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LANDKREIS VULKANEIFEL
Schulbuchausleihe 2017
Ausgabetermine für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel
Für alle an der Schulbuchausleihe (ent-
geltlich und unentgeltlich) des Landes
Rheinland-Pfalz teilnehmenden Schüle-
rinnen und Schüler erfolgt die Ausgabe
der Bücher an folgenden Terminen:
St. Matthias-Gymnasium, Gerolstein
Ausgabestelle: Aula
Montag, 07.08.2017, 07.30 Uhr bis 11.30
Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag, 08.08.2107, 07.30 Uhr bis
13.00 Uhr
Thomas-Morus-Gymnasium, Daun
Ausgabestelle: Freiherr-vom-Stein-Str.
15 A, im Gebäude der Kreisbibliothek, der
Eingang ist über den Schulhof erreichbar
Montag, 07.08.2017, 07.30 Uhr bis 11.30
Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Geschwister- Scholl- Gymnasium,
Daun
Ausgabestelle: Freiherr-vom-Stein-Str.
15 A, im Gebäude der Kreisbibliothek, der
Eingang ist über den Schulhof erreichbar
Donnerstag, 10.08.2017, 07.30 Uhr bis
11.30 Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag, 11.08.2017, 07.30 Uhr bis 13.00
Uhr
Drei-Maare-Realschule plus Daun mit
Fachoberschule
Ausgabestelle: Freiherr-vom-Stein-Str.
15 A, im Gebäude der Kreisbibliothek, der
Eingang ist über den Schulhof erreichbar
Dienstag, 08.08.2017, 07.30 Uhr bis 11.30
Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 09.08.2017, 07.30 Uhr bis
13.00 Uhr
Die Ausgabe der Bücher an der Berufs-
bildenden Schule in Gerolstein wird zu
einem späteren Zeitpunkt während der
Schulzeit erfolgen. Dieser wird den an der
Schulbuchausleihe teilnehmenden Schü-
lerinnen und Schülern vor Ort mitgeteilt.
Bitte bringen Sie unbedingt den Abhol-
schein mit, um die Berechtigung zur
Entgegennahme der Bücher nachwei-
sen zu können. Sollte Ihnen dieser nicht
vorliegen, bringen Sie bitte den Bewil-
ligungsbescheid über den Antrag auf
Lernmittelfreiheit oder die Bestätigungs-
mail für die verbindliche Bestellung von
Schulbüchern im Portal mit. Ein Frei-
schaltcode kann über die Servicestelle
angefordert werden. Sollten Sie selbst
den Termin nicht wahrnehmen können,
ist Ihnen freigestellt, einen schriftlich
Bevollmächtigten unter Vorlage Ihres
Abholscheines mit der Buchabholung
zu beauftragen. Die vorzeitige Ausgabe
der Bücher ist nicht möglich. Es finden
Nachholtermine in den Schulen statt.
Diese werden durch Aushänge bekannt
gemacht.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen mon-
tags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr
bis 12.00 Uhr zur Verfügung:
Jasmin Theisen, Zimmer 309, Tel.: 06592/
933-396, E-Mail: jasmin.theisen@vulkan
eifel.deDarüber hinaus beantworten wir Ihre Fra-
gen gerne auch per E-Mail:
schulbuchausleihe@vulkaneifel.deIm Zeitraum der Ausgabe sind wir telefo-
nisch nicht erreichbar.
Ferienbetreuung der Schulkinder
Mit einem neuen Förderprogramm un-
terstützt das Land Rheinland-Pfalz die
Betreuung von Schulkindern in den Fe-
rienzeiten. Berufstätige Eltern sollen so
weiter entlastet werden.
Das Jugendamt koordiniert die Förde-
rung und kann neben eigenen Angeboten
auch Freizeitmaßnahmen anderer Träger
in den Schulferien beim Land geltend
machen.
In diesem Jahr wurden gezielt Institutio-
nen und Vereine angesprochen, die seit
Jahren kontinuierlich Freizeitangebote für
Schulkinder anbieten.
Hiermit möchten wir nun gezielt alle Trä-
ger, die Ferienbetreuungsangebote in
den Schulferien anbieten (z.B. Pfarrei-
engemeinschaften, Sport- oder ande-
re Vereine oder weitere freie Träger der
Jugendhilfe), auf die Fördermöglichkeit
aufmerksam machen. Die Förderung
kann unter Angabe einer Kosten- und
Finanzierungsübersicht beim Jugend-
amt beantragt werden. Für das Jahr 2018
können Maßnahmen ab Ende 2017 ange-
meldet werden. Das Spektrum der Ange-
bote ist dabei breit gefächert. Gefördert
werden können sowohl ein- als auch
mehrtägige Veranstaltungen, mit oder
ohne Übernachtung, und Maßnahmen,
die innerhalb oder außerhalb des Land-
kreises Vulkaneifel stattfinden. Kinder,
Jugendliche und Eltern können sich
künftig auf der Homepage des Landesju-
gendrings unter
www.ferienboerse-rlp.deüber alle Maßnahmen, die im Landkreis
Vulkaneifel, bzw. von Anbietern aus dem
Landkreis angeboten werden, informie-
ren. Alle Ferienfreizeitangebote, die beim
Jugendamt für die Landesförderung an-
gemeldet werden, werden dort zentral
eingestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei
der Ansprechpartnerin des Jugendamts
des Landkreises Vulkaneifel, Corinna
Weber, Tel.: 06592-933 374,
E-Mail:
corinna.weber@vulkaneifel.deÖffentliche Bekanntmachung
zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in
Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des
Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein
unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun,
gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffene:
Markus Norbert Kufall
Geburtsdatum:
21.07.1976
Geburtsort:
Offenbach am Main
letzte bekannte Anschrift: Am Brünnchen 6, 54550 Daun
Datum des Schreibens:
20.06.2017
Aktenzeichen:
4-31200-037-3350
Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen
werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 111). Das Dokument wird
öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung
zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats
nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun,
Widerspruch einlegt.
Kreisverwaltung Vulkaneifel - JobCenter -
Daun, 18.07.2017
i.A. gez.: Berenz