2024-KW09

SEITE 14 Wer darf einen Förderantrag stellen?  Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessensverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von engagierten Menschen  Von der Förderung ausgeschlossen sind Politische Parteien, Kommunale Körperschaften, Privatwirtschaftliche Unternehmen und Einzelpersonen. Welche Förderung gibt es?  Maximal kann ein Projekt mit 2.000 € gefördert werden.  Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.  Die Förderung wird nach Einreichung der bereits durch die/den Antragstellenden bezahlten Rechnungen ausgezahlt. Die Rechnungen sowie die Projektdokumentation müssen bis spätestens 30.09.2024 bei der LAG-Geschäftsstelle eingereicht werden.  Der Festbetrag zur Unterstützung des Ehrenamtlichen Bürgerprojektes darf durch die LAG nicht auf ein Konto der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde, des Landkreises oder eines Bürgermeisters gezahlt werden. Welche Voraussetzungen gelten?  Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.  Die Kosten des Projektes müssen konkretisiert werden, z.B. durch ein Angebot pro Kostenposition.  Die Umsetzbarkeit des Vorhabens im Bewilligungszeitraum muss dargelegt werden (z.B. durch Einverständniserklärung der Flächeneigentümer).  Nur fristgerecht eingereichte Anträge können in die Auswahl der ehrenamtlichen Bürgerprojekte einbezogen werden. Alle notwendigen Unterlagen, Regelungen und Auswahlkriterien sind als Download auf unserer Website oder auf Anfrage bei der Geschäftsstelle erhältlich.

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