KW52_2017

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 24. August 2009, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Fahrerlaubnisbehörde – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Riki Marjo Palupski Geburtsdatum: 11.03.1991 Geburtsort: Daun letzte bekannte Anschrift: Ginsterweg 1, 54558 Gillenfeld Datum des Schreibens: 20.12.2017 Aktenzeichen: 3-12332 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 17). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel -Fahrerlaubnisbehörde- 54550 Daun, 20.12.2017 i.A. gez.: Härtel Alle Baugenehmigungsverfahren gehen ab 01. Januar 2018 wieder zurück ins Kreishaus Ab dem 01. Januar 2018 werden alle Bauanträge und Bauvoranfragen von der Kreisverwaltung Vulkaneifel bearbeitet. Die Bauanträge und Bauvoranfragen sind nach wie vor über die jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen ein- zureichen, wobei die Zuständigkeit für baugenehmigungsfreie Vorhaben (Frei- stellungsverfahren) im Zuständigkeitsbe- reich der Verbandsgemeindeverwaltun- gen verbleibt. Im Jahr 1991 erließ das Land Rheinland- Pfalz eine Verordnung, wonach den Verbandsgemeinden im Landkreis die Aufgaben der unteren Bauaufsicht über- tragen werden konnten. Alle fünf Verbandsgemeinden im Land- kreis Vulkaneifel hatten seinerzeit von der Möglichkeit der Aufgabenübernah- me als untere Bauaufsichtsbehörde Ge- brauch gemacht. Zum 01.01.2018 tritt diese Landesverord- nung nun außer Kraft, wodurch sämtliche Aufgaben der unteren Bauaufsicht wieder ausschließlich von der Kreisverwaltung wahrzunehmen sind. Die Verbandsgemeinden nehmen im bauaufsichtlichen Verfahren weiterhin eine wichtige Funktion wahr. Nach bau- planungsrechtlicher Vorprüfung, unter Beteiligung der Ortsgemeinden sowie der Verbandsgemeindewerke (soweit er- forderlich), werden alle Bauanträge und Bauvoranfragen an die Kreisverwaltung weitergeleitet. Zuständigkeiten in der Unteren Bau- aufsichtsbehörde ab dem 01.01.2018 Registratur/Auskunft: Sandra Treitges, Tel. 06592/933-314 Johannes Letsch, Tel. 06592/933-220 Bauaufsichtsbezirk VG Gerolstein/VG Kelberg: Klaus Sachen, Tel. 06592/933-313 Bauaufsichtsbezirk VG Hillesheim/VG Obere Kyll: Alois Sicken, Tel. 06592/933-319 Bauaufsichtsbezirk VG Daun: Patrick Wenzlow, Tel. 06592/933-318 Baurechtliche Verfahren: Manfred Simon, Tel. 06592/933-218 Vorbeugender Brandschutz: Robert Benz, Tel. 06592/933-222 Baulasten/Abgeschlossenheitsbe- scheinigungen: Eva Pawlak, Tel. 06592/933-316 Bauleitplanung: Dieter Hein, Tel. 06592/933-323 Für alle Fragen rund um das Thema “Bauen“ stehen auch der Teamleiter Bau- aufsicht, Architekt/Dipl.-Ing. FH Mario Wellenberg, sowie die Leiterin der Abtei- lung Bauen, Schulen und ÖPNV, Sonja Ewertz, gerne zur Verfügung. Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung Jugendamt stärkt die Kindertagespflege Auf Vorschlag des Kreisjugend- amtes und auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses hat der Kreistag der Erhöhung der lau- fenden Geldleistungen an Tages- pflegepersonen zugestimmt. Die Änderung tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Das Jugendamt freut sich, dass die Tätigkeit als Tagespfle- geperson damit in Zukunft deut- lich attraktiver ausgestaltet wird. Was ist Kindertagespflege? Die Kindertagespflege ist eine familiennahe, flexible und am Be- darf orientierte Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren in einer Kleingruppe von maximal fünf Kindern. Sie ist ein wichtiges ergänzendes Ange- bot für die Tagesbetreuung von Kindern und ein weiterer wichti- ger Baustein, um die Vereinbar- keit von Familie und Beruf zu verbessern. Möchten Sie weitere Informatio- nen zur Kindertagespflege erhal- ten oder haben Sie Interesse, als Tagespflegeperson tätig zu sein? Dann steht Ihnen Jutta Fresinger als Ansprechpartnerin des Ju- gendamtes telefonisch unter 06592/933-267 oder per Mail: jutta.fresinger@vulkaneifel.de gerne zur Verfügung.

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