2024-KW07

SEITE 5 VII. Die Wahlleiterinnen und Wahlleiter der Gemeinden, Städte und Verbandsgemeinden geben in ortsüblicher Weise die Zahl der zu wählenden Rats- und Ortsbeiratsmitglieder, die Höchstzahl der aufzustellenden Bewerberinnen und Bewerber, die Mindestzahl der Unterstützungsunterschriften sowie die Anschrift der Wahlleiterin oder des Wahlleiters bekannt. Parteien und Wählergruppen erhalten auf Anforderung einen Abdruck des Bekanntmachungstextes. Die Niederschrift über die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber hat jeweils getrennt nach Frauen und Männern folgende paritätsbezogene Angaben gesondert auszuweisen: die Zahl der wahlberechtigten Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer sowie die Zahl der angetretenen und der gewählten Bewerberinnen und Bewerber (getrennt nach Plätzen). Die öffentlichen Bekanntmachungen der Wahlvorschläge enthalten den im Wortlaut abzudruckenden Text des Artikels 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes und den Geschlechteranteil in der jeweiligen Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl. Darüber hinaus hat die öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge bei der personalisierten Verhältniswahl folgende paritätsbezogene Angaben gesondert auszuweisen: die Zahl der wahlberechtigten Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer sowie die Zahl der angetretenen und der gewählten Bewerberinnen und Bewerber (getrennt nach Plätzen). VIII. In den Kreistag des Landkreises Vulkaneifel sind 38 Mitglieder zu wählen. In einem Kreiswahlvorschlag dürfen höchstens 76 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Im Wahlvorschlag kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 200 zur Kreistagswahl wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Kreiswahlvorschläge sind bei der zuständigen Wahlleiterin oder bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel Mainzer Str. 25, Zimmer 021/022, 54550 Daun einzureichen. IX. Vordrucke für Wahlvorschläge, Versammlungsniederschriften zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber, Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, Bescheinigungen der Wählbarkeit und Absichtserklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, bei denen durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründet würde, sind bei der zuständigen Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadt-/Kreisverwaltung gegen Kostenerstattung erhältlich. Amtliche Formblätter für Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter und von der zuständigen Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadt-/Kreisverwaltung kostenfrei abgegeben. Wird nur ein gültiger Wahlvorschlag oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so findet Mehrheitswahl statt. Weitere Einzelheiten über die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen sind dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung zu entnehmen. Daun, den 31. Januar 2024 Landrätin Julia Gieseking zugleich als Kreiswahlleiterin des Landkreises Vulkaneifel WEBSITE-CHECK: Online-Beratertag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel am 28.02.2024 Kostenfreie Kurzanalyse Ihrer Unternehmens-Webseite Am 28.02.2024 findet der nächste Website-Check Beratertag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel statt. Ein Experte aus der Region beantwortet Fragen rund um Ihre Unternehmens-Webseite. Der Berater bietet interessierten Unternehmen eine Website-Kurzanalyse, deckt dabei mögliche Schwachstellten auf und gibt praxisnahe Tipps, um die Onlinepräsenz erfolgreicher zu machen. Eine Anmeldung für die kostenfreien, 50-minütigen digitalen Einzelgespräche ist unbedingt erforderlich. Danach erhalten Sie die Zugangsdaten zum Online-Meeting-Raum bei Zoom. Anmeldeschluss ist der 26.02.2024. Anmeldung & Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel Christina Kirst Tel.: (06592) 933-200 E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de www.wfg-vulkaneifel.de

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