2024 KW12

SEITE 11  Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements  Personalleistungen Welche Voraussetzungen gelten?  Die Projekte müssen der Richtline entsprechen.  Zwischen LAG und Fördermittelempfänger:in (Letztempfänger:in der Zuwendung) wird ein Vertrag zur Unterstützung des jeweiligen Kleinstprojektes geschlossen.  Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojekts je Letztempfänger:in können maximal 20.000 € (netto) betragen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.  Zuwendungen von weniger als 2.000 € werden nicht gewährt.  Zum Abruf der bewilligten Zuwendung muss der LAG bis spätestens 30. September 2024 ein entsprechender Zahlungsantrag vorgelegt werden, der u.a. die gezahlten Rechnungen sowie eine kurze Projektdokumentation enthält. Welche Auswahlkriterien und Fördersätze kommen zur Anwendung? Die LAG hat für die Bewertung dieser Projektanträge vereinfachte Projektauswahlkriterien sowie die Anwendung der Premiumfördersätze beschlossen. Die geltenden Projektauswahlkriterien finden Sie unter www.leader-vulkaneifel.de. Die Fördersätze sind in folgender Tabelle zusammengefasst: Zuwendungsempfänger:in max. Förderung Öffentliche Hand / LAG (einschließlich öffentlich anerkannter Institutionen) 75 % Private Projektträger:innen 50 % Gemeinnützige Projektträger:innen 80 % Qualifizierungs-/ Bildungsträger:innen 75 % Ablauf des Auswahlverfahrens: 1.Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle. Einreichung des ausgefüllten Antrages und weiterer erforderlicher Unterlagen durch die/den Projektträger:in bei dem Regionalmanagement (Eingang bis spätestens 26. April 2024). 2.Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement und die LAGGeschäftsstelle. 3.Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch das Entscheidungsgremium der LAG bei der Auswahlsitzung.

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