2024-KW03

Klaus Berns ist neuer Fischereiberater des Landkreises Vulkaneifel Bernd Pantenburg und Günter Balling als Vertreter der Fischereiorganisationen im Prüfungsausschuss ernannt Neuer Fischereiberater und damit auch Vorsitzender des Fischerprüfungsausschusses des Landkreises Vulkaneifel ist Klaus Berns aus Trittscheid. Sein Stellvertreter bleibt der bereits amtierende Thomas Radermacher aus Gunderath. Als Vertreter der Fischereiorganisationen im Prüfungsausschuss für die staatliche Fischerprüfung wurde Bernd Pantenburg aus Schalkenmehren ernannt. Zum Stellvertreter wurde Günter Balling aus Darscheid berufen. Wer fischen oder angeln möchte, der benötigt einen Fischereischein. Die Prüfung wird durch die „Untere Fischereibehörde“ abgenommen. Dazu bedient sich der Landkreis Vulkaneifel einer Fischerprüfungskommission und des Fischereiberaters, der gleichzeitig Vorsitzender der Fischerprüfungskommission ist. Der Fischereiberater nimmt eine für die Fischereibehörde wichtige Funktion wahr. Er wird vor wesentlichen fischereifachlichen Entscheidungen der Fischereibehörden angehört, insbesondere vor dem Abschluss von Fischereipachtverträgen und zum Beispiel auch vor anstehenden Gewässerausbaumaßnahmen. Sein Sachverstand ist auch gefragt, wenn es um die Erhaltung des heimischen Fischbestandes geht. Der neue Fischereiberater Klaus Berns kann dabei auf einen großen und langjährigen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Er ist Gründungsmitglied des Angelvereins Trittscheid und seit dessen Gründung im Jahr 1974 Geschäftsführer des Vereins. Seit über 15 Jahren ist er Mitglied im Prüfungsausschuss. Seit 1992 Geschäftsführer im Kreisfischereiverein. Ebenfalls seit 1992 stellt er den Fischbesatz der Bäche nach Absprache mit den Verbandsgemeinden im Landkreis Vulkaneifel zusammen. Sein Stellvertreter bleibt der bereits amtierende Thomas Radermacher. Als Vertreter der Fischereiorganisationen im Prüfungsausschuss für die staatliche Fischereiprüfung wurde Bernd Pantenburg aus Darscheid berufen. Er folgt auf Reinhard Gier, der sein Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt hatte. Zum Stellvertreter wurde Günter Balling aus Darscheid ernannt. Landrätin Julia Gieseking verpflichtete Klaus Berns zum neuen Fischereiberater sowie Bernd Pantenburg und Günter Balling zu neuen Mitgliedern des Prüfungsausschusses und bedankte sich für das Engagement und die Bereitschaft diese für den Landkreis wichtigen Ehrenämter zu übernehmen. Gemeinsam mit Abteilungsleiter Günter Willems (rechts) und Sachbearbeiter Christian Kläs (links) überreichte Landrätin Julia Gieseking die Ernennungsurkunden an Klaus Berns (Mitte.), Günter Balling (2.v.l.) und Bernd Pantenburg (2.v.r.). Der stellvertretende Fischereiberater Thomas Rademacher fehlt auf dem Foto. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel

SEITE 2 Initiative „Gründen auf dem Land“ stellt neues Jahresprogramm vor – vielfältige Beratungs- und Informationsangebote für Gründerinnen und Gründer im Jahr 2024 ExistenzgründerInnen in der Region können im Jahr 2024 aus mehr als 20 Einzelveranstaltungen wählen, bei denen ihnen vielfältige Informationen und Beratung rund um die Selbstständigkeit vermittelt werden. Damit die Suche nach dem richtigen Berater für Gründerinnen und Gründer nicht zum Hindernislauf wird, findet auch in diesem Jahr mehrmals ein GründungsBeratungsParcours in der Region statt. Im Rahmen dieser Beratungstage besteht für die ExistenzgründerInnen die Möglichkeit, ein individuelles Feedback zu ihrem Gründungsvorhaben einzuholen. Dabei stehen jeweils verschiedene Experten, wie bspw. die Existenzgründungsberater der Wirtschaftsförderungen und Wirtschaftskammern, Steuerberater, Unternehmensberater oder auch Marketingexperten zur Verfügung. Die Teilnahme ist kostenfrei – aber sicherlich nicht umsonst. Ebenso unter dem Dach von „Gründen auf dem Land“ wird am 4. März 2024 ein Vortrag zum Thema „Selbstständige in der Rentenversicherung“ angeboten. Der Vortrag findet in Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun statt und Beginn ist um 18.00 Uhr. Beim ThemenTreff am 6. Juni steht ein Expertenvortrag zum Thema „Cybersicherheit“ im Mittelpunkt. Hier können sich ExistenzgründerInnen und (Jung) UnternehmerInnen Informationen zu unternehmensrelevanten Fragen einholen sowie beim anschließenden Netzwerken Kontakte knüpfen. Längst zu einem festen Bestandteil des Veranstaltungsprogramms der Initiative „Gründen auf dem Land“ sind die IHK- und HWK-Infoabende geworden. Bei dieser Veranstaltung werden – in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern Koblenz und Trier und der Handwerkskammer Trier – die wesentlichen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit erläutert, von der Entwicklung eines Businessplans bis hin zum Unternehmensstart. Im Rahmen der bundesweiten „Gründerwoche Deutschland“ werden für alle Interessierten die GründungsAktionstage am 22.11. und 23.11.2024 angeboten. Neben einem GründungsBeratungsParcours werden Experten-Vorträge und Praxis-Workshops stattfinden. Die Veranstaltungen werden mit freundlicher Unterstützung der Sparkassen sowie der Volks- und Raiffeisenbanken in den Landkreisen Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell durchgeführt. Die erste Veranstaltung 2024 im Rahmen von „Gründen auf dem Land“ ist der IHK-Informationsabend im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Dieser findet online statt. Nähere Informationen dazu sowie die weiteren Termine finden Sie auf der Homepage unter www.gruenderland-vulkaneifel.de . Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun, Christina Kirst Tel.: 06592 / 933-200, Email: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Wirtschaftsförderung, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich Matthias Denis, Tel.: 06571/14-2494, EMail: matthias.denis@bernkastel-wittlich. de Kreiswerke Cochem Zell, Eigenbetrieb Wirtschaft und Innovation Endertplatz 2, 56812 Cochem Falko Fischer, Tel.: 02671/61-888, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@cochemzell.de Am A Josef Vietoris war seit 2004 engagiertes Mitglied im Kreistag und brachte sich darüber hinaus seit 2014 auch im Kreisausschuss ein. Von 2003-2019 wirkte er ebenfalls im „Werkausschuss Abfallwirtschaft“ mit und war zudem seit 2014 Mitglied der „Verbandsversammlung des Zweckverbandes A.R.T.“. Auch in seinem Heimatort Gönnersdorf und in der Verbandsgemeinde Gerolstein brachte er sich in verschiedenen Gremien und Ausschüssen ein. In seinen Funktionen erwies er sich als sachkundiger Vertreter der Interessen des Landkreises und seiner Bevölkerung. Wir danken ihm für sein beispielhaftes ehrenamtliches Engagement, sein Wirken in unserem Landkreis und werden sein Vermächtnis in Ehren bewahren. Unser aufrichtiges Beileid gilt in dieser schweren Zeit seinen Angehörigen. NACHRUF DER LANDKREIS VULKANEIFEL NIMMT IN TRAUER ABSCHIED VON KREISTAGSMITGLIED DES LANDKREISES VULKANEIFEL HERRN JOSEF VIETORIS Kreisverwaltung Vulkaneifel Julia Gieseking, Landrätin

SEITE 3 Neuaufstellung der Musikschule Landkreis Vulkaneifel Claudia Scheiner hat Leitung im Dezember übernommen Die Musikschule Landkreis Vulkaneifel e.V. hat eine neue Leitung. Claudia Scheiner aus Daun hat die Position am 15.12.2023 übernommen. Die 37-jährige gebürtige Daunerin hat sich nach ihrem Studium an den Musikhochschulen Köln und Saarbrücken als Sängerin einen Namen gemacht und ist auch in der Musikschule ein schon bekanntes Gesicht: Seit 2012 ist sie hier als Gesangslehrerin, seit 2019 darüber hinaus als Chorleiterin tätig. Sie bringt viel Motivation und eigene Ideen für ihre neue Rolle als Leiterin mit und ergänzt den im Oktober letzten Jahres gewählten Vorstand. Unter Vorsitz von Landrätin Julia Gieseking bilden der erste Kreisbeigeordnete Alois Manstein (als stellvertretender Vorsitzender) und die weiteren Kreisbeigeordneten Christoph Bröhl und Frank Baumhardt den Vorstand. Als Beisitzer und langjähriges Vorstandsmitglied erneut in den Vorstand gewählt wurde Dietmar Pitzen. Geschäftsführer des Vereins ist Dieter Schmitz, Büroleiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel. Hintergrundinformationen Die Musikschule des Landkreises Vulkaneifel war bis 1996 kreiseigen. Durch einen damaligen Kreistagsbeschluss wurde – wie damals bei Kultureinrichtungen übliche Praxis – die Trägerschaft auf den neu gegründeten Verein „Musikschule Landkreis Daun, heute Vulkaneifel e.V.“ übertragen. Gleichzeitig wurde ein Vertrag zur jährlichen finanziellen Unterstützung der Musikschule Landkreis Vulkaneifel e.V. geschlossen. Der Landkreis Vulkaneifel ist seit jeher der Hauptfinanzier der Musikschule des Landkreises Vulkaneifel. Nachdem eine Arbeitsgruppe rund um Christoph Bröhl die Verträge und Regularien, die noch aus en 90er Jahren stammten, auf die aktuellen Richtlinien öffentlicher Musikschulen angepasst hat, hat der Kreistag sich im Dezember 2022 für einen Änderungsvertrag ausgesprochen. Inhalt dieses Vertrages ist u.a. dass die Kreiszuwendung sich zukünftig vielmehr an die Landesförderung der öffentlichen Musikschule orientieren soll. Der Änderungsvertrag sieht eine jährliche Kreiszuwendung (Höchstbetrag) von dann 125.000 € sowie eine moderate jährlich fortzuschreibende Anpassung von 2,5 % vor. Lt. Kreistagsbeschluss soll der Vertrag dann in Kraft treten, wenn die kommunale Ausrichtung der Musikschule mit einem Vorstand, der mehrheitlich aus Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises besteht, umgesetzt wurde. Die Mitgliederversammlung hat die Umsetzung der Beschlüsse mit der Wahl des neuen Vorstands im letzten Jahr erfolgreich umgesetzt. Der neue Vorstand wurde durch die Neueinstellung von Claudia Scheiner als Leitung der Musikschule nun vervollständigt. Landrätin Julia Gieseking wünscfht Claudia Scheiner viel Erfolg bei ihrer neuen Aufgabe als Leiterin der Musikschule Landkreis Vulkaneifel Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel Sprechtag der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und Beauftragten für die Landespolizei, Barbara Schleicher-Rothmund, in der Kreisverwaltung Vulkaneifel (Mainz) Die nächste Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Vulkaneifel ihre Anliegen und Probleme mit Barbara Schleicher-Rothmund persönlich zu besprechen, besteht am Dienstag, 6. Februar 2024, in der Kreisverwaltung Vulkaneifel. Anmeldungen nimmt das Büro der Bürgerbeauftragten, Telefon 06131/2899999, (Frau Schüttler) bis zum 23.01.2024 entgegen. Als Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz steht die Bürgerbeauftragte Ihnen mit ihrem Team zur Verfügung, um Sie im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen. Ihr Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, wenn Sie Probleme mit einer Behörde haben. Als Beauftragte für die Landespolizei ist sie Ansprechpartnerin für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit der Polizei des Landes RheinlandPfalz haben. Ebenso können Polizeibeamtinnen und -beamte sich mit Eingaben im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit direkt und ohne Einhaltung des Dienstwegs an sie wenden. Gerne können Sie sich auch schriftlich / telefonisch an Barbara Schleicher-Rothmund wenden: Kaiserstr. 32, 55116 Mainz Telefon: 06131/28999-0 Fax: 06131/2899989 E-Mail: poststelle@diebuergerbeauftragte.rlp.de Die aktuellen Termine von weiteren Sprechtagen finden Sie im Videotext, Tafel 725, im SWR Fernsehen. Weitere Informationen über die Arbeit der Bürgerbeauftragten sowie das Online-Formular finden Sie im Internet unter: www.diebuergerbeauftragte.rlp.de

SEITE 4 Jugendschutz auch an Karneval beachten Wir alle lieben die ausgelassene Stimmung des Karnevals, aber es ist wichtig, sicherzustellen, dass unsere Jugendlichen geschützt sind. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass sie die festliche Atmosphäre genießen können, ohne Gefahr ausgesetzt zu sein. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel möchte daher alle Veranstalter und „Jecken“ darauf hinweisen, dass die jugendschutzrechtlichen Vorschriften trotz des bunten Karnevalstreibens selbstverständlich nicht außer Kraft gesetzt sind. Ganz im Gegenteil, speziell im Karneval kommt dem Thema Kinder- und Jugendschutz besondere Bedeutung zu. Das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen darf jedoch nicht nur den Jugendämtern, Ordnungsbehörden und der Polizei überlassen bleiben, sondern sollte allen Erwachsenen am Herzen liegen. Veranstalter müssen bei der Planung und Durchführung von karnevalistischen Veranstaltungen den Kinder- und Jugendschutz berücksichtigen. Entsprechende Informationsmaterialien werden in der Regel im Rahmen des ordnungsbehördlichen Genehmigungsverfahrens durch die Verbandsgemeindeverwaltungen ausgehändigt. Auch den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Umzügen – sei es als Wagen- oder Fußgruppe – sollte bewusst sein, dass sie die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten haben. Dies gilt insbesondere bei der Abgabe von alkoholischen Getränken. Speziell Liköre und Schnäpse dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Weiterhin müssen Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Verantwortung wahrnehmen und sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein. Es gibt viele geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass Minderjährige sich und andere durch nicht erlaubten oder übermäßigen Alkoholkonsum gefährden. Schließlich stehen auch Kinder und Jugendliche in ihrem eigenen Interesse in der Pflicht, verantwortungsvoll mit dem Thema umzugehen. Denn es gibt vielfältige Gefahren, die mit dem Konsum von Alkohol (insbesondere Liköre und Schnäpse, aber auch Bier und Wein) durch Kinder und Jugendliche verbunden sind. Aus jugendlicher Sicht mag es vielleicht „hip“ und „cool“ sein, seine Trinkfestigkeit unter Beweis zu stellen. Spätestens dann, wenn ein potenzieller Arbeitgeber bei einer Internetrecherche auf unschöne Bilder des volltrunkenen Bewerbers oder der volltrunkenen Bewerberin stößt, kann der vermeintliche Spaß jedoch bitter enden. Das Jugendamt appelliert daher an alle Beteiligten, maßvoll und verantwortungsbewusst mit dem Thema „Alkohol und Karneval“ umzugehen und die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere relevant, dass • Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (z. B. „After-Zug-Party“) ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht gestattet ist, • Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, • andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben werden noch ihnen der Verzehr gestattet werden darf. • Tabakwaren in der Öffentlichkeit an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch ihnen das Rauchen gestattet werden darf. Zuwiderhandlungen gegen das Jugendschutzgesetz werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet. An dieser Stelle wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ahndung nicht auf Gewerbetreibende oder Veranstalter beschränkt ist, sondern gegen jede Person, die einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz begeht, erfolgt. Somit begeht auch der Zugteilnehmer, der einem Minderjährigen einen Schnaps ausschenkt eine Ordnungswidrigkeit, die wie dargestellt sanktioniert werden kann. Lasst uns gemeinsam einen unvergesslichen, aber vor allem sicheren Karneval feiern! Für Fragen zum Jugendschutz stehen Herr Bruno Willems, Telefon 06592/933-265 E-Mail: bruno.willems@vulkaneifel.de sowie Herr Hendrik Müller, Telefon: 06592/933-258, E-Mail: hendrik.mueller@vulkaneifel.de vom Jugendamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung. Weitere Informationen, Empfehlungen und Aushänge in Sachen Jugendschutz (insbesondere für Veranstalter) stehen auf der Internetpräsentation des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de zum Download bereit.

SEITE 5 Nahwärme statt Heizöl – Informationsveranstaltung in Weidenbach Was ist ein Nahwärmenetz und wie kann es in der Gemeinde Weidenbach realisiert werden? Welche Vorteile bietet eine gemeinsame Wärmeversorgung den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Diese und noch weitere Fragen wurden am 16.11.2023 im Rahmen einer gut 2-stündigen Informationsveranstaltung für interessierte BürgerInnen von Stefan Beyer, Regionalreferent der Energieagentur Rheinland-Pfalz, beantwortet. Rund 20 interessierte Weidenbacherinnen und Weidenbacher hatten sich dafür im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde versammelt. Warme Füße mit Erneuerbaren Energien Weidenbach ist eine für den Landkreis typische Gemeinde. Hauptsächlich energetisch unsanierte Altbauten, kein Erdgasnetz und dadurch vorwiegend Ölheizungen im Bestand. Bereits jetzt macht die jährlich steigende CO2-Bepreisung das Heizen mit Erdöl zunehmend teurer. Aktuell liegt der CO2-Preis pro Tonne bei 30 Euro, was pro Liter Heizöl Mehrkosten von 8,5 Cent bedeuten. 2024 soll der CO2-Preis weiter steigen. In einem von Stefan Beyer aufgeführten Rechenbeispiel eines 140 m2 großen Einfamilienhauses mit einem jährlichen Heizölverbrauch von 2.400 Litern werden also in den nächsten 20 Jahren mindestens 10.000€ an Mehrkosten allein durch die CO2-Bepreisung aufkommen. Eine gemeinsame Wärmeversorgung, sei es mit Biomasse wie Holzhackschnitzel oder Pellets oder über eine Wärmepumpe, bietet hier einen einfachen, bequemen und günstigen Weg für BürgerInnen ihre Wärmeversorgung erneuerbar zu gestalten. Wer macht mit? Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird eine Projektgruppe mit den Einwohnerinnen und Einwohnern sprechen, um das Interesse für einen möglichen Nahwärmeanschluss zu ermitteln. Wenn sich genug Interessierte finden, wird in einem nächsten Schritt eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für eine konkrete Preisgestaltung und Planung erstellt. Initiative zum Wandel Die von der Kommune unterstützte Informationsveranstaltung in Weidenbach wurde auf eine private Initiative hin organisiert, das Nahwärmenetz selbst soll aber voraussichtlich nicht durch private Hand umgesetzt werden. Wer ein möglicher Träger sein könnte, soll auch in der Machbarkeitsstudie untersucht werden. Nahwärme andernorts im Kreis Vulkaneifel Im Landkreis Vulkaneifel beschäftigen sich derzeit auch andere Gemeinden mit dem Thema der Nahwärmeversorgung. Sollte auch bei Ihnen Interesse daran bestehen, eine solche Initiative in ihrem Wohnort zu starten, so können Sie sich gerne an die Klimaschutzmanagerin des Kreises, Miranda Deviscour, wenden: Tel.: 06592 933586 Mail: klimaschutz@vulkaneifel.de. Stefan Beyer erläutert den Anwesenden die Meilensteine eines Nahwärmenetz-Projekts. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Bodenbach (Amtsgericht Daun): Blatt 740: Flur 21 Nr. 89 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Trierberg – 5.484 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Jünkerath (Amtsgericht Prüm): Blatt 1767: Flur 8 Nr. 95/4 – Unland, Gewerkschaftsstraße – 25.561 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden..

SEITE 6 500.000 € für LEADER-Vorhaben in der LAG Vulkaneifel Der 2. Aufruf zur Einreichung von Projektideen startet jetzt! Die LAG Vulkaneifel startet mit einem zweiten LEADER-Förderaufruf in das neue Jahr. Zwischen dem 08.01.2024 und 26.02.2024 können Projektideen beim Regionalmanagement eingereicht werden. In dem zweiten Förderaufruf der aktuellen Förderperiode werden insgesamt 500.000,00 € zur Förderung von Vorhaben zur Verfügung gestellt. Das Budget setzt sich aus 363.333,33 € EU-Mitteln und 136.666,67 € Landesmitteln zusammen. Vorhaben, die gefördert werden können, sind solche, die innerhalb der LEADER-Region der LAG Vulkaneifel umgesetzt werden sollen und zur Zielerreichung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) beitragen. Dabei muss ein Vorhaben insbesondere die vier Handlungsfelder der LILE (Aktive Dörfer und Gemeinden, Profilierung des regionalen Lebens- und Arbeitsraumes, Bewusster Umgang mit der Natur- und Kulturlandschaft und Vulkanlandschaft in Wert setzen und erleben) bedienen. Das Datum der Vorhabenauswahl durch das Entscheidungsgremium der LAG ist auf den 19.03.2024 festgesetzt. Hat Ihre Kommune, Ihr Verein oder Verband, Ihr Unternehmen oder haben Sie selbst als Privatperson eine Projektidee, die die Region voranbringt und die Umsetzung der LILE unterstützt? Melden Sie sich beim Regionalmanagement der LAG Vulkaneifel (c/o entra Regionalentwicklung GmbH, Falkensteiner Weg 3, 67722 Winnweiler) oder informieren Sie sich auf der Webseite der LAG Vulkaneifel unter www.leader-vulkaneifel.de! Unsere Regionalmanagerin Ronja Schäfer (EMail: ronja.schaefer@entra.de, Tel: 06302/9239-21) steht Ihnen bei Fragen gerne beratend zur Seite.

SEITE 7 2. Aufruf zur Einreichung von Projektideen Lokale Aktionsgruppe (LAG) Vulkaneifel Eckdaten zum 2. LEADER-Förderaufruf Förderprogramm: LEADER Förderzeitraum: 2023 – 2027 Fördermittel-Budget: 500.000 € davon EU-Mittel: davon Landesmittel: 363.333,33 € 136.666,67 € Datum des Aufrufes: 08.01.2024 Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe: 26.02.2024 (Ausschlussfrist) Datum der Vorhabenauswahl durch das Entscheidungsgremium der LAG: 19.03.2024 Inhalt des Aufrufes: Projekte, die zur Umsetzung der LILE der LAG Vulkaneifel beitragen Stelle für die Einreichung der Projektsteckbriefe und weitere Auskünfte: Regionalmanagement LAG Vulkaneifel c/o entra Regionalentwicklung GmbH Falkensteiner Weg 3 67722 Winnweiler Tel.: 06302/9239-21 E-Mail: vulkaneifel@entra.de Link zum Abruf der Formulare und Projektauswahlkriterien: www.leader-vulkaneifel.de Folgende wichtige Informationen finden Sie auf der Webseite der LAG Vulkaneifel (www.leader-vulkaneifel.de): • Karte der LAG Vulkaneifel • LILE der LAG Vulkaneifel • Projektsteckbrief-Formular • Projektauswahlkriterien der LAG Vulkaneifel Themenbereiche: Projekte können nur gefördert werden, wenn sie innerhalb der LEADER-Region LAG Vulkaneifel umgesetzt werden sollen und zur Zielerreichung der LILE beitragen. Die Querschnitts- und Entwicklungsziele sind aus den Seiten 30-32 der LILE ersichtlich. Außerdem muss ein Projekt die folgenden vier Handlungsfelder der LILE bedienen: • HF A: Aktive Dörfer und Gemeinden • HF B: Profilierung des regionalen Lebens- und Arbeitsraumes • HF C: Bewusster Umgang mit der Natur- und Kulturlandschaft • HF D: Vulkanlandschaft in Wert setzen und erleben.

SEITE 8 Ablauf des Auswahlverfahrens: 1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement (RM) und Vorstellung der Projektidee durch den oder die Vorhabenträger:innen (VT). 2. Einreichung des ausgefüllten und unterschriebenen Projektsteckbriefes und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den oder die VT bei dem RM. 3. Prüfung des Projektsteckbriefes auf Vollständigkeit durch das RM. 4. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung anhand der Vorhabenauswahlkriterien sowie eines Fördersatzes durch das Entscheidungsgremium der LAG (EG) bei der Auswahlsitzung. 5. Auswahl der Vorhaben anhand der durch die Bewertung entstandenen Rangfolge und dem zur Verfügung stehenden Budget durch das EG. 6. Formale Antragstellung durch den oder die VT über das RM an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) innerhalb von sechs Monaten nach positivem Auswahlbeschluss. Eine nicht fristgerechte vollständige Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und zur Aufhebung der Reservierung der Fördermittel. Bitte beachten Sie, … • dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteckbriefe in die Vorhabenauswahl einbezogen werden können. • dass die Mittelverfügbarkeit unter dem Vorbehalt der Bereitstellung durch das Land Rheinland-Pfalz steht. Ansprechperson für Rückfragen: Regionalmanagerin Ronja Schäfer (Tel: 06302/9239-21, E-Mail: ronja.schaefer@entra.de) ist werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar. Wittlich, den 14.12.2023 Datum, Ort Dr. Sabine Theunert (Vorsitzende der LAG Vulkaneifel)

SEITE 9 Die vollständigen Stellenanzeigen finden Sie unter www.vulkaneifel.de DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL SUCHT SIE! 300 Mitarbeiter:innen - 1 Team! Gemeinsam für die Vulkaneifel *Der Mensch zählt, nicht das Geschlecht HAUSMEISTER* LEITUNG* DES JUGENDAMTES Zum nächstmöglichen Zeitpunkt möchten wir folgende Stellen besetzen: am St.-Matthias-Gymnasium Gerolstein

SEITE 10 Mit dem öffentlichen Nahverkehr im Landkreis besser unterwegs Ein guter Vorsatz für 2024 kann laut Verkehrsverbund Region Trier (VRT) der Umstieg auf Busse und Züge sein. Der VRT zeigt beispielhaft, was die mehr als 46 Buslinien im Landkreis Vulkaneifel so attraktiv macht. Mit dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) statt mit dem Auto zur Arbeit fahren. Das Zweitauto verkaufen. Noch mehr Menschen im Landkreis Vulkaneifel könnten diesen guten Vorsatz im Jahr 2024 in die Realität umsetzen. Und damit der Umwelt etwas Gutes tun und mehr Zeit für sich gewinnen. Denn der VRT hat seit 2018 schrittweise mit insgesamt drei Busnetzen im Landkreis Vulkaneifel das ÖPNVAngebot praktisch verdoppelt. So gibt es nun in den meisten Orten ein regelmäßig getaktetes Fahrtangebot, auch außerhalb der schulrelevanten Tageszeiten. 46 Linien – dazu kommen noch die Buslinien anderer Landkreise, die in den Kreis hineinführen – bieten etwa zwischen 5 Uhr morgens und 22 Uhr abends mindestens etwa 8 Fahrtmöglichkeiten pro Richtung, wochentags oft mehr. Regelmäßig getaktete Fahrtmöglichkeiten bringen viel Barbara Schwarz, Geschäftsführerin des VRT, sagt: „Selbstverständlich kann ein öffentlicher Nahverkehr nicht jedes individuelle Mobilitätsbedürfnis perfekt abdecken und der ÖPNV passt nicht in jeder Situation. Viele Arbeitnehmer, beispielsweise mit Gleitzeit, können aber heutzutage im Landkreis Vulkaneifel gut öffentlich zur Arbeit und wieder nach Hause fahren.“ Denn die Bus- und RufBusLinien beispielsweise nach Daun, Gerolstein oder Hillesheim sind laut Schwarz gut getaktet. Von Hillesheim aus komme man zum Beispiel täglich – auch sonntags – tagsüber jede Stunde mit dem Bus nach Gerolstein. Zwischen Daun und Gerolstein fahren zwischen 6 und 23 Uhr stündlich Busse – auch sonntags. Auch Städte außerhalb des Kreisgebietes wie Prüm und Cochem sind von Daun aus täglich stündlich zu erreichen (Prüm sonntags zweistündlich). Damit kleinere Ortschaften ebenfalls eine gute Anbindung an die Zentren erhalten, fahren im Landkreis Vulkaneifel auf einigen Linien auch VRT-RufBusse. Dies meist montags bis sonntags alle zwei Stunden. Weitere Informationen zu den VRT-RufBussen finden Fahrgäste unter: www.vrt-info.de/rufbus Fahrzeiten länger als mit Auto aber entspannt Die Fahrten mit dem Bus dauerten zwar immer etwas länger als mit dem Auto, weil öffentlicher Verkehr eben „Alle“ entlang der Strecke mitnehme. Die Zeit könne man aber für sich selbst, zum Lesen oder Abschalten gut nutzen. Von Prüm nach Gerolstein brauche man mit dem ÖPNV etwa 35 Minuten. Ähnlich seien die Verbindungen zwischen Hillesheim und Gerolstein (etwa 20 Minuten), Kelberg und Daun (etwa 30 Minuten) oder Daun und Gerolstein (ebenfalls etwa 30 Minuten). Wer den öffentlichen Nahverkehr etwas mehr als einmal wöchentlich nutze, für den lohne sich meist schon das Deutschlandticket, so Barbara Schwarz vom VRT. Das Abo könne man zum Beispiel einfach in der VRT-App abschließen. Oder man schlägt dem Arbeitgeber vor das Deutschlandticket Jobticket beim VRT zu bestellen. Die Fahrtmöglichkeiten sind vielfältig. Wer noch nicht weiß, wann und wie oft im Heimatort der Bus kommt, kann auf der Internetseite des VRT unter www.vrt-info. de/fahrplanauskunft einmal seine Fahrtoptionen prüfen. Der VRT verspricht: es lohnt sich! Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Birresborn (Amtsgericht Daun): Blatt 2243: Flur 34 Nr. 93 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, In den Marxfeldern – 6801 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Folgt auch online! Der Umstieg lohnt sich zum neuen Jahr mehr als je zuvor: Alle drei VRT-Busnetze im Landkreis Vulkaneifel sind gestartet. Foto: Rainer Langer Photographie

SEITE 11 Einladung zur Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung am Donnerstag, 25.01.2024, 9:30-11:30 Uhr in der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Sitzungssaal 15 a, Mainzer Str. 25, 54550 Daun Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zur ersten öffentlichen Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung im Landkreis Vulkaneifel in diesem Jahr laden wir hiermit herzlich ein: Tagesordnung 1. Begrüßung durch die Vorsitzende 2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.10.2023 3. Vorstellung GrubiNetz – Kompetenznetzwerk Grundbildung und Alphabetisierung Rheinland-Pfalz 4. Bericht des Behindertenbeauftragten 5. Bericht der AG Öffentlichkeitsarbeit 6. Bericht zu aktuellen Themen und Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Beiratsmitglieder 7. Einwohner*innen-Fragerunde 8. Auswertung der Zusammenarbeit im Beirat als Grundlage für den Tätigkeitsbericht 9. Verschiedenes / Termine Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Mit freundlichen Grüßen Diana Kolbe - Vorsitzende Öffentliche Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 09. Juni 2024 Am 09. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag 1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, 2. das 16. Lebensjahr vollendet haben, 3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinander folgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet), 4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind, 5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Vordruck zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst nach dem 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Absatz 2 der Europawahlordnung). Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Europawahl in Deutschland einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden. Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist unter anderem Voraussetzung, dass Sie am Wahltag 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, 3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme. Trier, 08.01.2024 Oberbürgermeister Wolfram Leibe als Wahlleiter der Stadt Trier Trier, 08.01.2024 Landrat Stefan Metzdorf als Kreiswahlleiter des Landkreises Trier-Saarburg Wittlich, 08.01.2024 Landrat Gregor Eibes als Kreiswahlleiter des Landkreises Bernkastel-Wittlich Daun, 08.01.2024 Landrätin Julia Gieseking als Kreiswahlleiterin des Landkreises Vulkaneifel Bitburg, 08.01.2024 Landrat Andreas Kruppert als Kreiswahlleiter des Eifelkreises Bitburg-Prüm

SEITE 12 Die Saison zum Vorlesen wird für das neue Jahr eröffnet. Die Kreisbibliothek veranstaltet bis April 2024 wieder ein Mal im Monat einen Bilderbuchkino-Nachmittag. Es geht los am Freitag, den 26.01.2024, um 15.30 Uhr. Volker Weinzheimer liest „Dr. Brumm baut ein Haus“ von Daniel Napp. Es ist ein Bilderbuchkino für Kinder ab 3 Jahren. Wie immer ist der Eintritt ist frei und alle Kinder herzlich eingeladen. Kreisbibliothek, Freiherr-vom-Stein-Str. 15a, 54550 Daun, Tel.: 06592/933423, Mail: kreisbibliothek@vulkaneifel.de Bilderbuchkino in der Kreisbibliothek Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel bietet Unternehmen kostenfreie Unterstützung zur Gestaltung digitaler Webinare und Webworkshops 2-teiliger digitaler Workshop am 30. Januar 2024 und 06. Februar 2024 Sie verkaufen erklärungsbedürftige Produkte und Dienstleistungen an gewerbliche Kunden und an Privatkunden? Dann empfehlen wir Ihnen Webinare und Webworkshops einzusetzen, um neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden zu betreuen! Außerdem setzen Online-Veranstaltungen Ihr Unternehmen wirkungsvoll in Szene. Um Sie bei der Planung und Durchführung solcher Veranstaltungen zu unterstützen, haben wir gemeinsam mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur eine zweiteilige Online-Veranstaltung konzipiert. Wir schauen mit Ihnen auf den Anmeldeprozess für die TeilnehmerInnen, auf die Video - und Audiotechnik, die technischen Plattformen, auf Ihre Sprache, Interaktion und Foliengestaltung, Ihre Einladungs-, Erinnerungs -und Danksagungstexte sowie auf die eigentliche Veranstaltungsdurchführung und die vertriebliche Nachbearbeitung. Den ersten Teil, am Dienstag, den 30. Januar 2024 von 18:30 bis 20:30 Uhr, werden wir im Format eines Webinars durchführen. Wir geben Ihnen viele Informationen und direkt umsetzbare Empfehlungen für die Gestaltung Ihrer Webinare und Webworkshops; und wir beantworten Ihre Fragen. Der zweite Teil, am Dienstag, den 6. Februar 2024 von 18:30 bis circa 20:00 Uhr, ist dann als interaktiver Workshop konzipiert. Er ist konkreten Beispielen und individuellen Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewidmet. Der wechselseitige Austausch ermöglicht es, neue Anregungen und Ideen zu gewinnen. Nach diesen beiden Websessions haben Sie einen gut gefüllten Werkzeugkoffer, um Webinare und Webworkshops im Vertriebsprozess erfolgreich durchzuführen. Dr. Winfried Krieger vom Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur wird beide Online Seminare leiten und moderieren. Aus ähnlichen Veranstaltungen wissen wir, dass über 80% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer die fachlichen Hinweise und Empfehlungen direkt umsetzen wollen. Das Webinar richtet sich primär an Start-ups und junge Unternehmen, die bisher nur wenige eigene vertriebsorientierte Webinare und Webworkshops durchgeführt haben und nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten suchen – aber auch für „ Fortgeschrittene“ gibt es stets interessante Anregungen. Diese Veranstaltung ist eine gemeinsame Veranstaltung des Mittelstand -Digital Zentrum Zukunftskultur und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH – durch die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist diese Veranstaltung für Sie kostenfrei. Weitere Informationen und Anmeldungen: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Christina Kirst Mainzer Str. 24, 54550 Daun Tel.:(06592) 933-200 E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de www.wfg-vulkaneifel.de

SEITE 13 Gestalten Sie Webinare und Webworkshops für Ihren Vertrieb Sie verkaufen erklärungsbedürftige Produkte und Dienstleistungen an gewerbliche Kunden und Privatkunden? Dann empfehlen wir Ihnen Webinare und Webworkshops einzusetzen, um neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden zu betreuen! Um Sie bei der Umsetzung und Durchführung solcher Veranstaltungen zu unterstützen, haben wir gemeinsam mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur eine zweiteilige Online-Veranstaltung konzipiert. Teil 1: Dienstag, 30. Januar 2024 | 18.30 – 20.30 Uhr Teil 2: Dienstag, 06. Februar 2024 | 18.30 – 20.00 Uhr Die Teilnehmer erhalten einen gefüllten Werkzeugkoffer, um Webinare und Webworkshops im Vertriebsprozess erfolgreich zu gestalten. Wir bitten um Anmeldung bis zum 26. Januar 2024. Weitere Informationen und Anmeldungen an: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun Christina Kirst 06592-933200, christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de 2-teilige digitale Websession in Zusammenarbeit mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur Weitere Informationen unter www.wfg-vulkaneifel.de

SEITE 14 Funken- Spruher gesucht! Layout: eldiseno.de · Foto: © contrastwerkstatt · fotolia.com Einreichung: jederzeit, jedoch spätestens bis zum Stichtag 31. Mai 2024. Eine fachkundige Jury entscheidet über die fristgerecht eingereichten Arbeiten. Die Arbeit darf am Tag der Einreichung nicht älter als 12 Monate sein (Datum der Fertigstellung). Die Einreichung darf keine Geheimhaltungsverpflichtungen verletzen. Die prämierten Arbeiten werden anlässlich einer Preisverleihung der Öffentlichkeit vorgestellt. Du bist Schüler/-in und hast eine schulische Facharbeit geschrieben oder eine besondere Lernleistung erbracht, die sich mit dem Landkreis Vulkaneifel beschäftigt oder deren Ergebnisse einem Unternehmen oder einer Institution aus unserer Region zu Gute kommen? Oder Du bist Student/-in bzw. Absolvent/-in und hast eine Semester-, Bachelor-, Master-, Examensarbeit oder Dissertation geschrieben, die sich mit Themen aus Branchen der Wirtschaft (z.B. Industrie, Handel, Tourismus) beschäftigt und deren Ergebnisse einen Mehrwert für die regionale Wirtschaft im Landkreis Vulkaneifel bedeuten? Dann bewirb Dich jetzt um den FunkenSprüher 2024, den Award für besondere schulische und studentische Leistungen im Landkreis Vulkaneifel. Die jeweils drei besten Einreichungen werden mit Preisgeldern belohnt! Schulische Arbeiten: 1. Preis: 400 Euro 2. Preis: 200 Euro 3. Preis: 100 Euro Studentische Arbeiten: 1. Preis: 750 Euro 2. Preis: 350 Euro 3. Preis: 150 Euro Eine gemeinsame Aktion der Alle Infos unter: www.wfg-vulkaneifel.de/funkensprueher Wettbewerb 2024

SEITE 15 Vulkaneifel Magazin jetzt international Neue Ausgaben in Niederländisch und Englisch laden zur Entdeckung ein! Ab sofort steht das beliebte Magazin des Naturparks und UNESCO Global Geoparks Vulkaneifel in drei Sprachversionen zur Verfügung: Deutsch, Niederländisch und Englisch. Diese Mehrsprachigkeit ermöglicht es, die faszinierende Welt der Vulkan- und Maarvulkanregion auch über die Landesgrenzen hinaus zu präsentieren und einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Seit seiner ersten Ausgabe im Jahr 2001, unter dem Namen GeoLife, hat das Magazin eine über 20-jährige Tradition. Die Vulkaneifel war eine der Mitbegründerinnen der „European Geoparks“, und heute unterstreichen 194 UNESCO Global Geoparks in 48 Ländern weltweit die besondere Bedeutung geologisch herausragender Regionen für die internationale Gemeinschaft. Das Vulkaneifel Magazin dient als ansprechender Appetitmacher für eine der wissenschaftlich spannendsten Vulkan- und vor allem Maarregionen der Welt. Mit über 66 Seiten im DIN-A4-Format führt es die Leser durch eine Vielzahl von Themen, die von Natur- und Geoparkaufgaben zu packenden wissenschaftlichen Fragestellungen und Ergebnissen reichen. Dabei setzt das Magazin auf gut verständliche Fachbeiträge namhafter Autoren. Die Neuauflage des Magazins konkurriert nicht mit den touristischen Broschüren der Vulkaneifel-Urlaubsregionen, sondern vertieft das Verständnis für die Natur und den Geopark durch informative Artikel. Themen wie vulkanische Aktivitäten, Maare als Klimaarchive, die Vielfalt und Lebensräume der Wildbienen, Spuren der letzten Eiszeit und die Hinterlassenschaften der Römer werden aufgegriffen. Mit einer reichen Bebilderung, bestehend aus professionellen Aufnahmen, begeistert das Magazin seine Leser. Besondere Serien widmen sich den Landschaften der Vulkaneifel sowie barrierefreien Angeboten im Rahmen des Projekts „Reisen für Alle“. Die Aufforderung, den Natur- und Geopark intensiv zu erkunden und zu erleben, begleitet die Leser durch das gesamte Magazin. Die Veröffentlichung in Deutsch, Niederländisch und Englisch ermöglicht es, ein internationales Publikum anzusprechen und die Schönheit der Vulkaneifel weltweit zu präsentieren. Der umweltfreundliche Druck der Neuauflage in Niederländisch und Englisch erfolgte in einer Auflage von 20.000 Stück auf Recycling-Papier. Das neue Vulkaneifel Magazin in Deutsch, Niederländisch und Englisch ist ab sofort kostenlos erhältlich bei den TouristInformationen der Vulkaneifel oder beim Natur- und Geopark Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Postanschrift). Für weitere Informationen steht die Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 06592/933-203 oder per E-Mail unter geopark@vulkaneifel.de zur Verfügung.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz