2024-KW09

SEITE 13 1. Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte Lokale Aktionsgruppe (LAG) Vulkaneifel Bis zum 18. März 2024 können Vorschläge für ehrenamtliche Bürgerprojekte eingereicht werden! Im Jahr 2024 hat die LAG Vulkaneifel erneut die Möglichkeit kleine, gemeinnützige Projekte zu fördern und damit vor allem ehrenamtliche Initiativen in unserer Region zu unterstützen. Und so funktioniert es: 1. Projektidee mit Projektbeschreibung und konkreter Kostenermittlung bei der LAG-Geschäftsstelle einreichen. 2. Bewertung des Projektes durch das LAG-Entscheidungsgremium und gegebenenfalls Anerkennung. 3. Nach Durchführung des Projektes Abgabe einer Projektdokumentation und des Kostennachweises bei der LAG-Geschäftsstelle. 4. Auszahlung der Mittel durch die LAG-Geschäftsstelle. Was kann gefördert werden?  Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird.  Es können Projekte z.B. - zur Stärkung des sozialen Engagements, - zur Naherholung oder der ökologischen Vielfalt, - zur Unterstützung der Belange von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen, - der dörflichen Kulturarbeit eingereicht werden.  Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt.  Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine Arbeitsleistungen. Was kann nicht gefördert werden?  Kommunale Pflichtaufgaben (z.B. Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht)  Für den Vereinszweck unabdingbare Gegenstände (z.B. Fußbälle, Notenblätter, Spielgeräte)  Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste)  Finanzierung von reinen Bauunterhaltungsmaßnahmen Quelle: Leader-Vulkaneifel.de Handlungsfelder der LILE

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