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Seite 6

LANDKREIS VULKANEIFEL

Einladung zur 5. Sitzung der LAG Vulkaneifel nach Genehmigung des LILE 2014-2020

Mittwoch, 16. August 2017, 16.00 Uhr,

Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Genehmigung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Niederschrift über die 4. LAG-Sitzung vom 21.03.2017

3. Informationen der Vorsitzenden/Geschäftsstelle

4. Berufung neuer Mitglieder

Nichtöffentlicher Teil

5. Beratung und Beschlussfassung: Eingereichte Projekte des 1. Aufrufes für Ehrenamtliche Bürgerprojekte

6. Beratung und Beschlussfassung: Festlegung des 3. Projektaufrufs

7. Beratung und Beschlussfassung: Projekte der ländlichen Bodenordnung

8. Beratung und Beschlussfassung: Projekte des landwirtschaftlichen Wegebaus außerhalb der Flurbereinigung

9. Beratung und Festlegung der Projektauswahlgruppe

10. Anfragen – Wünsche – Anregungen

Öffentliche Bekanntmachung

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in

Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des

Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein

unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Ausländerbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen

sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffener:

PRYSMANTAS, Egidijus

Geburtsdatum:

08.09.1973

Geburtsort:

Jud.BZ.Mun.Buzau

letzte bekannte Anschrift: In der Wies 1, 54578 Walsdorf

Datum des Schreibens:

13.07.2017

Aktenzeichen:

3-1225-02

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen

werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 028). Das Dokument wird öffentlich zugestellt,

wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass

das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur

Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt.

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Ausländerbehörde

Daun, 25.07.2017

i.A. gez.: Saxler

„Ein Zuhause ohne Kinderlachen ist nur ein Haus“ –

Tagespflegepersonen gesucht!

Sie suchen nach einer Herausforderung,

die Freude in Ihren Alltag bringt, alles et-

was heller und bunter erscheinen lässt,

Ihrem Verantwortungsbewusstsein und

Organisationstalent gerecht wird, sich

bezahlt macht und mit Ihrer Familie ver-

einbar ist? Dann werden Sie Tagesmutter

bzw. Tagesvater! Im September startet in

Zusammenarbeit der Jugendämter Vul-

kaneifel und Cochem-Zell mit dem DRK-

Bildungswerk Eifel-Mosel-Hunsrück e.V.

ein Qualifizierungskurs.

Nähere Informationen hierzu erhalten

Sie beim DRK-Bildungswerk Eifel-Mo-

sel-Hunsrück e.V., Sascha Singh, Tel.:

06592/950026.

Der Bildungskoordinator Andreas

Reichert ist Ansprechpartner für alle

haupt- und ehrenamtlich engagier-

ten Bürgerinnen und Bürger in der

Flüchtlingshilfe im Landkreis. And-

reas Reichert ist ganztägig in der

Kreisverwaltung erreichbar unter:

06592/933298 sowie per E-Mail:

andreas.reichert@vulkaneifel.de

BILDUNGSKOORDINATOR

Darlehen mit Tilgungszuschuss

Seit Januar 2017 erhalten Haushalte mit

niedrigem Einkommen (Vierpersonen-

haushalt 54.700 €) einen zusätzlichen

Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent

des Darlehns bei der Investitions- und

Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

– maximal jedoch 6.000 €. Dieser Til-

gungszuschuss wird bei Rückzahlungs-

beginn vom ISB-Darlehen abgezogen.

Der Einsatz von Eigenkapital ist nicht

erforderlich. Eigentümer benötigen zur

Beantragung der Darlehen bei der ISB

eine Förderbestätigung der zuständigen

Kreis- und Stadtverwaltungen, über die

auch die Anträge bei der ISB gestellt

werden.

Alle Informationen zu den Konditionen

und zur Ausgestaltung der Förderpro-

gramme finden Interessierte auf den In-

ternetseiten der ISB unter

www.isb.rlp.de

In Rheinland-Pfalz sind fast 40 Prozent

der Häuser älter als 50 Jahre. Für die Mo-

dernisierung einer selbstgenutzten Im-

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den. Bei einer Zinsfestschreibung von

zehn Jahren liegt der Zinssatz aufgrund

einer Verbilligung des Landes aktuell bei

0,5 Prozent.