Berufsbildenden Schule Vulkaneifel in Gerolstein angesehen werden. Zwecks Terminvereinbarung steht Herr Christoph Carls (Hausmeister), erreichbar von montags bis freitags von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0151/42480573, zur Verfügung. Ihre Angebote richten Sie bitte bis zum 22.12.2023 schriftlich an die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Schulen, Liegenschaften und ÖPNV, Herrn Philipp Leif, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gerne auch per e-Mail: philipp.leif@vulkaneifel.de. Die Maschinen werden ohne Gewährleistung sowie dem Ausschluss der Sachmängelhaftung zum privaten Gebrauch abgegeben. Kita „Pfiffikus“ als Natur- und Geopark-Kita offiziell zertifiziert Bei einer winterlichen Feierstunde wurde die Kita in Dockweiler nun als Natur- und Geopark-Kita offiziell zertifiziert. Im Sommer wurden gemeinsam mit allen Kitas der Verbandsgemeinde Daun Kooperationsabkommen geschlossen – als erste dieser sechs neuen Einrichtungen konnte Dockweiler nun in Rekordzeit von nur fünf Monaten zertifiziert werden! Dies ist dem Engagement der Kita-Leitung, Alina Schilz, und dem gesamten Team der Kita „Pfiffikus“ zu verdanken – gleichwohl den Kita-Kindern, die bei allen Veranstaltungen großen Spaß und Interesse zeigen. Besonderes Anliegen aller Beteiligten ist es, den Kindern die heimische Natur und deren Begebenheiten näher zu bringen. Die Kita „Pfiffikus“ legt einen Schwerpunkt auf das Thema Wald und angrenzende Wiese, da die Kita seit nun gut einem Jahr ein eigenes Stück Wald zur Verfügung gestellt bekommen hat. In den vergangenen Monaten fanden bereits zahlreiche Kooperationsprojekte mit den Referenten des Natur- und Geoparks statt. Diese Zusammenarbeit wird in den kommenden Jahren weiter fortgeführt und gemeinsam an dem Ziel gearbeitet, die Kinder in ihrer ganzheitlichen Entwicklung weiter zu fördern. Mit dem vertieften Verständnis für die Umwelt werden gleichzeitig auch die Grundlagen für ein nachhaltiges Leben und Handeln gelegt und Handlungskompetenzen gestärkt. Dies erfolgt im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung, die der Agenda 2030 der Vereinten Nationen folgt. Für 2024 sind bereits erste Termine geplant. Wir danken auch auf diesem Weg allen Beteiligten für ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit. Bei der Zertifizierung und Überreichung der Urkunde waren Ewald Drückes (Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Dreis-Brück), Frank Spieß (Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Betteldorf), Bürgermeister Thomas Scheppe, Kita-Leitung Alina Schilz, Achim Herf und Sabine Kummer (Natur- und Geopark Vulkaneifel), Ralf Schüller (Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Dockweiler), sowie Annett Härtel (Pädagogische Fachberatung, Verbandsgemeindeverwaltung Daun) vor Ort. © Verbandsgemeinde Daun, Lena Herzog

SEITE 7 Die vollständigen Stellenanzeigen finden Sie unter www.vulkaneifel.de DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL SUCHT SIE! 300 Mitarbeiter:innen - 1 Team! Gemeinsam für die Vulkaneifel *Der Mensch zählt, nicht das Geschlecht SOZIALARBEITER / SOZIALPÄDAGOGE* im Bereich ASD Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hat aktuell folgende Stellen zu besetzen: Auch Quereinstieg möglich! SOZIALARBEITER BZW. SOZIALPÄDAGOGE * im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung VERWALTUNGSMITARBEITER MIT UKRAINISCHEN SPRACHKENNTNISSEN* im kommunalen JobCenter SOZIALARBEITER / SOZIALPÄDAGOGE * für den Fachbereich Amtsvormundschaften und Pflegschaften

SEITE 8 Landkreis Vulkaneifel startet mit der Erstellung eines Kreisentwicklungskonzepts und Zukunfts-Check Dorf 72 Ortsgemeinden erstellen ihr eigenes Dorferneuerungskonzept Der Landkreis Vulkaneifel konnte am 1. Dezember mit der Erarbeitung eines Kreisentwicklungskonzepts und dem ZukunftsCheck Dorf starten. Mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz wird einerseits mit dem Kreisentwicklungskonzept ein Gesamtkonzept für den Landkreis erarbeitet, das mit der Entwicklung von Strategien und Handlungszielen die Weichen für die Zukunft stellen und als Grundlage zur Entwicklung, Orientierung und Gestaltung künftiger Entscheidungen dienen soll. Zum anderen fällt der Startschuss für die am Zukunfts-Check Dorf interessierten Gemeinden. Für die Umsetzung des Gesamtprojektes ist ein Zeitraum von drei Jahren vorgesehen. Kreisentwicklungskonzept des Landkreises Vulkaneifel Ziel des Kreisentwicklungskonzepts für den Landkreis Vulkaneifel ist die Erarbeitung eines querschnittsorientierten Entwicklungs-, Orientierungs- und Handlungsrahmens für eine zukunftsfähige Kommunalentwicklung. Hierbei gilt es vor allem, den künftigen Veränderungsprozessen positiv gegenüber zu treten und trotz aller Erschwernisse, Entwicklungschancen konsequent zu nutzen. Neben den strukturellen Herausforderungen erfordert eine Vielfalt gesellschaftlicher und fachspezifischer Entwicklungen neue Antworten zur Anpassung beziehungsweise Sicherstellung der Daseinsvorsorge. Vor dem Hintergrund sich verändernder Rahmenbedingungen und als Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung wird der Landkreis Vulkaneifel in einem aus mehreren Phasen bestehenden Prozess ein ganzheitliches integriertes Kreisentwicklungs- und Strategiekonzept erarbeiten. Damit ein wirksames strategisches Konzept entwickelt werden kann, bedarf es einer möglichst umfassenden und breiten Informationsgrundlage. Neben einer rein faktenbasierenden Analyse unter Einbindung der bisherigen Teilkonzepte sollen auch die weichen Faktoren, emotionale Momente wie Lebensqualität und Zufriedenheit erhoben werden. Die Ermittlung der Chancen/Risiken und Herausforderungen/Ressourcen bildet die Basis für die Erschließung von Schlüsselfaktoren, die für das Erreichen bestimmter Ziele wichtig sind. Dies erleichtert das Verständnis, die Darstellung und die Diskussion über landkreisspezifische Charakteristika. Es sollen Leitbilder, Handlungsfelder und -ziele, aber auch konkrete Handlungsempfehlungen sowie Maßnahmen unter breiter Beteiligung und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger und lokaler Akteure erarbeitet werden. Mit dem Kreisentwicklungskonzept soll eine langfristige Entwicklungsdynamik hervorgerufen und der Landkreis Vulkaneifel dazu befähigt werden, sich langfristig selbst weiter zu entwickeln und als Standort zu positionieren, um auch bei besonderen Herausforderungen robust und krisenfest zu sein. Zukunfts-Check Dorf Zwei Drittel – 72 der 109 Ortsgemeinden in den drei Verbandsgemeinden des Landkreises Vulkaneifel – haben sich dazu entschlossen, im Rahmen des ZukunftsCheck Dorf ein Dorferneuerungskonzept oder dessen Fortschreibung zu erarbeiten. Überalterung der Bevölkerung, fehlender ÖPNV sowie die Schließung von Nahversorgungs- und Infrastruktureinrichtungen sind nur einige Beispiele für drängende Handlungsbedarfe und Herausforderungen in vielen Gemeinden, die sich in Folge des demografischen Wandels ergeben. Durch den Zukunfts-Check Dorf soll den teilnehmenden Gemeinden die Chance eröffnet werden, anhand aktueller Erkenntnisse in sozialen, infrastrukturellen, wirtschaftlichen und baulichen Belangen eine zukunftsfähige Strategie mit Maßnahmenansätzen zu entwickeln. Durch die breite Bürgerbeteiligung soll ein Bewusstsein für das eigene Dorf geschaffen beziehungsweise geschärft werden, um so Chancen und Herausforderungen der weiteren Entwicklung zu erkennen. Ziele des Zukunfts-Check Dorf sollen unter anderem der Erhalt der Dörfer als attraktiver Lebens- und Sozialraum und der Erhalt und Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements sein. Das Erkennen von Chancen und Herausforderungen sowie die Möglichkeit der Einwohnerinnen und Einwohner aktiv mitzuwirken und gemeinsam Ideen und Strategien für die Zukunft zu entwickeln sind ebenfalls Ziele des Projektes. Diese münden dann in der Erstellung beziehungsweise Fortschreibung eines Dorfentwicklungskonzepts. Gleichzeitig werden die Gemeinden befähigt, dieses Konzept zukünftig eigenständig fortzuschreiben. Bei der Durchführung vom Zukunfts-Check Dorf werden die einzelnen Gemeinden von einem Projektleiter und einer Projektmanagerin begleitet und unterstützt. Sie werden den teilnehmenden Gemeinden und Akteuren vom Start über die Entwicklung bis hin zum fertigen Konzept zur Seite stehen. Ansprechpartner Die Erstellung des Kreisentwicklungskonzeptes und die Durchführung des Zukunfts-Check Dorf sind bei der Abteilung Struktur- und Kreisentwicklung des Landkreises Vulkaneifel angesiedelt. Folgende Ansprechpartner stehen bei Fragen gerne zur Verfügung: Kreisentwicklungskonzept des Landkreises Vulkaneifel Christine Schmidt Kreisentwicklerin Tel.: 06592/933-574 christine.schmidt@vulkaneifel.de Zukunfts-Check Dorf Markus Kowall Dorferneuerungsbeauftragter, Projektleiter Tel.: 06592/933-578 markus.kowall@vulkaneifel.de Eva Esch Projektmanagerin Tel.: 06592/933-57 eva.esch@vulkaneifel.de

SEITE 9 Landkreis Vulkaneifel startet mit neuer Kreisentwicklerin den Zukunfts-Check Dorf für den Landkreis Vulkaneifel Eva Esch ist seit Dezember 2023 neue Kreisentwicklerin des Kreises Vulkaneifel in der Abteilung Struktur- und Kreisentwicklung. Mit ihr startet ab Januar 2024 das Projekt „Zukunfts-Check Dorf“ in den Gemeinden des Landkreises Vulkaneifel. Damit eröffnet sich für alle teilnehmenden Gemeinden die Chance in einem aktualisierten Verfahren wieder und für einzelne Gemeinden auch erstmalig in den Dorfentwicklungsprozess einzusteigen. Wie wohl fühlen sich die Menschen in der Vulkaneifel? Wie können die Bewohner Einfluss auf die Entwicklung ihrer Heimatdörfer nehmen? Überalterung der Bevölkerung, soziale Vereinsamung, geschwächte generationsübergreifende Vereinsstrukturen, verwahrloste Gebäudeleerstände sowie fehlende Nahversorgungs- und Infrastruktureinrichtungen sind nur einige Beispiele für drängende Handlungsbedarfe und Herausforderungen in vielen Gemeinden. Auch wenn nicht alle Schreckensszenarien wie prognostiziert eingetroffen sind – die Folgen des demographischen Wandels sind in vielen Bereichen spürbar geworden. Hier setzt das vom Ministerium des Innern und für Sport geförderte Projekt „Zukunfts-Check Dorf“ an. Mit Unterstützung der Kreisverwaltung eröffnet dieses Projekt den Gemeinden die Chance, anhand aktueller Erkenntnisse in sozialen, infrastrukturellen, wirtschaftlichen und baulichen Belangen eine zukunftsfähige Strategie mit Maßnahmenansätzen zu entwickeln. Sie ist die neue Kreisentwicklerin im Vulkaneifelkreis und möchte unsere Dörfer zukunftsfähig aufstellen und als attraktive Wohn-, Lebens- und Arbeitsstandorte erhalten: Eva Esch. Kreisfeuerwehrverband Vulkaneifel e.V Altersabteilung zum Bunten Nachmittag im Rondell der Stadt Gerolstein am Sonntag, 21. Januar 2024 um 14.00 Uhr Zum „Bunten Nachmittag“ der Altersabteilung möchten wir Sie mit Ihrer Begleitung herzlich einladen. Zur Finanzierung der Kosten wird ein Beitrag (Eintritt) in Höhe von 8,00 € erhoben. Anmeldungen für die Teilnahme an der Veranstaltung bitte bis Mittwoch 10.Januar 2024 schriftlich oder telefonisch nur an den Fachgebietsleiter der Altersabteilung im KFV: Peter Weyhofen Auf dem Gässchen 2 54576 Hillesheim Tel.: 06593 - 8306 Einlass ab 12.30 Uhr

SEITE 10 Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG AZ: 6-5610 – WKA-2 WKA Reuth Repoweringverfahren Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abt. Bauen,54550 Daun Gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit Folgendes bekannt gegeben: Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren für zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Reuth Bekanntgabe gemäß § 5 UVPG der Nichterforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach erfolgter allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls Die JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, hat am 09.03.2023, Ergänzung/Änderung der Antragsunterlagen vom 21.06.2023 wegen wesentlicher Änderung des WEA-Typs, Verringerung der Bauwerkspitze der WEA, Änderung der Zuwegung und Änderung der Genehmigungsplanung zur erteilten Genehmigung von 01.08.2022 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Reuth, Flur: 5, Flurstück: 19, gestellt. Dabei handelt es sich um den Anlagentyp E-160 EP5 E3 mit einer Nennleistung von 5,56 MW, einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m. Es sollen 6 der 9 bestehenden Anlagen des Typs GE 1,5 s mit einer Nabenhöhe von 80 m und einem Rotordurchmesser von 70,5 m (Gesamthöhe 115,25 m) zurückgebaut werden. Für das Vorhaben besteht gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG zum UVPG die Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls, weil eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windenergieanlagen beantragt worden ist, welche zu drei bestehenden Windenergieanlagen hinzugebaut werden und es sich somit um ein Änderungsverfahren handelt. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel entscheidet über die Genehmigung des Vorhabens. Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gibt die zuständige Behörde der Öffentlichkeit bekannt. Dabei gibt sie die wesentlichen Gründe für das Bestehen oder Nichtbestehen der UVP-Pflicht unter Hinweis auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 zum UVPG an. Gelangt die Behörde zu dem Ergebnis, dass keine UVP-Pflicht besteht, geht sie auch darauf ein, welche Merkmale des Vorhabens oder des Standorts oder welche Vorkehrungen für diese Einschätzung maßgebend sind (§ 5 Abs. 2 Sätze 1-3 UVPG). Die Kreisverwaltung Vulkaneifel kommt zu dem Ergebnis, dass keine UVP-Pflicht besteht, da das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dies ergibt sich aus den folgenden Erwägungen: Das geplante Repowering – Ersetzen von sechs bestehenden Windenergieanlagen (WEA) durch zwei neue, moderne WEA am Standort Reuth (Verbandsgemeinde Gerolstein) erfordert eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend der Umweltverträglichkeitsprüfung. Bei den geplanten WEA handelt es sich um Anlagen des Typs E-160 EP5 E3-5,56 MW der Firma Enercon mit einer Nabenhöhe von 166,6 m und einem Rotordurchmesser von 160 m (Gesamthöhe: 246,60 m). In der vorliegenden Konstellation nach Umsetzung und Rückbau - 2 neue WEA, 3 bestehende WEA - beschränkt sich die Windfarm gemäß UVPG auf die zunächst zwei geplanten Anlagen und die drei bestehenden Anlagen. Die geplante Errichtung und Betrieb der Windenergieanlagen stellen in Verbindung mit den gemeinsam zu berücksichtigenden Anlagen ein Vorhaben gemäß § 10 Abs. 3 i. V. m. Anlage 1 Nr. 1.6.3. UVPG (Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern mit 3 bis weniger als 6 Windkraftanlagen) dar. Es handelt sich um ein Änderungsvorhaben für das gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich ist. Somit ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. In der allgemeinen Vorprüfung wird zunächst geprüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Für die im Untersuchungsraum vorhandenen Schutzkriterien sind nach überschlägiger Prüfung keine besonderen örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf das geplante Vorhaben vorhanden. Durch die geplante Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen sind somit, auch unter Berücksichtigung möglicher zusammenwirkender Auswirkungen mit anderen bestehenden Windenergieanlagen, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG ausgeschlossen. Der UVPG-Vermerk kann bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Untere Immissionsschutzbehörde, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, eingesehen werden und ist im zentralen UVP-Portal Rheinland-Pfalz bekanntgemacht. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht somit aus Sicht der Genehmigungsbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel nicht. Die Feststellung über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Daun, den 11.12.2023 Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Bauen Untere Immissionsschutzbehörde Mainzer Straße 25, 54550 Daun Im Auftrag: Mario Wellenberg (Abteilungsleiter)

SEITE 11 vom 23.12.2023 bis 12.01.2024 Natur erlebnis tipps Sa. 23.12.2023 um 13:00 Uhr • Dauer ca. 3½h Ein fantastischer Ausblick in ein Dorf im Maar – Einblick in seine Entstehung und die Erdgeschichte. Geschaffen wurde das Meerfelder Maar vor rund 80.000 Jahren durch eine gewaltige Wasserdampfexplosion. Der ca. 25 ha große See ist 18 Meter tief. Große Stauden der geschützten weißen Seerose säumen das Ufer. Haubentaucher haben hier eines ihrer seltenen Refugien. Nach dem Gang zu des Gästeführers Lieblingsplatz führt die Wanderung hinauf zum Landesblick (516m). Mit einer fantastischen Aussicht auf die Mosenberggruppe geht es Richtung Deudesfeld mit Blick auf den Tephraauswurf des Meerfelder Maares. Nach vielen Aussichten über die Vulkaneifellandschaft führt die Tour wieder hinab nach Meerfeld. Preis: pro Pers. 5 € Treffpunkt: 54531 Meerfeld, Parkplatz am Sportplatz Info/Anmeldung erforderlich: Karl Weiler, Tel: 06572 624, Mobil: 0175 2235240, E-Mail: karl-weiler@t-online.de So. 24.12., Mi. 27.12. und am So. 31.12.2023 Mi. 03.01., So. 07.01. und am Mi. 10.01.2024 jeweils um 11:00 Uhr • Dauer ca. 4½h „Die Munterley – mehr als nur Fels...!“ »Leben am Lot«: Lebensraum Dolomitgestein, Pflanzen- und Tiergesellschaften in der Steilwand. »Die Dolomiten«: Nicht nur in Tirol... aber warum auch hier in der Eifel? Hubi Hummel ging dieser Frage nach. »Hoch hinaus mit Blick hinunter«: Zu den schönsten Aussichtspunkten rund um das MunterleyPlateau. »Wo die Erde versinkt«: Was ist eine Doline? Entstehung der Munterleyer Dolinen an weltweiten Beispielen. »Wunschkreuz im Walde«: Gerolsteiner Brauchtum erleben. »Wohnen im Riff«: Das Buchenloch. »Wo einst Steine hagelten«: Am Rande der Hagelskaul, dem ältesten Vulkan auf der Ley. »Heißgeliebter Lebensraum«: Vulkankrater Papenkaul. »Caiva Dea, Tempel der Matronen«: Besuch der gallo-römischen Tempelruinen auf der Ley. (Optional) »Besonderes Highlight«: Die Führung ist durchgängig in poetischen Versen gehalten. Wegstrecke ca. 5 km. Trittsicherheit und festes Schuhwerk erforderlich. Preis: ab 16 J. 10 €, Familien: 2 Erw. + 1 Kind (ab 10 J.) 20 €, jedes weitere Kind 3 €, Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: 54568 Gerolstein, Unter den Dolomiten, am Handweiser gegenüber Haus Nr. 10 (siehe: www.hubihummel.com) Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt - »Hubi Hummel«, Tel: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, Email: Hubihummel@gmx.de Sa. 23.12., Sa. 30.12.2023 und am Sa. 06.01.2024 jeweils um 20:00 Uhr • Dauer ca. 4h – nur bei wolkenfreiem Himmel Öffentliche Beobachtungen Sie haben die Möglichkeit mit unseren Teleskopen die Wunder der Sternenwelt anzuschauen und Fragen, die Sie beschäftigen, von unseren Sternführern erörtern zu lassen. Preis: Erw. 5 €, Kinder 2,50 € Treffpunkt: 54552 Schalkenmehren, Observatorium Hoher List Info/Anmeldung erforderlich: E-Mail: kontakt@hoher-list.de Mi. 27.12.2023 um 13:00 Uhr • Dauer ca. 2h Der Ernstberg „beeindruckend und verzaubernd“ Genießen Sie die einmalige Atmosphäre auf dem höchsten Vulkan der Westeifel mit fast 700 Metern Höhe. Auf dem Vulkangipfel Pfad geht es vorbei an schroffen Basalt und Lavafelsen, durch einen weitgehend naturbelassenen Wald mit mächtigen alten Buchen in märchenhafter Atmosphäre. Fast am Gipfel angekommen lauschen Sie in einer beeindruckenden Lavagrotte der Sage vom „Kleintheischen“, einem Arbeiter, der vor langer Zeit nicht mehr aus einer Höhle heimkehrte. Anschließend gehen wir über den Gipfel des Schichtvulkans und weiter zum „Eifelblick“. Besonders für Familien geeignet. Preis: Familien 20 €, Gruppen 50 € Treffpunkt: 54550 Hinterweiler, Schutzhütte am Ernstberg, an der L 421 zwischen Hinterweiler und Waldkönigen Info/Anmeldung erforderlich: Arno Jakob Kauth, Tel: 06592 98 46 69, Mobil: 0176 99 24 27 22, E-Mail: KauthArno62@gmx.de, min. 10 - max. 20 Pers. Mi. 27.12.2023 und am Di. 02.01.2024 jeweils um 15:00 Uhr • Dauer ca. 1¼h Original Eifeler Lava-Kerze selber gießen Ein Erlebnis für Groß und Klein in der Kerzenmanufaktur Moll Unter Anleitung von Wachsziehermeister Michael Moll werden Sie Ihre ganz persönliche Lavasteinkerze selber anfertigen. Diese „Original Eifeler Lavakerze“ wird mit heimischen Materialen aus der Vulkaneifel hergestellt. Das Brodeln und Zischen der heißen Lava, nebeliger Qualm, fast wie bei einem echten Vulkanausbuch! Das Gießen der Lavatöpfchen hat seine ganz eigene Faszination. Dazu kommt die Füllung aus duftendem Bienenwachs, die jeder Teilnehmer in seine eigene Kerze einfüllt. Nebenbei erfahren Sie allerlei Wissenswertes und Amüsantes über die Geschichte des Wachslichtes und die Tradition dieses alten Handwerkes. Preis: Workshop pro Pers. 5 €, zzgl. je Kerze 7,50 € Treffpunkt: 54531 Manderscheid, Kerzen- und Wachsmanufaktur Moll, Kurfürstenstr. 39 Info/Anmeldung erforderlich: Tel. 06572 2180, E-Mail: mail@kerzenmoll.de , min. 6 Pers. Do. 28.12.2023 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 6½h Vom Maar zum Bergkratersee Wir wandern vom Parkplatz am Sportplatz in Meerfeld hoch zum Mosenberg. Nach einem kurzen Stopp am Hinkelsmaar geht’s zum einzigen Bergkratersee nördlich der Alpen, dem Windsborn. Bei der Runde um den See gehe ich näher auf Fauna und Flora dieses einzigartigen Gewässers ein. Nach einer kurzen Fotorast am Gipfelkreuz geht’s weiter zur Gipfelhütte auf 517 Meter oder gleich hinab zum Vulkanerlebnispark mit einem Outdoor-Klassenzimmer. Nach der Rast geht’s den Horngraben hinunter zur Wolfsschlucht. Sie hat mit ihrem Schluchtwald aus Berg- und Spitzahorn und den seltenen Bergulmen oder dem dornigen Schildfarn viele Besonderheiten zu bieten, so auch die Basaltsäulen. Über die Germanenbrücke führt uns der Weg immer an der Kleinen Kyll entlang über die Heidsmühle zurück nach Meerfeld. Wanderstrecke ca. 16 km. Bitte an festes Schuhwerk und Rucksackverpflegung denken. Preis: pro Pers. 7 € Treffpunkt: 54531 Meerfeld, Parkplatz am Sportplatz Info/Anmeldung erforderlich: Karl Weiler, Tel: 06572 6240, Mobil: 0175 2235240, E-Mail: karl-weiler@t-online.de Zum Jahresende wünscht das Team des Naturparks und UNESCO Global Geoparks Vulkaneifel eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start in das neue Jahr 2024! Wir bedanken uns herzlich bei unseren Partnern, Freunden und Förderern für die stetige Zusammenarbeit, die Wertschätzung und Unterstützung und freuen uns schon auf die Fortführung der Projekte im neuen Jahr. Zwischen Weihnachten und Silvester bleibt die Geschäftsstelle geschlossen. Ab dem 02.01.2024 wieder erreichbar. Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de

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