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LANDKREIS VULKANEIFEL

Schulbuchausleihe 2017

Ausgabetermine für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel

Für alle an der Schulbuchausleihe (ent-

geltlich und unentgeltlich) des Landes

Rheinland-Pfalz teilnehmenden Schüle-

rinnen und Schüler erfolgt die Ausgabe

der Bücher an folgenden Terminen:

St. Matthias-Gymnasium, Gerolstein

Ausgabestelle: Aula

Montag, 07.08.2017, 07.30 Uhr bis 11.30

Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Dienstag, 08.08.2107, 07.30 Uhr bis

13.00 Uhr

Thomas-Morus-Gymnasium, Daun

Ausgabestelle: Freiherr-vom-Stein-Str.

15 A, im Gebäude der Kreisbibliothek, der

Eingang ist über den Schulhof erreichbar

Montag, 07.08.2017, 07.30 Uhr bis 11.30

Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Geschwister- Scholl- Gymnasium,

Daun

Ausgabestelle: Freiherr-vom-Stein-Str.

15 A, im Gebäude der Kreisbibliothek, der

Eingang ist über den Schulhof erreichbar

Donnerstag, 10.08.2017, 07.30 Uhr bis

11.30 Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag, 11.08.2017, 07.30 Uhr bis 13.00

Uhr

Drei-Maare-Realschule plus Daun mit

Fachoberschule

Ausgabestelle: Freiherr-vom-Stein-Str.

15 A, im Gebäude der Kreisbibliothek, der

Eingang ist über den Schulhof erreichbar

Dienstag, 08.08.2017, 07.30 Uhr bis 11.30

Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch, 09.08.2017, 07.30 Uhr bis

13.00 Uhr

Die Ausgabe der Bücher an der Berufs-

bildenden Schule in Gerolstein wird zu

einem späteren Zeitpunkt während der

Schulzeit erfolgen. Dieser wird den an der

Schulbuchausleihe teilnehmenden Schü-

lerinnen und Schülern vor Ort mitgeteilt.

Bitte bringen Sie unbedingt den Abhol-

schein mit, um die Berechtigung zur

Entgegennahme der Bücher nachwei-

sen zu können. Sollte Ihnen dieser nicht

vorliegen, bringen Sie bitte den Bewil-

ligungsbescheid über den Antrag auf

Lernmittelfreiheit oder die Bestätigungs-

mail für die verbindliche Bestellung von

Schulbüchern im Portal mit. Ein Frei-

schaltcode kann über die Servicestelle

angefordert werden. Sollten Sie selbst

den Termin nicht wahrnehmen können,

ist Ihnen freigestellt, einen schriftlich

Bevollmächtigten unter Vorlage Ihres

Abholscheines mit der Buchabholung

zu beauftragen. Die vorzeitige Ausgabe

der Bücher ist nicht möglich. Es finden

Nachholtermine in den Schulen statt.

Diese werden durch Aushänge bekannt

gemacht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen mon-

tags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr

bis 12.00 Uhr zur Verfügung:

Jasmin Theisen, Zimmer 309, Tel.: 06592/

933-396, E-Mail: jasmin.theisen@vulkan

eifel.de

Darüber hinaus beantworten wir Ihre Fra-

gen gerne auch per E-Mail:

schulbuchausleihe@vulkaneifel.de

Im Zeitraum der Ausgabe sind wir telefo-

nisch nicht erreichbar.

Ferienbetreuung der Schulkinder

Mit einem neuen Förderprogramm un-

terstützt das Land Rheinland-Pfalz die

Betreuung von Schulkindern in den Fe-

rienzeiten. Berufstätige Eltern sollen so

weiter entlastet werden.

Das Jugendamt koordiniert die Förde-

rung und kann neben eigenen Angeboten

auch Freizeitmaßnahmen anderer Träger

in den Schulferien beim Land geltend

machen.

In diesem Jahr wurden gezielt Institutio-

nen und Vereine angesprochen, die seit

Jahren kontinuierlich Freizeitangebote für

Schulkinder anbieten.

Hiermit möchten wir nun gezielt alle Trä-

ger, die Ferienbetreuungsangebote in

den Schulferien anbieten (z.B. Pfarrei-

engemeinschaften, Sport- oder ande-

re Vereine oder weitere freie Träger der

Jugendhilfe), auf die Fördermöglichkeit

aufmerksam machen. Die Förderung

kann unter Angabe einer Kosten- und

Finanzierungsübersicht beim Jugend-

amt beantragt werden. Für das Jahr 2018

können Maßnahmen ab Ende 2017 ange-

meldet werden. Das Spektrum der Ange-

bote ist dabei breit gefächert. Gefördert

werden können sowohl ein- als auch

mehrtägige Veranstaltungen, mit oder

ohne Übernachtung, und Maßnahmen,

die innerhalb oder außerhalb des Land-

kreises Vulkaneifel stattfinden. Kinder,

Jugendliche und Eltern können sich

künftig auf der Homepage des Landesju-

gendrings unter

www.ferienboerse-rlp.de

über alle Maßnahmen, die im Landkreis

Vulkaneifel, bzw. von Anbietern aus dem

Landkreis angeboten werden, informie-

ren. Alle Ferienfreizeitangebote, die beim

Jugendamt für die Landesförderung an-

gemeldet werden, werden dort zentral

eingestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei

der Ansprechpartnerin des Jugendamts

des Landkreises Vulkaneifel, Corinna

Weber, Tel.: 06592-933 374,

E-Mail:

corinna.weber@vulkaneifel.de

Öffentliche Bekanntmachung

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in

Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des

Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein

unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun,

gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene:

Markus Norbert Kufall

Geburtsdatum:

21.07.1976

Geburtsort:

Offenbach am Main

letzte bekannte Anschrift: Am Brünnchen 6, 54550 Daun

Datum des Schreibens:

20.06.2017

Aktenzeichen:

4-31200-037-3350

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen

werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 111). Das Dokument wird

öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung

zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats

nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun,

Widerspruch einlegt.

Kreisverwaltung Vulkaneifel - JobCenter -

Daun, 18.07.2017

i.A. gez.: Berenz