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Kinoabend zum Internationalen Frauentag am 08. März 2024 Die Kommunale Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vulkaneifel lädt alle Bürgerinnen und Bürger anlässlich des Internationalen Frauentages sehr herzlich zu einem besonderen Kinoabend nach Hillesheim ein. Gezeigt wird der von der FilmstartsRedaktion mit drei Sternen ausgezeichnete Film „Maria Montessori“ von Léa Todorov. Der Film erzählt die faszinierende Lebensgeschichte von Maria Montessori, einer außergewöhnlichen Frau, die als Ärztin, Pädagogin und Mutter eine Revolution in der Bildung auslöste. Ihr unermüdlicher Einsatz und ihre bahnbrechenden Lernmethoden haben die Welt verändert und die MontessoriPädagogik weltweit bekannt gemacht. Als die unverheiratete Maria Montessori 1901 die Entscheidung trifft, ihren zweijährigen Sohn Mario auf unbestimmte Zeit zu verlassen, um als moderne und freie Frau eine neue Vision von Bildung zu entwickeln, ahnt sie, dass sie eine Revolution entfachen wird. In einem von ihr gegründeten Institut für behinderte Kinder entwickelt sie Lernmethoden, die von einem Gedanken getrieben sind: Solange man die Kinder liebt, können sie alles lernen! Nicht Disziplinierung und Gewalt, sondern Zuneigung und Aufmerksamkeit werden zeigen, welche Schätze in den Kindern verborgen sind. Ein Gehalt bekommt sie als Institutsleiterin selbstverständlich nicht, die Lorbeeren heimst ihr Partner Montesano ein und die männliche Wissenschaftselite hält nichts von einer Pädagogik für behinderte Kinder. Mit der Prostituierten Lili d‘Alengy kämpft Maria Montessori gegen gesellschaftliche Konventionen, sie schmieden ein gemeinsames Netzwerk, das nicht nur Unabhängigkeit ermöglicht, sondern vor allem eine Pädagogik, die an die Autonomie des Geistes glaubt. Das gefühlvolle und in leuchtenden Farben inszenierte Drama erzählt von einer unfassbar starken und klugen Frau, die alles will und mit ihrem eigenen Leben auch das Geschick der bürgerlichen Gesellschaft für immer verändert. Sei dabei! Wann: 08. März 2024 Wo: Eifel-Film-Bühne Hillesheim Einlass: 18.00 Uhr Eintritt: 8,00 Euro Begrüßung & Filmvorstellung: 19.00 Uhr Nach der Filmvorführung laden wir Sie herzlich ein, den Abend in gemütlicher Atmosphäre bei Sekt und Knabbereien in der Eifel-Film-Bar ausklingen zu lassen. Wir freuen uns auf gute Gespräche und einen regen Austausch über die Themen des Films. Sowohl Frauen als auch Männer sind herzlich willkommen, diesen besonderen Abend mit uns zu verbringen. Wir freuen uns, Sie am 08. März 2024 in der Eifel-FilmBühne Hillesheim begrüßen zu dürfen. Bitte senden Sie Ihre Anmeldung und Kartenreservierung an: Doris Sicken Kommunale Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vulkaneifel Email: Doris.Sicken@vulkaneifel.de

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SEITE 3 Start des klima.fit Kurses 2024 Du willst etwas gegen die Klimakrise tun, weißt aber nicht so richtig wo du anfangen sollst? Dir fehlt noch das notwenige Hintergrundwissen? Pack mit uns gemeinsam den Klimawandel an: In unserem Kurs „klimafit - Klimawandel vor der Haustür! Was kann ich tun?“ lernst Du alles, was Du und Deine Kommune aktiv tun können und lernst Mitstreiter:innen, Expert:innen und Vertreter:innen aus Deiner Kommune kennen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst Du ein Zertifikat, ausgestellt vom Helmholtz-Forschungsverbund Regionale Klimaänderungen und Mensch (REKLIM), WWF Deutschland und der Universität Hamburg. klimafit wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom BMWK aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert. Weitere Infos: www.klimafit-kurs.de oder unter QR-Code 1 (links).: Anmeldung: www.vhs-daun.de oder unter QR-Code 2 (rechts): Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Pützborn (Amtsgericht Daun): Blatt 824: Flur 2 Nr. 53/2 – Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Wasserfläche - Halscheiderdell – 15.947 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. . Öffentliche Bekanntmachung Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben des Werner Vicktorius letzte bekannte Anschrift: Dorfstr. 45 A, 54597 Reuth Datum des Schreibens: 15.02.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QS 418 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 15.02.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender

SEITE 4 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben des Stefan Manheller letzte bekannte Anschrift: Dorfstr.10, 56729 Nitz Datum des Schreibens: 15.02.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MH 78 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 15.02.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender Erst abwägen, dann gründen! GründungsBeratungsParcours der Initiative „Gründen auf dem Land“ am Samstag, 16. März 2024, 9.00 bis 15.30 Uhr in Daun Der nächste GründungsBeratungsParcours im Rahmen der Initiative „Gründen auf dem Land“ findet am Samstag, den 16. März 2024 von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr in den Büroräumen der WFG Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24 in 54550 Daun statt. Existenzgründerinnen und Existenzgründer können hier eine kompakte und kostenfreie Erstprüfung ihres Gründungsvorhabens in Anspruch nehmen. Dabei stehen den Gründungsinteressierten ein Steuerberater, eine Fachfrau für Marketing und Werbung sowie die GründungsberaterInnen der Kammern für persönliche Gespräche zur Verfügung. In vertraulichen Einzelgesprächen von je 30 Minuten erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein individuelles Feedback zu ihrem Gründungsvorhaben und wertvolle Expertentipps für den weiteren Weg zum eigenen Unternehmen. Eine Anmeldung für die Einzelberatung ist unbedingt erforderlich. Anmeldeschluss ist Dienstag der 12. März 2024. Weitere Informationen und Anmeldung: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24, 54550 Daun Christina Kirst, Tel.: 06592/933-200, E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2024/25 Fristende: 15.03.2024 Alle Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist, erhalten in den nächsten Tagen Anträge auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2024/2025 sowie Infoblätter zur Antragsstellung. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit (kostenlose Ausleihe) am 15.03.2024 endet. Diese kann auch online über die Internetseite des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel.de (Suchbegriff: Schulbuchausleihe) oder direkt über folgenden Link: www.vulkaneifel.de/lmf-online.de rund um die Uhr unter Beachtung der Frist beantragt werden. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen aus Gründen der Fristwahrung trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragsstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen. Anträge auf kostenlose Schulbuchausleihe, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr für das Schuljahr 2024/2025 berücksichtigt werden. Sollten Sie bis zum oben genannten Termin keinen Antrag gestellt bzw. eine Ablehnung erhalten haben, besteht die Möglichkeit an der Ausleihe gegen Gebühr teilzunehmen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig Informationen per Elternbrief zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr zur Verfügung: Tatjana Wagner Büro 325, Telefon: 06592/933-396, Rita Schneider Büro 325, Telefon: 06592/933-369 Darüber hinaus beantworten wir Ihre Fragen gerne auch per E-Mail an: schulbuchausleihe@vulkaneifel.de

SEITE 5 Bilderbuchkino in der Kreisbibliothek Am Freitag, dem 23. Februar 2024, um 15.00 Uhr geht es weiter. Volker Weinzheimer liest das Bilderbuchkino „Die kleine Rittereule“. Darin träumt eine kleine Eule davon Ritter zu werden. Wider Erwarten bietet sich ihr die Möglichkeit zur Ausbildung, die sie mit Auszeichnung besteht. Danach wird sie zur Nachtwache eingeteilt, und schon am ersten Abend muss sie sich einer tödlichen Gefahr stellen. Ein großer Drache will sie fressen. Jetzt ist Mut und Schlauheit gefragt! Es ist ein Bilderbuchkino für Kinder ab 4 Jahren. Wie immer ist der Eintritt frei und alle Kinder herzlich eingeladen. Kreisbibliothek Adresse: Freiherr-vom-Stein-Str. 15a 54550 Daun Telefon: 06592 / 933 423 Mail: kreisbibliothek@vulkaneifel.de Autorinnen und Autoren für das Heimatjahrbuch 2025 gesucht Schwerpunktthema „Berufs- und Arbeitswelt im Wandel. Gestern – heute – morgen“ Der Redaktionsausschuss des Heimatjahrbuches ruft interessierte Autorinnen und Autoren dazu auf, Beiträge für das Heimatjahrbuch 2025 einzureichen. Das Schwerpunktthema lautet: „Berufs- und Arbeitswelt im Wandel. Gestern – heute – morgen“. Unsere Berufs- und Arbeitswelt ist bedingt durch den stetigen technischen Fortschritt immer wieder im Wandel und verändert sich. Ein kurzer Blick durch die Geschichte macht uns dies deutlich. Angefangen hat der Fortschritt mit dem Beginn der Industrialisierung des 19. Jahrhunderts. Eine rasante Entwicklung im Arbeitsmarkt nahm ihren Lauf, die bis heute anhält. Dampfmaschinen wurden eingesetzt und mechanische Werkzeuge ersetzen von Hand gefertigte Produktionen. Anfang des 20. Jahrhunderts wurden immer mehr Güter produziert. Mit der Einführung von Fließbändern in der Produktion des Autobaus durch Henry Ford im Jahr 1913 veränderte sich die Produktion nachhaltig. Die Massenproduktion führte zu einem neuen Aufschwung der Industrie. Mitte des 20. Jahrhunderts kommt es dann zu weiteren Neuerungen in der Arbeitswelt. Elektronik und Digitale Informationstechnologien halten Einzug in viele Unternehmen. So werden in den 70er Jahren in einigen größeren Betrieben erstmalig Industrieroboter in der Produktion eingesetzt. In den 80er und 90er Jahren sind es elektronische Speichermedien, die Einzug halten. Die Informationsverarbeitung und die Flut an Daten steigen plötzlich rasant an. Firmen vernetzen sich weltweit immer stärker. Die Globalisierung in der Produktion von Gütern beginnt. Im Zuge der fortschreitenden Technisierung verlagerte sich eine Vielzahl handwerklicher Tätigkeiten auf die Industrie. Altbewährte Berufe fallen über die Jahre weg. Gleichzeitig entwickelten sich immer neue Berufe. Ende des 20. Jahrhunderts beginnt mit dem Durchbruch des Internets eine komplett neue Ära. Es entstehen erneut neue Arbeitszweige und Berufe. Unsere Arbeitswelt heute wird dominiert von einem leistungsfähigen Internetanschluss. Und auch die letzten Jahre, die geprägt waren durch die Corona-Pandemie, haben unsere Arbeitswelt nochmals stark verändert. Die Möglichkeit von „Homeoffice“ hat in vielen Bereichen Einzug gehalten. Die Technik gibt uns in vielen Branchen die Möglichkeit von überall auf der Welt arbeiten zu können. Arbeiten wird immer flexibler. Das verändert auch die Arbeitswelt und die einzelnen Berufsbiilder. Mobiles Arbeiten, Homeoffice, Co-Working-Spaces, WorkLife-Balance, KI (Künstliche Intelligenz) – all das sind Begriffe und Themen, die die Arbeitswelt aktuell bestimmen. Ein Fachkräftemangel in vielen Branchen führt derzeit ebenso zu Veränderungen in der Arbeitswelt und am Arbeitsmarkt. Der Redaktionsausschuss ruft dazu auf, Beiträge zum Schwerpunktthema, zum Aktuellen Kreisgeschehen, zu Geschichte und Geschichten, Natur und Landschaft ebenso wie Fotos aus dem Landkreis Vulkaneifel einzureichen. Redaktionsschluss ist der 31. Mai 2024. Beiträge senden Sie bitte an hjb@vulkaneifel.de

SEITE 6 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben des Werner Friedrich Elfried Fuß letzte bekannte Anschrift: Burgstr. 41, 54576 Hillesheim Datum des Schreibens: 15.02.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-WF 312 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 15.02.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender Kinder aus Großlittgen lernen im Naturpark und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel die Zusammenhänge rund um den Klimawandel kennen Warum schmilzt das Eis an Nord- und Südpol? Betrifft uns das auch in der Vulkaneifel? Was hat dieses Kohlenstoffdioxid eigentlich damit zu tun? Warum wird es überall auf der Welt wärmer und was können wir dagegen tun? Mit diesen und vielen weiteren Fragen haben sich die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Großlittgen während der Kinderklimaschutzkonferenz spielerisch und mit viel Spaß beschäftigt. Der Stoff-Eisbär namens Kuno begleitete die Schulkinder den gesamten Vormittag, der mit vollen Kisten für Materialien für spannende Experimente sehr abwechslungsreich gestaltet wurde. Auf dem Programm stand ein Projekttag rund um die Themen Klimawandel und Energie, bei denen die Viertklässler*innen spielerisch und kindgerecht Zusammenhänge der beiden Themenfelder erarbeiteten. Mit einer Modell-Dampfmaschine als Veranschaulichungsobjekt erarbeiteten sich Kuno und die Kinder nach und nach, wie solche Erfindungen die Welt veränderten und Menschen durch ihre Aktivitäten und die Nutzung von fossilen Brennstoffen einen natürlichen Kreislauf aus dem Gleichgewicht bringen. Anschließend erforschten die Kinder, welche alternativen Formen der Energiegewinnung existieren. Nach einer Bastelaktion mit dem „Fingersolarkocher“ konnten alle selbst fühlen, dass die Sonne auch im Winter viel Energie auf die Erde strahlt. Durch ein Experiment konnte das unsichtbare Gas Kohlenstoffdioxid für die Kinder sichtbar gemacht werden. Genau dieses Experimentieren, um Dinge und Prozesse sichtbar und fühlbar zu machen, ermöglicht eine Sensibilisierung der Kinder für einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie und natürlichen Ressourcen. Ein Ziel der Kinderklimaschutzkonferenzen ist es zudem, dass die Kinder Gestaltungs- und vor allem Handlungskompetenzen entwickeln, was dem eigentlichen Ziel einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) entspricht. Aktuell ist das Thema Klimaschutz in gleich zwei Förderprojekten des Natur- und Geoparks Vulkaneifel Kernbestandteil: das mit dem Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) der Hochschule Trier umgesetzte LIFE-IP ZENAPA-Projekt sowie des von der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz geförderten Modellprojektes zur Umsetzung von BNE der rheinland-pfälzischen Naturparke. Mehr zu beiden Projekten sind online auf der Website des Natur- und Geoparks Vulkaneifel zu finden: www.geopark-vulkaneifel.de Gemeinsam mit dem Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) der Hochschule Trier und dem Natur- und Geopark Vulkaneifel wurde die Kinderklimaschutzkonferenz durchgeführt © Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS)

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SEITE 8 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Anatoli MALCEV letzte bekannte Anschrift: Im Runnenwieschen 9, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 15.02.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-TQ 302 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 15.02.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender Im Rahmen unseres aktuellen Projekts des Monats ist im Zentrum der Gemeinde Hupperath ein einladender Ort der Begegnung & Entspannung entstanden. Die so genannte „Hupperather Wohlfühloase“ auf dem gemeindeeigenen Platz hinter der Alten Schule bietet durch dessen Neugestaltung im Rahmen des LEADER-Projekts der Gemeinde einen barrierefreien Platz, welcher als zentraler Treffpunkt im Dorf etabliert werden soll. Die Wohlfühloase stellt jedoch nicht nur eine neue Anlaufstelle für die lokale Bevölkerung dar, sondern auch für die Vielzahl an vorbeifahrenden Radtouristen. Die Lage gegenüber der Kirche St. Hubertus, welche ein interessanter Infopunkt des „Eifel-PilgerRadwegs“ (www.eifel-pilger-radweg.de) ist, macht sie zu einem neuen Anlaufpunkt für regionale und überregionale Radtouristen. Um nicht nur den Reisenden, sondern auch ihren Fahrrädern neue Energie zu verleihen, wurde der neugestaltete Platz um eine solarbetriebene E-Bike-Ladestation mit integrierter Batterie erweitert. Zusätzlich zur Ladestation gibt es einen überdachten Snackautomaten mit integriertem Getränkekühlschrank, welcher Touristen und Einheimische rund um die Uhr mit regionalen Produkten versorgt. Der Automat wird von lokalen Vereinen kostengünstig befüllt, wobei die erzielten Einnahmen ausschließlich für die Instandsetzung und Pflege des Automaten verwendet werden. Darüber hinaus laden neu angebrachte Tische und Bänke zu einem entspannten Verweilen in der Wohlfühloase ein. Die Öffnung einer Toilette in der Alten Schule ist in Planung. Durch diese Neuerungen wird sich dieser Rast- und Begegnungsplatz zu einem zentralen, attraktiven Anziehungspunkt entwickeln. Die Wohlfühloase hat nicht nur bauliche Veränderungen erfahren, sondern wird auch durch das zukünftige Engagement örtlicher Vereine belebt. Sie dient als zentraler Ort für Veranstaltungen des lokalen Vereinslebens. Mit der barrierefreien Gestaltung bietet sich die Wohlfühloase als lebendiger Mittelpunkt des Gemeindelebens an. Die Gemeinde möchte dementsprechend ein jährliches Veranstaltungskonzept mit dem Ziel erstellen, diese neue Attraktion mit Leben zu füllen. Die Gesamtausgaben des LEADER-Projekts i.H.v. 30.000 EUR konnten mit Hilfe einer Fördersumme i.H.v. 19.500 EUR (65%) finanziert werden. Haben auch Sie eine innovative Idee für ein LEADER-Projekt? Bis zum 26.02.2024 können Sie sich wieder auf eine Förderung bewerben. In diesem aktiven Aufruf stehen insgesamt 500.000 EUR für Projekte zur Verfügung. Für Beratung und Fragen steht Ihnen unsere Regionalmanagerin Frau Ronja Schäfer (ronja.schaefer@entra.de) gerne zur Verfügung. Mehr Informationen über LEADER erhalten Sie auf unserer Webseite. Projekt des Monats Februar 2024

SEITE 9 Ferienfreizeitangebote für Kinder und Jungendliche im Landkreis Vulkaneifel Im Namen des Arbeitskreises Jugend, Sucht und Gewaltprävention Vulkaneifel möchte die Kreisjugendpflege Ihnen mitteilen, dass wir auch dieses Jahr wieder spannende Ferienfreizeitangebote für die Kinder unseres Landkreises organisieren. Auf der folgenden Doppelseite finden Sie eine Übersicht über die Aktivitäten und Programme, die wir für die Ferien 2024 zusammengestellt haben. Von Tagesausflügen bis hin zu mehrtägigen Camps ist für jeden Geschmack etwas dabei. Falls Sie weitere Informationen zu den einzelnen Angeboten benötigen oder Ihre Kinder anmelden möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir hoffen, dass diese Ferienfreizeitangebote dazu beitragen, dass die Ferien für Ihre Kinder zu einer unvergesslichen Zeit werden. Ansprechpartner: Kreisjugendpflege Hendrik Müller 06592/ 933258 kreisjugendpflege@vulkaneifel.de Werden Sie Demenz-Partner oder Demenz-Partnerin! Sie erfahren, was Demenzerkrankungen sind, welche Einschränkungen mit der Erkrankung einhergehen und wie sich das Leben der Erkrankten und ihrer Familie verändert. Sie erhalten Tipps und Hinweise zum Umgang und zur Kommunikation mit Menschen mit Demenz. Sie lernen Wege kennen, um Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen zu unterstützen. Anne Leismann DRK Bildungswerk EMH Leopoldstr. 34, 54550 Daun 22. März 2024, 16:00 - 17:30 Uhr Netzwerk Demenz Vulkaneifel in Kooperation mit der Initiative Demenz Partner Anne Leismann Tel.: 0170 768 1012 koordination@demenz-vulkaneifel.de Referent: Ort: Veranstalter: Auskunft und Anmeldung: Die Schulung richtet sich an alle Interessierten, Angehörige und Zugehörige von Menschen mit Demenz. Eine Anmeldung ist erforderlich, die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Veranstaltung ist kostenlos!

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SEITE 13 Der soziale Schutz Selbstständiger, Beitragzahlungen und Fristen sowie die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige sind Themen der Informationsveranstaltung. Eingeladen ist als Vortragender ein Mitarbeiter des Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Pfalz. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Montag, 04. März 2024 | 18:00 - 20:00 Uhr Kreisverwaltung Vulkaneifel, Sitzungssaal 15c, Mainzer Str. 25, 54550 Daun Wir bitten um Anmeldung bis zum 01. März 2024 Weitere Informationen und Anmeldungen an: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Christina Kirst, Telefon: 06592-933200, E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Selbstständige in der Rentenversicherung Experten-Vortrag: Weitere Informationen unter www.wfg-vulkaneifel.de

SEITE 14 Öffentliche Bekanntmachung Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben der Reinhilde MÜLLER letzte bekannte Anschrift: Hontheimer Str. 16, 54552 Strotzbüsch Datum des Schreibens: 15.02.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/QK 133 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 15.02.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender

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