2024 KW12

SEITE 10 Welche Ausgaben können gefördert werden?  Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden  Erarbeitung von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden  Dorferneuerungs- und Dorfentwicklungsplanungen  Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern  Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen  Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung (bspw. „Co-Working Spaces“)  Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen  Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen  Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien  Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene  Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen o in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, o in kleine Infrastrukturen, o in Basisdienstleistungen, o zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, o zugunsten des ländlichen Tourismus und o zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung  Kleine Infrastruktureinrichtungen  dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und Ingenieurleistungen  Kleinstunternehmen der Grundversorgung  Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, deren Förderungen die Bedingungen der EU auf De-minimis-Beihilfen erfüllen  Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen  Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung Welche Ausgaben können nicht gefördert werden?  Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten  Landankauf  Kauf von Tieren  Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind  Leistungen der öffentlichen Verwaltung  laufender Betrieb  Unterhaltung  Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB  einzelbetriebliche Beratung

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz