2024-KW09

SEITE 12 Förderung von Ehrenamtlichen Bürgerprojekten in der LAG Vulkaneifel – 1. Förderaufruf gestartet Auch im Jahr 2024 hat die LAG Vulkaneifel wieder die Möglichkeit geschaffen, kleine, gemeinnützige Projekte zu fördern und damit vor allem ehrenamtliche Initiativen in unserer Region zu unterstützen. In der aktuell noch jungen LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 ist es der 1. Förderaufruf im Rahmen der Ehrenamtlichen Bürgerprojekte. Projektträger haben ab sofort die Möglichkeit ihre Projektideen bis zum 18. März 2024 einzureichen. Zur Projekteinreichung sind alle ehrenamtlichen Akteure wie Vereine, lose Zusammenschlüsse von engagierten Personen oder Interessensverbände, die ein gemeinnütziges Projekt für die Region realisieren wollen, eingeladen. Für die positive Bewertung der Vorhaben ist von entscheidender Bedeutung, dass ein oder mehrere Handlungsfelder der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) der LAG Vulkaneifel berührt werden. Die Sitzung zur Projektauswahl durch das Entscheidungsgremium wird voraussichtlich am 17. April 2024 stattfinden. Die ausgewählten Projekte können eine Festbetragsförderung von bis zu 2.000 € erhalten. Insgesamt hat das Land Rheinland-Pfalz der LAG Vulkaneifel 30.000 € zur Verfügung gestellt. Wichtig ist, dass die Projekte bis zum 30.09.2024 umgesetzt sein müssen. Die Förderung der Ehrenamtlichen Bürgerprojekte hat bereits in der letzten Förderperiode gezeigt, wie viel kleine Vorhaben in einer Region bewirken können. In vielen Gemeinden der LAG Vulkaneifel konnten durch diese Initiative schon verschiedenste Projekte umgesetzt werden, die das Gemeinschaftsgefühl vor Ort verbessern, zum Naturschutz oder der Artenvielfalt beitragen und das Leben in der Region bereichern. Bei allgemeinen Fragen und Informationen zur LEADERFörderung in der LAG Vulkaneifel sowie zum aktuellen Förderaufruf, dem Antragsformular und den Auswahlkriterien, informieren Sie sich auf der Webseite der LAG Vulkaneifel unter www.leader-vulkaneifel. de. Für individuelle Beratungen zu Projektideen im Rahmen des Förderaufrufes für Ehrenamtliche Bürgerprojekte steht Ihnen die Geschäftsstelle per E-Mail (leader@vulkaneifel.de) oder telefonisch (06592/933578) werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr gerne zur Verfügung. Öffentliche Bekanntmachung Folgenden Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Ausländerbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: BEGASHVILI, Lali Geburtsdatum: 02.06.1970 Geburtsort: Signagi Staatsangehörigkeit: georgisch letzte bekannte Anschrift: Unbekannt Datum des Schreibens: 19.02.2024 Aktenzeichen: 1-1225-016/Schleidweiler Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 017). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 19.02.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - Ausländerbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Schleidweiler

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