2018 KW51

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Die Pflege von morgen gestalten Regionale Pflegekonferenz der Kreisverwaltung Eine gute Versorgung und Unterstützung im Alter wünscht sich jeder. Wie diese ge- staltet werden kann, war Thema der Regio- nalen Pflegekonferenz, zu der die Kreisver- waltung ins Kreishaus geladen hatte. Rund 40 Vertreter ambulanter Pflegedienste, stationärer Pflegeheime, Krankenhäuser, Beratungsstellen und verschiedener Ver- waltungen nahmen diese Einladung an. Den Auftakt bildete die Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e.V., die über pflegeergänzende Unterstüt- zungsleistungen im Alltag berichtete. Zu diesen Angeboten gehören u.a. Betreu- ungsgruppen für demenzkrankeMenschen im Landkreis, die wöchentlich Angehörige für einige Stunden von der aufreibenden Arbeit der Betreuung entlasten. In einem weiteren Vortrag berichtete der Caritasverband Westeifel e.V. über den derzeitigen Aufbau und Entwicklungsstand der spezialisierten ambulanten Palliativver- sorgung. Dies ist ein Angebot der medizi- nischen, pflegerischen und psychosozialen Begleitung unheilbar erkrankter Menschen im letzten Lebensabschnitt. Es erhält, för- dert und verbessert die Lebensqualität und Selbstbestimmung dieser Menschen und eröffnet ihnen die Möglichkeit, bis zuletzt im gewohnten Lebensumfeld verbleiben zu können. Vor einem Jahr wurde der Startschuss für ein Modellprojekt gegeben, das sich mit der Verbesserung des Übergangs von der Krankenhausbehandlung in die ambu- lante, teil- oder vollstationäre pflegerische Versorgung beschäftigte. In mehreren Workshops wurde die Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus-Sozialdienst, Pfle- gestützpunkt und Sozialamt genau be- leuchtet und optimiert. Die Moderation dieses Prozesses erfolgte durch die Ge- sellschaft für Forschung Beratung im Ge- sundheits- und Sozialbereich (FOGS, Köln). Sie stellte den Verlauf und die Ergebnisse des Projektes der Regionalen Pflegekonfe- renz vor. Abgerundet wurde die Konferenz durch den Bericht der Kreisverwaltung Vulkaneifel über den Stand der Pflegestrukturplanung im Bereich der stationären Hilfen. Nähere Informationen zur Regionalen Pfle- gekonferenz erhalten Sie in der Abteilung Soziales der Kreisverwaltung Vulkaneifel. Ansprechpartner: Dietmar Engeln, Tel. 06592/933-271, E-Mail: dietmar.engeln@vulkaneifel.de Das Veterinäramt informiert: Information zur Infektion mit der Blauzungenkrankheit Empfehlung zur Impfung Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue di- sease - BT) ist eine virusbedingte, haupt- sächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltka- meliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wild- wiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Es werden verschiedene Serotypen un- terschieden. Derzeit sind Ausbrüche mit dem Serotyp 4 in der Schweiz und bzw. Serotyp 8 in Frankreich zu verzeichnen. Da die Tierseuche insbesondere bei Schafen und Ziegen zu schweren Er- krankungen und Todesfällen führen kann, empfiehlt das Veterinäramt den Tierhal- tern, empfängliche Tiere gegen BTV-8 und BTV-4 impfen zu lassen. Aufgrund der zu erwartenden Ausbrei- tung des Infektionsgeschehens und den damit verbundenen Restriktionen in den entsprechenden Sperrzonen wird auch eine Impfung für Rinder empfohlen. In der Regel können nur Rinder, die ent- sprechend der Vorgaben des Impfstoff- herstellers geimpft wurden, und erst nachdem eine Wartezeit von derzeit 60 Tagen nach der 2. Impfung einge- halten wurde, aus der Restriktionszone verbracht werden. Tierhalter, die jetzt impfen, haben also einen zeitlichen Vorteil. Auch wenn die aktuellen Epidemien von BTV-8 und BTV-4 bei Rindern mit wenig ausgeprägten Krankheitszeichen einher- gehen, ist die klinische Überwachung für die Früherkennung wichtig. Stellen Tier- halter die typischen Symptome einer BT- Infektion fest, sollten sie umgehend ihren Bestandstierarzt kontaktieren. Für Fragen stehen die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter des Veterinäramts der Kreisverwaltung Vulkaneifel (06595/933353 oder über die E-Mail Ad- resse veterinaeramt@vulkaneifel.de ) ger- ne zur Verfügung. TRICHINENUNTERSUCHUNG DER WILDSCHWEINE: Aus organisatorischen Gründen ergeben sich folgende Änderungen bei den Trichinenuntersuchungen der Wildschweine in den Kalenderwochen 52/2018 und 01/2019: In der Kalenderwoche 52 werden am Montag, 24.12.2018, Trichinenproben untersucht, die bis morgens um 06:00 Uhr eingegangen sind. In der Kalenderwoche 1 werden amMontag, 31.12.2018, Trichinenproben untersucht, die bis morgens um 06:00 Uhr eingegangen sind. Die nächste Trichinenuntersuchung erfolgt am Mittwoch, 02.01.2019, für Proben, die bis um 10:00 Uhr eingegangen sind. Wir bitten um Beachtung!

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